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Reichswaffengesetz und Nachfolger...


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Ein herzliches Hallo in die Runde mit einer historischen Frage !

Als ich neulich einen uralten Waffenschein aus dem Jahr 1958 mit einem süßen Bild gesehen habe, habe ich mich gefragt, nach welcher Rechtsgrundlage der damals eigentlich ausgestellt worden ist. Mit diesen durfte man eine Waffe für Geldtransporte u.ä. erwerben. Eine WBK gabs damals ja noch nicht.

Das Reichswaffengesetz ist ja 1938 in Kraft getreten und der "Nachfolger" bzw. das erste Bundeswaffengesetz erst im Jahr 1968. Nach der Grundgesetzänderung (Aufnahme des WaffG in die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes) kam dann erst die eigentliche Wurzel des heutigen WaffG mit dem WaffG1972 und den folgenden großen Änderungen 1976, 2002 und 2008.

Nun meine Frage: wie lange galt eigentlich das Reichswaffengesetz genau und was kam vor dem BWaffG1968 ?

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Ein herzliches Hallo in die Runde mit einer historischen Frage !

Als ich neulich einen uralten Waffenschein aus dem Jahr 1958 mit einem süßen Bild gesehen habe, habe ich mich gefragt, nach welcher Rechtsgrundlage der damals eigentlich ausgestellt worden ist. Mit diesen durfte man eine Waffe für Geldtransporte u.ä. erwerben. Eine WBK gabs damals ja noch nicht.

Das Reichswaffengesetz ist ja 1938 in Kraft getreten und der "Nachfolger" bzw. das erste Bundeswaffengesetz erst im Jahr 1968. Nach der Grundgesetzänderung (Aufnahme des WaffG in die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes) kam dann erst die eigentliche Wurzel des heutigen WaffG mit dem WaffG1972 und den folgenden großen Änderungen 1976, 2002 und 2008.

Nun meine Frage: wie lange galt eigentlich das Reichswaffengesetz genau und was kam vor dem BWaffG1968 ?

Vor dem Waffengesetz gab es besatzungsrechtliche Vorschriften. Das Reichswaffengesetz wird nur bis zu der Kapitulation gegolten haben (bin mir da aber nicht sicher).

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.... Das Reichswaffengesetz wird nur bis zu der Kapitulation gegolten haben....

Das stimmt, allerdings war das von 1955 bis 1968 geltende Recht lediglich eine modifizierte Version des Gesetzes von 1938. Das RWG wurde 1955 aufgeteilt in Kompetenzen des Bundes (Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Handel) und der Länder (der ganze Rest), die sich aber im wesentlichen an den Bestimmungen des RWG orientierten.

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Interessant. Und wie hieß diese "modifizierte Version" ? :confused:

Steht leider nicht in meinem Kommentar zum WaffG (Hinze, Waffenrecht ; Textsammlung mit ausführlichem Kommentar, 3 Bde). Vor dem eigentlichen Kommentar zum WaffG gibt es eine 47 Seiten lange "Entwicklungsgeschichte. Sehr interessant zu lesen.

In den Zeiten bis 1968 waren Langwaffen sowie Munition für jeden Volljährigen frei erwerbbar; Quelle & Neckermann hatten in ihren Katalogen seitenlang Angebote; Neckermann ließ unter seinem Namen sogar eigene Schrotpatronen fertigen.

Achso: Führen bzw. Erlaubnisse dafür usw. lagen in Hoheit der Länder.

PS: Habe den Text nochmal gelesen und würde es so interpretieren, daß nach 1955 lediglich Durchführungsbestimmungen zum RWG erlassen wurden; das Gesetz also formal gültig war.

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Ich glaube in der letzten (oder vorletzten) Ausgabe des DWJ (korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege) war ein Artikel über die Ausstellung von Waffenscheinen für Ministerialbedienstete (genauer Titel und spezifischer Kontext fällt mir gerade nicht ein) nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland (inkl. Hintergrundinfos zur Entwicklung des Waffenrechts).

