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IGNORED

wo darf mann mit einer Gaspistole schießen?


Ryusei

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe mir eine Gap Glock 17 von Bruni gekauft. Die ist wirklich zu 98% identisch mit der echten. Vor 2 Wochen habe ich sie bei einem Kollegen im Garten gestetet, aber nur 2 Schuß, denn die ist sehr laut und in jeder Himmelsrichtung sind Nachbarn denen das sicher nicht gefällt. Also den Sound finde ich cool, daher würde ich gerne einmal 10 Schuß hintereinander abgeben.

Schießplatz würde natürlich gehen, aber die Leute werden auch nur den Kopf schütteln und sich fragen warum ich mir keine echte kaufe (brauche ich im Moment nicht, mir reicht das kabummm).

Es ist nicht leicht, einen Platz zu finden, wo man schießen kann. Vielleicht in einer Schottergrube oder am Land wo keine Häuser sind? Also ich hab da ein bißchen Schiß, dass sich wer aufregt und da mußt du dann lange und breit erklären, dass das nur eine Gaspistole ist, denn die schaut sehr echt aus.

Unter euch wirds sicher ein paar geben, die eine Gap haben. Wo schießt denn ihr herum?

Geschrieben
Vor 2 Wochen habe ich sie bei einem Kollegen im Garten gestetet, aber nur 2 Schuß, denn die ist sehr laut und in jeder Himmelsrichtung sind Nachbarn denen das sicher nicht gefällt. Also den Sound finde ich cool, daher würde ich gerne einmal 10 Schuß hintereinander abgeben.

dass der knall laut ist, hättest du aber vorher schon wissen können.

den nachbran wird das nicht gefallen ?! drück das mal nicht so lasch aus. wenn da der richtige nachbar wohnt, holt der die polizei, weil er denkt, dass du mit einer scharfen waffe um dich schießt.

Schießplatz würde natürlich gehen, aber die Leute werden auch nur den Kopf schütteln und sich fragen warum ich mir keine echte kaufe (brauche ich im Moment nicht, mir reicht das kabummm).

du meinst nicht kabummm, sondern peng.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

nun zur eigentlichen frage:

mit dem schießen sieht das glaube ich recht schlecht aus. meines wissens nach, braucht man da sogar eine schießerlaubnis vom amt (also ausserhalb zugelassener schießstände).

grüße

K-D-W

Geschrieben

Schießen kannst du mit der Schreckschuß natürlich im eigenen Haus und Hof, jedoch sollte man die ruhezeiten beachten.Benutzung außerhalb des privat Grundstücks ist eine Straftat, auch mit erforderlichem KWS (kleiner Waffenschein) ist die Benutzung einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit. Auf nem Zugelassen Schießstand ist auch ne Möglichkeit jedoch auch etwas lachhaft. Da du die G17 hast von GAP geh ich mal davon aus das du Österreicher oder zumindest nicht in Deutschland wohnhaft bist. Wenn das der fall ist müsste es noch leichter sein da dort die Gesetzt ja etwas lockerer sind.

Da die GAP G17 keine PTB zulassung in Deutschland hat ist hier ein Eintrag in die WBK notwendig, wenn dies nicht passiert, macht man sich des illegalen Waffen besitzes strafbar

Geschrieben

Also in Deutschland darf man in seinem umfriedeten Besitz (Garten mit Zaun drum, Wohnung, Keller, Garage, etc...) mit der SSW "schiessen".

Erlaubt wirds in §12(4) WaffG.

Fuer Oesterreich wuerde ich mal bei www.iwoe.at nachfragen.

Geschrieben
Also in Deutschland darf man in seinem umfriedeten Besitz (Garten mit Zaun drum, Wohnung, Keller, Garage, etc...) mit der SSW "schiessen".

Erlaubt wirds in §12(4) WaffG.

Fuer Oesterreich wuerde ich mal bei www.iwoe.at nachfragen.

Sorry, aber so ganz uneingeshränkt gilt das nicht, denn der §117 QWIG steht dagegen.

http://www.ra-kotz.de/nachbarlaerm.htm

Geschrieben
...

Schießplatz würde natürlich gehen, aber die Leute werden auch nur den Kopf schütteln und sich fragen warum ich mir keine echte kaufe (brauche ich im Moment nicht, mir reicht das kabummm).

...

Unter euch wirds sicher ein paar geben, die eine Gap haben. Wo schießt denn ihr herum?

