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IGNORED

Keine Ausnahmegenehmigung für kurze Pumpen


therealsilencer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

die Rückstoßbremse ist bei mir fest mit dem Lauf verbunden und nicht einfach abnehmbar, wie sonst üblich, also ein Teil des Lauf`s geworden und damit Gesetzeskonform.

Grüße

oetsch

BKA "Tagestipp"* schreibte mir dazu "Auszug"

blabla..

"dabei ist zu beachten, das sich die Lauflänge nicht durch anbringen eines Mündungsfeuerdämpfers o.ä. ändert!"

blabla

Das ding zählt nicht zu Lauflänge...

und hier steckt der teufel im Detail.Es gibt sicher viele Flinten die die Lauflänge nicht erreichen.Die schlummern bei ahnungslosen im Waffenschrank als tickende Zeitbombe...

da sich die Fachpresse und Verbände dazu offensichtlich nicht äußern werden viele das Gesetz verpennen :eclipsee_gold_cup:

mfg

*sarkasmus

Geschrieben
BKA "Tagestipp"* schreibte mir dazu "Auszug"

blabla..

"dabei ist zu beachten, das sich die Lauflänge nicht durch anbringen eines Mündungsfeuerdämpfers o.ä. ändert!"

blabla

mfg

*sarkasmus

Genau so sieht die Sache aus!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Hallo,

die Rückstoßbremse ist bei mir fest mit dem Lauf verbunden und nicht einfach abnehmbar, wie sonst üblich, also ein Teil des Lauf`s geworden und damit Gesetzeskonform.

Grüße

oetsch

Da wäre ich mir so sicher....... ich habe die Sache mit meinem Sachbearbeiter auch schon besprochen...... der meinte nach dem er sich informierte..... ein neuer Lauf ist wohl die einzige dauerhafte und sichere Lösung!

Gruß

Hunter

Geschrieben
die Rückstoßbremse ist bei mir fest mit dem Lauf verbunden und nicht einfach abnehmbar, wie sonst üblich, also ein Teil des Lauf`s geworden und damit Gesetzeskonform.

hast du nen BKA Bescheid für die Waffe?

Geschrieben
Wohl kaum..... aber das wäre eine Lösung um Klarheit zu schaffen.

das es sich seit dem 1.04.2008 um eine verbotene Waffe handelt...die einzige Lösung.

der Gesetzgeber war schon so "schlau" uns mit kosten zu überlagern...jedoch war er nicht so schlau die Verfassungsbeschwerde bezüglich "enteigung durch Gesetz" zu verhindern..

die können wir bis 1 monat danach noch einreichen...

Geschrieben

Tja,

wie oben schon geschrieben, haben sich die Waffenzeitschriften wie Visier, DWJ, Caliber sowie die Jagdzeitungen nicht gerade mit Ruhm bekleckert, was die Fallstricke des neuen WaffG. betrifft.

Eher im Gegenteil. Still ruht der See.

Ich hätte eigentlich erwartet daß ein Donnerwetter losbricht, aber nicht einmal ein laues Lüftchen ist in Sicht.

Enttäuschend das Ganze......

Böse Menschen würden jetzt unterstellen, daß die Stillhaltetaktik des FWR hier fortgesetzt wird.

Gruß

Michael

Geschrieben

In der Tat hat/sollen auch fest mit dem Lauf verbundene/verschweisste MFDs, Kompensatoren SD usw. künftig NICHT mehr zur Lauflänge gerechnet werden - so lautete schon mehrfach die angeblich vom BKA stammende Äusserung hier im Forum.

Laufaustausch ist bei einem Teil der VR-Flinten hingegen schon eine Möglichkeit - aber man muss dies auch im zusammenhang mit dem Wert der Waffe sehen: Viele Pumpflinten wurden ja gekauft, weil sie günstig, robust und zuverlässig sind - v.a. günstig! Preise für kaum gebrauchte Pumpflinten lagen oft um 200 EUR - und jetzt soll ein Ersatzlauf für fast denselben Preis angeschafft werden? Das hat für mich enteignungsgleichen Charakter!

Nur mal als Gegenbeispiel Auto: Da wird derzeit über eine neue KFZ-Steuer nachgedacht und in den Zeitschriften stets berihigt, dass alte Dreckschleudern auf keinen Fall verboten würden:

Dürfen ältere Autos irgendwann einmal nicht mehr fahren?

Antwort Auto Bild: "Nein. Das käme einer Enteignung gleich - und die ist bei uns nicht so einfach möglich. Also: Keine Panik - Sie können Ihren lieb gewonnenen Wagen behalten und auch in Zukunft weiterfahren." (Autobild Nr. 24 vom 13. Juni 2008, Seite 60)

Ich stelle fest: Alte Dreckschleudern ohne KAT etc., die nachweislich die Umwelt schädigen, dürfen weiterhin nicht nur besessen (in der Garage), sondern auch genutzt werden - dem hohen deutschen Prinzip der Besitzstandswahrung sei Dank! Alte Pumpflinten, PSM etc., deren schädigender Gebrauch durch Legalwaffenbesitzer eben NICHT nachgewiesen ist, dürfen hingegen künftig weder besessen noch genutzt werden - für besonders gesetzestreue Legalwaffenbesitzer gilt das deutsche Rechtsprinzip der Besitzstandswahrung eben nicht! Die sind Bürger 2. Klasse.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

"treffender vergleich"

für Flinten(neuware) vor dem Teuro gilt in der Regel etwa 600 DM "richtiges geld"

gegen etwa 300 teuro Umbau(auch wenn man dafür keine verwendung hat...also zwang)

mfg

für meinen Teil können die die Waffe eher schreddern bevor ich da auch nur noch 1 cent reinstecke...

@waffenhandel "mein geld nimmer" *grins*

Geschrieben
Ich hätte eigentlich erwartet daß ein Donnerwetter losbricht, aber nicht einmal ein laues Lüftchen ist in Sicht.

Gruß

Michael

Eigentlich hätte man einen Aufruf zur Sammelklage, eine Umfrage um zu ermitteln wie viele davon betroffen sind usw. bereits lange vor dem 01.04. erwarten sollen.... aber an der Stelle des organisierten Wiederstandes kamm das leise jammern hinterher :rotfl2:

Was regen wir uns auf? 1,5 Millionen Sportschützen rund 300000 Jäger plus Sammler, Hersteller/Handel, Zeitschriften usw. sind nicht in der Lage einen gemeinsamen Weg einzuschlagen... das ergäbe locker 2,5 Millionen Stimmen von Wahlvieh das bei den heutigen Stimmverteilungen schon etwas zu sagen hätte! .......aber.... wir haben es nicht besser verdient!

Gruß

Hunter

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