Zum Inhalt springen
IGNORED

Mindestlauflänge Revolver für Sportschützen


Knieper

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wo im neuen WaffG, von mir aus auch in der alten Fassung, steht etwas explizit zur Mindestlauflänge von Läufen von Revolvern für die sportliche Nutzung?

Lt. BDMP-Handbuch gibt es ja noch immer die Disziplin, in der die 2,75-Zöller verwendet werden dürfen.

Wie sieht es mit der Nutzung eines Revolvers mit 2-Zoll-Lauf aus, den man noch aus Altbesitz bzw. auf Jagdschein hat?

Also, noch mal, mich interessiert die genaue Fundstelle bzw. der genaue Text im WaffG als Zitat. Ich selber habe schon hin- und hergeblättert und mir einen Wolf gesucht. Mag sein, daß ich den entscheidenden Passus übersehen habe.

Vielen Dank schon mal.

Geschrieben

Das steht nicht im Waffengesetz, sondern in den entsprechenden Sportordungen der Verbände. Soviel ich weiss, gibt es in Deutschland keine sportliche Schiessdisziplin für Revolver mit 2 Zoll Lauf ( Lasse mich allerings gerne eines besseren belehren! )

gruß

sts

Geschrieben
... Ich selber habe schon hin- und hergeblättert und mir einen Wolf gesucht. Mag sein, daß ich den entscheidenden Passus übersehen habe...

Das steht auch nicht im WaffG, sonder in § 6 der AWaffV (inkl. Verweis auf evtl. abweichende genehmigte Sportordnungen - Beispiel BDMP):

§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1.

Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

...

(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt...

Geschrieben
Wo im neuen WaffG, von mir aus auch in der alten Fassung, steht etwas explizit zur Mindestlauflänge von Läufen von Revolvern für die sportliche Nutzung?

Lt. BDMP-Handbuch gibt es ja noch immer die Disziplin, in der die 2,75-Zöller verwendet werden dürfen.

Wie sieht es mit der Nutzung eines Revolvers mit 2-Zoll-Lauf aus, den man noch aus Altbesitz bzw. auf Jagdschein hat?

Also, noch mal, mich interessiert die genaue Fundstelle bzw. der genaue Text im WaffG als Zitat. Ich selber habe schon hin- und hergeblättert und mir einen Wolf gesucht. Mag sein, daß ich den entscheidenden Passus übersehen habe.

Vielen Dank schon mal.

§6 der Verordnung......

Geschrieben
Das steht nicht im Waffengesetz, sondern in den entsprechenden Sportordungen der Verbände. Soviel ich weiss, gibt es in Deutschland keine sportliche Schiessdisziplin für Revolver mit 2 Zoll Lauf ( Lasse mich allerings gerne eines besseren belehren! )

gruß

sts

Hallo STS,

es gibt eine Disziplin, in der in Deutschland die sportliche Verwendung von Kurzwaffen mit einer Lauflänge von unter 2,75 Zoll zulässig ist: Innerhalb der Disziplin PPC/1500 gibt es zwei Wettbewerbsklassen (Matches): Off Duty Revolver 6-shot (nur Sechsschüsser zugelassen) und Off Duty 5-shot (nur Fünfschüsser zugelassen).

Letzteres Match ist das Reich der "Snubnose"-Revolver, wie z.B. der S&W-Revolver mit J-Rahmen.

Aber: Man muss BDMP-Mitglied sein und bestimmte Bedingungen erfüllen. Hierzu - bei Interesse - bitte Kontakt mit dem BDMP / Referenten PPC/1500 aufnehmen.

Altbestand ist grundsätzlich nach §58 WaffG immer noch geregelt, jedoch ist eine sportliche Verwendung dieser Waffen nur innerhalb der o.g. Disziplin möglich. Die jagdliche Verwendung solcher Waffen ist weiterhin möglich (Fangschuss etc.), gleiches gilt z.B. in Verbindung mit einem Waffenschein usw.

Gruß, glockero

Geschrieben
Aber: Man muss BDMP-Mitglied sein und bestimmte Bedingungen erfüllen. Hierzu - bei Interesse - bitte Kontakt mit dem BDMP / Referenten PPC/1500 aufnehmen.

Altbestand ist grundsätzlich nach §58 WaffG immer noch geregelt, jedoch ist eine sportliche Verwendung dieser Waffen nur innerhalb der o.g. Disziplin möglich.

Nutr so als Ergänzung :

Wer Altbestand hat , darf natürlich sportlich damit schießen auch ohne BDMP Mitglied zu sein.

Es genügt gesetzlich gesehen für eine sportliche Verwendung die Tatsache , daß ein anerkannter Verband dafür eine Disziplin hat.

Bedürfnis zur Neuanschaffung geht natürlich nur über BDMP

GSG

Geschrieben

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Die Verordnung war mir gar nicht mehr so parat.

Hallo STS,

es gibt eine Disziplin, in der in Deutschland die sportliche Verwendung von Kurzwaffen mit einer Lauflänge von unter 2,75 Zoll zulässig ist: Innerhalb der Disziplin PPC/1500 gibt es zwei Wettbewerbsklassen (Matches): Off Duty Revolver 6-shot (nur Sechsschüsser zugelassen) und Off Duty 5-shot (nur Fünfschüsser zugelassen).

