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IGNORED

KK- Kurzwaffe


Falli

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Hallo!

Da ich ein Neuling auf dem Gebiet bin und bis jetzt keine befriedigende Aussage dazu bekommen konnt, stelle ich mal meine Frage hier:

Welche Möglichkeiten gibt es für Berufssoldaten ( Feldwebellaufbahn ) um in Deutschland legal eine KK- Kurzwaffe ( z.B. SigSauer mosquito Sport ) zu erwerben, ist dazu eine WBK erforderlich, wenn ja, wie sieht es mit Bedürfnisnachweis und ggf. Waffensachkundeprüfung aus, und wie ist es mit der Erlaubnis Munition zu erwerben?

Die Waffe soll zum sportlichen Schießen im Verein genutzt werden, ohne Mitgliedschaft ( wenn möglich ).

Mag sein, dass die Frage vielleicht etwas unbeholfen wirkt, aber ich würde mich trotzdem sehr über sachlich fundierte Antworten freuen.

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Du hast grundsätzlich 5 Möglichkeiten bzw. Bedürfnisarten:

  • Sport
  • Jagd
  • Sammeln
  • Selbstschutz
  • Erben

Für Erben und Sammeln sieht es mit dem Schießen schwer aus. Selbstschutz kannst Du in D als Normalbürger vergessen. Auch wenn die Regierung Dir dienstlich sonstetwas in die Hand drückt, privat hast Du in diesem Staat wehrlos zu sein.

Bleibt Jagd und Sport.

Zur Jagd mußt Du erfolgreich die Jägerprüfung ablegen; für .22er empfielt sich angeblich die oft zusätzliche Fallenjagdprüfung.

Sport ohne Verein wird schwierig, ist formell aber möglich.

  1. ein Jahr lang regelmäßig nachweisbar Trainieren
  2. Sachkundeprüfung erfolgreich absolvieren
  3. persönlich geeignet sein (nur weil Dir der Staat dienstlich .... na ja, siehe halt oben!)
  4. Bedürfnis nachweisen

Einfacher geht es im Verein. Da werden Dir eher Deine Trainings auch dokumentiert, oft werden Schulungen für die Sachkundeprüfung angeboten und über den Verband des Vereins Dein Bedürfnis bescheinigt.

Klopf doch einfach mal beim VdRBw e.V. an! Da gibt es auch RKs und RAGs, die tatsächlich auch schießen und kein jodelnder Trachtenverein sind. :gutidee:

...

8.7.13 Bemerkungen: Für diese Übung ist eine besondere Standzulassung erforderlich.

- 8 -

8.8. KK - Pistole (P – K 1) Präzision + Zeitserie

8.8.1 Waffe:

Pistolen cal. .22 LfB mit beliebiger, jedoch offener Visierung.

8.8.2 Lauflänge:

Mindestens 3 Zoll (76,2 mm), höchstens 6 Zoll (152,4 mm).

8.8.3 Griffstück:

Handballenauflagen, Handgelenkauflagen, verstellbare oder orthopädische

Griffschalen sind nicht gestattet.

8.8.4 Abzug:

Der Abzug darf nicht veränderbar sein. Der Abzugswiderstand im Moment der

Auslösung darf nicht geringer als 1000 p sein.

8.8.5 Scheibe:

10er Ring, Präzision: 50 cm Durchmesser gemäß 10.3

Zeitserie: 50 cm Durchmesser gemäß 10.2.

8.8.6 Scheibenentfernung:

Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die Entfernung zur

Scheibe 25 m (+/- 0,1 m).

8.8.7 Anschlagarten:

Stehend freihändig, ein- oder beidhändig.

8.8.8 Schusszahl: 5 Schuss Probe

Präzision: 15 Schuss Wertung

Zeitserie: 15 Schuss Wertung.

8.8.9 Schießzeit:

Präzision: 15 min. für Probe- und Wertungsschüsse

Zeitserie: 3 x 10 Sekunden.

8.8.10 Ablauf:

Präzision: Der Schütze schießt 3 Serien zu je 5 Schuss, 3 Serien pro

Scheibe. Der Schütze steht mit fertig geladener Waffe in

Schussposition. Auf Zuruf ”Zeit läuft” beginnt das Schießen. Auf

Zuruf ”Zeit um” stellt er das Schießen ein.

