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IGNORED

Weitere langwaffen auf der Gelben WBK


thorbarnim

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe eine neue gelbe Wbk und darauf eine bdf eingetragen wo ich auch ein bedürniss nachgewiesen habe und mußte.irendwie sagt jeder etwas anderes ich hätte gern noch einen kk anschütz 1416 oder ähnliches.muss ich da jetzt ein bedürfniss nachweisen?hauptsportlich betätige ich mich beim trap schiessen kk soll nur ab und zu sein da in der nähe ein schiessstand ist.ich komme aus brandenburg genauer gesagt barnim nördlich von berlin.die einen sagen man muss regelmässig schiessen was ich ja im trap tuhe und ds reicht die anderen sagen ich muss regelmäßig kk schiessen.was ist speziell in brandenburg der fall?!danke und grüsse andy

Geschrieben

Die sog. Gelbe WBK oder Sportschützen-WBK stellt eine Art pauschale waffenrechtliche Erlaubnis für die von ihr umfassten Waffenarten (Einzel- und Mehrladerlangwaffen mit gezogenem Lauf, Einzellader-Flinten, einschüssige Patronen-Kurzwaffen, Perkussions-Vorderladerrevolver..) dar. Für eine jeweils weitere Waffe wird kein gesonderter Bedürfnisnachweis verlangt bzw. ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Denn die Bedürfnisprüfung erfolgte vor Erteilung der Gelben/Sportschützen-WBK.

Es ist allenfalls denkbar (aber dies hat mit Bedürfnisnachweis im Einzelfall nichts zu tun), dass die Behörde irgendwann mal "nachhakt", wenn jemand auf die "neue Gelbe" z.B. Repetierbüchsen/Ordonnanzgewehre regelrecht sammelt; und auch das ist ein Graubereich.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
muss ich da jetzt ein bedürfniss nachweisen?

Nein!

WBK beim Händler vorlegen, kaufen und innerhalb 14 tage vom amt einen Stempel draufdrücken lassen.

Zur Sicherheit wissen, für welche Disziplin welcher Sportordnung (eine genügt!) das Teil zu gebrauchen ist.

Die Sportordnungen liegen dem Amtmann / der Amtfrau vor.

Gebühr bezahlen, fertig.

Achtung: Insgesamt nur 2 Waffen je Halbjahr für Sportschützen!

Geschrieben

also ist die aussage einfach unwahr das man für jede weitere waffe gesondert ein bedürfniss dagebracht werden muss vorrausgesetzt natürlich das sie als disziplin in der sportordnung steht?bei uns im amt ist schon so manch merkwürdige sache gelaufen.ein schützenkamerad der schon seit ddr zeiten schießt und wbk inhaber ist sollte letztes jahr nachweisen das er regelmäßig schießt.ist es auch üblich das grundsätzlich nach 3 jahren nochmal geschaut wird(schiessbuch) ob regelmäßig geschossen wurde(wenn ja we oft) nach erteilung der wbk?ich weiss früher war das nicht so.ich habe seit 2004 die wbk und bis jetzt kam noch nichts

Geschrieben
also ist die aussage einfach unwahr das man für jede weitere waffe gesondert ein bedürfniss dagebracht werden muss

Ja!

Sie ist unwahr und sie ist (wenn versucht wird, sie entsprechend in Verwaltungshandeln umzusetzen) auch rechtswidrig!

Der § 14 Abs. 4 WaffG sieht gesonderte, einzelne Bedürfnisprüfungen für weitere Waffen auf Gelb nicht vor. Punkt.

Geschrieben
Die sog. Gelbe WBK oder Sportschützen-WBK stellt eine Art pauschale waffenrechtliche Erlaubnis für die von ihr umfassten Waffenarten (Einzel- und Mehrladerlangwaffen mit gezogenem Lauf, Einzellader-Flinten, einschüssige Patronen-Kurzwaffen, Perkussions-Vorderladerrevolver..) dar. Für eine jeweils weitere Waffe wird kein gesonderter Bedürfnisnachweis verlangt bzw. ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Denn die Bedürfnisprüfung erfolgte vor Erteilung der Gelben/Sportschützen-WBK.

Es ist allenfalls denkbar (aber dies hat mit Bedürfnisnachweis im Einzelfall nichts zu tun), dass die Behörde irgendwann mal "nachhakt", wenn jemand auf die "neue Gelbe" z.B. Repetierbüchsen/Ordonnanzgewehre regelrecht sammelt; und auch das ist ein Graubereich.

Gruß,

karlyman

Korrekt :icon14:

Geschrieben

Zur Gelben WBK:

auch wenn ich als Sportschütze bereits die Grüne WBK (eine LW-Halbautomat-, eine KW-Pistole- sind eingetragen !) besitze, muss ich dennoch ERNEUT für den Antrag der Gelben WBK eine Verbandsbescheinigung nachweisen ?

Geschrieben
Zur Gelben WBK:

auch wenn ich als Sportschütze bereits die Grüne WBK (eine LW-Halbautomat-, eine KW-Pistole- sind eingetragen !) besitze, muss ich dennoch ERNEUT für den Antrag der Gelben WBK eine Verbandsbescheinigung nachweisen ?

Das würde mich auch interessieren das würde ja eigentlich keinen Sinn machen ?

Geschrieben

:mad: hola amigos,

si...es ist zwar nicht logisch (mit Logigk oder normalen Menschenverstand haben Gesetze in der Regel nichts gemeinsam), auch wenn eine Grüne WBK schon vorhanden ist, MUSS

für die erste Waffe für die Gelbe ein Bedürfniss vom Verband bestätigt werden. Wurde hier bei WO aber schon sehr oft behandelt...SUCHEN und LESEN macht schlau.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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