Zum Inhalt springen
IGNORED

Abprallendes Geschoße durchschlagen Schützenstandtüre


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
........

Meiner Meinung nach kann von einem Geschossfang kein Projektil zurückprallen !

Wenn der Geschossfang richtig gebaut ist !

stimmt, hatte bei Sand noch nie einen Rückpraller. ;)

Geschrieben
....

Meiner Meinung nach kann von einem Geschossfang kein Projektil zurückprallen !

Wenn der Geschossfang richtig gebaut ist !

Es geht aber um das grundsätzliche Abprall-Verhalten dieser Geschosse. Bei der Jagd oder im polizeilichen Einsatz kannst Du das Ziel selten vor einem Sandhaufen aufstellen und dann beschiessen.

Geschrieben
Zitat

Demnach sind bei einer Schießübung Projektile vom Geschossfang rückgeprallt und haben die 25 Meter entfernte Tür des Schützenstandes glatt durchschlagen - knapp neben dem Schützen.

Zitat Ende

Meiner Meinung nach kann von einem Geschossfang kein Projektil zurückprallen !

Wenn der Geschossfang richtig gebaut ist !

Das ist der Punkt! Aber wie oft bin ich schon in Stände gekommen, wo "eben nur mal für 2 Std." der Rückpralschutz abmontiert war und die blanken Lamelen beschossen wurden. Mitglieder erzählen dann, der Rückprallschutz ist seit 1 oder 2 Jahren oder seit der letzetn"Besichtigung"entfernt, weil der "S******e" aussieht und außerdem beim Austausch Geld kostet. Die nackten Lamellen "machen mehr her, wenn Besucher kommen".

Was soll man dann dazu sagen? Alle Sachkundig und wenn man fragt, wissen sie über den Standbau alles. Aus dem Internet.

Ich gehe dann, nachdem ich dem "Chef" gesagt habe, dass sein Stand geschlossen werden muss. Ergebnis: Die rufen mich nie wieder an. Ändern tut sich nichts.

Geschrieben
Das ist der Punkt! Aber wie oft bin ich schon in Stände gekommen, wo "eben nur mal für 2 Std." der Rückpralschutz abmontiert war und die blanken Lamelen beschossen wurden. Mitglieder erzählen dann, der Rückprallschutz ist seit 1 oder 2 Jahren oder seit der letzetn"Besichtigung"entfernt, weil der "S******e" aussieht und außerdem beim Austausch Geld kostet. Die nackten Lamellen "machen mehr her, wenn Besucher kommen".

Was soll man dann dazu sagen? Alle Sachkundig und wenn man fragt, wissen sie über den Standbau alles. Aus dem Internet.

Ich gehe dann, nachdem ich dem "Chef" gesagt habe, dass sein Stand geschlossen werden muss. Ergebnis: Die rufen mich nie wieder an. Ändern tut sich nichts.

Das machen die so lange, bis was passiert und stellen sich dann hin und behaupten sie hätten nichts falsch gemacht und ziehen den Hersteller zur Verantwortung heran.

Christian

Gast Nightingale
Geschrieben

Der Stand muss so gebaut sein, dass man vom Schützenstand aus nicht durch die Tür schießen kann. Wir machen auf unserem Stand eben einen Umbau und haben uns mit dem Sachverständigen darüber geeinigt, dass wir eine 1,5 m breite Schutzmauer vor die Tür setzen.

BTW: Geschosse, die als Abpraller noch eine Tür durchschlagen sind auch potenziell auch für die Schützen gefährlich. Das Problem liegt hier wohl nicht in erster Linie bei der Schussicherheit der Tür, sondern an der Funktion des Geschossfangs.

Geschrieben
Der Stand muss so gebaut sein, dass man vom Schützenstand aus nicht durch die Tür schießen kann. Wir machen auf unserem Stand eben einen Umbau und haben uns mit dem Sachverständigen darüber geeinigt, dass wir eine 1,5 m breite Schutzmauer vor die Tür setzen.

...

ich kenne keinen stand auf de dies zutrifft...

Gast Nightingale
Geschrieben
ich kenne keinen stand auf de dies zutrifft...

Bei uns ist es so und wir haben von unserem Sachverständigen auch wieder diese Auflage bekommen.

Geschrieben
ich kenne keinen stand auf de dies zutrifft...

Ich auch nicht. Selbst in München könnte man in den vorgebauten Raum schießen.

Diese Regelung kommt mir auch "etwas spanisch" vor.

