katzengeist Posted September 16, 2008 Posted September 16, 2008 Hallo zusammen, kann mir jemand die Rechtslage für folgende Sachverhalte mitteilen: Ich hab auf meiner grünen WBK die Kurzwaffen (KK-Sportpistole und GK) und den KK-Unterhebelrep. eingetragen. Meine Frau hat auf Ihrer gelben WBK den UHR B und das Ordonnanzgewehr eingetragen. Schießen tun wir beide mit fast allen Waffen - je nach Bedarf. Die Munition (außer KK) lade ich selber - auch für die bei meiner Frau eingetragenen Kaliber. Lagern tun wir die Waffen in einem gemeinsamen B-Schrank und die Mun. in einem separaten Stahlschrank. Wir haben also beide auch Zugriff auf Waffen + Mun. des Ehepartners. Ist die Lagerung so in Ordnung oder müssten wir Waffen + Mun. separat lagern? Ist es zulässig, dass ich z. B. mit dem Ordonnanzgewehr meiner Frau und der von mir selbstgeladenen Mun. zum Schießsstand fahre? Muss ich dazu die WBK meiner Frau mitführen oder was brauche ich da für ein sonstiges Dokument? Gruß und danke
AlexG Posted September 16, 2008 Posted September 16, 2008 Ist die Lagerung so in Ordnung oder müssten wir Waffen + Mun. separat lagern? Lagerung: http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html siehe Punkt 10 Zum Transport usw. brauchste einen Leihschein: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__38.html Suche nach "Beleg über den vorübergehenden Verleih einer Waffe" o. ä. im Netz, dabei die Maximaldauer beachten ( 1 Monat )
Guest Posted September 16, 2008 Posted September 16, 2008 Zum Transport usw. brauchste einen Leihschein: Nö, nicht zwangsweise, wenn wer einen Jagdschein hat. § 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken ... (4) Für den Erwerb und vorübergehenden Besitz gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 steht ein Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes einer Waffenbesitzkarte gleich.
Guest Posted September 16, 2008 Posted September 16, 2008 Logo. Und hat er ? Keine Ahnung, aber denkbar. Meine Frau und ich haben...
IMI Posted September 16, 2008 Posted September 16, 2008 Keine Ahnung, aber denkbar. Meine Frau und ich haben... Und Ihr leiht Euch untereinander die LW ( und auch KWs)? Leihschein nur bei KWs?
Gottfried Tabor Posted September 16, 2008 Posted September 16, 2008 Nö, nicht zwangsweise, wenn wer einen Jagdschein hat.§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken ... (4) Für den Erwerb und vorübergehenden Besitz gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 steht ein Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes einer Waffenbesitzkarte gleich. Der Jagdschein steht der WBK gleich und bei WBK bedarf es eines Leihscheins. Damit auch beim Jagdschein. Ist doch wirklich nicht so schwierig
Guest Posted September 16, 2008 Posted September 16, 2008 Hmmm, habe ich bislang anders interpretiert. Weiterhin findet sich in der WaffVwV: 13.4 Keine weitere Erlaubnis benötigen Inhaber eines gültigen Jahres- wie auch Tagesjagdscheines nach § 15 Abs. 2 Bundesjagdgesetz für den vorübergehenden Erwerb und Besitz von Langwaffen nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 (z. B. Leihe für höchstens einen Monat oder für die - gegebenenfalls auch über einen längeren Zeitraum notwendige - sichere Aufbewahrung oder Beförderung für einen anderen Berechtigten). Insoweit steht nach § 13 Abs. 4 der Jagdschein einer Waffenbesitzkarte gleich. Der Inhaber einer Waffenbesitzkarte kann darüber hinaus gestützt auf § 12 Abs. 1 Nr. 1 von einem Berechtigten auch eine Kurzwaffe erwerben und vorübergehend besitzen (siehe auch Nummer 12.1.1). Aber gut, wie soll den anders auch die 4 wöchige Frist überprüft werden, wenn da nicht was Schriftliches existiert. Jedenfalls muss ein Jäger nicht zwingend eine WBK besitzen. Er könnte sich auch fallweise jedes mal eine Waffe zur Jagd leihen, ohne selbst Waffen zu besitzen - gültiger JS vorausgesetzt.
katzengeist Posted September 17, 2008 Author Posted September 17, 2008 Hallo, danke für die fundierten Auskünfte und Hinweise zu meinem ursprünglichen Thema. Jagdschein haben meine Frau und ich nicht - nur grüne und gelbe WBK. Ich bin froh, dass die gemeinsame Lagerung und damit auch der gemeinsame Zugriff auf Waffen und Muni kein Problem darstellen. Das mit dem Leihschein unter Eheleuten war mir neu. Gruß Hermann
sts_diskus Posted September 18, 2008 Posted September 18, 2008 Noch ein kurzer Nachtrag: Auch bei uns Frau und ich wbk, tausch mit Leihschein und gemeinsame verwahrung ohne probleme möglich. Wenn du allerdings wiederlader bist und den schein §27 hast und deine Frau nicht, dann darf sie keinen Zugriff auf pulver haben. Also das Pulver nicht im Munitionsschrank lagern, sonder getrennt. gruß sts
uwewittenburg Posted September 18, 2008 Posted September 18, 2008 Will mich nicht wiederholen, hier das notwendige Formular. Waffen_berlassung.doc
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