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IGNORED

Hunde im Wald


Sly

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Hallo, es geht um etwas sehr Wichtiges und etwas sehr Ärgerliches:

In den allermeisten Wäldern ist es verboten, Hunde ohne Leine (es sei denn, zur Jagdausübung), frei herumlaufen zu lassen!!! Ganz besonders direkt im Wald! Und das ist auch gut so!

Hunde behindern Jogger, sie scheuchen das Wild auf, sie bellen, sabbern, zeigen nicht selten drohgebärden- auch wenn man an ihnen einfach nur vorbeigehen will! Haben viele schon oft erlebt!

Es ist einfach nur lästig! Und zudem ist es auch verboten, dies zuzulassen! Andere Spaziergänger geraten dadurch nicht selten in Bedrängniss, oder in sehr unangenehme Situationen!!!

Nicht umsonst, stehen überall die Warnschilder, dass es unter Strafe verboten ist, Hunde im Wald, ohne Leine einfach "laufen zu lassen"!!!

Aber das machen immer wieder ganz viele Leute- sehr zum Ärgerniss der Betroffenen!!!

Es gibt Hundehalter die selbst ein freundliches Hinweisen auf diese Vorschriften, nicht zur Kenntnis nehmen!

Wie dem auch sei...

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Dürfen rein rechtlich gesehen, Hunde, welche im Wald nicht an der Leine laufen, von Jägern oder von anderen Personen mit Waffenschein, abgeschossen werden?

Dürften Jäger oder Andere, sie bereits abschiessen, wenn diese ohne Leine herumrennen (was bereits illegal ist), oder müssen sie sich erst persönlich von ihnen bedroht- wobei man dass auch sehr individuell sieht- fühlen? z.B. wenn ein Hund auf einen zu rennt, oder sich vor einem aufbaut??

Ich hoffe, hier kennt sich rechtlich jemand damit aus!!

Danke

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Darf ich dein Auto verschrotten, wenn du im Parkverbot stehst?

Dazu wird es nicht kommen, weil er sich vorher unmittelbar selber beim Ordnungsamt angezeigt und für promptes Abschleppen gesorgt hat...

Im Ernst: Geht's noch? :peinlich:

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Hallo zusammen,

auf diese Frage gibt es eigentlich nur eine Antwort. Probier es doch mal aus und berichte von deinen Erlebnissen z.B.:

Hab versehentlich den Hund eines Jagdfreundes erschossen.

Hab versehentlich das Herrchen getroffen.

Der Führer des erschossenen Hundes hatte auch einen Waffenschein und gab Gegenfeuer.

Bin nach Erschießung eines Hundes mit einem dicken Ast verprügelt worden.

Bin nach den Schlagzeilen einer Hundeerschießung aus der Jägerschaft ausgeschlossen worden.

Wenn ich als Jäger erkannt werde spucken mich 86,48% der Leute an.

Hab ein freilaufendes Rottweilerduo nicht richtig getroffen und einen Arm, ein Bein und den halben Hintern dabei eingebüßt.

Nun mal im Ernst. Die Bedrohungslage durch freilaufende Hunde rechtfertigt nur in seltenen Fällen den Abschuss. Eben dann, wenn du unmittelbar angegriffen wirst.

Und das zu erwartende Medienecho ist unkalkulierbar. Wenn es gerade auf den Sendeplatz passt wird eben auch ein Pitbull zu einem zu bemittleidenswerten Famlienhund.

Angeleinte Grüße

Balu660

EDIT

Fäladeüwel

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es ist demjenigen der die berechtigte jagd ausübt in diesem revier gestattet "wildernde" hunde zu erlegen!

ob man es tun sollte? eher nicht, gibt IMMER nur ärger!

auch sind gewisse voraussetzungen von nöten, damit dies geschehen darf.

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Also mal eine Grundlegende Sache.

EIN JÄGER HAT KEINEN WAFFENSCHEIN.

Der Hund darf im Waldl aufen, solange er den Weg nicht verläst und im Zugriffsbereich des Hundeführers ist.

Selbst wenn ein Hund wildert würde ich diesen niemals schießen. Und es erschießt auch niemand anderen meinen

Hund. Das aber nur mal am Rande.

Da ich 3 mal täglich 7 Tage die Woche, sprich 365 Tage im Jahr mit dem Hund draußen bin, teile ich dir gerne mal meine

Ansicht mit.

