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IGNORED

Flinte ohne Lauf Ersatzlauf


Hubertus63

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Warum soll eigentlich eine Komplette Pumpgun vernichtet werden? Reicht es nicht wenn man den zu kurzen Lauf abgibt wenn man bis zum 30.9 keinen längeren Lauf bekommt?

Was ist eigentlich mit Ersatzläufen (gleiches Kaliber unbeschossen) die Monate vor dem Anziehen der Entwaffnungsschraube erworben wurden. Macht da der Händler nachträglich Meldung beim Amt (anderes Bundesland)? Oder macht das der Büma nach Einbau und Beschuss und dann man selbst zur Eintragung?????

:confused::confused:

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Was ist eigentlich mit Ersatzläufen (gleiches Kaliber unbeschossen)

Bist Du sicher, dass es sich um einen unbeschossenen Lauf handelt? Üblicherweise sind bei Flinten mit Wechselläufen die Läufe beschossen - dann einfach einsetzen und gut ist. (Ist der WL eingetragen?)

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Es handelt sich tatsächlich um einen Ersatzlauf (für eine andere Waffe, gehört einem Verwandten) der ohne Beschuß erworben wurde. Muß auch noch vom Büma angepasst werden.

Sorry wenn das nicht dirtekt zu sehen ist, wollte keine zwei Themen aufmachen.

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Hmmmmmm......

Die durch Gesetz plötzlich verbotenen Gegenstände wie zu kurze VR-Flinten, müssen einem Berechtigten überlassen werden. Dann kann man ja mit der Behörde das weitere Vorgehen abklären. Wenn der Büchsenmacher dann einen neuen, längeren Lauf einbaut und den alten Lauf vernichtet oder in sein WHB übernimmt, ist das Verbotsmerkmal weg.

So müsste das theoretisch laufen. Wo der neue Lauf herkommt, interessiert doch letztendlich keinen hier, oder ?

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Der Besitz ist ebenso wie bei den Vollernter- Abzugsgruppen für's AR-15 nicht verboten erlaubnispflichtig. Aber ich finde es sinnvoll, sich von Zeugs für die Herstellung von Verbotenen Gegenständen oder KWKG-Waffen fernzuhalten. Daher der Vorschlag den Lauf an den Büchser abzutreten.

Ich weiß, mit allgemein gebräuchlichen Werkzeug wie einer Bügelsäge+Metallsägeblatt kommt man genausogut dahin, wohin ein zuverlässiger Waffenbesitzer nicht möchte.

Aber wir wollten jetzt nicht über Sinn und Unsinn im Gesetz reden, oder ?

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Der Besitz ist ebenso wie bei den Vollernter- Abzugsgruppen für's AR-15 nicht verboten erlaubnispflichtig. Aber ich finde es sinnvoll, sich von Zeugs für die Herstellung von Verbotenen Gegenständen oder KWKG-Waffen fernzuhalten. Daher der Vorschlag den Lauf an den Büchser abzutreten.

Den wird er wohl nicht nehmen; außer er hat eine BKA-Ausnahmegenehmigung.

Ich würde es nicht machen, weil es ein furchtbarer Aufwand ist, ordentlich Geld kostet und nichts bringt, weil es wenig Erwerbsberechtigte gibt, die den Lauf dann kaufen können.

Der lose Lauf ist genauso verboten wie die Waffe, weil wesentliche Teile den Waffen gleichgestellt sind.

Wenn man deinen Ausführungen folgen würde, dann wären Läufe anderer verbotener Waffen auch nur EWB-pflichtig.

Bei den angeführten Abzugsgruppen ist das ebenso, aber eben mit der veränderten Sachlage, dass die Abzugsgruppe einer Langwaffe kein wesentliches Waffenteil ist.

Grüße

Robert

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Also bleibt wohl nichts als den "zu kurzen" Lauf ausbauen, zu Schrott flexen und sich beim Büchser bei Gelegenheit einen neuen Lauf einbauen lassen. Eine Flinte ohne Lauf zu besitzen, wird ja wohl kaum verboten sein, falls es mit dem neuen nicht zeitig klappt?

Was ein Theater...

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