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IGNORED

Welche Teile sind an AR15 Klone EWB pflichtig?


kingofglock

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

das frag ich mich gerade. Lauf und Verschlusskopf auf jeden Fall. Klar. Was ist mit dem Boltcarrier (Verschlussträger)? Diese werde doch z.B. bei Deko AK's nicht kastriert. Upper Receiver (Systemgehäuse) wahrscheinlich schon trägt doch wohl auch die Seriennummer. Der Lower Receiver ist doch wiederum mit einer G3 Abzugsgruppe zu vergleichen und die wird oft beim EGON ohne Beschränkungen verkauft.

Kann hier einer Klarheit schaffen?

Grüße

KOG

Geschrieben
Was ist mit dem Boltcarrier (Verschlussträger)?

Nein.

Upper Receiver (Systemgehäuse)

Nein.

(Achtung: (neuen) Lauf einbauen wäre Waffenherstellung)

Lower Receiver

Nein.

Im übrigen kann man im WaffG prima nachlesen, was die wesentlichen Teile sind...

€: Zu spät...

Geschrieben
Nein.

Nein.

(Achtung: (neuen) Lauf einbauen wäre Waffenherstellung)

Nein.

Im übrigen kann man im WaffG prima nachlesen, was die wesentlichen Teile sind...

€: Zu spät...

Danke für die Antworten. Wenn bis auf Lauf und kopf alles Frei ist, könnte ich mir das Zeugs doch von diversen Händlern Stück für

Stück zusammen kaufen und später damit zum Büxa rennen und ihn beauftragen aus diesem Teilesatz mitttels eines Lothar Walther Laufs (LW bietet an die Barrelextension gleich bei Bestellung zu montieren) und eines Verschlsskopfes zu einer neuen Waffe zusammen zu fügen. Oder ?

Geschrieben

Den kann ihm ja dann sein Büxer besorgen, einbauen. BTW, der Büxer behält dann das fertige Teil, bis die EWB vorliegt. Kaufst Du Dein Auto auch aus dem Ersatzteilkatalog ?

Geschrieben
Den kann ihm ja dann sein Büxer besorgen, einbauen. BTW, der Büxer behält dann das fertige Teil, bis die EWB vorliegt. Kaufst Du Dein Auto auch aus dem Ersatzteilkatalog ?

Der Büxer muss dann zum Beschussamt, die schicken das Teil nach Wiesbaden----> die Stufen es als Kat. A ein......dann viel Erfolg!!!

Geschrieben
Wenn man nun ein WS mit Verschluß von Schumacher usw. kauft. Der Büxer daraus mit einem anderem Lower eine komplette Waffe zusammenbaut. Was für ein Hersteller/Modell steht dann in der WBK?

Bei zusammengesetzen Langwaffen ist für den Eintrag die Hausnummer auf dem Lauf maßgeblich. Das beantwortet zwar nich die Frage nach der Hersteller- & Modellangabe, ist aber eindeutig bezüglich der einzutragenden Seriennummer.

Geschrieben
Da sehe ich auch nicht das Problem. Nur wie sieht das mit Lowern von einem anderem Hersteller aus?

JENS

siehe Beitrag nr.8

ne Bastelstunde kann man sicher abhaken...und nen Büxer finden , der blöd genug ist solch Teile zusammenzuschrauben?

surplus ect. verbaut sicher kein BüMa

Geschrieben
siehe Beitrag nr.8

ne Bastelstunde kann man sicher abhaken...und nen Büxer finden , der blöd genug ist solch Teile zusammenzuschrauben?

surplus ect. verbaut sicher kein BüMa

Ich rede nicht von militär Surplus oder ausgemusterten Schrott sondern von Neuteilen von deutschen Händlern die ausdrücklich nicht nur zu DEKO sind. Um den Büxa mach dir mal keine Gedanken.

Geschrieben
...und nen Büxer finden , der blöd genug ist solch Teile zusammenzuschrauben?

surplus ect. verbaut sicher kein BüMa

junge schreib keinen mist, blöd ist der der keinen büxer findet.

