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IGNORED

Combat Schiessen im Ausland verboten ?


Herr DrStockmann

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
... Da soll

aber noch eine Gesetzesentwurf kommen, der darauf abzielt

letzteres hier in D verfolgen zu können.

Quark; Gesetze entfalten außerhalb des entsprechenden Hoheitsgebietes nur eine Wirkung: Überhaupt keine.

Die USA z.B. würden sich auch schön bedanken, wenn andere Staaten definieren würden, was für wen auf deren Territorialgebiet erlaubt oder verboten sein soll :gaga:.

Mit anderen (tatsächlichen und angedachten) Handhaben wie solchen aufgrund von verfassungsrechtlich bedenklichen Aktivitäten (wenn Du auf das Terrorcamp-Gesülze hinaus willst) hat das übrigens auch nichts zu schaffen.

Wo der Hase hier im Pfeffer liegen kann, wurde hier ja bereits ausführlich dargelegt (eigene Waffe, vom Bedürfnis umfasster Zweck, etc. pp.).

Man kann übrigens auch jeden Furz zum (vermeintlichen) Elefanten aufblasen!

Geschrieben

@Seine Pestilenz

Das ist so nicht mehr ganz richtig.

Im Zuge der Bekämpfung von Kindesmißbrauch wurde dieser Grundsatz durchbrochen. So sind in diesen Fällen im Ausland begangene Taten in Deutschland strafbar ( z.B. hier : http://www.abendblatt.de/daten/2007/03/10/703942.html)

Ähnliche Regelungen gibt es z.B. in Amerika (http://de.wikipedia.org/wiki/PROTECT_Act)

Ein weiteres Beispiel wäre z.B. für die Schweiz die Strafbarkeit des Dienstes als Söldner im Ausland.

Dies nur als Beispiel, dass es keine Regel ohne Ausnahme gibt.

Zur Zeit ist die Teilnahme an Schießveranstaltungen im Ausland aber nicht strafbar.

Im Zuge der "Terrorcamp"- Überlegungen hat sich aber auch bei mir - angesichts der beteiligten Protagonisten und der allgemein fortschreitenden politischen Dummheit eine gewisse Beunruhigung eingeschlichen. Auf die Formulierung dieses Gesetzes bin ich jedenfalls gespannt- so es denn irgendwann kommen wird.

Wer also überlegt, solche Kurse zu machen, sollte es tun, sobald es Zeitplan und Geldbeutel zulassen ;)

Edit: Rechtschreibung/ Satzstellung

Geschrieben
Au Mann. Was ist eigentlich aus dem guten alten Grundsatz "Tue Gutes und sprich nicht darüber" geworden? :peinlich:

Trooper, endlich mal ein Beitrag, bei dem wir uns 100% einig sind! Die Leute müssen sich halt immer freiwillig um Kopf und Kragen reden.

Geschrieben

Volksmund:

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

Mafia/Kartell:

Schweigen ist Silber, Reden ist Blei

Ich:

Reden ist Blech....

Geschrieben
@Seine Pestilenz

Das ist so nicht mehr ganz richtig.

Im Zuge der Bekämpfung von Kindesmißbrauch wurde dieser Grundsatz durchbrochen. So sind in diesen Fällen im Ausland begangene Taten in Deutschland strafbar ( z.B. hier : http://www.abendblatt.de/daten/2007/03/10/703942.html)

Ähnliche Regelungen gibt es z.B. in Amerika (http://de.wikipedia.org/wiki/PROTECT_Act)

Ein weiteres Beispiel wäre z.B. für die Schweiz die Strafbarkeit des Dienstes als Söldner im Ausland...

Naja, hier muss man durchaus differenzieren.

In dem ersten genannten Fall von Kindesmißbrauch geht es um ein schwerwiegendes Verbrechen, dass auch in Thailand strafbar ist (die thailändische Polizei hatte bereits mehrfach gegen den Mann ermittelt).

Der Täter wurde dann in Thailand gestellt und nach .de ausgeliefert, wie es üblicherweise geschieht (allerdings nicht immer, wir erinnern uns an den Fall "Marco").

Der PROTECT Act of 2003 hingegen ist zunächst einmal ein Gesetz zur Bekämpfung von Kindesentführungen und Kindesmißbrauch in den Vereinigten Staaten.

Es beeinhaltet zwar auch die Einführung der Strafbarkeit von Kindesmißbrauch im Ausland durch US-Staatsbürger oder in den USA lebende Personen, allerdings ist es wohl selbstverständlich, dass kein Staat ein Interesse daran hat, dass seine Bürger im Ausland munter Verbrechen begehen. Abgesehen davon dürfte Kindesmißbrauch in jedem zivilisierten Land ein Verbrechen sein. Darüber hinaus ermöglichen solche Regelungen erst die Auslieferung der im Ausland bei Straftaten gestellten eigenen Bürger. Inwieweit das im genannten Kontext immer sinnvoll und wünschenswert ist (manche Leute sollte man vielleicht gar nicht aus rustikalen Gefängnissen in bequeme Haftanstalten zurück holen), lasse ich mal dahingestellt.