Die Jogger, Walker, Geher, Radfahrer, Mountainbiker und sonstige Spaziergänger sind in den Sommermonaten eine erhebliche Belastung für die Flora und Fauna.

Sie meinen, Sie dürfen alles. Hunde müßen an die Leine, Kinder am besten auch. Im Winter siehst du von dieser Gattung nicht einen Einzigen. Doch, wenn Schnee liegt. Das es das hier aber sehr selten tut, sehe ich diese besagten Gruppen in der Regel von April bis Oktober. Da wird mir gedroht, nach dem Hund getreten usw. Der letzte Radfahrer der das übrigens gemacht hat, war ganz entsetzt, das ich so schnell zu Fuß war. Den habe ich bekommen, nein, eigentlich hat Ihn die Leine mit der Koralle gestoppt. Der hat sich übelst weh getan. Der wird aber nie wieder nach einem Hund treten. Gesehen habe ich den besagten Herrn auch nicht mehr.

Man sollte vielleicht ein bisschen vernünftiger miteinander umgehen. Das nicht jeder Einsicht zeigt sehe ich auch so. Das erleben wir auch häufig bei der Jagd, das Spaziergänger oder Reiter meinen Sie müßten durch das Treiben durch. Und rufen dann die Polizei weil Sie Personen mit Waffen sehen.

Hast du noch fragen?

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Heckersdorf,

es geht nicht darum, was ich meine, tun zu dürfen, sondern ich möchte wissen, was genau ich rechtlich gesehen, tun darf!

Das ist bisher nur eine theoretische Frage!

Wenistens informiere ich mich !vorher! über die Rechtslage, ist doch gut, oder?

Kann sein, dass Du zu denjenigen Besitzern gehörst, die ihren Vierbeiner perfekt unter Kontrolle habe, auch ohne Leine- soetwas soll es auch noch geben, ist aber leider nur sehr selten anzutreffen!

Aber es gibt noch Hunde- die hören auf´s Wort!! Die kann man aber an einer Hand abzählen!

Ausnahmeregelungen für disziplinierte Hunde?

Also, gerade bei Jägern, muss ich sagen, fällt es mir immer wieder besonders positiv auf, wie gut die Hunde "bei Fuß" sind! Die hören auf´s Wort!!

Diese Hunde bereiten aber auch keine Probleme, es sind nur die sog. "Hobby-Hundehalter", die Andere "Waldspaziergänger" in schwierige Situationen bringen!!!

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es geht nicht darum, was ich meine, zu dürfen, sondern ich möchte wissen, was ich rechtlich gesehen, tun dürfte!

Nein du darfst nicht. Es sei der Notwehr/Notstandsparagraph wäre erfüllt. Übrigens ist es in den allermeisten Wäldern nicht verboten. Es sei den du hälst die möchtegern Stadtparkwäldchen in Hamburg, Berlin sonstwo dafür.

Und noch was, mit deiner Lieblingswaffe (Maschinenpistole) darft du ganz bestimmt nicht.

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@Sly

Mein Hund gehorcht so wie er soll. Das ist für ihn Lebenswichtig.

Zur Sache:

du kannst leider nichts tun. Doch, wenn du attakiert wirst die Polizei rufen und Anzeige erstatten und das war es dann

.Ich denke du hast aus meinem Posting heraus gelesen, das ich viel draußen bin und mich auch über vieles ärgere.

Ändern kann ich aber auch nichts. Selbst Schilder aufstellen mit Bildern wie ein gerissenes Stück aussieht schrecken leider nicht ab.

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Hallo, es geht um etwas sehr Wichtiges und etwas sehr Ärgerliches:

Ja, um Dein unmoegliches Posting und Deinen krankhaften Hundehass...da gibts Therapien gegen.

In den allermeisten Wäldern ist es verboten, Hunde ohne Leine (es sei denn, zur Jagdausübung), frei herumlaufen zu lassen!!! Ganz besonders direkt im Wald! Und das ist auch gut so!

Nein, das ist eben in vielen Waeldern NICHT verboten, wobei es Unterscheide zwischen den einzelnen Bundeslaendern und bis runter auf kommunale Ebene gibt. Bevor Du also Leute anmachst, solltest Du erst mal lokal nachsehen, obs wirklich verboten ist.

Hunde behindern Jogger, sie scheuchen das Wild auf, sie bellen, sabbern, zeigen nicht selten drohgebärden- auch wenn man an ihnen einfach nur vorbeigehen will! Haben viele schon oft erlebt!

