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IGNORED

Kosten WBK


evel knievel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

am Montag ist es endlich soweit! Ich kann meine grüne WBK abholen. :00000733:

Pünklich um 8 Uhr werde ich bei der Behörde stehen. :gutidee:

Nur was wird mich die Karte kosten mit zwei Voreinträgen (9mm + 45ACP) und gleichzeitigem eintragen der Waffen( die habe ich mir nämlich schon beim Händler reservieren lassen)

Gruss evel

Geschrieben
Hallo!

am Montag ist es endlich soweit! Ich kann meine grüne WBK abholen. :00000733:

Pünklich um 8 Uhr werde ich bei der Behörde stehen. :gutidee:

Nur was wird mich die Karte kosten mit zwei Voreinträgen (9mm + 45ACP) und gleichzeitigem eintragen der Waffen( die habe ich mir nämlich schon beim Händler reservieren lassen) kosten?

Gruss evel

Schaetze rund 200 Euro. Mein letzter Voreintrag + Muni hat 66,46 (war auch schon mit Eintrag der Waffe) gekostet. Ist aber bestimmt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Geschrieben

WBK-Ausstellung: € 56,24

EWB/Voreintrag: Entfällt bei gleichzeitiger Ausstellung der zugehörigen Waffenrechtlichen Erlaubnis (sonst: 56,24; manchmal stellen die Behörden auch nur den Betrag von € 40,90 in Rechnung - frag mich bitte nicht, wo der herkommt)

Munitionserwerb: € 25,56 (pro Waffe/WS, fällt hier also 2-mal an)

Munitionserwerb: € 25,56 (siehe oben)

WBK-Eintrag: Entfällt bei gleichzeitiger Ausstellung der zugehörigen Waffenrechtlichen Erlaubnis (sonst: € 12,78 pro Eintrag)

Mit € 107,36 bist Du dabei.

€: Einzelheiten siehe Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)

http://bundesrecht.juris.de/waffv_4/BJNR018100976.html

€²: Wenn Du die konkreten Waffen bei der WBK-Beantragung noch nicht "vorgemeldet" hast (das ginge im kostensparendsten Fall) wirst Du wohl oder übel 2x € 12,78 für die WBK-Einträge berappen müssen.

Macht dann also insgesamt € 132,92.

Geschrieben

Im Gebührenwirrwarr finde ich mich als Österreicher hier nicht 100% zurecht, daher erlaubt mir rein aus Interesse folgende Frage:

Hat Mr X bereits eine WBK und darf lt. Verband eine neue Waffe Y kaufen, bezahlt er für den Voreintrag 56 Euro (damit er sie kaufen kann) und dann wenn er sie gekauft hat nochmal 13 Euro damit er sie langfristig besitzen darf? D.h. pro Waffe die ich kaufe werden fast 70 Euro fällig?

Was ist bei einem Verkauf?

Geschrieben
Danke erstmal! das sind aber Schwankungen bei den Preisen <_<

Dann nehm ich doch das zweite Angebot von SeinePestilenz :gutidee:

Hehe, wuerde ich auch nehmen. Sind ja keine Schwankungen, sondern ich hab nicht mehr gewusst, dass die Voreintragsgebuehr bei Neuantrag der WBK entfaellt.

Meine Rechnung waren 66,46 (Voreintrag 40,90 + MEB 25,56) mal 2 + den WBK Betrag von 56 Euro. Was wiederum rund 190 Euro sind.

40,90 hab ich nebenbei fuer meine VRF bezahlt, die wohl eher nicht zu den beduerfnisfreien Waffen zu zaehlen ist.

Geschrieben
Die 40,90 sollten für die bedürfnisfreien Waffen (4mmM20 u.a.) gelten.

Wo steht denn das in der KostV? Die € 40,90 (respektive DM 80) finde ich nur bei WBK-Ausstellung nach § 32 (2).

Ich hatte einmal ein WBK aus Anlaß des Erwerbs von 4 mm M20-Waffen ausgestellt bekommen. Für diese habe ich beim Amt die "normalen" € 56,24 berappt.

Für meinen letzten Erwerbsvorgang bedürfnispflichtiger Waffen wurden mir für die EWB € 40,90 in Rechnung gestellt.

Komisch, komisch.

Meine Rechnung waren 66,46 (Voreintrag 40,90 + MEB 25,56) mal 2 + den WBK Betrag von 56 Euro. Was wiederum rund 190 Euro sind.

Na, in dem Fall hätte das Amt evel knievel sauber abgeledert.

Erstens wird bei Neuasttellung keine EWB brechnet ("Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte", so die Formulierung der KostV).

Zweitens kommt die EWB-Gebühr nicht pro Waffe, sondern pro Verwaltungsakt zum Tragen ("einer Berechtigung zum Erwerb einer oder mehrerer Waffen") - deshalb empfiehlt es sich ja grundsätzlich auch, je nach Bedarf immer gleich zwei Kanonen zu erwerben.