Geschrieben

Vielleicht kommt es darauf an, was hinter der Tür zum Schießstand ist. Wenn sich davor ein Flur bzw. Durchgangsraum befindet, in dem sich selten Menschen für längere Zeit aufhalten, ist das eine Sache. Eine Andere aber, wenn hinter der Tür direkt der Aufenthaltsraum, die Vereinswirtschaft o.Ä. liegt. Allerdings habe ich von so einer Vorschrift auch noch nie gehört, daher reine Spekulation.

Geschrieben
stimmt, hatte bei Sand noch nie einen Rückpraller. ;)

Wenn neben Dir eine Flitzpiepe steht, die die Scheibe nicht trifft , sondern den Scheibenhalterahmen, dann kannste dich aber ducken mein Gudschder. Oder wenn sich im Sand ein Geschossblock gebildet hat und blöd getroffen wird, wirds auch lustig.

Mir reichen zur Zeit schon die Splitter der CU Pillen, von denen ich mir schon 4 Stück aus Handrücken, Augenbraue und Kopfhaut gepopelt habe. Deshalb schieße ich bei GK nur noch mit Schutzbrille.

:s75:

Geschrieben
Vielleicht kommt es darauf an, was hinter der Tür zum Schießstand ist. Wenn sich davor ein Flur bzw. Durchgangsraum befindet, in dem sich selten Menschen für längere Zeit aufhalten, ist das eine Sache. Eine Andere aber, wenn hinter der Tür direkt der Aufenthaltsraum, die Vereinswirtschaft o.Ä. liegt. Allerdings habe ich von so einer Vorschrift auch noch nie gehört, daher reine Spekulation.

In meinem Heimatverein ist ca. 2 Meter hinter dem Schützen gleich ein normale Terassentüre und dahinter befindet sich der Aufenthaltsraum.

Manchmal geht die alte Türe sogar von alleine auf - da witzeln dann immer alle, dass sie ihr Bierchen nun mit Gehörschutz trinken müssen, wenn ich mit der Desert Eagle draussen stehe... :mp5: :mp5: :mp5: :mp5: :mp5:

Geschrieben
Deshalb schieße ich bei GK nur noch mit Schutzbrille.

Dito. Fühle mich inzwischen richtig nackt, wenn ich mal ohne Schutzbrille schieße (Schulschießen Bw). Meine Augen sind mir die 40 Euro für die Brille wertgewesen. Finds auch immer wieder interessant, wie manche Leute sich ne Waffe im höheren vierstelligen Bereich kaufen, aber dann ne Schutzbrille für 1,50€ ausm Baumarkt :peinlich:

Geschrieben
Vielleicht kommt es darauf an, was hinter der Tür zum Schießstand ist. Wenn sich davor ein Flur bzw. Durchgangsraum befindet, in dem sich selten Menschen für längere Zeit aufhalten, ist das eine Sache. Eine Andere aber, wenn hinter der Tür direkt der Aufenthaltsraum, die Vereinswirtschaft o.Ä. liegt. Allerdings habe ich von so einer Vorschrift auch noch nie gehört, daher reine Spekulation.

Dann mal die RiLi lesen.

5.5.3.5. Türen, Notausgänge, Fluchtwege

Grundsätzlich muss ein geschlossener Schießstand zwei entgegen gesetzte Ausgänge haben, wovon einer unmittelbar ins Freie führen sollte. Der Zugang zu einer Raumschießanlage von einem sonst anders genutzten Gebäude darf nur vom Flur über eine Schleuse erfolgen. Die Nebenräume können unmit¬telbar von Fluren und Treppen zugänglich sein.

Türen im Bereich des Schießstandes oder der Schießbahnen bei den Scheibenständen müssen nach außen aufschlagen und selbständig schließen; wenn sie auf Rettungs¬wege führen, sind sie mindestens feuerhemmend (T30 nach DIN 4102) auszuführen. Die Fluchtwege sind entsprechend DIN 4844 zu kennzeichnen und in die Sicherheits¬beleuchtungsanlage einzubeziehen.

Ein geschlossener Schießstand für Feuerwaffen (siehe Nr. 5.5.7) ist mit einem Notausgang im Scheibenbereich aus¬zustatten. Türen in der Schießbahn müssen durchschusssicher und rückprallsicher hergestellt sein; sie dürfen nur von innen zu öffnen sein. Das Öffnen des Schließmechanismus ist dann durch ein optisches und akustisches Signal, das von jedem Schützenstand aus sieht und hörbar sein muss, anzuzeigen.

Edith: Nebenräume sind KEINE Vereinsheime, Aufenthaltsräume o.ä., sondern Lagerräume, Lüftungsräume usw.

Geschrieben
...Türen im Bereich des Schießstandes oder der Schießbahnen bei den Scheibenständen müssen nach außen aufschlagen und selbständig schließen; ....

Unsere Türen öffnen aber nur selbständig - geht das auch? :rolleyes:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.