Ich habe den Artikel nur kurz überflogen, er war aber ganz interessant.

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@SB:

Kennst Du diesen Link?

Wow, danke. Das ist ja hochinteressant und super beschrieben ! Danke Schatzi. :icon14:

Meine Frage wird dort ausführlich wie folgt beantwortet:

"Mit dem Gesetz Nr. 24 der Alliierten Hohen Kommission vom 30.3.1950 wurde der Alliierte Befehl Nr.2 aufgehoben. Untersagt wurde grundsätzlich die Herstellung, Erzeugung, Einfuhr, Ausfuhr, Beförderung, Lagerung, der Besitz oder die Verwendung von Schusswaffen einschl. Sportwaffen und Munition. Lediglich die Polizei und der Grenzschutz erhielten leihweise Waffen für ihre Bedürfnisse von den Besatzungsmächten zur Verfügung gestellt.

Erste Erleichterungen ergaben sich durch die Durchführungsverordnung Nr. 10 zum Gesetz Nr.24 vom 10.6.1950. Danach zählten ab diesem Zeitpunkt Sportwaffen nicht mehr zu den verbotenen Schusswaffen sofern sie folgende Bedingungen erfüllten:

Flinten bis Kaliber 12 und geringer, deren Magazin nicht mehr als 5 Schuss aufnehmen kann Büchsen bis Kal. 8mm, deren Magazin nicht mehr als 5 Schuss aufnehmen kann.

Nach besonderer Vorschrift des militärischen Sicherheitsamtes wurde das Gesetz Nr.24 auch in Bezug auf Feuerwaffen für besondere Schutz- und Sicherheitszwecke gelockert. Daher konnten nun auch Personen, denen besondere Schutz- und Sicherheitsaufgaben oblagen, ebenso wie Polizei und Grenzschutz, Pistolen und Revolver erhalten. Voraussetzung war jedoch daß alle Waffen einschl. der Sportwaffen über Einzelabzug verfügten.

Die Bundesregierung erließ am 13.1.1951 eine erste Anordnung, in der festgestellt wurde, dass ab dem genannten Zeitpunkt das Reichswaffengesetz vom 18.3.1938 wieder teilweise Gültigkeit erhielt und sinngemäß anzuwenden war.

Durch die Wiedergewinnung der vollen Souveränität mittels des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten vom 26.5.1952 erlangte das Reichswaffengesetz wieder volle Gesetzeskraft.

Jedoch hatte die neu geschaffene föderalistischen Struktur der Bundesrepublik zur Folge, dass das Waffengesetz einerseits als Bundesrecht fortgalt, soweit es Vorschriften der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regelte, aber auch als Landesrecht seine Gültigkeit besaß . Daraus entstand eine Zersplitterung zwischen Bundes- und Landesrecht einerseits, als auch in unterschiedlichen Regelungen der jeweiligen Länder selbst.

Diesen Zustand der Zersplitterung zu beenden, wurde durch das 31. Änderungsgesetz zum Grundgesetz vom 28.7.1972 die Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Waffenrechts dem Bund übertragen. Daher konnte am 19.09.1972 das neugeschaffene Waffengesetz verkündet werden, womit das Reichswaffengesetz von 1938 endgültig aufgehoben wurde.

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Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizenter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!

Adolf Hitler Reichsparteitag am 15.09.1935

Ohne Kommentar :confused:

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Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizenter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!

Adolf Hitler Reichsparteitag am 15.09.1935

Ohne Kommentar :confused:

Der Satz geistert überall rum, nur ist niemand in der Lage, eine belastbare Quelle zu nennen. Ich halte den Satz nicht für original.

Nach den damals geltenden Gesetzen kann dieser Satz eigentlich auch nie so gefallen sein, denn der Besitz zumindest von Langwaffen wurde nirgendwo registriert; ebensowenig die Kurzwaffen, die Jäger hatten.

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