40,90 hab ich nebenbei fuer meine VRF bezahlt, die wohl eher nicht zu den beduerfnisfreien Waffen zu zaehlen ist.

Dito, siehe oben.

Geschrieben
Im Gebührenwirrwarr finde ich mich als Österreicher hier nicht 100% zurecht, daher erlaubt mir rein aus Interesse folgende Frage:

Hat Mr X bereits eine WBK und darf lt. Verband eine neue Waffe Y kaufen, bezahlt er für den Voreintrag 56 Euro (damit er sie kaufen kann) und dann wenn er sie gekauft hat nochmal 13 Euro damit er sie langfristig besitzen darf? D.h. pro Waffe die ich kaufe werden fast 70 Euro fällig?

Was ist bei einem Verkauf?

So aehnlich. Wenn du den Voreintrag hast, kannste eine Waffe erwerben. Mit den Daten der Waffe musste dann wieder zum Ordnungsamt und das ganze Geraffel da in Deine WBK eintragen lassen - das ist gebuehrenpflichtig.

ODER du suchst dir vorher deine Waffe aus, schreibst dir Waffennr. Hersteller etc. auf und bekommst dann vor dem Kauf vom Sachbearbeiter explizit fuer diese Waffe einen Voreintrag. Dann musste nach dem Kauf nicht mehr zum Ordnungsamt und die Gebuehr entfaellt.

Geschrieben
ODER du suchst dir vorher deine Waffe aus, schreibst dir Waffennr. Hersteller etc. auf und bekommst dann vor dem Kauf vom Sachbearbeiter explizit fuer diese Waffe einen Voreintrag. Dann musste nach dem Kauf nicht mehr zum Ordnungsamt und die Gebuehr entfaellt.

Und das funktioniert zeitnah? Könnte man also etwa einen eGun-Kauf ohne Voreintrag tätigen und das ganze Werkl ohne störende Zeitverzögerung abwickeln?

Geschrieben
Und das funktioniert zeitnah? Könnte man also etwa einen eGun-Kauf ohne Voreintrag tätigen und das ganze Werkl ohne störende Zeitverzögerung abwickeln?

Nee, wuerde ich nicht machen. Du muesstest dann die Waffe solange beim Verkaeufer lagern bis du den Eintrag hast. Ohne Eintrag keine Waffe.

Geschrieben
Nee, wuerde ich nicht machen. Du muesstest dann die Waffe solange beim Verkaeufer lagern bis du den Eintrag hast. Ohne Eintrag keine Waffe.

Ok, Danke erstmal! D.h. das bietet sich ohnehin nur beim "Kauf von Vereinskameraden" an.

Wie sieht's bei einem Verkauf aus? Entstehen da irgendwelche Kosten durch Gebühren?

Geschrieben
(sonst: 56,24; manchmal stellen die Behörden auch nur den Betrag von € 40,90 in Rechnung - frag mich bitte nicht, wo der herkommt)

Die 40,90 Euro gabs nur für die Fälle mit dem Kontingent nach § 32 Abs. 2 WaffG1976. Da es diese Regelung seit dem 01.04.2003 nicht mehr gibt, kann man das seitdem auch nicht mehr anwenden und jeder Voreintrag kostet 56,24 Euro.

Geschrieben
Dann musste nach dem Kauf nicht mehr zum Ordnungsamt und die Gebuehr entfaellt.

Da spielen aber nicht alle Waffenbehörden mit, denn der vollständige Eintrag kann ja erst erfolgen, wenn die Waffe tatsächlich erworben wurde. <_< Zum Zeitpunkt der Eintragung der Erwerbserlaubnis keinesfalls.

Geschrieben
Die 40,90 Euro gabs nur für die Fälle mit dem Kontingent nach § 32 Abs. 2 WaffG1976...

Ah, Bedankung! Nun gut, war in dem Fall nicht mein Schaden :chrisgrinst:.

Da spielen aber nicht alle Waffenbehörden mit, denn der vollständige Eintrag kann ja erst erfolgen, wenn die Waffe tatsächlich erworben wurde. <_< Zum Zeitpunkt der Eintragung der Erwerbserlaubnis keinesfalls.

Man schafft es zum in der WBK eingetragenen Zeitpunkt ;) – ich erwarb in diesen Fällen am gleichen Tag; und da in der WBK zwar das Datum und nicht die Uhrzeit steht, ist der Vorgang ex post korrekt.

Man muss aber dazu sagen, dass in den Fällen, in denen ich das so abgewickelt hatte, die Waffe von einem Händler erworben wurde – und dort könnte sie auch nach dem Erwerb zwischendrin auch ohne Überlassungsvertrag immer mal wieder liegen; zur Reparatur z.B.

Dass die Behörde Einwände gegen diese Praxis haben könnte, ist unbestritten.

Geschrieben
Dass die Behörde Einwände gegen diese Praxis haben könnte, ist unbestritten.

Genau das habe ich gemeint. Hängt wohl auch davon ab, welche Erfahrungen die bislang mit ihren Pappenheimern gemacht haben... :rolleyes:

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