Letzteres Match ist das Reich der "Snubnose"-Revolver, wie z.B. der S&W-Revolver mit J-Rahmen.

Aber: Man muss BDMP-Mitglied sein und bestimmte Bedingungen erfüllen. Hierzu - bei Interesse - bitte Kontakt mit dem BDMP / Referenten PPC/1500 aufnehmen.

Altbestand ist grundsätzlich nach §58 WaffG immer noch geregelt, jedoch ist eine sportliche Verwendung dieser Waffen nur innerhalb der o.g. Disziplin möglich. Die jagdliche Verwendung solcher Waffen ist weiterhin möglich (Fangschuss etc.), gleiches gilt z.B. in Verbindung mit einem Waffenschein usw.

Gruß, glockero

Wie sind denn so die Leistungen mit den 2 Zöllern?

Geschrieben
Nutr so als Ergänzung :

Wer Altbestand hat , darf natürlich sportlich damit schießen auch ohne BDMP Mitglied zu sein.

Es genügt gesetzlich gesehen für eine sportliche Verwendung die Tatsache , daß ein anerkannter Verband dafür eine Disziplin hat.

GSG

DAS ist und bleibt FALSCH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Auch die BT96 Besitzer, die in der Kurzen "Übergangszeit" gekauft haben, dürfen die WAffen NICHT mehr sportlich nutzen!

Geschrieben
DAS ist und bleibt FALSCH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Darf denn heute ein dem BDMP angehöriger Sportschütze mit den speziellen Disziplinen einen KW mit Lauf < 3" erwerben, ungeachtet des §6 AWaffV? (Also Neuerwerb)

Wenn nein, wer darf die in der SpoO aufgeführten Disziplinen für Stupsnasen schießen?

Geschrieben
DAS ist und bleibt FALSCH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Auch die BT96 Besitzer, die in der Kurzen "Übergangszeit" gekauft haben, dürfen die WAffen NICHT mehr sportlich nutzen!

Also wer einen 2" Snuppy als Jäger besitzt, darf selbstverständlich damit auch auf einem Schießstand schiessen, oder was sollte dagegen sprechen?

Mal abgesehen davon, dass die Dinger mit Festvisierung nur bis ca. 15m brauchbar sind.

---

Tom

Geschrieben
Also wer einen 2" Snuppy als Jäger besitzt, darf selbstverständlich damit auch auf einem Schießstand schiessen, oder was sollte dagegen sprechen?

Mal abgesehen davon, dass die Dinger mit Festvisierung nur bis ca. 15m brauchbar sind.

---

Tom

ja, darf er!! Sportlich Schiessen aber nicht!

Darf denn heute ein dem BDMP angehöriger Sportschütze mit den speziellen Disziplinen einen KW mit Lauf < 3" erwerben, ungeachtet des §6 AWaffV? (Also Neuerwerb)

Wenn nein, wer darf die in der SpoO aufgeführten Disziplinen für Stupsnasen schießen?

Der §6 bietet ja Ausnahmegen. Der BDMP hat sowas, genaue Auskünfte gibts dort.

Geschrieben
Darf denn heute ein dem BDMP angehöriger Sportschütze mit den speziellen Disziplinen einen KW mit Lauf < 3" erwerben, ungeachtet des §6 AWaffV? (Also Neuerwerb)

Ja, ein BDMP-Angehöriger darf das. Allerdings gelten für den fall besondere Voraussetzungen.

Als Schießnachweis sind hier nicht die obligatorischen 12 oder 18 Schießen gefordert, sondern es müssen

mindestens 5 Hauptwettkämpfe 1500 (offizielle Meisterschaften oder Ranglistenturniere) innerhalb eines

Jahres absolviert werden.

Das Bedürfnis bescheinigt dann nicht der Landesverband, sondern der Bundesreferent 1500.

In die WBK kommt dann der Vermerk "Ausnahmegenemigung gem. §6 für KW unter 3'' Lauflänge"

Auch die BT96 Besitzer, die in der Kurzen "Übergangszeit" gekauft haben, dürfen die WAffen NICHT mehr sportlich nutzen!

@*******: dein Vergleich hinkt.

Für BT96 gibts keine Disziplin mit Ausnahmegenemigung nach §6 (ausschlaggebend ist hier die Hülsenlänge und der Anschein),

also auch kein sportliches Schießen für Altbesitz.

Für Kurznasen (Lauflänge unter 3'') gibts die eben schon (Off Duty Revolver nach Sportordnung BDMP).

Gruß...

Geschrieben
Für BT96 gibts keine Disziplin mit Ausnahmegenemigung nach §6 (ausschlaggebend ist hier die Hülsenlänge und der Anschein),

also auch kein sportliches Schießen für Altbesitz.

Für Kurznasen (Lauflänge unter 3'') gibts die eben schon (Off Duty Revolver nach Sportordnung BDMP).

Gruß...

ja, gibt es! ABER NUR BEIM BDMP, beim BDS kannste den Revolver NICHT einsetzten!

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.