Allen genannten Regelungen - und das inkludiert auch die Schweizer "Söldnerregekung" ist aber eines gemein: Sie können - abgesehen von der evtl. auch im Ausland gegebenen Strafbarkeit - nur bei Rückkehr in das entsprechende Hoheitsgebiet angewandt werden, was wiederum ein Wissen um die Geschehnisse voraussetzt. Deswegen hatte ich ganz bewusst die Formulierung "außerhalb des entsprechenden Hoheitsgebietes" verwendet.

Das bringt mich dann gleich zu dem Punkt der praktischen Ausgestaltung: Soll man dann zukünftig jedem Auslandreisenden einen persönlichen "Betreuer" für die Dauer seines Auslandsaufenthalts zur Seite stellen, damit dieser überwacht ob jemand (der vielleicht noch nicht einmal ein WBK-Inhaber ist) im Urlaub, u.U. nur aus Gelegenheit und nicht per Zwecksetzung der Reise, einen im Ausland legalen Schießkurs besucht? Das sind doch Schildbürgerstreiche.

Geschrieben
Hmmm, tue Gutes und sprich darüber um möglichst Viele für die Idee zu gewinnen ist doch besser.

Und irgendwann wird sich irgendein Dödel im BMI hinsetzen und sagen: "Wir müssen in die nächste WaffG-Novelle irgendwas reinschreiben, weil die ganzen Sportschützen immer ihre Sportgeräte illegal unter Einsatz von vorgetäuschten Anscheinseinladungen ins Ausland mitnehmen und dort Killertraining betreiben."

Und dann wird hier wieder gejammert werden. Mannomann, es ist echt unglaublich, was hier abgeht.

Gast We are Borg
Geschrieben

Was regt Ihr Euch denn so auf?

Die korrekte Lösung wurde doch bereits gefunden!

Wer im Ausland einen Combat-Kurs machen möchte, lässt seine Waffe zu Hause und leiht sich beim Veranstalter eine Waffe seiner Wahl und gut isses. :rolleyes:

Geschrieben
(..)Soll man dann zukünftig jedem Auslandreisenden einen persönlichen "Betreuer" für die Dauer seines Auslandsaufenthalts zur Seite stellen, damit dieser überwacht ob jemand (der vielleicht noch nicht einmal ein WBK-Inhaber ist) im Urlaub, u.U. nur aus Gelegenheit und nicht per Zwecksetzung der Reise, einen im Ausland legalen Schießkurs besucht? Das sind doch Schildbürgerstreiche.

Teile der politischen Landschaft kennen und schätzen es noch von früher, dass man den Bürger am besten gar nicht ins Ausland lässt...

DDR lässt grüßen!

NOCH ist es aber nicht soweit- also schießt, Leute ;) !!

Geschrieben
Trooper, endlich mal ein Beitrag, bei dem wir uns 100% einig sind! Die Leute müssen sich halt immer freiwillig um Kopf und Kragen reden.

Das ist für euren "Job" doch Klasse -oder? Außerdem gibbet so immer was zu schmunzeln beim lesen der spezalisierten Beiträge. Auf der anderen Seite - wenn man schon nicht mehr sagen darf, wie es LEGAL möglich ist - wo sind wir dann eigentlich hingekommen?

Geschrieben
Und irgendwann wird sich irgendein Dödel im BMI hinsetzen und sagen: "Wir müssen in die nächste WaffG-Novelle irgendwas reinschreiben, weil die ganzen Sportschützen immer ihre Sportgeräte illegal unter Einsatz von vorgetäuschten Anscheinseinladungen ins Ausland mitnehmen und dort Killertraining betreiben."

Und dann wird hier wieder gejammert werden. Mannomann, es ist echt unglaublich, was hier abgeht.

Genau. Am besten in den Keller gehen; dort in den eigenen Strahlenschutzbunker und dort ganz leise ins Ohr flüstern!

Was so mancher noch nicht kapiert hat: Schön unterwürfig sein, auf Kompromisslösungen setzen und so manches tabuisieren bringt rein gar nichts.

Der deutsche Gesetzgeber ist im Fall des Waffenrechtes eindeutig als "Feind" einzustufen - und mit Feinden verhandelt man nicht. Man schaltete Sie aus (es sei denn sie kapitulieren freiwillig).

Da das aber nicht passieren wird, kann ich a] buckeln und mit dem Dreck der mir vorgesetzt wird versuchen zu leben (und mir einreden, dass es eh nicht so schlimm ist, wie erwartet) oder ich kann b] wie ein aufrechter Mensch mit Pauken und Trompeten untergehen - aufrecht und unbeugsam.

Variante b] ist halt leider nur etwas, das vom heutigen Sein sozusagen nahezu das Gegenteil darstellt. Leider. Im metaphorischen Sinne: lieber dem Herrl die Eier lecken als im Kampf das Zeitliche segnen.

Geschrieben
lieber dem Herrl die Eier lecken als im Kampf das Zeitliche segnen.

Was ist an profilierungssüchtigem und niveaulosem Geblubber kämpferisch oder gar heroisch?

Geschrieben
Was ist an profilierungssüchtigem und niveaulosem Geblubber kämpferisch oder gar heroisch?

Schade dass du das so siehst... ist halt ne Frage des Mindset. Wenn du dich lieber bettelnd um einen Voreintrag anstellen willst, so kannst du dies und ähnliches gerne machen. Dass das nur mit Profilierungssucht und Niveaulosigkeit zu tun hat, ist halt meine Sicht der Dinge.

Jedem das, was er verdient hat ;-)

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