Hallo,

ich finde das Ausprobieren einer Schreckschußwaffe auf einem Schießstand garnicht lächerlich. Ich habe Respekt vor jemandem, der niemand anderen behelligen will mit seinen Versuchen! - Habe meinen Gasrevolver selbstverständlich auf einem Schießstand ausprobiert. Wäre übrigens 'ne feine Gelegenheit für die Schützenbrüder einen solchen Interessenten mal kurz in den Umgang einzuweisen, denn harmlos sind die Dinger nicht!

Gruß vom

Loch

Geschrieben
Schießplatz würde natürlich gehen, aber die Leute werden auch nur den Kopf schütteln und sich fragen warum ich mir keine echte kaufe ...

Nö, glaube ich nicht, das ist ganz ok - und wenn dann lass die Kopfschüttler schütteln.

Ich mach das auch oft - aber nur wenn die Gewehrschützen ohne Ohrschutz schießen - die Ärgern sich immer so lustig! :00000733:

Geschrieben
Nö, glaube ich nicht, das ist ganz ok - und wenn dann lass die Kopfschüttler schütteln.

Ich mach das auch oft - aber nur wenn die Gewehrschützen ohne Ohrschutz schießen - die Ärgern sich immer so lustig! :00000733:

:acute::clapping::acute: wenn die beim DSB sind, wie ich auch..... :rtfm:

Geschrieben
... wozu ist denn eine Schreckschußwaffe gut ... :confused:

Zum Spaß haben an Silvester, zum Sammeln oder in manchen Fällen auch geführt zur Selbstverteidigung.

Geschrieben
... wozu ist denn eine Schreckschußwaffe gut ...
:confused:

Zum Verschießen von Silvesterraketen oder Knallpatronen! :gutidee:

Zur Selbstverteidigung aber völlig ungeeignet - es sei denn man will sich unbedingt erschießen lassen! :gaga:

---

Tom

Geschrieben

Geh doch auf einen Schießstand und 'schieße' auf die Scheibe. Es gibt auch andere 'Nichttreffer'. Ausserdem kannst Du dann evtl. Deinen Knall mit anderen (.357 /.44) vergleichen.

Geschrieben
:confused:

Zum Verschießen von Silvesterraketen oder Knallpatronen! :gutidee:

Zur Selbstverteidigung aber völlig ungeeignet - es sei denn man will sich unbedingt erschießen lassen! :gaga:

---

Tom

naja es soll auch noch Verbrecher geben ohne Schusswaffen.Und gegen aggressive Hunde hilft ne Pfefferpatrone und der laute Knall angeblich auch recht gut

wobei das in zukunft auch seltener werden wird,da man leichter illegal an eine waffe kommt als legal.

Geschrieben

§ 12 Abs. (4) WaffG

Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1.

durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a)

mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

B)

mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

Geschrieben
naja es soll auch noch Verbrecher geben ohne Schusswaffen.

Und wenn er doch eine hat und Du ziehst Deine Knallpistole zuerst?

Wie würdest Du reagieren wenn Du der Verbrecher wärst? :vava:

---

Tom

Geschrieben

Es gibt Schalldämpfer für einige SSW's - draufschrauben und los. Ob die auf deine SSW passt - ??? mal erkundigen.

SSW - Schalldämpfer - ein antagonistischer Widerspruch :rolleyes:

V

Geschrieben

na ja, möchte nicht zu spitzfindig erscheinen, aber auf einer Schießstätte nach § 27 WaffG ist ganz klar geregelt, was und mit welcher Mun dort geschossen werden darf. Siehe auch die Zettel mit entsprechenden Angaben, die dort aushängen sollten. Da steht meines Wissens aber in der Regel keine Knallpatronen drauf. Daher ist ein Schießstand dafür womöglich nicht zugelassen, außer die entsprechende Knallpatrone steht in der Liste der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition - habe die Drucksache mal durchgeblättert, in der Tabelle 5 stehen sie doch: 6mm Flobert Knall, 9mm P.A. Knall - und die Erlaubnis sieht auch Munition aus dieser Liste vor.

Das knallen im Garten ist waffenrechtlich ok, aber es gibt da noch die BImSch und ähnliches in Sachen Lärm, was zu berücksichtigen ist.