Ja, krankhafte Hundeangst. Schlimme Sache, das mein ich ganz ernst und ohne Vorwurf. Aber wie jede Phobie ist die kein unabaenderlicher Zustand, man kann dagegen etwas tun. Mach das, Dein Leben wird viel angenehmer, wenn Du nicht wegen jeder asthmatischen Fusshupe, die ohne Leine hinter Oma herhechelt, in Panik geraetst.

Es ist einfach nur lästig! Und zudem ist es auch verboten, dies zuzulassen! Andere Spaziergänger geraten dadurch nicht selten in Bedrängniss, oder in sehr unangenehme Situationen!!!

Nicht umsonst, stehen überall die Warnschilder, dass es unter Strafe verboten ist, Hunde im Wald, ohne Leine einfach "laufen zu lassen"!!!

Wo stehen die? In Hessen stehen die nur in bestimmten Zonen, in NSG und aehnlichem. Ansonsten muss der Hund unter Kontrolle des Herrchens stehen, dann brauchts keine Leine. Und DAS ist auch gut so.

Aber das machen immer wieder ganz viele Leute- sehr zum Ärgerniss der Betroffenen!!!

Es gibt Hundehalter die selbst ein freundliches Hinweisen auf diese Vorschriften, nicht zur Kenntnis nehmen!

Wie dem auch sei...

Vielleicht weil sie besser informiert sind und wissen, dass sie duerfen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Dürfen rein rechtlich gesehen, Hunde, welche im Wald nicht an der Leine laufen, von Jägern oder von anderen Personen mit Waffenschein, abgeschossen werden?

Dürften Jäger oder Andere, sie bereits abschiessen, wenn diese ohne Leine herumrennen (was bereits illegal ist), oder müssen sie sich erst persönlich von ihnen bedroht- wobei man dass auch sehr individuell sieht- fühlen? z.B. wenn ein Hund auf einen zu rennt, oder sich vor einem aufbaut??

Ich hoffe, hier kennt sich rechtlich jemand damit aus!!

Danke

Nein, das abschiessen unangeleinter Hunde ist NICHT erlaubt, zum Glueck. Bei solchen Aktionen kann der Jagdschein gaaaanz schnell weg sein. Mit Recht, das letzte, was wir Jaeger brauchen, sind durchgeknallte Waldrambos, die Spaziergaengern ihre Hunde wegschiessen.

Es gibt zwei Ausnahmen: 1. Jagdschutz, also der Hund wildert und ist am Stueck. Da muss man aber erst versuchen, ihn anderweitig abzuhalten, durch einfangen, durch Schuss in den Boden, wenn der Halter bekannt ist, durch Anzeige.

Der Abschuss ist die ultima Ratio, wenn nichts anderes mehr nutzt. Und auch nicht alle Hunde, viele Diensthunde, wie z.B. Jadhunde und Schutz und Rettungshunde sind von vorneherein geschuetzt, auch beim wildern. Auch hier gibts Unterschiede bei den diversen Bundeslaendern, ich bezog mich hier auf Hessen.

Zweite Moeglichkeit: Notstand, der Hund bedroht Dich oder andere und kann nur durch Toeten davon abgehalten werden, Menschen zu verletzen.

Das kommt eher bei groesseren Exemplaren vor, die Fusshupe wird hoechstens laestig, aber nicht gefaehrlich, so dass die Abwaegung zu Gunsten eines Arschtritts statt Fangschusses ausfallen wird. Der zaehnefletschende Dobermann oder aehnliches, ohne Herrchen und ohne weitere Moeglichkeit der Abwehr wuerde dann wohl selbst mich als Hundefreund zur Waffe greifen lassen, vor allem, wenn Kinder bedroht waeren.

Aber das muss man nachweisen koennen, sonst wirds auch hier eng.

Ansonsten gilt, Finger weg von anderer Leuten Hunden, solche Aktionen koennen fuer den Schiesser ein boeses Eigentor werden und das ist auch gut so.

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Übrigens ist es in den allermeisten Wäldern nicht verboten. Es sei den du hälst die möchtegern Stadtparkwäldchen in Hamburg, Berlin sonstwo dafür.

ente,

wenn in einem Wald schon überall die zahlreichen Hinweis-Schilder der Verwaltung einzusehen sind, muss man die Hunde nunmal anleinen!

