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IGNORED

Muß mein Smith Carbine in den Tresor?


normagrain

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Geschrieben

Für die "freien" Vorderlader, den Smith Carbine (einschüssiger SP-Perkussions-Hinterlader, konstruiert vor 1871) wie auch andere erlaubnisfreie Schusswaffen (LG/LP) und Schreckschusswaffen gilt:

Kein zertifiziertes Behältnis (A-, B-, O-...Schrank) zur Aufbewahrung erforderlich. Es muss aber sicher gestellt werden, dass Unbefugte (= denen der Erwerb/Umgang mit diesen Waffen nicht erlaubt ist; de facto also Kinder und Jugendliche) diese nicht an sich nehmen können.

D.h. (wenn solche "nicht befugten" Personen sich in der Wohnung bzw. dem Haus sich aufhalten): wegschließen in einfachem Schrank; Alternative - und für solche historischen Waffen viel schöner - sind in der Wand verankerte Deko-Haken oder -halter, an denen die Waffe durch Abschließen befestigt werden kann. Sichtbar, dekorativ und zugleich gesetzeskonform.

Geschrieben
D.h. (wenn solche "nicht befugten" Personen sich in der Wohnung bzw. dem Haus sich aufhalten): wegschließen in einfachem Schrank;

Das heißt, wenn ich allein lebe (kein Kind, kein Kegel... ) brauch ich sie nicht wegzuschließen?

Geschrieben

Rischtisch, außer es kömmet Besuch ( daschu schählt ausch ungebetener... ) ==> bissi abschließen wäre nicht so schlecht!!!

Geschrieben
Ist bei ´ner baumlangen Dreiband-Enfield etwas schwierig... . <_<

Hakenöse in die Wand gedübelt. Kette (aus dem Baumarkt) durch Öse und Abzug, dazu ein billiges Vorhängeschloß. Das z.B. ist ok für "frei-ab-18-Waffen".

Oder ein abschließbarer Holzschrank.

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