Geschrieben

Mal ein Beispiel zum Thema:

Ein feuchtfröhlicher Bewohner eines Mehrfamilienhauses begibt sich auf seinen Balkon und schießt mit seiner Schreckchußwaffe in die Luft. :00000733:

Ein verängstigter Nachbar ruft die Polizei. :traurig_16:

Diese erscheint mit Verstärkung und "fällt" in die Wohnung des Schießenden ein.

Dieser wird vorläufig festgenommen, gefesselt, die Wohnung wird durchsucht, die Schreckschußwaffe (ohne Pyroabschußbecher) wird beschlagnahmt und der Deliquent wird auch noch zur erkennungsdienstlichen Behandlung und Blutennahme "geschleppt". :peinlich:

Verstoß WaffG? nein

verbotenes Schießen? nein

Letztendlich blieb der Lärmverstoß. (verst. gg Lärmschutzverordnung) :confused:

Geschrieben

Also ich finde SSW als ziemlich überflüssig an zu SV sind sie in den meisten fällen ungeeignet da tuts ein einfaches pfefferspray auch rumknallen iss auch so gut wie nicht und auch nicht wirklich sinnvol zu sylvester reict eine 6mm

flobert vollkommen aus die meisten raketen usw vertragen auch oft gar nicht mehr und teuer wirds mit allem über 6mm auch

also wozu sind die dinger überhaupt gut auser zum angeben vor irgend welchen voll krassen typen

ich hab mir mal ne softair GBB geholt damit kann man super in den eigenen 4 wänden schiessen iss relatif harmlus und

vermitelt einen fast das gefühl einer echten waffe

kann man zwar nicht so toll angeben weil alles aus plastik ist aber bringt ne menge spass

Geschrieben

Aber hallo, das sind ja viele Antworten. Danke vielmals, da sind viele brauchbare Informationen dabei!

Ich war ja schon auf einem Schießstand und habe sie getestet. Da war das Problem, dass sie nach einem Schuß nicht repetiert und neu geladen hat. Eine Patrone ist sogar halb im Auswurf steckengeblieben. Natürlich hat ein Experte dort gleich gesagt, dass die Pistole scheibe ist, weil das ja noch weniger Spaß macht, wenn die Ladehemmungen hat. Er hat mir natürlich sofort vorgeschlagen ich soll mir eine gebrauchte Pistole (nicht so teuer) kaufen, vorher WBK anmelden, dann ist der Waffenpaß auch nicht mehr weit, den hat man in 4 Jahren. Das überlege ich mir ja auch schon, aber da wird natürlich die Munition auch teurer und es kommen noch die Schießstandgebühren dazu. Und wie gesagt reicht mir zur Zeit ja schon das "peng!!!", und ich werde auch zu Sylvester probieren, Raketen damit abzuschießen. Da knallts sowieso überall, daher kann man schon ein paar Magazine verschießen.

Zu den Ladehemmungen, wie oben erwähnt ist zu sagen, dass ohne eine goldene Schraube im Lauf (hat ein Loch mit kleinerem Durchmesser als der Lauf) wird beim Schießen zu wenig Druck aufgebaut, daher fährt der Schlitten nur halb oder gar nicht zurück und so bleibt die Hülse stecken, oder man muß selber nocheinmal repetieren. Von dem habe ich am Anfang nichts gewußt, im Waffengeschäft hatten sie auch keine Ahnung. Die hielten das einfach für einen Einsatz, damit keiner auf die Idee kommt scharfe Muniton abzufeuern. Geht aber sowieso nicht, da im Lauf eine Sperre eingeschweißt ist, ziemlich weit hinten, da paßt daher keine scharfe hinein weil sie zu lang ist, ins Magazin paßt sie auch nicht. Das mit dem Einsatz für den Lauf habe ich erst durch einen Kollegen im Internet erfahren. Den hat die Firma Bruni nachträglich zur neuen Modellserie dazugegeben, da es anscheinend schon zu mehreren Ladehemmungen gekommen ist.

Ich werde die Glock nocheinmal mit dem Einsatz am Schießstand ausprobieren. Wenns wieder dieselbe Scheibe ist, tausche ich sie um. Für SV zuhause ist die sicher nicht soo schlecht, wenn man Tränengas- oder Pfefferpatronen verwendet. Aus 1m Entfernung ist sie ziemlich laut und dem Eindringling tränen sicher die Augen (natürlich wird man selber auch nicht mehr viel sehen, wenn man nicht schnell verschwindet)

Geschrieben
..... Für SV zuhause ist die sicher nicht soo schlecht, wenn man Tränengas- oder Pfefferpatronen verwendet. ....

auch wenn aufgesetzte Schüsse aus SSW verherende Wirkung haben können - zur SV in geschlossenen Räumen taugen sie nur als Schlaginstument - denke an deine Ohren!

