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IGNORED

Waffenverkauf AN einen Schweizer


Mc Haggis

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

hat von euch schon jemand Erfahrungen mit einem Waffenverkauf in die Schweiz?

Welche Papiere sind zu besorgen, was kosten die Anträge in etwa und welcher Versandservice eignet sich?

Vielen Dank im Voraus

Geschrieben

selbes Spiel wie Kanada oder Neuseeland.

Bei allem außer EinzelladerSchrotwaffen und KK, sowie Ordonanzgewehre vor 1938 ein unterschriebenes enduse statement schicken, das und einen AG und AG/E1 Antrag ans Bafa. Sobvald Du die gelbe AG hast fährst Du damit und einem Paket wo der Teilchenbeschleuniger reinpasst zum Zollamt, dort wird die Waffe verpackt und mit Zollplombe versehen und Du bekommst die AG abgestempelt und die Waffe auf der Rückseite abgeschrieben sowie die Durchschrift der AM, diese Stempeln die Dir bei der Post ab, und damit kannst Du die Waffe aus deinem WHB austragen oder bei WBK austragen lassen und damit kannst Du die Waffe aus denem WHB austragen oder bei WBK austragen lassen.

Dann mit dem Zollverplombten Paket zur Post, ja Post und ab damit.

Zollverplombte Pakete haben übrigens einen wesentlichen Vorteil, das unrechtmäßige Entfernen der Zollplombe gibt eine höhere Strafe als eventueller Diebstahl der Waffe darin.

Geschrieben
Hallo zusammen,

hat von euch schon jemand Erfahrungen mit einem Waffenverkauf in die Schweiz?

Welche Papiere sind zu besorgen, was kosten die Anträge in etwa und welcher Versandservice eignet sich?

Vielen Dank im Voraus

Lass es !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Bucki :teufel_17:

Geschrieben
Hallo zusammen,

hat von euch schon jemand Erfahrungen mit einem Waffenverkauf in die Schweiz?

Welche Papiere sind zu besorgen, was kosten die Anträge in etwa und welcher Versandservice eignet sich?

Vielen Dank im Voraus

Wie ich das sehe, kommt §§ 29 und 30 WaffG in Betracht.

- der Empfänger muß zum Erwerb berechtigt sein

- der Empfänger benötigt eine Erlaubnis zum Verbringen in den Geltungsbereich gem. § 29 WaffG

- der Versenderr benötigt eine Erlaubnis gem. § 30 WaffG zum Verbringen aus dem Geltungsbereich von seiner

Waffenbehörde

Das Versenden von Waffen und Munition als Privatperson über die normalen Dienstleister, DHL, Hermes, DPD, TNT u. a. ist neuerdings sehr kompliziert und fast unmöglich geworden.

Empfehle Overnite-worldwite Kurierdienste aus Köln.

Paket kostet etwa (je nach Größe) 16,- €.

Geschrieben

Die Schweiz ist kein Mitgliedstaat der EU!

Somit liegt ein Verbringen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in einen Drittstaat vor und es wird eine Verbringungserlaubnis nach § 31 WaffG benötigt.

Diese wird durch die zuständige Waffenbehörde erteilt wenn eine Zustimmung des Empfängerstaates vorliegt.

Der Schweizer benötigt also eine entsprechende Einfuhrgenehmigung seines Landes. Dies erfolgt logischerweise nach schweizer Recht und nicht nach § 29 WaffG!

Bitte auch die Anmeldepflichten nach § 33 WaffG beachten.

Und es greift hier nicht nur das Waffenrecht es könnte auch eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Außenwirtschaftsrecht notwendig sein.

Geschrieben

@m1collector:

Bei deinem ersten Beitrag gehst du auf die Anforderungen nach dem Außenwirtschaftsrecht ein.

Das hier eine Ausfuhrgenehmigungspflicht greifen könnte habe ich ja erwähnt.

Mit der Waffgesetzänderung ist jedoch das erlaunisfreie Verbringen von Waffen in Drittstaaten (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 8) nach dem Waffenrecht gestrichen worden.

