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IGNORED

3. KW auf WBK Grün gut begründetes Bedürfnis


BabyHerman

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Geschrieben

'moin Mädels,

habe bereits 2 GK KW auf meiner WBK, möchte jetzt noch 'ne "kleine" .22er für die Bau- und Fallenjagd, nun bin ich grad dabei den Antrag auszufüllen und habe mir gedacht vielleicht ist es hilfreich als weitere begründung noch Trainingswaffe bzw Übungsschiessen mit anzugeben. Ist so eine Angabe eher Hilfreich oder Hinderlich, was meint Ihr?

Bevor jetzt wieder die Moralapostel kommen von wegen 3. KW braucht keiner, oder verkaufe eine deiner GK KW usw.

Ich bräuchte für die Jagd sowieso keine KW, hatte jedenfalls noch nie eine bei der Jagd dabei und werde wohl auch in der Zukunft keine mitnehmen, für mich sind die beiden KW einfach nur "Hobby" um ab- und zu mal auf den Schießstand zu gehen , ohje jetzt gehts gleich wieder los, was soll das, warum willst Du dann überhaupt noch eine dritte KW usw.

Warum braucht einer einen Touareg wenn er mit 'nem Golf Country auch auf'm Feldweg fahren kann,warum braucht einer ein oder mehrere Motorräder oder Autos wo doch ein Auto/Motorrad genügen würde kann eh nur immer eins fahren, warum braucht einer zwei Schnitzel wo er doch nach einem schon satt ist? ganz einfach weils Spass macht (und schmeckt)!

Verdammt jetzt bin ich ganz von meiner eigentlichen Frage abgekommen....

Geschrieben

Dein Erfolg hängt stark von der entsprechenden Behörde ab.

Bie mir in der Behörde sitzen z.B. mehrere Sachbearbeiter, die für mich zuständig sind.

Der eine sagte mir, ich kriege die dritte KW auf Jagdschein nicht, der andere, ein paar Wochen später, stellte mir ohne Diskussion die WBK aus :D

Auf jeden Fall musst Du Dein Zeugnis über den Fallenlehrgang mitnehmen und klar zum Ausdruck bringen, dass Du die Fallenjagd ernsthaft betreiben willst.

Auch das oftmals vorgebrachte Argument, man könne ja in eine der bereits vorhandenen Waffen Reduzierhülsen laden ist für mich Blödsinn: Denn die Fallenjagdwaffe möchte ich als zweite, kleine KW mitnehmen, eben NUR um evtl. Wild in der Falle zu erlegen. Würde ich meine zwei großen Kurzwaffen hierfür mitnehmen müssen, käme ich mir wie im Wilden Westen, oder im Krieg vor, denn zwei großkalibrige Waffen am Gürtel - DAS kann die Behörde nicht wirklich wollen....

Ich handhabe das so: GK KW am Gürtel und den kleinen Fallenjagd Revolver in der Jackentasche.

IMI

Geschrieben

Ich habe meine dritte Kurzwaffe (Kaliber .22) genehmigt bekommen, nachdem ich ein Schreiben des Schiessobmanns des Jagdverbands vorgelegt habe, worin stand, ich bräuchte die Waffe zum jagdsportlichen Schießen.

@BabyHermann: Wenn Du mal vom Hochsitz runter willst und Dich unten am Boden ein Fuchs annimmt, wärst Du froh über eine KW :ninja:

Geschrieben
Dein Erfolg hängt stark von der entsprechenden Behörde ab.

Bie mir in der Behörde sitzen z.B. mehrere Sachbearbeiter, die für mich zuständig sind.

Der eine sagte mir, ich kriege die dritte KW auf Jagdschein nicht, der andere, ein paar Wochen später, stellte mir ohne Diskussion die WBK aus :D

Auf jeden Fall musst Du Dein Zeugnis über den Fallenlehrgang mitnehmen und klar zum Ausdruck bringen, dass Du die Fallenjagd ernsthaft betreiben willst.

