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IGNORED

Reduzierpatronen eintragen lassen ?


chris_3

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Auf der Homepage von Frankonia steht, dass man Reduzierpatronen (z.B. von Lothar Walther von Kaliber XY auf .22 lfB) eintragen lassen muss.

Kann mir jemand sagen, ob das korrekt ist ? Die konnte man doch früher einfach mal so kaufen (da musste man noch nichtmal, eine "Grundwaffe" auf der WBK haben)

Wie da die Rechtslage momentan genau ?

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meines wissens nach waren die immer frei verkäuflich

nee leider nicht, mein freund wollte sich son teil zulegen von 12/70 auf 22 lfb

müßte er eintragen lassen. der verkäufer sagte sowas wie "hat ein patronenlager" und muß er deshalb an seine waffenbehörde

melden.

also nicht gekauft! weil eintragen zu teuer.

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ist so wie svenni sagt.

Reduzierstücke, Reduzierhülsen, .... laut WaffG sogenannte "Einsätze" zum Verschießen von Munition in kleinerem Kaliber, Einsteckläufe und -systeme benötigen keine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz.

Wechselläufe und Wechselsysteme müssen allerdings (wieder) eingetragen werden.

gruß alzi

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Und hier der entsprechende Wortlaut der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 2a:

2a. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind;

für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

Grüße

P88

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Hast mal nen Direktlink?

Man kann es nicht verlinken (ich jedenfalls nicht :rolleyes: ) Ist wohl java oder irgend sowas ;-)

Aber da steht:

Ist die "Grundwaffe" bereits in der WBK des Erwerbers eingetragen, so kann man folgende Schusswaffenteile unter den angegebenen Voraussetzungen ohne eine weitere Erlaubnis erwerben und besitzen. Der Erwerb ist binnen 14 Tage bei der Behörde anzuzeigen und in der WBK einzutragen.

Wechsel- und Austauschläufe, die im Vergleich zur "Grundwaffe" gleichen oder geringeren Kalibers sind einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme)

Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, die verglichen mit der für die „Grundwaffe“ bestimmten Munition einen gleichen oder geringeren Geschossdurchmesser und einen gleichen oder geringeren höchstzulässigen Gebrauchsgasdruck hat

Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) und Einsätze, die Munition mit kleinerer Abmessung als die Grundwaffe verschießen (z.B. Fangschussgeber, Reduzierhülsen, Ladepatronen)

Ich hab noch sowas rumliegen und würde es gerne versteigern. Ich hab nur Angst, dass ich da die Büchse der Pandora aufmache...

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Ich hab noch sowas rumliegen und würde es gerne versteigern. Ich hab nur Angst, dass ich da die Büchse der Pandora aufmache...

Da kann nichts passieren, weil die Fangschußgeber NICHT eintragungspflichtig sind.

Frankonia hat da Müll geschrieben, wenn sie diese dort mit aufführen.

Svenni

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Man sollte aber IMHO immer darauf achten, auch die passende Grundwaffe zu haben. Wenn man die schon verkauft hat ist es böse noch einen Fangschußgeber im Schrank liegen zu haben. Dann würde ich ihn wegschmeißen und nicht versteigern. Besser natürlich mit der Grundwaffe abgeben.

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Man sollte aber IMHO immer darauf achten, auch die passende Grundwaffe zu haben.

´

Eine solche habe ich zum Glück noch - aber wenn ich die zwischenzeitlich auch veräußert hätte ohne an den Fangschussgeber zu denken...

Man muss sich wirklich fragen, was für eine Horde von Gipsköpfen diese Gesetze machen... :peinlich:

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