Aber nett sind sie allemal! Hatte auch mal welche.

Geschrieben
Und wenn er doch eine hat und Du ziehst Deine Knallpistole zuerst?

Wie würdest Du reagieren wenn Du der Verbrecher wärst? :vava: ---

Tom

Dieses "Wenn-der-Angreifer-eine-echte-Waffe-hat"-Szenario wird häufig in´s Feld geführt, wenn die "Nutzlosigkeit" von Gas-/SSW begründet werden soll.

Nun hab ich allerdings bisher noch nie von einem derartigen real passierten Fall gehört oder gelesen.

Ist Dir zufällig sowas (Link?) bekannt, dass ein "Täter" eine scharfe Waffe zog, als das "Opfer" sich mit einer SSW verteidigen wollte?

Sowas müsste eigentlich doch dick und fett durch alle Medien gehen, wäre es doch Wasser auf die Mühlen der "SSW-sind-gefährliches-Spielzeug-und-gefährden-das-eigene-Leben"-Fraktion.....

Bin ja wirklich mal gespannt.

MfG Andy

Geschrieben
Dieses "Wenn-der-Angreifer-eine-echte-Waffe-hat"-Szenario wird häufig in´s Feld geführt, wenn die "Nutzlosigkeit" von Gas-/SSW begründet werden soll.

Nun hab ich allerdings bisher noch nie von einem derartigen real passierten Fall gehört oder gelesen.

Ist Dir zufällig sowas (Link?) bekannt, dass ein "Täter" eine scharfe Waffe zog, als das "Opfer" sich mit einer SSW verteidigen wollte?

Sowas müsste eigentlich doch dick und fett durch alle Medien gehen, wäre es doch Wasser auf die Mühlen der "SSW-sind-gefährliches-Spielzeug-und-gefährden-das-eigene-Leben"-Fraktion.....

Bin ja wirklich mal gespannt.

MfG Andy

Nein Andy, mir ist auch kein Fall aus der Praxis bekannt.

Das ist so wie mit den Anscheinswaffen! Da kam es auch noch nicht vor, dass die Polizei ein Kind erschossen hat, dass mit einer Erbsenpistole gespielt hat. Es wird aber immer wieder als Argument herangezogen, dass es ja sein könnte und deshalb ein Verbot so (überlebens)wichtig ist. :gaga:

---

Tom

Geschrieben
Nein Andy, mir ist auch kein Fall aus der Praxis bekannt.

Ah ja.... hatte ich doch geahnt.

Das ist so wie mit den Anscheinswaffen! Da kam es auch noch nicht vor, dass die Polizei ein Kind erschossen hat, dass mit einer Erbsenpistole gespielt hat. Es wird aber immer wieder als Argument herangezogen, dass es ja sein könnte und deshalb ein Verbot so (überlebens)wichtig ist. :gaga:

Das kann man aber nicht wirklich vergleichen.

Die Polizei wird sich wohl, bevor sie auf jemanden schiesst, zu erkennen geben und die Person dazu auffordern, die Anscheinswaffe fallenzulassen. Wer sich daran dann nicht hält, ist meiner Ansicht nach selbst schuld, wenn es knallt.

Die neue Anscheinswaffenregelung finde ich im Übrigen richtig, im Zusammenhang damit kann es schon zu sehr "missverständlichen" Situationen kommen und zu Verteidigungszwecken sind die Teile nun gar nicht geeignet.

Der Inhaber eines KWS wird aber im Regelfall wohl kaum mit seiner Gaspistole vor Polizeibeamten herumfuchteln, und das Argument, daß ein Angreifer "dann eine echte Waffe zieht", halte ich für absolut an den Haaren herbeigezogen.

Wer eine scharfe Waffe mit sich führt und auch einsetzen will, setzt die gleich von Anfang an ein. In diesem Fall sollte der Angegriffene seinen Gaser allerdings besser in der Tasche lassen.

Bei Angriffen durch die üblichen Strassenschläger oder ähnliches Gesockse halte ich eine Ladung Pfeffer-Gas eben schon für eine geeignete Möglichkeit, den Angriff abzuwehren. Allerdings sollte man mit der SSW auch umgehen können.

MfG Andy

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