Jeder der lesen kann, weiß dass ganz genau , und weiß dann, was Sache ist!

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..sondern ich möchte wissen, was genau ich rechtlich gesehen, tun darf!

Wenistens informiere ich mich !vorher! über die Rechtslage, ist doch gut, oder?

Vom Prinzip her ja, aber wenn Du zu einer der von Dir o.a.

Personengruppe gehören solltest

"von Jägern oder von anderen Personen mit Waffenschein",

dann solltest Du die Frage eigentlich nicht stellen dürfen, da Du eigentlich

schkundig sein solltest...

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Gast Jagdgegner

Der Mann hat eine Frage gestellt - warum bekommt er nicht einfach eine Antwort, statt auf Interpretationen basierende Schelte ?

Sly ist kein Jäger - sonst hätte er das mit dem "Waffenschein" nicht geschrieben und wüsste eh über die Lage Bescheid.

Antwort: Der Hundeabschuss ist nur dann "gestattet", wenn der Hund dem Einzugsbereich seines Herren entzogen (außer Sichtweite) ist und Wild nachstellt - oder eine akute Gefahr für Leib und Leben darstellt.

Und auch dann "darf" nur der Jagdausübungsberechtigte schießen.

Ich persönlich halte den Hunde- und Katzenabschuss für falsch. Aber ich bin sehr dafür, empfindliche Strafen für den Vorschriften zuwiderhandelnde Hundebesitzer durchzusetzen. Die immer stärke Hundepräsenz in den Wäldern und auf den Wiesen hat nämlich neben den störenden Effekten noch weitere Auswirkungen, die Wild und andere Tiere teilweise bis zum Tode schädigen. Ich erwähne hier nur "Heu zur Pferdefütterung". Aber das ist ein anderes Thema.

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@Jagdgegner

Das Posting von Schaffer war doch mehr als ausführlich!

Und wer einen Waffenschein bekommt und wer nicht, das sollte man bei der Sachkunde gelernt haben. Vielleicht liegt es aber auch an der Art und Weise von Sly´s Posting. Meine Erklärung war auch ausreichend formuliert.

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Ja, um Dein unmoegliches Posting und Deinen krankhaften Hundehass...

Hallo Schaffer,

ich kann irgendwo verstehen, dass dieses Thema ein "Reizthema" ist, aber...

Im Gegenteil zu Deiner Behauptung, kann ich Hunde sehr gut leiden!!!

Ich habe nur etwas gegen Hunde, die nicht unter Kontrolle sind, bzw. nicht auf Zuruf (des Besitzers) reagieren, und die nicht entsprechend abgerichtet worden sind!

Es soll auch noch Hunde geben, die wissen, dass man auf fremde Personen nicht einfach zurennt, solange keine Gefahr für den Besitzer besteht!

Solche Hunde gibt es (noch)- nur mir scheint, dass diese immer weniger werden!!

Im Gegenteil, ich bin kein Hundegegner, sondern ein großer Hundefreud, und zwar aller Arten und Gattungen (auch von- durch die Medien bereits verunglimpften Hunderassen)!

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Antwort: Der Hundeabschuss ist nur dann "gestattet", wenn der Hund dem Einzugsbereich seines Herren entzogen (außer Sichtweite) ist und Wild nachstellt - oder eine akute Gefahr für Leib und Leben darstellt.

Und auch dann "darf" nur der Jagdausübungsberechtigte schießen.

Und das ist auch so, in einem Wald, in dem eine ganz klare Anleinpflicht (Hinweisschilder), besteht?

Oder dürfte hier, theoretisch noch früher geschossen (rein theoretisch) werden?

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In dem Fall Sorry!

Habe aber solche Probleme praktisch nie, es sei denn, ich kenn die Hunde eh schon und sie begruessen mich halt schwanzwedelnd.

Grade die hundehaltenden Revieranlieger kennt man und man hat auch viel mehr davon, mit ihnen ein gutes Verhaeltnis zu haben, als sie zusammenzustauchen, wenn ihr Hund (legal) bei Fuss nebenhertrottet.

Die Probleme, die ich habe, kommmen dann eher von anderen Jaegern, die das nciht so sehen, wie unser lockerer Revierverbund, sondern meinen, den Aushilfspolizisten spielen zu muessen, OHNE, dass es wirklich wildernde Hunde sind, um die es geht.

