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IGNORED

Ist ein TeleskopSchlagstock Erlaubt in Österreich oder nicht ?


Stev_Butcher

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Hi @ all

Hab mir heute nach reiflicher überlegung einen TeleskopSchlagstock zugelgt und würde gerne von euch wissen ob der erlaubt ist ??

Der Waffenhändler der in mir verkauft ha hat gemeint das ich mit diesen Dokument schlagstockqs0.th.gif keine Probleme bekomme beim tragen dieser Waffe.

Irgendwie hab ich aber gehört das das tragen dieser waffe nicht wirklich erlaubt sei und habe mich gefragt ob da jemand besser bescheid weis wie die Rechtslage in Österreich aussieht ?

Die Gleich frAge hätte ich für Schreckschusswaffen mit pfefferPatronen darin !

:bb1:

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Hi @ all

Hab mir heute nach reiflicher überlegung einen TeleskopSchlagstock zugelgt und würde gerne von euch wissen ob der erlaubt ist ??

Der Waffenhändler der in mir verkauft ha hat gemeint das ich mit diesen Dokument schlagstockqs0.th.gif keine Probleme bekomme beim tragen dieser Waffe.

Irgendwie hab ich aber gehört das das tragen dieser waffe nicht wirklich erlaubt sei und habe mich gefragt ob da jemand besser bescheid weis wie die Rechtslage in Österreich aussieht ?

Die Gleich frAge hätte ich für Schreckschusswaffen mit pfefferPatronen darin !

:bb1:

Was ich vergessen habe zu sagen ist das ich keinerlei Nummer auf dem Schlagstock finde !!!???

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Wirklich Hilfreich !!! Danke :gutidee:

@MrMagnum

der Waffenhändler meinte das er auch für Private selbstverdeitigung erlaubt ist !! (Halt nur mit diesem Dokument !)

Du hast dir reiflich überlegt (ohne dich VORher schlau zu machen), einen wahrscheinlich legalen Schlagstock zuzulegen, den dein Waffenhändler wahrscheinlich für legal hält, weil er ein Papierfetzerl hat, das aussagt, daß (ja was sagt es denn????) der Schlagstock laut WaffGes. eine WAFFE ist und er der Meinung (sind wie Arschlöcher, jeder hat sowas) ist, daß private Selbstverteidigung (gibt es auch un-private SV???) mit einem Fetzerl Papier (muß man das um den Schlagstock wickeln???) erlaubt ist....

Wow.

Schau... beim Seidler z.B. gibts ein Stöckchen von Bonowi, das ist vom BMI geprüft und freigegeben.

Führen darfst du das Ding überall dort, wo es nicht verboten ist.

Hast du das Ding mal eingesetzt, wirst du spätestens vom Richter erfahren, ob der Einsatz legitim war.

Und das hat nix mit dem zu tun, ob das Ding generell verboten ist oder nicht.

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Der Waffenhändler der in mir verkauft ha hat gemeint das ich mit diesen Dokument keine Probleme bekomme beim tragen dieser Waffe. Die Gleich frAge hätte ich für Schreckschusswaffen mit pfefferPatronen darin

korrekterweise sieht es so aus:

verboten (also auf keinen fall legal zu besitzen oder zu führen, es sei denn das innenministerium erteilt dir dafür persönlich eine ausnahmegenehmigung) sind gem. §17 WaffG die "unter der Bezeichnung ,,Schlagringe'', ,,Totschläger'' und ,,Stahlruten'' bekannten Hiebwaffen".

Welcher händler dir das teil 1. verkauft hat und 2. noch so einen dummfug mit irgendeinem dokument erzählt würde ich gerne wissen, der benötigt eine nachschulung. das dokument sagt außerdem nichts anderes, als dass das fragliche teil gem. §1 eindeutig eine waffe ist (also folglich das WaffG darauf anzuwenden ist) und stellt in keiner weise den besitz irgendwie frei.

wenn §1 darauf anzuwenden ist, ist sehr wahrscheinlich auch §17 darauf anzuwenden und damit ist klar dass du dzt einen illegalen gegenstand besitzt.

lg

Martin

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kann auch wer ne Kongrete Antwort auf ne Kongrete Frage geben oder sind hier nur Klugscheißer ???

Ich glaube, meine Antwort war konkret (das Gegenteil = abstrakt) genug, das Gretchen hat nichts damit zu tun, die kommt beim Faust vor.

