micky123 Posted July 26, 2008 Share Posted July 26, 2008 Hallo, ich habe Waffen die in Deutschland registriert sind. (Gewöhnlicher Aufenthalt) Da ich auch eine Wohnung in Belgien und in einem skaninavischen Land habe, nehme ich manchmal eine Waffe mit ins EU-Ausland zum trainieren Ich habe mir hier in Deutschland einen Europäischen Feuerwaffenpass ausstellen lassen. In den betreffenden Ländern ist das ok und dort abgesegnet. Nun habe ich eine Waffe für einen kurzen Zeitraum in Belgien gelassen da ich auf der Rückfahrt durch Holland mußte und es dort sehr umständlich ist. Es kommt wie es kommt und es kommt eine Kontrolle des Ordnungsamtes. Die drehen völlig am Rad und meinen ich dürfte die waffe nur im Inland verwahren damit Sie auf die Waffe Zugriff hätten. Es wäre sonst nicht sichergestellt das dann nur ich Zugang zur Waffe hätte. was meint ihr dazu ? Micky Link to comment Share on other sites More sharing options...
Commerzgandalf Posted July 26, 2008 Share Posted July 26, 2008 Welches Ordnungsamt? das belgische oder deutsche? Link to comment Share on other sites More sharing options...
micky123 Posted July 26, 2008 Author Share Posted July 26, 2008 Welches Ordnungsamt? das belgische oder deutsche? natürlich das deutsche. Micky Link to comment Share on other sites More sharing options...
bullpup Posted July 26, 2008 Share Posted July 26, 2008 [...]Die drehen völlig am Rad und meinen ich dürfte die waffe nur im Inland verwahren damit Sie auf die Waffe Zugriff hätten. [...] Wollen die auch mit "Euer Gnaden" angesprochen werden? Link to comment Share on other sites More sharing options...
micky123 Posted July 26, 2008 Author Share Posted July 26, 2008 Wollen die auch mit "Euer Gnaden" angesprochen werden? Nun ja , gibt es einen Anlass das ich mir gedanken machen muß ? Ich kann meine waffe doch auch zum Büchsenmacher nach sonstwohin schicken oder. Gibt es im deutschen waffenrecht irgedwelche einschränkungen deswegen ? micky Link to comment Share on other sites More sharing options...
ChristianFe Posted July 27, 2008 Share Posted July 27, 2008 Hmm würd mich auch mal interessieren. Ich hab meine KK Büchse (wie alle anderen Waffen auf dt. WBK bei Wohnsitz in NRW) während dem Semester immer mit in Schottland (Visitor Firearms Permit selbstverständlich vorhanden) und die bleibt dann da auch (selbstverständlich sicher verwahrt, mit Absegnung der lokalen Polizei) wenn ich mal ne Woche oder so über Weihnachten nach Deutschland komme. Kann sowas probleme geben ? Andere Frage: Will dieses Jahr mit dem PKW und Fähre fahren und da auch die Waffe mitnehmen, ist bei der Fahrt durch NL besonderes zu beachten oder reicht der mitgeführte Europäische Feuerwaffenpass, sowie die dt. WBK und die Besuchererlaubnis für UK aus ? Schönen Sonntag noch Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted July 28, 2008 Share Posted July 28, 2008 Wo Du Deine Waffen verwahrst, darf Dir niemand vorschreiben. Im Inland nur das WIE. Und Ausland geht die Waffenbehörde gar nix an. Wenn die Mitnahme in die anderen EU-Staaten rechtskonform mit EFP über die Bühne geht, ist doch alles in Butter ! Für Norwegen brauchste (noch) nicht mal den EFP. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ChristianFe Posted July 28, 2008 Share Posted July 28, 2008 Wo Du Deine Waffen verwahrst, darf Dir niemand vorschreiben. Im Inland nur das WIE. Und Ausland geht die Waffenbehörde gar nix an. ... Das ist schonmal beruhigend. Und Durchreise Niederlande ist doch auch Problemlos oder ? Sprich einfach durchfahren (EFP+WBK vorhanden) und bei Kontrolle (sofern vorhanden) halt angeben das man nen besonderes Köfferchen dabeihat ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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