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IGNORED

Reform des Waffenrechts


uwewittenburg

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich dachte, dass WaffG gilt einheitlich für Deutschland.

Solche Eintragungen kenne ich nicht und meine Waffenbehörde auch nicht.

Es sei denn, es handelt sich um einen Polizeibeamten im besonderen Dienstverhältnis oder mit einem besonderen Schutzbedürfnis.

...

Die Ordnungsämter der Gemeinden sind in den Ausnahmen nach § 55 WaffG nicht erwähnt. Trotzdem rennt der SD vieler Ordnungsämter mit Schußwaffen durch die Gegend. Ob da mit dem selben (Gefährdungs-)Maß gemessen wurde wie bei einem privaten Antragsteller für einen WS? :confused:

Geschrieben

NIIIIIIEEEEEEMAAAAALS! Bayern ist und bleibt die äh das Maß aller Dinge! Wo kämen wir denn da hin, wenn irgendsoein popeliger Icke schon anfängt und die heilige bayerische Gesetzgebung nicht kennt! Sofort enteignen und Beliner Weiße mit Schuß trinken lassen bis er sich übergibt! :diablo:

Oh du mein Bayernland.... :drinks:

Ähm,räusper,tschuldigung.... kurze Entgleisung...

Servus

Gangleri

Geschrieben
NIIIIIIEEEEEEMAAAAALS! Bayern ist und bleibt die äh das Maß aller Dinge! Wo kämen wir denn da hin, wenn irgendsoein popeliger Icke schon anfängt und die heilige bayerische Gesetzgebung nicht kennt! Sofort enteignen und Beliner Weiße mit Schuß trinken lassen bis er sich übergibt! :diablo:

Oh du mein Bayernland.... :drinks:

Ähm,räusper,tschuldigung.... kurze Entgleisung...

Servus

Gangleri

Ich geh nachher freiwillig ein Weißbier trinken.

Prost.

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