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IGNORED

Fallschirmjäger Kappmesser unbrauchbar?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wann verliert ein Kappmesser seine Waffen-und oder Messereigenschaft?

Mir wurde eins angeboten bei dem die Klinge im hinteren Teil abgeschliffen ist sowie der Sperriegel ebenfalls abgeschliffen wurde. Ergebniss: Die Klinge ist sowohl ein wie ausgefahren nicht mehr zu arretieren, rutscht also vom Eigengewicht rein und raus wie bei einem Filmmesser. Meiner Meinung nach somit als Messer oder Waffe unbrauchbar, hat sich schon mal jemand mit diesem Thema beschäftigt?

Geschrieben

Ob brauchbar oder nicht ist rechtlich nicht wichtig. Schauen wir mal ins Gesetz:

Verbotene Gegenstände sind

2.1 Messer,

[...]

2.1.2

deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine

Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der

Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),

Wenn das Messer nicht feststellt, dann fällt es nicht unter diesen Punkt.

Geschrieben

Ich denke, es bleibt ein verbotenes Messer.

Denn: Wenn ich aus einer "scharfen" Pistole den Schlagbolzen entferne, werde ich mit Sicherheit keinen Schuß mehr abgeben können. Trotzdem unterliegt die Waffe der Erlaubnispflicht.

Und wenn ich diese Systematik auf das Kappmesser anwende, müßte man das Messer schon wie eine Salutwaffe umbauen und vorführen...

Geschrieben

Dann bleiben alle Einhandmesser, bei denen der Einhandknubbel entfernt wurde, auch immer ein Einhandmesser. Wenn aber wesentliche Teile des Haltemechanismus abgeschliffen wurden, dann kann man es nicht so leicht zurückbauen. Rechtssicherheit gäbe es nur durch das BKA. Aber Messer mit BKA-Umbaubescheinigung? Wäre mir zu teuer. Für ein Kappmesser, das nicht mehr funktioniert und benutzbar ist. Dann hol dir lieber die Rettungsmesser-Variante, die es auch in schwarz gibt. Da bist du auf der sicheren Seite. Bei der Benutzung und juristisch.

Geschrieben

Jetzt mal ehrlich, was willst du mit einem kaputten Messer?

fragende Grüße

Geschrieben
Jetzt mal ehrlich, was willst du mit einem kaputten Messer?

Nostalgie?

Erinnerung an diverse Sprünge?

Könnte sich jemand vorstellen, der seines leider auch

nicht mehr in der Originalausführung haben durfte...

Geschrieben
Und wenn ich diese Systematik auf das Kappmesser anwende, müßte man das Messer schon wie eine Salutwaffe umbauen und vorführen...

Bei einer Salutwaffe mußt Du die wesentlichen Bauteile nach dem WaffG umbauen... was waren noch einmal die wesentlichen Bauteile eines Messers nach dem WaffG? :rolleyes:

Daher macht es schon einen Unterschied was man auseinanderbaut. Bei einem Messer hat man nur eine Sammlung von Einzelteilen, bei einer Schußwaffe hat man meist noch 2-4 wesentliche Teile die selbst völlig alleine und nur für sich, immer noch erlaubnispflichtig sind.

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