Nachtrag:

Nein, auch in Gebieten, wo ausnahmsweise eine begrenzte Anleinpflicht besteht, darf man keinen Hund einfach so erschiessen. Es bleibt bei den obigen beiden Ausnahmen, ansonsten kann man hoechstens das zustaendige Ordnungsamt, Naturschutzbehoerde, Forstamt informieren, dass es im Bereich des Naturschutzgebiets Pusemuckel schnell viel Geld in die Kasse bekommen kann, durch Bussgelder.

Man selber, als Normalo und auch als Jaeger kann da erst mal GAR NIX machen, es sei denn, man will mal an den Richtigen geraten und ne Anzeige wegen noetigung kassieren. Das wird teurer, als das Hundebussgeld.

Also lassen wir doch die Kirche im Dorf, geschossen wird nur zur akuten Gefahrenabwehr, wenn Menschen gefaehrdet sind oder bei sonst nicht zu bekommenden herrenlosen Hunden, die wildern. Fuer alles andere gibts von unseren Steuern bezahlte Profis, die den Bussgeldkatalog und den Quittungsblock dabeihaben.

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Es darf nur in Ausnahmefällen(Wilderei, Notstand) geschossen werden. Und auch nur im Rahmen des Jagdschutzes. Wie willst du rechtfertigen,dass du eine Waffe führst. Das dürfen nur Jäger und Jagdschutzberechtigte.

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Oder dürfte hier, theoretisch noch früher geschossen (rein theoretisch) werden?

Mal ehrlich, was soll das??

Du willst - theoretisch (rein theoretisch) - früher schießen? Wann denn? Auf vorbeifahrende Autos mit Hunden drin? Oder auf Autos mit Hundeaufkleber? Auf Leute mit Pudelfrisur?

Ich glaube ja eher dieses Thema ist was für den Troll-Ordner.

Abschließende Grüße zu diesem Thema

Balu660

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Ich bin Jagdpächter und in meinem Revier dürfen Hunde ohne Leine laufen. Wildern habe ich noch bei keinem beobachtet. Alleine schon die Frage, ob man einen unangeleinten Hund schießen darf, finde ich :peinlich:

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ente,

wenn in einem Wald schon überall die zahlreichen Hinweis-Schilder der Verwaltung einzusehen sind, muss man die Hunde nunmal anleinen!

Jeder der lesen kann, weiß dass ganz genau , und weiß dann, was Sache ist!

Da aber heutzutage in "D" Disziplin, die Gemeinschaftsleben erst möglich und erträglich macht, NICHTS mehr gilt, haben wir Auswüchse mannigfaltiger Art:

Ob die Bierdose, die leere Chips-Tüte, Zigarettenkippen oder auch Hundescheiße im Stadtpark deponiert wird, interessiert keine "Sau"- kann man wörtlich nehmen.

Kommen wirklich mal Ordnungshüter und kassieren ein paar Euro, wird gleich von Abzocke gejammert.

So auch bei pervertierter Überliebe von den Vierbeinern:

Wehe, man beschwert sich, wenn ein nicht angeleinter an der eigenen Hose an den Eiern schnuppert!

Da geht für den Hunde"lieb"haber die Welt unter!

Eher kann man auf offener Straße (s)ein Kind verprügeln- der Hund hingegen darf Alles.

Ich bin weder Jäger noch Bauer mit eigenem Grundstück, Gelände, und sehe außer dieser Personengruppe heutzutage in übervollen Ballungsgebieten keine Notwendigkeit, einen Hund zu halten, womöglich noch im Hochhaus im 7.Stock.

Und, was Disziplin angeht:

Da ist mal ein Blick über den Tellerrand, sprich jenseits der eigenen 10 Quadratmeter Parzelle empfehlenswert:

In den USA in den Städten: Scheißerei auf der Straße oder womöglich noch hübsch plaziert auf fremden Gärten?

Vonwegen- DAS kostet.

Skandinavien- das kleine Dänemark: Wo dort ausgeschildert ist, daß Hunde an der Leine zu führen sind, WIRD es auch gemacht.

Also, falls jemand schlußfolgert, auch ich wäre ein HundeHASSER- Fehlanzeige.

Ich sehe nur, daß die Freiheit des Anderen 1 Zentimeter vor MEINER Nasenspitze endet.

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Warum habe ich bei solchen Thread immer das Gefühl, das Stadtmensch und Landmensch völlig unterschiedliche Rassen sind?

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