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IGNORED

Muni-Transport


Enforcer66

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@Alle Neues Affen§esetz-Experten

Wenn ich meine Mun transportiere:

a.) vom Händler nach Hause

b.) von zuhause zum Schießstand ( Waffe getrennt)

c.) aus "Spaß" in der Jackentasche

muß dann ein extra Schloß an meine Ammo Box, oder gibts bzgl. Muni keine spezifischen Regularien?? Kann ich sie als Berechtigter z.B. in der Jackentasche aus welchem Grund auch immer mit mir rum schleppen???

Wäre dankbar um Aufklärung!!

Geschrieben
Es gab und gibt kein "Führen von Munition"...

Trotzdem sollte man es tunlichst vermeiden, Mun im Bus zu vergessen oder ähnliches.

Also hat mich mein Gesprächspartner auf der zurückliegenden Kreis-Meisterschaft umsonst erschreckt, als ich seiner Meinung nach einen §§§-Verstoß beging, meine Ammo-Box nicht mit einem Schloß zu versehen! Na ja, die Zuverlässigkeit ist leider immer irgendwie gefährdet bei dem Para§en-Wust, man könnte glatt paranoid werden :angry2: :angry2:

Geschrieben
... Kann ich sie als Berechtigter z.B. in der Jackentasche aus welchem Grund auch immer mit mir rum schleppen???

...

Zu den letzten, vorletzten usw. KM bin ich mit der Muni in der Jackentasche angereist, und keiner hat sich beschwert. Hauptsache die Waffen werden regelkonform verpackt transportiert.

mfg

Ralf

Geschrieben

"Grauzone": Der Transport von Munition ist zunächst nicht geregelt IM: WaffG. Munition mit inertem Geschoss kann Durchaus als Gefahrgut betrachtet werden, daher sind größere Mengen Munition je nach Verpackung entsprechend einschlägiger Verordnung zu behandeln. Das trifft aber normalerweise erst bei größeren Gebinden zu, also mehr als 10.000 Schuss.

Auch in der AWaffV gibt es keine Vorschriften zum Transport, wohl aber zur Aufbewahrung. Jetzt könnte ein spitzfindiger Mensch kommen und sagen: wenn Du Dich nicht bewegst, transportierst Du ja eigentlich nicht. Darauf erwidert man: als Gast des Vereins darf ich Mun bei mir tragen.

Der feste Kasten ist aber schon praktisch. Dann spuckt auch kein Konkurrent rein, die Mun gelangt nicht in unrechte Hände usw, usf. Aber mit einem Bein im Gefängnis steht man nun wirklich nicht, wenn die Mun in der Jackentasche steckt.

Geschrieben

Also eine Packung Munition darf man überall mit sich herum tragen. Es handelt sich hier ja nicht um eine Waffe. Nur die Waffe ist in einem abgeschlossenen Behältnis zu transportieren. Wir sollten uns das Leben so einfach wie möglich machen, es reicht vollkommen aus wenn uns per Gesetz vorgeschrieben wird was wir tun müssen. Natürlich die Muni deshalb nicht gleich auf dem Marktplatz verstreuen. Auch auf den Zugriff unberechtigter achten und Muni nicht auf der Strase verteilen.... und sobald man sich auf einem Schießstand bewegt ist eh jeder für seine Sachen eigenverantwortlich. Da ist es dann wurscht egal ob man die Murmeln in der Jacken- oder Hosentasche hat. Selbst der Ottonormalbürger darf hier Munition herumtragen.

Gruß,

Harald

Geschrieben
... die Waffe ist in einem abgeschlossenen Behältnis

<Seufz> :peinlich:

Wir sollten uns das Leben so einfach wie möglich machen, es reicht vollkommen aus wenn uns per Gesetz vorgeschrieben wird was wir tun müssen.

Wenn du es schon schreibst - warum hälst du dich dann nicht daran? :gutidee:

Geschrieben
<Seufz> :peinlich:

Wenn du es schon schreibst - warum hälst du dich dann nicht daran? :gutidee:

:icon14:

Oh je, es hat mich erwischt! Der Virus "unnötiger-vorauseilender-Gehorsam" hat mich befallen. Es ist sicherlich nicht verkehrt mit dem abgeschlossenen Behältnis, keine Frage.... aber, ja das hatten wir hier schon zu genüge: Es reicht ein verschlossenes Behältnis aus.

Mein Unterbewußtsein hatte wohl gestern nach dem zweiten Bier, gegen diesen üblen Virus keine Chance mehr! Nun, untertänigst flehe ich um Vergebung.... Es ist schon komisch welche Auswirkungen solche Diskussionen haben können.

Gruß,

Harald

Geschrieben
Mein Unterbewußtsein hatte wohl gestern nach dem zweiten Bier, gegen diesen üblen Virus keine Chance mehr! Nun, untertänigst flehe ich um Vergebung....

Es sei dir vergeben... :D

Geschrieben
... Nun, untertänigst flehe ich um Vergebung....

Ich schwanke zwischen:

"Sei getrost, mein Sohn, Deine Sünden sind dir vergeben!" (Matthäus 9,2b)

und:

"Gott vergibt - Django nie!"