Zeitserie: Der Schütze schießt 3 Serien zu je 5 Schuss, 3 Serien pro

Scheibe. Der Schütze steht mit fertig geladener Waffe in

Schussposition. Auf Zuruf ”Zeit läuft” beginnt das Schießen. Auf

Zuruf ”Zeit um” stellt er das Schießen ein.

8.8.11 Anzeige:Die Beobachtung der Scheibe kann mit jedem beliebigen

Beobachtungsglas erfolgen.

8.8.12 Zielhilfsmittel:Es sind nur Sehhilfen des täglichen Gebrauchs zulässig. Das

Abdecken des nicht zielenden Auges ist nicht erlaubt.

8.8.13 Bemerkungen:

Die Probeschüsse werden auf eine eigene Scheibe abgegeben, während des

anschließenden Scheibenwechsels ist die Schießzeit unterbrochen.

- 9 -

8.9 KK - Revolver (R – K 1) Präzision + Zeitserie

8.9.1 Waffe:

Revolver cal. .22 LfB mit beliebiger, jedoch offener Visierung.

8.9.2 Lauflänge:

Mindestens 3 Zoll (76,2 mm), höchstens 6 Zoll (152,4 mm).

8.9.3 Griffstück:

Handballenauflagen, Handgelenkauflagen, verstellbare oder orthopädische

Griffschalen sind nicht gestattet.

8.9.4 Abzug: Der Abzug darf nicht veränderbar sein. Der Abzugswiderstand im

Moment der Auslösung darf nicht geringer als 1000 p sein.

8.9.5 Scheibe:

10er Ring, Präzision: 50 cm Durchmesser gemäß 10.3

Zeitserie: 50 cm Durchmesser gemäß 10.2.

8.9.6 Scheibenentfernung:

Vom hinteren Rand der Entfernungslinie gemessen beträgt die Entfernung zur

Scheibe 25 m (+/- 0,1 m).

8.9.7 Anschlagarten: Stehend freihändig, ein- oder beidhändig.

8.9.8 Schusszahl: 5 Schuss Probe

Präzision: 15 Schuss Wertung

Zeitserie: 15 Schuss Wertung.

8.9.9 Schießzeit:

Präzision: 15 min. für Probe- und Wertungsschüsse

Zeitserie: 3 x 20 Sekunden.

8.9.10 Ablauf:

Präzision: Der Schütze schießt 3 Serien zu je 5 Schuss, 3 Serien pro

Scheibe. Der Schütze steht mit fertig geladener Waffe in

Schussposition. Auf Zuruf ”Zeit läuft” beginnt das Schießen. Auf

Zuruf ”Zeit um” stellt er das Schießen ein.

Zeitserie: Der Schütze schießt 3 Serien zu je 5 Schuss, 3 Serien pro

Scheibe. Der Schütze steht mit fertig geladener Waffe in

Schussposition. Auf Zuruf ”Zeit läuft” beginnt das Schießen. Auf

Zuruf ”Zeit um” stellt er das Schießen ein.

8.9.11 Anzeige:

Die Beobachtung der Scheibe kann mit jedem beliebigen Beobachtungsglas

erfolgen.

8.9.12 Zielhilfsmittel: Es sind nur Sehhilfen des täglichen Gebrauchs zulässig. Das

Abdecken des nicht zielenden Auges ist nicht erlaubt.

8.9.13 Bemerkungen:Die Probeschüsse werden auf eine eigene Scheibe abgegeben,

während des anschließenden Scheibenwechsels ist die Schießzeit unterbrochen.

- 10 -

Kapitel 9

Langwaffen-Disziplinen

9.1 ...

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107. Grundsätzlich ist bei Wettkämpfen, Training und anderen

Schießsportveranstaltungen des Reservistenverbandes Zivilkleidung zu tragen.

Flecktarnbekleidung oder andere Bekleidungen, die den Eindruck einer Uniformierung

hervorrufen können, sowie Bekleidung mit aggressivem, anstößigem oder verbotenem

Aufdruck sind nicht erlaubt.

Verstöße gegen diese Regel führen bei Weigerung den Mangel abzustellen zum

Standverweis und zur Disqualifikation bei Wettkämpfen. Die Aufsicht über die

Einhaltung dieser Regelung obliegt dem Leiter der Veranstaltung.

:rolleyes:

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