Geschrieben
junge schreib keinen mist, blöd ist der der keinen büxer findet.

ich lasse mich gern belehren :eclipsee_gold_cup: meine Meinung ist variabel wie das WaffG

abgesehen von einem fehlenden Feststellungsbescheid...

nenne bitte die Teile und deren jeweiligen Hersteller, die so ein "mutiger Büxer" zuammenbauen kann...ich mache mich dann gern bei der zuständigen Behörde schlau und schaue mir evtl. CAD Zeichnungen an sofern vorhanden und bilde mir eine neue Meinung...kein Problem

welchen Kostenvorteil hat so ein Vorhaben denn?

zumal es relativ rechtssichere xy15 gibt

Geschrieben
ich lasse mich gern belehren :eclipsee_gold_cup: meine Meinung ist variabel wie das WaffG

abgesehen von einem fehlenden Feststellungsbescheid...

nenne bitte die Teile und deren jeweiligen Hersteller, die so ein "mutiger Büxer" zuammenbauen kann...ich mache mich dann gern bei der zuständigen Behörde schlau und schaue mir evtl. CAD Zeichnungen an sofern vorhanden und bilde mir eine neue Meinung...kein Problem

welchen Kostenvorteil hat so ein Vorhaben denn?

zumal es relativ rechtssichere xy15 gibt

Nach meinem Verständnis ist ein BKA Bescheid nicht zwingend erforderlich sondern nur für den Handel sehr empfehlenswert. Da er Käufer und Verkäufer Sicherheit gibt. Aber die Beweislast für einen verbotenen Gegenstanden oder Verstoß gegen das KWKG liegt doch bei den Behörden. Das heißt es muß erstmal verdacht aufkommen, dann muss geprüft werden und dann kann es erst Ärger geben. Oder???????

Es gibt doch zwei KO Kriterien. Erstens keinen Wesentlichen Waffenteile aus militärischer Produktion. Zweitens Vollautoteile dürfen nicht passen.

Also wenn der Lauf von Lothar Walther und neu ist dann ist das erste Kriterium schon mal raus.

Boltcarrier und Bolt gibt es z.B. von Waffenschumacher für rund 220€ (ist vom XR15 also sicher)

Upper Receiver spielt für Vollauto keine Rolle, muss also nur aus ziviler Produktion sein. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten. Das Teil besitzt eine Herstellernummer folglich kann der Hersteller ein Aussage treffen wann es für wen produziert wurde. Wenn es keine Nummer besitzt kann es auch nicht zugeordnet werden. Oder ????

Der Lower Receiver soll das Besondere werden. Er wird vom BÜXA selber hergestellt, besteht aus Stahl und wird ein anders Design besizen als das was man so kennt. Um sicher zu gehen wird er nur einen Timneyabzug aufnehmen können und einen geänderten Sicherunghebel besitzen.

Kostenmäßig wird das ganze nicht viel billiger werden als was von der Stange, aber ich kann gleich einige Sachen ändern die mir bei Sabre DPMS oder OA nicht gefallen. Wenn ich sehe was HK für das MR223 verlangt wird mir schlecht auch wenn Gassystem und Vorderschaftbefestigung gut gemacht sind.

Sollte ich Waffenrechtlich falsch liegen bin ich um eine Belehrung sehr dankbar.

Grüße

KOG

Geschrieben
Zweitens Vollautoteile dürfen nicht passen.

DAS willst du WIE sicherstellen??

Sollte ich Waffenrechtlich falsch liegen bin ich um eine Belehrung sehr dankbar.

Grüße

KOG

Geschrieben

Zivile Barrelextensions haben doch doch ein anders Profil als militärische somit passen die Verschlussköpfe nicht. Und soweit ich weiß, besitzen die Upper von OA oder Sabre keine besonderen Vorrichtungen, damit nur deren Boltcarrier reinpassen. Oder???

Geschrieben
Zivile Barrelextensions haben doch doch ein anders Profil als militärische somit passen die Verschlussköpfe nicht.

Und soweit ich weiß, besitzen die Upper von OA oder Sabre keine Besonderen vorrichtungen, damit nur deren Boltcarrier reinpassen. Oder???

Dem Verschlusskopf ist egal ob er Halb oder Vollautomatisch arbeitet........Und die Verschlussträger sind auswechselbar........

Geschrieben
Dem Verschlusskopf ist egal ob er Halb oder Vollautomatisch arbeitet........Und die Verschlussträger sind auswechselbar........

was machen den Sabre und OA an ihren upper damit nicht passen. können sie kein vollautoträger aufnehmen oder passen sie nicht auf ein vollauto lower oder beides. Und warum verkaufen dann diverse Händler Parts aus den USA ohne irgendeinen hinweis, nur zu DEKO oder passt nur auf die und jehne Waffe.

Geschrieben
was machen den Sabre und OA an ihren upper damit nicht passen. können sie kein vollautoträger aufnehmen oder passen sie nicht auf ein vollauto lower oder beides. Und warum verkaufen dann diverse Händler Parts aus den USA ohne irgendeinen hinweis, nur zu DEKO oder passt nur auf die und jehne Waffe.

Die haben BEIDE Feststellungsbescheide, die noch vor der "neuen" Prüfungsart des BKA erstellt wurden.............

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