Ich habe deinen Fehler hervorgehoben, dich nicht vor, sondern erst nach dem Kauf schlau gemacht zu haben. Ich habe dir erklärt, daß das Papierchen nur aussagt, daß es sich hierbei um eine Waffe im Sinne des WaffGes. handelt. Waffenhändler sollten versuchen, sich an das WaffGes. zu halten und nicht nach ihrem Sinne zu interpretieren. Besonders dann, wenn sie vom Notwehrrecht keine Ahnung haben.

Ob du das verstanden hast, werden wir aber leider erst in 14 Tagen erfahren...

Edit:

Da ist mir nochwas eingefallen:

Die Gleich frAge hätte ich für Schreckschusswaffen mit pfefferPatronen darin !

Du darfst sie zwar erwerben und führen, aber nur dort, wo es nach der Hausordnung oder per Gesetz nicht verboten ist. Streng genommen, dürftest du grade mal damit spazieren gehen.

In ein Lokal dürftest du wahrscheinlich gar nicht rein und in ein öffentl. Verkehrsmittel auch nicht.

Wenn dich mal die Polizei durchsucht, bist du sie sowieso erstmal "vorsichtshalber" los.

Leg dir lieber einen guten Pfefferspray zu, Gaspuffn sind absoluter Käse.

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Da ich mir auch einen Teleskopstock zulegen wollte hab ich mich vor einiger Zeit über die rechtliche Seite schlaugemacht.

Die Rechtslage ist so das Teleskopschlagstöcke an sich in die Kategorie verbotene Waffen fallen und damit der Erwerb und der Besitz illegal ist.

Es gibt allerdings mindestens drei Teleskopstöcke für die das nicht gilt und die erlaubt sind.

Diese sind:

1) Bonowi EKA (steht für "Einsatzstock kurz ausziehbar" - ist der teuerste (ca. 140€) aber sein Geld wert und meine erste Wahl),

2) Monadnock Autolock mit Safty Tip oder Power Safety Tip

3) Monadnock Classic Friction Lock mit Safty Tip oder Power Safety Tip (würde ich nicht nehmen weil schwierig wieder zusammenzuschieben)

Der Unterschied dieser Stöcke zu den verbotenen ist das sie statt einer Stahlkugel an der Spitze eine aus Schaumstoff (Monadnock) bzw. aus Gummi (Bonowi) haben.

Wenn Du einen dieser Stöcke erwirbst bekommst Du dazu einen Bescheid des BMI das er einer waffenrechtlichen Beurteilung unterzogen wurde und als Waffe gem. § 1 WaffG 1996 angesehen wird und

NICHT - wie andere Teleskopschlagstöcke - als verbotene Waffe gem. § 17 Abs. 1 Zif. 6 WaffG.

Der von Dir gekauften Stock ist ebenfalls legal weil Du auch einen Bescheid über die waffenrechtliche Beurteilung bekommen hast.

Wurde halt erst vor 3 Monaten vom BMI beurteilt und ich hab mich vor einem halben Jahr mit dem Thema beschäftigt und da war er noch verboten.

Das führen unterliegt den selben Beschränkungen wie bei z.B. einer Schreckschußwaffe (nicht in Lokalen, bei Veranstaltungen ect.) und benutzen sowieso nur bei Notwehr oder Nothilfe.

Du kannst auch davon ausgehen das der durchschnittliche Polizist keine Ahnung über die genaue Rechtslage hat und bei einer Kontrolle den Stock beschlagnahmt wenn Du den Bescheid des BMI nicht bei Dir hast.

In so einem Fall mußt Du halt dann mit dem Bescheid auf das entsprechende Wachzimmer gehen und dann bekommst Du den Stock zurück.

Hoffe ich konnte Dir damit weiterhelfen.

Lg Wildsau

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Wenn Du einen dieser Stöcke erwirbst bekommst Du dazu einen Bescheid des BMI das er einer waffenrechtlichen Beurteilung unterzogen wurde und als Waffe gem. § 1 WaffG 1996 angesehen wird und NICHT - wie andere Teleskopschlagstöcke - als verbotene Waffe gem. § 17 Abs. 1 Zif. 6 WaffG.

klingt grundsätzlich sehr vernünftig, aber das vom OP angeführte dokument enthält nur einen teil der information. da steht nur "als Waffe gem. § 1 WaffG 1996 angesehen" aber nicht dass nicht unter §17 fällt. also ich kann aus dem dokument jedenfalls das von dir gesagte nicht herauslesen. gibt es da andere bescheide in denen das klarer gestellt wird?

lg

Martin

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also irgendeiner hat gerade gesagt dass teleskop schlagstöcke auch als totschläger bekannt ist

ABER das ist doch was ganz anderes

aber jez zu der frage wenn der verkäufer dir das sagt mit dem dokument dann soll das woll richtig sein sonst bekommt er doch die strafe wenn du belegen kanns dass du ihn bei ihm gekauft has

mit össtereich kenn ich mich net aus

in deutschland darf man einen kaufen aber nicht bei sich tragen

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2) Monadnock Autolock mit Safty Tip oder Power Safety Tip

Der Unterschied dieser Stöcke zu den verbotenen ist das sie statt einer Stahlkugel an der Spitze eine aus Schaumstoff (Monadnock) bzw. aus Gummi (Bonowi) haben.

