fokus1911 Posted September 25, 2008 Posted September 25, 2008 Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage zum Erwerb einer Waffe auf grüner WBK. Habe bereits eine Pistole im .9mm Para eingetragen. Ist es möglich eine zusätzliche Pistole im gleichen Kaliber zu bekommen. Habe schon gehört, dass hier die regionalen Verbände im DSB unterschiedlich verfahren. Ich bin Mitglied im Badischen Sportschützenverband (DSB). Ich bitte um eure Erfahrungen/Meinungen. Vielen Dank!
BBF Posted September 25, 2008 Posted September 25, 2008 Habe bereits eine Pistole im .9mm Para eingetragen. Ist es möglich einezusätzliche Pistole im gleichen Kaliber zu bekommen. Habe schon gehört, dass hier die regionalen Verbände im DSB unterschiedlich verfahren. Ich bin Mitglied im Badischen Sportschützenverband (DSB). Was ist die Begründung für dein Bedürfnis? BBF
Lusumi Posted September 25, 2008 Posted September 25, 2008 Lass´ doch mal hören, was für eine Pistole du hast und was für eine weitere Pistole dir im Sinn steht. Vielleicht noch ob du an welchen Meisterschaften teilnimmst. Eine zweite Pistole im gleichen Kaliber ist möglich, wenn man das Bedürfnis begründen kann.
fokus1911 Posted September 25, 2008 Author Posted September 25, 2008 Was ist die Begründung für dein Bedürfnis?BBF Ich erhoffe mir durch den Wechsel der Lauflänge von 5" auf 6" bessere Schießergebnisse. Wäre das eine ausreichende Begründung gegenüber dem Verband??
Guest God of Hellfire Posted September 25, 2008 Posted September 25, 2008 Ich erhoffe mir durch den Wechsel der Lauflänge von 5" auf 6" bessere Schießergebnisse.Wäre das eine ausreichende Begründung gegenüber dem Verband?? Ich würde die Befürwortung erstmal mit Hinweis auf Leistungssteigerung beantragen und gucken wie der Verband reagiert. Gruß GOH
fokus1911 Posted September 25, 2008 Author Posted September 25, 2008 Lass´ doch mal hören, was für eine Pistole du hast und was für eine weitere Pistole dir im Sinn steht.Vielleicht noch ob du an welchen Meisterschaften teilnimmst. Eine zweite Pistole im gleichen Kaliber ist möglich, wenn man das Bedürfnis begründen kann. Ich besitze eine 1911er von HPS 5" die ich aber nur ungern veräußern möchte. Meine nächste Pistole wäre dann eine Sig Sauer X-Six.
Lusumi Posted September 25, 2008 Posted September 25, 2008 Ok. Du hast eine 5" Pistole - vermutlich für 2.53 befürwortet und beantragt. Beantrage die neue Pistole für die Ziffer 2.45. und begründe es damit, dass du zur Leistungssteigerung eine 6" Pistole mit besserer Visierung und mehr Einstellmöglichkeiten brauchst. Klar - vorher schieße ein paar Mal die Disziplin - und rufe vielleicht bei Deinem Landeshäuptling an, müsste aber auch ohne gehen.
Guest Posted September 25, 2008 Posted September 25, 2008 Ok. Du hast eine 5" Pistole - vermutlich für 2.53 befürwortet und beantragt.Beantrage die neue Pistole für die Ziffer 2.45. und begründe es damit, dass du zur Leistungssteigerung eine 6" Pistole mit besserer Visierung und mehr Einstellmöglichkeiten brauchst. Klar - vorher schieße ein paar Mal die Disziplin - und rufe vielleicht bei Deinem Landeshäuptling an, müsste aber auch ohne gehen. genau so wirds gemacht!
PSO Posted September 25, 2008 Posted September 25, 2008 Ich würde die Befürwortung erstmal mit Hinweis auf Leistungssteigerung beantragen und gucken wie der Verband reagiert.Gruß GOH Ist das für ein Bedürfnis noch ausreichend? Dachte die Begründung "Leistungssteigerung" wird nur noch in sehr hohen Klassen akzeptiert, wenn man auch wirklich vorne mitschiesst.