Auch das oftmals vorgebrachte Argument, man könne ja in eine der bereits vorhandenen Waffen Reduzierhülsen laden ist für mich Blödsinn: Denn die Fallenjagdwaffe möchte ich als zweite, kleine KW mitnehmen, eben NUR um evtl. Wild in der Falle zu erlegen. Würde ich meine zwei großen Kurzwaffen hierfür mitnehmen müssen, käme ich mir wie im Wilden Westen, oder im Krieg vor, denn zwei großkalibrige Waffen am Gürtel - DAS kann die Behörde nicht wirklich wollen....

Ich handhabe das so: GK KW am Gürtel und den kleinen Fallenjagd Revolver in der Jackentasche.

IMI

Hallo,

meine Behörde vertritt den Standpunkt, dass man eine GK KW verkaufen soll um eine KK KW zu kaufen...

Somit muss man eine Begründung für zwei GK KW finden, da ist mir noch nichts sinnvolles eingefallen.

Geschrieben
Hallo,

meine Behörde vertritt den Standpunkt, dass man eine GK KW verkaufen soll um eine KK KW zu kaufen...

Somit muss man eine Begründung für zwei GK KW finden, da ist mir noch nichts sinnvolles eingefallen.

Das war bei meiner Behörde genauso. Die schalten auf Stur. Vielleicht geht etwas wenn man vom Verband eine Bescheinigung bekommt, daß man die .22 zum jagdlichen Sportschießen benötigt. Aber sicher ist das keineswegs.

Geschrieben

die Befürchtung das ich eine GK KW verkaufen soll habe ich auch und das der SB mir anrät ich solle z.B. für die .44er Schrotpatronen zur Fallenjagd nehmen, deswegen ja mein Gedanke das ich als Begründung noch das Übungsschiessen mit KK angebe, jedoch eine Versicherung gegen den Verkauf einer GK KW ist das auch nicht....

Ich will halt nicht vor meinen SB treten und dann ohne Argumente irgendwas hinnehmen was er vorschlägt

Geschrieben

die .44er als Fangschussgeber für z.B. Rehwild und die .50er als FSG für Schwarzwild is schon klar, nur welches Argument leg ich vor wenn er eben mit Schrotpatronen oder Fangschussgeber ankommt??? :confused:

Geschrieben
nur welches Argument leg ich vor wenn er eben mit

Schrotpatronen oder Fangschussgeber ankommt??? :confused:

Moin,

sag` ihm, daß gegen die Schrotpatronen spricht, daß diese nicht

besonders balgschonend sind und Du vorhast, Dutzende von Dir erlegten

Mardern ausstopfen zu lassen. :rolleyes:

Gegen die Verwendung eines Fangschußgebers kannst Du anführen, daß die

große .44er dadurch immer noch eine große .44er bleibt, also auch in der

Handhabung etwas unhandlich gegenüber einer kleinen .22er ist, mit der

Du u.U. auf kleinem Raum agieren mußt.

Außerdem hättest Du einen schnellen 2. oder 3. usw. Schuß zur Verfügung,

falls es sein muß ( OK, könntest natürlich auch 6 Fangschußgeber in die Trommel

stecken, aber da kommt er vielleicht nicht selbst drauf... )

edit: vert..

Geschrieben

Überleg Dir vor der Argumentation auch, was Du erwerben möchtest. Wenn Du ihm was von Jagdsportlichem Schießen erzählen willst, und dann mit einer TPH oder einem NAA-Minirevölverchen ankommst fühlt der gute sich möglicherweise ziemlich verarscht.

Geschrieben
wenn ich auf den Antrag "Bau- und Fallenjagd und Jagdsportliches Schiessen" angebe, muß ich das dann nicht auch nachweisen?
Grundsätzlich sollte man die Angaben, welche man in behördlichen Anträgen macht, nachweisen bzw. begründen können. Andernfalls könntest du bei einer späteren Nachfrage erhebliche Probleme bekommen!
Geschrieben

In aller Regel mußt Du ab der 3. Kurzwaffe das Bedürfnis für jede KW einzeln begründen, sonst klappt das nicht. Also z.B. die .357 SIG als Fangschußwaffe, die 9mm Para zum jagdsportlichen Schießen und den .22 Einzellader für die Baujagd, das geht. Aber 2 KW auf Jägerkontingent und eine mit extra begründetem Bedürfnis geht nicht. Was die Schrotpatronen für den Revolver angeht: Ich habe gehört, bei den Teilen gebe es regelmäßig Lieferengpässe ;)

WH

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