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IGNORED

Hohlspitz in AT jetzt doch erlaubt!


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Still und heimlich hat sich da Ende Mai etwas getan, siehe:

http://iwoe.org/img/Erlass_Expansivmunition.pdf

Das Ministerium hat es mit HIlfe des Verwaltungsgerichtshofes eingesehen, dass der derzeitige Vollzug nicht praxisgerecht ist, und hier das Ergebnis: mit Schützenpass oder Jagdkarte sind Expansivgeschosse ("Hohlspitz") für kurzwaffen wieder legal erwerbbar!

Hallelujah. Es geschehen noch Zeichen und Wunder. :eclipsee_gold_cup:

Bleibt nur noch die Frage ab wann der Handel darauf reagiert.

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Gast snakedocter
Still und heimlich hat sich da Ende Mai etwas getan, siehe:

http://iwoe.org/img/Erlass_Expansivmunition.pdf

Das Ministerium hat es mit HIlfe des Verwaltungsgerichtshofes eingesehen, dass der derzeitige Vollzug nicht praxisgerecht ist, und hier das Ergebnis: mit Schützenpass oder Jagdkarte sind Expansivgeschosse ("Hohlspitz") für kurzwaffen wieder legal erwerbbar!

Hallelujah. Es geschehen noch Zeichen und Wunder. :eclipsee_gold_cup:

Bleibt nur noch die Frage ab wann der Handel darauf reagiert.

aber vorsicht,nur für jäger und sportschützen,also wenn du ein grünrock bist oder du bei eine schützenferein aktiv an disziplinen beteiligt bist!!! wbk und HSV mitglied zählt da nicht!!

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aber vorsicht,nur für jäger und sportschützen,also wenn du ein grünrock bist oder du bei eine schützenferein aktiv an disziplinen beteiligt bist!!! wbk und HSV mitglied zählt da nicht!!

also wer in irgend einem verein ist (von miraus auch HSV) kann sicher von seinem zuständigen OSM einen schützenpass verlangen, der dich berechtigt bei offiziellen bewerben zu starten. kostet nur ein paar EUR gebühren für die jahresmarke die in aller regel ohnehin im jahresbeitrag bereits enthalten sind. von "aktiv" stand in dem erlass nichts. und selbst wenn - startest du eben bei einem bewerb im jahr und gut is.

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Gast snakedocter
also wer in irgend einem verein ist (von miraus auch HSV) kann sicher von seinem zuständigen OSM einen schützenpass verlangen, der dich berechtigt bei offiziellen bewerben zu starten. kostet nur ein paar EUR gebühren für die jahresmarke die in aller regel ohnehin im jahresbeitrag bereits enthalten sind. von "aktiv" stand in dem erlass nichts. und selbst wenn - startest du eben bei einem bewerb im jahr und gut is.

Wenns der Händler Dir so glaubt?? kann mich erinnern das ein händler dieses jahr ein RG94 AK klone repetierer ( frei ab 18 ) an einen jungen mann 19 verkauft hat,sammt VM-munition.

Der händler hat dann den hinter offen gehabt weil er einen 19 jährigen ohne WBK oder Jagdkarte VM-Munition gegeben hat.

die büchsenmacherinnung hat darauf ein rundschreiben rausgebracht,worauf jede munitionsausgabe sehr genau kontrolliert werden muß.

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Wenns der Händler Dir so glaubt?? kann mich erinnern das ein händler dieses jahr ein RG94 AK klone repetierer ( frei ab 18 ) an einen jungen mann 19 verkauft hat,sammt VM-munition.

Der händler hat dann den hinter offen gehabt weil er einen 19 jährigen ohne WBK oder Jagdkarte VM-Munition gegeben hat.

die büchsenmacherinnung hat darauf ein rundschreiben rausgebracht,worauf jede munitionsausgabe sehr genau kontrolliert werden muß.

mag sein, aber wie würde es der händler sonst überprüfen? wenn das BMI schon in einem runderlass den schützenpass als taugliches nachweismittel explizit erwähnt...

wahrscheinlich werden die händler so oder so nicht HP munition in größerer menge anzubieten beginnen, aber ich weiss dass ich mich jetzt legal mit entsprechenden geschossen zB aus deutschland zum selber laden eindecken darf.

was soll das herausgeben von VM muni an den 19 jährigen für ein gesetz verletzt haben? §11 sagt: ab 18 darfst du, §24 stellt nur munition für FFW unter besondere regelung. ich kenne das angesprochene RG94 nicht, was hat das für ein kaliber? 7,62x39 wie das originale AK? ist definitiv an personen ab 18 abgebbar. weiss nicht was das für eine story sein soll, aber sie entbehrt der rechtsgrundlage.

lg

Martin

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Gast snakedocter
mag sein, aber wie würde es der händler sonst überprüfen? wenn das BMI schon in einem runderlass den schützenpass als taugliches nachweismittel explizit erwähnt...

wahrscheinlich werden die händler so oder so nicht HP munition in größerer menge anzubieten beginnen, aber ich weiss dass ich mich jetzt legal mit entsprechenden geschossen zB aus deutschland zum selber laden eindecken darf.

was soll das herausgeben von VM muni an den 19 jährigen für ein gesetz verletzt haben? §11 sagt: ab 18 darfst du, §24 stellt nur munition für FFW unter besondere regelung. ich kenne das angesprochene RG94 nicht, was hat das für ein kaliber? 7,62x39 wie das originale AK? ist definitiv an personen ab 18 abgebbar. weiss nicht was das für eine story sein soll, aber sie entbehrt der rechtsgrundlage.

lg

Martin

VM langwaffen munition nur an WBK und Jäger!!! frage mal beim Seidler,der hat mir so gesagt,und da der 19 jährige keine WBK oder JK hatte war der besitz verboten.

