alphawolf Posted September 28, 2008 Posted September 28, 2008 Hallo Leute Ich würde mir gerne ein kalibergleiches Wechselsytem für meine Pistole kaufen.Habe aber vor kurzem erst 2 Waffen(ein Gewehr,ein Revolver) gekauft.Das heißt,ich muss jetzt wieder ein halbes Jahr warten,bis wieder was geht.Kann ich mir trotzdem ein Wechselsystem für eine vorhandene Pistole im gleichen Kaliber noch kaufen und eintragen lassen?Oder muss man nach dem neuen Waffengesetz auch bei einem Wechselsystem die Frist(2/6Regel)einhalten?Weiß das jemand?
karlyman Posted September 29, 2008 Posted September 29, 2008 Du musst nicht warten, sondern kannst das WS sofort kaufen (Anm. am Rande: ich werde es in Kürze selbst so machen, obwohl ich in letzter Zeit ebenfalls zwei Waffen erworben habe). Die 2/6-Regel bezieht sich auf Waffen. Wechselläufe/WS sind zwar Waffenteile, die im Hinblick auf die Erlaubnispflicht den Waffen gleichgestellt sind; sie sind deswegen aber noch keine Waffen im Sinne des Gesetzes.
alphawolf Posted October 1, 2008 Author Posted October 1, 2008 Du musst nicht warten, sondern kannst das WS sofort kaufen (Anm. am Rande: ich werde es in Kürze selbst so machen, obwohl ich in letzter Zeit ebenfalls zwei Waffen erworben habe).Die 2/6-Regel bezieht sich auf Waffen. Wechselläufe/WS sind zwar Waffenteile, die im Hinblick auf die Erlaubnispflicht den Waffen gleichgestellt sind; sie sind deswegen aber noch keine Waffen im Sinne des Gesetzes. Danke für die Hilfe,der Tag ist gerettet..................... Gruss alphawolf
SeinePestilenz Posted October 1, 2008 Posted October 1, 2008 ... Wechselläufe/WS sind zwar Waffenteile, die im Hinblick auf die Erlaubnispflicht den Waffen gleichgestellt sind... Das ist gottlob eben NICHT so.
Sachbearbeiter Posted October 1, 2008 Posted October 1, 2008 Eben, sonst bräuchte man ja auch eine Erlaubnis, wenn man sie aus dem Ausland für eine bereits vorhandene und in die WBK eingetragene Grundwaffe nach Deutschland verbringen möchte.
karlyman Posted October 2, 2008 Posted October 2, 2008 Alles klar. Diese Teile sind waffenrechtlich erlaubnisfrei. Dann werde ich am Montag mal meine Mutter losschicken, sie soll mir ein Bündelchen Wechselläufe für meine Pistolen mitbringen. Eine Erlaubnis zum Erwerb braucht sie ja nicht. Im Ernst, ich denke, ihr wißt wie's gemeint war.
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.