:rolleyes:

Geschrieben
:icon14:

Oh je, es hat mich erwischt! Der Virus "unnötiger-vorauseilender-Gehorsam" hat mich befallen. Es ist sicherlich nicht verkehrt mit dem abgeschlossenen Behältnis, keine Frage.... aber, ja das hatten wir hier schon zu genüge: Es reicht ein verschlossenes Behältnis aus.

Mein Unterbewußtsein hatte wohl gestern nach dem zweiten Bier, gegen diesen üblen Virus keine Chance mehr! Nun, untertänigst flehe ich um Vergebung.... Es ist schon komisch welche Auswirkungen solche Diskussionen haben können.

Gruß,

Harald

Lieber Harald,

ich will deine Confusion ja nicht unbedingt steigern, aber ein "abgeschlossenes Behältnis" ist ein "verschlossenes Behältnis" Die Vorschrift nach dem alten Affengesetz lautete: Schusswaffen in einem "geschlossenen Behältnis"

Im novellierten Gesetz müssen wir ein Schloß dranhängen, damit wirds ein "verschlossenes Behältnis"

Ich weiß, ich weiß, unsere typisch Deutsche Gründlichkeit :00000733: :00000733: :00000733:

Gruß Enforcer

Geschrieben

Ja!

Es reicht aber anscheinend aus, wenn die Politiker Gesetze machen und die beratungsresistenten Schützen diese versuchen zu interpretieren!

Geschrieben
b.) von zuhause zum Schießstand ( Waffe getrennt)

was genau versteht ihr unter waffe und mun getrennt?

ich verstehe das so: wenn sich die mun im gleichem koffer befindet, aber nicht in der waffe ist doch die mun von der waffe getrennt, oder nicht?

wenn nein: wieviele meter mus ich zwischen mun und waffe haben?

Geschrieben

Berichtigung:

Mun und Waffe müssen getrennt voneinande sein. Also kann die Mun in der Verpackung neben der Waffe liegen nicht aber oder lose oder im Mag daneben. Oder halt in einem Behältniss neben der Waffe.

JENS

Geschrieben
Berichtigung:

Das jetzt noch mal genau bitte.

Ich darf das geladene Magazin zusammen mit der Waffe (nicht in der Waffe) im selben Behältniss transportieren ?

Hab ich das so richtig verstanden ?

Geschrieben

Warum nicht?

Warum solltest du ein Magazin nicht voll in der Tasche haben dürfen?

Es darf nicht in der Waffe stecken - da ist alles.

Geschrieben
Warum nicht?

Warum solltest du ein Magazin nicht voll in der Tasche haben dürfen?

Es darf nicht in der Waffe stecken - da ist alles.

Öh, naja, von wegen mit drei Handgriffen in Anschlag zu bringen.

Ich dachte nur, dass ich niemals ein gefülltes Magazin direkt zur Waffe legen darf (beim Transport!).

Geschrieben
Warum nicht?

Warum solltest du ein Magazin nicht voll in der Tasche haben dürfen?

Es darf nicht in der Waffe stecken - da ist alles.

Na dann viel spaß wenn dich die polizei kontroliert soweit ich weis heist es waffe und munition getrennt voneinander aufbewahren man könnte es jetzt natürlich auch so sagen das magazin ist ein teil der waffe und wenn das geladen in deiner tasche liegt und du in eine kontrolle kommst dann gibt es richtig ärger da hast du schlechte karten.

Geschrieben

Geladene Magazine mögen die Jungs von grün-weiß nicht. Ordnungsämter-SB's auch nicht. Das ist die Realität abseits vom Gesetz. Gesetzkonform ist es auch, mit der Mun jonglierend durch die Straßen zu ziehen, wenn die Waffe nur gut genug verpackt ist. Aber das gibt eben auch Ärger. Und speziell diese fertigen Mags lösen in den Ordnungshütern die Vermutung aus: hier will einer, der es nicht darf, die Kanone führen. Ob dieser Reflex begründet erfolgt, will ich jetzt gar nicht erst diskutieren, ist so.

Wer keinen Streit vermeiden möchte: Bitte! Aber der Rat ist: "Mun in Packung" und "Waffe im Futteral" dann klappt's auch mit den relevanten Kontrolleuren.

Geschrieben
Geladene Magazine mögen die Jungs von grün-weiß nicht. Ordnungsämter-SB's auch nicht. Das ist die Realität abseits vom Gesetz. Gesetzkonform ist es auch, mit der Mun jonglierend durch die Straßen zu ziehen, wenn die Waffe nur gut genug verpackt ist. Aber das gibt eben auch Ärger. Und speziell diese fertigen Mags lösen in den Ordnungshütern die Vermutung aus: hier will einer, der es nicht darf, die Kanone führen. Ob dieser Reflex begründet erfolgt, will ich jetzt gar nicht erst diskutieren, ist so.

Wer keinen Streit vermeiden möchte: Bitte! Aber der Rat ist: "Mun in Packung" und "Waffe im Futteral" dann klappt's auch mit den relevanten Kontrolleuren.

Danke so sehe ich das auch vorallem sollte man sich mal fragen was man davon hat wenn das magazin geladen in der tasche liegt? vielleicht recht aber auch viel ärger und das ist es nicht wert

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