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VM langwaffen munition nur an WBK und Jäger!!! frage mal beim Seidler,der hat mir so gesagt,und da der 19 jährige keine WBK oder JK hatte war der besitz verboten.

Entweder handelte es sich in dem Fall um eine spezielle Munition die auch für KW geegnet ist (zB. .44mag) oder du hast das irgendwie falsch in Erinnerung oder Seidler kennt das WaffG nicht. Wenn nur Jäger / WBK-Inhaber an Langwaffen-Muni kämen dann sähe es traurig aus! Und der Unterschied zwischen Voll- und Teilmantel dürfte da auch etwas überbewertet sein. Das WaffG bzw. §5 der WaffV hat nur das Verbot von Teilmantel-Hohlspitz gefordert, sonst. Voll- oder Teilmantel-Geschosse ansich haben keinerlei Sonderstatus. Durch die WaffV war es einfach praktisch lange Zeit so, dass nur Jäger TM-HP Munition verwenden durften.

Grundlage deiner Argumente: "das hat mir der XY gesagt"

Grundlage meiner Argumente: das steht im WaffG 1996. Wer §§ kennt, die gegenteiliges besagen, der möge sie zitieren oder weitere Gerüchte für sich behalten. Es gibt schon genügend andere "Urban Legends" die kursieren (zB das angebliche Verbot, Mun und Waffe gemeinsam zu verwahren. Jedenfalls nicht in AT!).

lg

Martin

P.S.: Damit du dich nicht an Auskünften aus zweiter Hand orientieren musst - http://www.ris2.bka.gv.at/Bundesrecht/ hier kannst du alle Gesetze usw im Original lesen. Suchbegriffe (Kurztitel): WaffG, WaffV

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P.S.: Damit du dich nicht an Auskünften aus zweiter Hand orientieren musst - http://www.ris2.bka.gv.at/Bundesrecht/ hier kannst du alle Gesetze usw im Original lesen. Suchbegriffe (Kurztitel): WaffG, WaffV

@Martin Gritsch: Wenn du eh schon den Link postest, da hättest auch gleich selbst nachsehen können und dir deinen langen Beitrag sparen, der Vorposter hat recht (er spricht von VM, du hingegen von allen LW-Patronen), Gewehrpatronen mit VM Geschoss gelten als Kriegsmaterial - und der Besitz von Kriegsmaterial ist verboten - für die VM Patronen gibts es die Ausnahme, dass diese mit WP, WBK oder Jagdkarte erworben werden darf:

Auszug aus dem WaffG 1996

Kriegsmaterial

§ 18. (1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial

sind verboten.

(2) ....

(3) ....

(4) Abs. 1 gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit

Vollmantelgeschoß, die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Der Erwerb

dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer

Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur

Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.

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Gast snakedocter
@Martin Gritsch: Wenn du eh schon den Link postest, da hättest auch gleich selbst nachsehen können und dir deinen langen Beitrag sparen, der Vorposter hat recht (er spricht von VM, du hingegen von allen LW-Patronen), Gewehrpatronen mit VM Geschoss gelten als Kriegsmaterial - und der Besitz von Kriegsmaterial ist verboten - für die VM Patronen gibts es die Ausnahme, dass diese mit WP, WBK oder Jagdkarte erworben werden darf:

Auszug aus dem WaffG 1996

Genau das habe ich gemeint,danke :eclipsee_gold_cup:

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@Martin Gritsch: Wenn du eh schon den Link postest, da hättest auch gleich selbst nachsehen können und dir deinen langen Beitrag sparen, der Vorposter hat recht (er spricht von VM, du hingegen von allen LW-Patronen), Gewehrpatronen mit VM Geschoss gelten als Kriegsmaterial - und der Besitz von Kriegsmaterial ist verboten - für die VM Patronen gibts es die Ausnahme, dass diese mit WP, WBK oder Jagdkarte erworben werden darf:

nicht unbedingt. WaffG:

§ 5. Kriegsmaterial sind die auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes über die Ein-, Aus- und
Durchfuhr von Kriegsmaterial, BGBl. Nr.540/1977, durch Verordnung bestimmten Waffen,
Munitions- und Ausrüstungsgegenstände.

die KM-Verordnung besagt:

§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
[...]
1. d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Leuchtspur-, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.

so - jetzt dreht sich das ganze im kreis. das WaffG sagt: "wenn Kriegsmaterial dann nur mit WBK" das KWG sagt: "Wenn Sport- oder Jgad dann kein KM".

Die einzigen die explizit als KM stehen bleiben und bei denen du unbezweifelt recht hast sind die Kaliber .308 und .223.

Das Kaliber 7,62x39 nicht unbedingt.

:)

pragrafendschungel sind schon was lustiges...

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