Auch hier ist jetzt eine Verbrigungserlaubnis notwendig.

Das sagt mir jedenfalls das Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes vom 26. März 2008

Geschrieben

Fuc....!

Stimmt Art. 7 sollte man auch beachten :peinlich:

Somit besitzt mein obiger Beitrag erst ab 01.01.2010 Gültigkeit. :rolleyes:

Das Verbringen von Waffen in nicht EU-Staaten ist also bis dahin weiter erlaubnisfrei nach dem Waffenrecht.

Es sind jedoch die Vorschriften des AWR zu beachten (siehe 1. Beitrag von m1collector).

Ich entschuldige mich hiermit für meinen obigen Beitrag dessen Inhalt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zutrifft.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Über die erfolgte Streichung der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 8 bin ich heute auch zufällig gestoßen. :)

Zunächst war ich darüber verwundert, weil es damit für den Zeitraum vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2009 keine konkrete Regelung der Erlaubnisfreiheit für die Verbringung von Waffen und Munition in Drittstaaten mehr gibt und suchte deshalb in Artikel 7 vergeblich danach, dass der o.g. Passus erst zum 01.01.2010 außer Kraft tritt.

Aber eigentlich ist das gar nicht so dumm, denn da sich der § 31 WaffG in der jetzigen Form nur auf EU-Staaten bezieht und für Drittstaaten noch keine anderweitige Regelung besteht, kann man im Umkehrschluss von einer Erlaubnisfreiheit in diesen Fällen ausgehen.

Dadurch wird letztendlich verhindert, dass sich später ein Fragment im WaffG befindet, das zum 01.01.2010 außer Kraft getreten ist. :icon14:

Geschrieben

Ich habe schon öfters Waffen in Deutschland gekauft und in die Schweiz schicken lassen. Habe es jeweils so gemacht, dass der Verkäufer die Waffe an Trann & Hinners in Hamburg sendete und die haben dann den Export an meinen Waffenhändler in der Schweiz in die Wege geleitet. Kostet halt etwas mehr, dafür keine Probleme.

Geschrieben

Nur kurz angemerkt:

Es ist teurer als man glaubt, ein Paket mit der Post in die Schweiz zu schicken. Habe dort vor 10 Tagen ein Handy hingeschickt, das kostete mal eben 32 Euro. Und die Mehrzahlder Püster wiegt mehr als ein Stück Mobilunkgerät.

Sollte man evtl. einkalkulieren.

DPD und GLS verschicken übrigens garnicht in die Schweiz..nur um Euch Wege zu sparen.

  • 7 Monate später...
Geschrieben
selbes Spiel wie Kanada oder Neuseeland.

Bei allem außer EinzelladerSchrotwaffen und KK, sowie Ordonanzgewehre vor 1938 ein unterschriebenes enduse statement schicken, das und einen AG und AG/E1 Antrag ans Bafa. Sobvald Du die gelbe AG hast fährst Du damit und einem Paket wo der Teilchenbeschleuniger reinpasst zum Zollamt, dort wird die Waffe verpackt und mit Zollplombe versehen und Du bekommst die AG abgestempelt und die Waffe auf der Rückseite abgeschrieben sowie die Durchschrift der AM, diese Stempeln die Dir bei der Post ab, und damit kannst Du die Waffe aus deinem WHB austragen oder bei WBK austragen lassen und damit kannst Du die Waffe aus denem WHB austragen oder bei WBK austragen lassen.

Dann mit dem Zollverplombten Paket zur Post, ja Post und ab damit.

Zollverplombte Pakete haben übrigens einen wesentlichen Vorteil, das unrechtmäßige Entfernen der Zollplombe gibt eine höhere Strafe als eventueller Diebstahl der Waffe darin.

@m1collector

Danke für Deine gute Schilderung.

Wie geht der Export in USA vonstatten? Grundsätzlich immer Bafa (Ausfuhrgenehmigung) und end-use statement?

Derartige Fragen scheinen die Stimmungsaufheller für WHL-Fachkundeprüfungen zu sein!

Vielen Dank für Deine Mitteilung

OStAp

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