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IGNORED

Gebühren für Voreintrag ?


Whitewater

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

mal ne Frage an die Wissenden (anonymen Sachbearbeiter) unter euch:

Wenn ich auf meine grüne WBK in einem Antrag ZWEI Kurzwaffen beantrage, zahl ich dann einmal oder zweimal die paarnenfünfzig Euro ??

Gilt die Gebühr pro Vorgang, oder pro Eintrag??

Danke !!!

Geschrieben
Hallo,

bei uns, 1 mal bei 2 Eintragungen, habe ich gerade gemacht.

Gruss

voyager

Gibts da irgendwie ne einheitliche Gebührenordnung, oder macht das jeder SB wie er gerade will...

Geschrieben

Und wennze Dir nich plagen willst:

Es gibt Rahmenbeträge, also von x€ - bis xxL€.

Und jedes Landratsamt macht was es will -in eben diesem Rahmen.

Geschrieben

Eine Frage,

eine richtige Antwort,

zwei falsche Antworten,

zwei Verweise auf die Suchfunktion...

@whitewater:

Die WaffkostVerordnung ist da eindeutig (und ist noch aus der Zeit der DM).

Der Sportschütze bezahlt bei ein oder mehreren Voreinträgen auf die grüne WBK exakt 100 DM (heute 56,xx €).

Es gibt keine Ermessensspielräume (von - bis), sondern genau 100 DM (das gibt es nur bei anderen Dingen).

Den genauen Punkt in der WaffkostVerordnung weiß ich nicht auswendig.

Geschrieben
Eine Frage,

eine richtige Antwort,

zwei falsche Antworten,

zwei Verweise auf die Suchfunktion...

@whitewater:

Die WaffkostVerordnung ist da eindeutig (und ist noch aus der Zeit der DM).

Der Sportschütze bezahlt bei ein oder mehreren Voreinträgen auf die grüne WBK exakt 100 DM (heute 56,xx €).

Es gibt keine Ermessensspielräume (von - bis), sondern genau 100 DM (das gibt es nur bei anderen Dingen).

Den genauen Punkt in der WaffkostVerordnung weiß ich nicht auswendig.

@lusumi: und noch ne teilweise falsche antwort, weil ....

WaffKostV §8 Abschnitt II 10.a) und 1. 110 DM

gruß alzi

(mittels suchfunktion und/oder eigenem nachsehen in der WaffKostV wäre der fragesteller aber inzwischen schneller gewesen, also nix gegen die suchfunktion ;) )

Geschrieben
@lusumi: und noch ne teilweise falsche antwort, weil ....

WaffKostV §8 Abschnitt II 10.a) und 1. 110 DM

Mist... Fipptehler. :traurig_16:

Klar muss es 110 DM heißen... aber bei meiner Euro-Angabe hat es mit 56,xx € gestimmt...

Geschrieben
... aber bei meiner Euro-Angabe hat es mit 56,xx € gestimmt...

du bist er beste! :eclipsee_gold_cup:

... naja ok..... einer der besten.... nicht zuuuuuuu sehr loben, sonst hebt er noch ab und ich bin schuld an der delle in der decke :P

mit schelmischem gruß

alzi

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