Der Monadnock hat keine Spitze aus Schaumstoff, sondern aus Hartplastik. Den habe ich nämlich.

Der Bonowi hat überhaupt keine Spitze im eigentlichen Sinne, er endet ganz einfach stumpf.

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  • 2 Wochen später...
wenn ich du wäre würde ich es sofort an den händler retournieren. Wenn dich wer damit erwischt hast du nicht nur waffenverbot sondern auch noch eine satte anzeige.

lg

Magnum

Genau das ist Eingetroffen !!!!!!! :peinlich:

Zwar nicht mir aber einen Freund von mir der das Teil auch unbedingt haben wollte ! Der Dumpfbeutel hat den Schlagstock gut sichtbar bei einer Führerscheinkontrolle getragen.Er wurde im abgenommen und bekamm eine Anzeige wegen Iligellaen Waffenbesitz und obendrein ein nettes WAFFENVERBOT ! :00000733: Naja genaueres kann ich euch woll erst sagen wenn das ganze mit Gericht und so abgeschlossen ist aber was soll es ,er wird nicht der einzige sein der Ärger bekommt (Waffengeschäft) :s82: $$$$$$$ :s82: zumindest laut Polizei !

Trozdem Danke

Edit : Es gibt nur 4 Schlagstöcke die bei uns in Österreich erlaubt sind ! Welche kann ich euch leider nicht sagen weil der Polizist keine Info dazugegeben hat !

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So kenne ich das auch ... ob es laut Gesetz so aber stimmt weiß ich leider nicht.

Da ich mir auch einen Teleskopstock zulegen wollte hab ich mich vor einiger Zeit über die rechtliche Seite schlaugemacht.

Die Rechtslage ist so das Teleskopschlagstöcke an sich in die Kategorie verbotene Waffen fallen und damit der Erwerb und der Besitz illegal ist.

Es gibt allerdings mindestens drei Teleskopstöcke für die das nicht gilt und die erlaubt sind.

Diese sind:

1) Bonowi EKA (steht für "Einsatzstock kurz ausziehbar" - ist der teuerste (ca. 140€) aber sein Geld wert und meine erste Wahl),

2) Monadnock Autolock mit Safty Tip oder Power Safety Tip

3) Monadnock Classic Friction Lock mit Safty Tip oder Power Safety Tip (würde ich nicht nehmen weil schwierig wieder zusammenzuschieben)

Der Unterschied dieser Stöcke zu den verbotenen ist das sie statt einer Stahlkugel an der Spitze eine aus Schaumstoff (Monadnock) bzw. aus Gummi (Bonowi) haben.

Wenn Du einen dieser Stöcke erwirbst bekommst Du dazu einen Bescheid des BMI das er einer waffenrechtlichen Beurteilung unterzogen wurde und als Waffe gem. § 1 WaffG 1996 angesehen wird und

NICHT - wie andere Teleskopschlagstöcke - als verbotene Waffe gem. § 17 Abs. 1 Zif. 6 WaffG.

Der von Dir gekauften Stock ist ebenfalls legal weil Du auch einen Bescheid über die waffenrechtliche Beurteilung bekommen hast.

Wurde halt erst vor 3 Monaten vom BMI beurteilt und ich hab mich vor einem halben Jahr mit dem Thema beschäftigt und da war er noch verboten.

Das führen unterliegt den selben Beschränkungen wie bei z.B. einer Schreckschußwaffe (nicht in Lokalen, bei Veranstaltungen ect.) und benutzen sowieso nur bei Notwehr oder Nothilfe.

Du kannst auch davon ausgehen das der durchschnittliche Polizist keine Ahnung über die genaue Rechtslage hat und bei einer Kontrolle den Stock beschlagnahmt wenn Du den Bescheid des BMI nicht bei Dir hast.

In so einem Fall mußt Du halt dann mit dem Bescheid auf das entsprechende Wachzimmer gehen und dann bekommst Du den Stock zurück.

Hoffe ich konnte Dir damit weiterhelfen.

Lg Wildsau

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