Kimber-Desert-Warrior Posted September 25, 2008 Posted September 25, 2008 Ist das für ein Bedürfnis noch ausreichend? Dachte die Begründung "Leistungssteigerung" wird nur noch in sehr hohen Klassen akzeptiert, wenn man auch wirklich vorne mitschiesst. So etwas ähnliches habe ich auch schonmal gehört. Allerdings ist jetzt die Frage, wenn du schon EINE Pistole (also Kurzwaffe hast), dann müsstest du doch eigentlich die zweite auch noch ohne ein Bedürfnis bekommen, oder stimmt das nicht ?? War das nicht so, zwei KW ohne Bedürfnis auf grüne WBK und jede weitere halt mit Bedürfnis (entsprechender Diszilpien). Grüße Johnny
Lusumi Posted September 25, 2008 Posted September 25, 2008 War das nicht so, ... Doch, das war so... bis noch vor wenigen Jahren.
PSO Posted September 25, 2008 Posted September 25, 2008 So etwas ähnliches habe ich auch schonmal gehört. Allerdings ist jetzt die Frage, wenn du schon EINE Pistole (also Kurzwaffe hast), dann müsstest du doch eigentlich die zweite auch noch ohne ein Bedürfnis bekommen, oder stimmt das nicht ?? War das nicht so, zwei KW ohne Bedürfnis auf grüne WBK und jede weitere halt mit Bedürfnis (entsprechender Diszilpien).Grüße Johnny Ohne Bedürfnis kriegt man keine KW. Ab der dritten KW ist es bei uns so, dass ein Leistungsnachweis erbracht werden muss (was ja auch ok ist, IMHO).
Kimber-Desert-Warrior Posted September 25, 2008 Posted September 25, 2008 Häää ... ?? Das heißt, ich habe den Knall verpasst ?? Das kann ja nicht angehen, also brauche ich sogar für meine erste KK-KW ein Bedürfnis. Naja, aber für die erste und zweite ist es sicher einfacherer als für die folgenden. Grüße Johnny
BBF Posted September 25, 2008 Posted September 25, 2008 Ohne Bedürfnis kriegt man keine KW. Ab der dritten KW ist es bei uns so, dass ein Leistungsnachweis erbracht werden muss (was ja auch ok ist, IMHO). Was versteht man bei euch unter einem "Leistungsnachweis"? Bei mir wurden Ergebnisse von Wettbewerben genommen. BBF
Hob Posted September 25, 2008 Posted September 25, 2008 also brauche ich sogar für meine erste KK-KW ein Bedürfnis. Ja, brauchst du. Ohne Bedürfnis geht in Deutschland im Bereich der Legalwaffen gar nichts. Das man die ersten beiden Kurzwaffen leichter erhält, bedeutet nicht, das man kein Bedürfnis nachweisen muss. Schließlich hast du auch für diese eine Bescheinigung vom Verband beibringen müssen, oder etwa nicht?
Blizzard Posted September 25, 2008 Posted September 25, 2008 Doch, das war so... bis noch vor wenigen Jahren. Stimmt so nicht ganz. Ich habe Ende letzten Jahres meine WBK bekommen und hätte auch gleich einen Voreintrag für 2. KW bekommen können. Habe ich aber nicht genommen, sondern mir lieber als 2. eine VRF eintragen lassen.
M.Quigley Posted September 26, 2008 Posted September 26, 2008 Stimmt so nicht ganz.Ich habe Ende letzten Jahres meine WBK bekommen und hätte auch gleich einen Voreintrag für 2. KW bekommen können. Habe ich aber nicht genommen, sondern mir lieber als 2. eine VRF eintragen lassen. das ist immer regional und behörden/sachbear abhängig, das gesetz sieht da was anderes vor, leistungsnachweis in den sinne giebt es nicht mehr,nur den nachweis das du die im besitz befindlichen waffen regelmäzig benuntz, und dann giebt es keine grenze nach oben gruss
strepto Posted September 26, 2008 Posted September 26, 2008 So etwas ähnliches habe ich auch schonmal gehört. Allerdings ist jetzt die Frage, wenn du schon EINE Pistole (also Kurzwaffe hast), dann müsstest du doch eigentlich die zweite auch noch ohne ein Bedürfnis bekommen, oder stimmt das nicht ? Doch ist noch möglich, sofern Du Jäger bist. Ansonsten, Bedürfnis nachweisen.
