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IGNORED

Fragen zur Vereins-WBK


mephisto0815

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Geschrieben

Hallo Zusammen,

vier Fragen zur Vereins-WBK:

1.) Benötigt ein Verein zum Eintrag von Kurzwaffen in seine WBK auch ein Bedürfnis und gilt dann auch die 2/6-Regel?

2.) Kann man mehrere gleiche Waffen (Sportpistolen Kal. 22) auf eine Vereins-WBK eintragen? - Würde ja Sinn machen...

3.) Gibt es eine Mengenbeschränkung für einen Verein, wenn ja, wie wird sie festgelegt?

4.) Wenn ein Vereinsmitglied (ohne eigene WBK) eine Vereinswaffe zu einem Wettkampf mitnimmt, was muss er dann bei sich führen? Im Sachkundelehrgang habe ich mal was von einem Überlassungs-Formular gehört, hat jemand einen Link dorthin?

Im voraus schon mal vielen Dank,

mephisto0815

Geschrieben
4.) Wenn ein Vereinsmitglied (ohne eigene WBK) eine Vereinswaffe zu einem Wettkampf mitnimmt, was muss er dann bei sich führen? Im Sachkundelehrgang habe ich mal was von einem Überlassungs-Formular gehört, hat jemand einen Link dorthin?

Das ist aber nur möglich, wenn das Vereinsmitglied "berechtigt" ist, hat er keine eigene WBK, ist er das nicht!

Geschrieben
Das ist aber nur möglich, wenn das Vereinsmitglied "berechtigt" ist, hat er keine eigene WBK, ist er das nicht!

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 3. von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, B) als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigungwenn und solange er den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf;

Und wie verstehts Du diesen Satz?

Geschrieben
Das ist aber nur möglich, wenn das Vereinsmitglied "berechtigt" ist, hat er keine eigene WBK, ist er das nicht!

100 oder 1000x schon behandelt und geklärt... und noch immer kommen solche Antworten... :confused:

Geschrieben
1.) Benötigt ein Verein zum Eintrag von Kurzwaffen in seine WBK auch ein Bedürfnis und gilt dann auch die 2/6-Regel?

Ja, eine Art Bedürfnis braucht man. Dafür muß der Verein aber nicht nachweisen das er seit 12 Monaten regelmäßig schießt. :rolleyes: Da sollte euer Verband aber bescheit wissen, die müßen euch halt bescheinigen das ihr tatsächlich ein Verein seit der deren Scheißsportlichen Verband angehört und das die Waffen auch nach deren Sportordnung geschossen werden dürfen.

2.) Kann man mehrere gleiche Waffen (Sportpistolen Kal. 22) auf eine Vereins-WBK eintragen? - Würde ja Sinn machen...

3.) Gibt es eine Mengenbeschränkung für einen Verein, wenn ja, wie wird sie festgelegt?

Ja, eine wirklich festgelegte Grenze gibt es da nicht, wenn ihr aber 500 GK-Waffen für eure 30 Mitglieder haben wollt gibt es u.U. irgendwann Probleme, hab ich aber erst sehr selten und in recht extremen Fällen von gehört. Mehrere Waffen gleichen Kalibers sind somit für einen Verein in aller Regel kein Problem.

4.) Wenn ein Vereinsmitglied (ohne eigene WBK) eine Vereinswaffe zu einem Wettkampf mitnimmt, was muss er dann bei sich führen? Im Sachkundelehrgang habe ich mal was von einem Überlassungs-Formular gehört, hat jemand einen Link dorthin?

Er braucht meines Wissens das Überlassungsformular, eine Kopie der Vereins-WBK und einen gültigen Lichtbildausweiß (Perso oder Reisepass, Führerschein geht nicht). Das Überlassungsformular gibt es als Vordruck z.B. von einigen Verbänden, im Netz sicher auch an einigen Stellen und für FWR-Mitglieder per Email von der FWR-Geschäftsstelle.

Geschrieben
1.) und gilt dann auch die 2/6-Regel?

Hallo mephisto

da eine VereinsWBK nach § 8 und nicht nach § 14 ausgestellt wird, gilt die 2/6 regelung nicht.

steven

Geschrieben
...der deren Scheißsportlichen Verband angehört...

Na, na, na... Du wirst doch nicht etwa den BSSB meinen? :rotfl2: :rotfl2:

3.) Gibt es eine Mengenbeschränkung für einen Verein, wenn ja, wie wird sie festgelegt?

Vor ein paar Jahren hatte sich unser hochgeschätzter BSSB bzw. dessen Oberster Waffenbesitzbegrenzer die Mühe gemacht, hierfür eine ganz tolle Formel zu entwickeln: wenn ich mich recht entsinne, war es etwas mit "Anzahl der gleichzeitig benutzbaren Schießbahnen" x 0,66 oder so ähnlich... unter'm Strich hätte danach wohl kaum mehr ein Verein zusätzliche Vereinswaffen erwerben können. Das scheint aber inzwischen wieder sang- und klanglos in der Versenkung verschwunden zu sein; unser SB genehmigt auf unsere Vereins-WBK Einträge, ohne daß der Verband dazu gefragt wird. (Wobei er ab einer gewissen Anzahl wahrscheinlich auch anfangen dürfte, Fragen zu stellen - aber mangels flüssiger Mittel kommen wir wohl vorläufig nicht in diese Verlegenheit.)

Greetinx,

R.L.B.

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