Lusumi Posted September 26, 2008 Posted September 26, 2008 Stimmt so nicht ganz.Ich habe Ende letzten Jahres meine WBK bekommen und hätte auch gleich einen Voreintrag für 2. KW bekommen können. Habe ich aber nicht genommen, sondern mir lieber als 2. eine VRF eintragen lassen. Das entspricht nicht dem Gesetz. Hier ist wohl ein SB am Werk, der keine Ahnung hat... dieses Mal wenigstens nicht zum Nachteil mdes Schützen...
Guest God of Hellfire Posted September 26, 2008 Posted September 26, 2008 Ist das für ein Bedürfnis noch ausreichend? Dachte die Begründung "Leistungssteigerung" wird nur noch in sehr hohen Klassen akzeptiert, wenn man auch wirklich vorne mitschiesst. Kommt in dem Fall drauf an, auf welchem Level er bei Wettkämpfen mitmischt. Wenn man die ganze Regelungswut des Gesetzgebers und verschiedener Verbände sieht, fällt einem schon schnell auf, daß die Mitgliedschaft in mehreren Verbänden sicherlich nicht verkehrt ist. Grad wenn es darum geht einfach mal noch eine KW in einem bereits vorhandenen Kaliber zu erwerben. Gruß GOH
PSO Posted September 26, 2008 Posted September 26, 2008 Was versteht man bei euch unter einem "Leistungsnachweis"? Bei mir wurden Ergebnisse von Wettbewerben genommen.BBF Entweder Wettkampfergebnis oder halt ein sonstiger Leistungsnachweis, z.B. Schützennadel oder ähnliches.
Kimber-Desert-Warrior Posted September 26, 2008 Posted September 26, 2008 Ja, brauchst du. Ohne Bedürfnis geht in Deutschland im Bereich der Legalwaffen gar nichts. Das man die ersten beiden Kurzwaffen leichter erhält, bedeutet nicht, das man kein Bedürfnis nachweisen muss. Schließlich hast du auch für diese eine Bescheinigung vom Verband beibringen müssen, oder etwa nicht? Nööö, denn ich habe ja noch keine WBK- pflichtige Waffe. Schau mal ins Profil dann wird dir klar werden wieso nicht. Grüße Johnny
Hob Posted September 26, 2008 Posted September 26, 2008 Nööö, denn ich habe ja noch keine WBK-pflichtige Waffe. Ah Ok, du bist noch so ein junger Spund. Holst du dir dann nächstes Jahr eine KK-Flitsche oder wartest du bist zum 21. Lebensjahr? Oder machst du alternativ den Jagdschein, damit schon zum 18ten Geburtstag eine adäquate Wumme im Schrank liegen kann?
Königstiger Posted December 5, 2008 Posted December 5, 2008 ...Ist es möglich eine zusätzliche Pistole im gleichen Kaliber zu bekommen. Habe schon gehört,dass hier die regionalen Verbände im DSB unterschiedlich verfahren. ... Ich habe demnächst das gleiche Problem. Auf meiner Grünen WBK sind bereits eine 9mm Para und eine 45 ACP nebst KK WS eingetragen. Ich möchte mir jetzt eine Glock mit einem Uhl KK System zulegen sowie mittelfristig einen Revolver in 357 Mag. Von meinem verstorbenen Vater besitze ich aber bereits u.a. eine GSP in .22 und einen 357er die zusammen mit den anderen Waffen auf einer 2. Grünen WBK eingetragen sind. Meines Wissens nach zickt der HSV bei 2 Waffen im gleichen Kaliber ziemlich rum bzw. verweigert die Bestätigung. Der Hessische Schützenverband dem mein Verein angehört möchte Kopieen von allen WBK`s. Die "Erben WBK" geht den HSV meiner Meinung nach aber nichts an. Gebe ich nun die "Erb WBK" aber im Antrag für die Bedürfnisbestätigung nicht an könnte das zu Problemen führen da der HSV in seiner Bedürfnisbestätigung mir dann bestätigt keinen Waffen für die entsprechende Disziplin zu besitzen.
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