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Rückruf Walther Pressluftkartuchen für Luftpistolen


mountainshooter

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Der DSB hat schon reagiert, er akzaptiert die geprüften Kartuschen.

aber was würden in diesem Zusammenhang Verwaltungsgerichte entscheiden????

Karl

Man kann solche Fragen, die innerhalb eines Verbandes auftreten, durch Verwaltungsgerichte überprüfen lassen. Zum Beispiel auch irgendwelche Punkte der Sportordnung. Ich meine jetzt (das ist aber OT) beispielsweise die Übernahme von Vorschriften, die sich auf Waffen beziehen die erlaubnispflichtig sind, auf freie Waffen.

Ich meine, Entscheidungen, die relativ teure Sportausrüstungen von jetzt auf gleich ohne ausreichende Begründung zu verbieten, wäre auch so ein Fall.

Gruß

Ullr

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Der DSB hat schon reagiert, er akzaptiert die geprüften Kartuschen.

Karl

Hallo Karl,

hast Du da etwas schriftlich?

Die Reaktion würde mich sehr interessieren, da auch ich (sowie Ehefrau und Tochter) betroffen sind.

Mir liegt eine Anfrage des RSB (an mehrere Empfänger des DSB) vor. Eine Reaktion in dieser Sache ist mir allerdings noch nicht bekannt.

Herzliche Weihnachtsgrüße

Pirol 2

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Man kann solche Fragen, die innerhalb eines Verbandes auftreten, durch Verwaltungsgerichte überprüfen lassen. Zum Beispiel auch irgendwelche Punkte der Sportordnung.

Nein, kann man nicht. Der DSB hat (wie auch andere Sportverbände, etwa der Deutsche Fußballbund) satzungsgemäß eine eigene Gerichtsbarkeit, also verbandsinterne Schiedsgerichte, die zuerst eingeschaltet werden müssen (2 Instanzen, die zweite mit hauptberuflichen Richtern besetzt). Erst wenn diese Instanzen die Klage abgelehnt hätten, kann man ordentliche Gerichte anrufen. Mit der Teilnahme an DSB-Meisterschaften und schon mit der Mitgliedschaft erkennt man diese DSB-Sportgerichte und ihre Zuständigkeit mit an.

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Nein, kann man nicht. Der DSB hat (wie auch andere Sportverbände, etwa der Deutsche Fußballbund) satzungsgemäß eine eigene Gerichtsbarkeit, also verbandsinterne Schiedsgerichte, die zuerst eingeschaltet werden müssen (2 Instanzen, die zweite mit hauptberuflichen Richtern besetzt). Erst wenn diese Instanzen die Klage abgelehnt hätten, kann man ordentliche Gerichte anrufen. Mit der Teilnahme an DSB-Meisterschaften und schon mit der Mitgliedschaft erkennt man diese DSB-Sportgerichte und ihre Zuständigkeit mit an.

Ist schon klar. Die Meisterschaft kann man dann vergessen. Aber es würde sich schon mal lohnen, einen Fall durch alle Instanzen wirklich durchzuziehen. Das Naheliegendste wäre auch, dem DSB zu kündigen. Das geht meiner Meinung nach bei frei erwerblichen Waffen (Bogen, LP/LG mit Mündungsenergien <7,5J) schon.

Bis jetzt habe ich den DSB immer verteidigt, aber langsam...

Gruß

Ullr

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wie kommst Du zu dieser Aussage?

nachgelesen :rolleyes:

Zitat:"Ferner weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich auf den Unterschied zwischen

Aluminiumkartuschen und Stahlkartuschen hin. Im Unterschied zu den Aluminiumkartuschen

haben uns die Hersteller* zugesagt, die Nutzungsdauer von Stahlkartuschen einmalig nach

einer Überprüfung im Werk zu verlängern. (vgl. Schreiben „VERBAND DER HERSTELLER VON

JAGD -, SPORTWAFFEN UND MUNITION“)."

Fundstelle: http://www.schuetzenbund.de/media/aktuelle...en_08-12-16.pdf

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nachgelesen :rolleyes:

Zitat:"Ferner weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich auf den Unterschied zwischen

Aluminiumkartuschen und Stahlkartuschen hin. Im Unterschied zu den Aluminiumkartuschen

haben uns die Hersteller* zugesagt, die Nutzungsdauer von Stahlkartuschen einmalig nach

einer Überprüfung im Werk zu verlängern. (vgl. Schreiben „VERBAND DER HERSTELLER VON

JAGD -, SPORTWAFFEN UND MUNITION")."

Fundstelle: http://www.schuetzenbund.de/media/aktuelle...en_08-12-16.pdf

und bei den Alukartuschen machts halt der TüV

Karl

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und bei den Alukartuschen machts halt der TüV

Karl

Hallo Karl22,

das ist mir klar. Bitte, teile uns aber noch mit, dass dies dann auch vom DSB anerkannt wird.

Du hattest einmal geschrieben, der DSB habe hier bereits entsprechend reagiert.

Vielen Dank im Voraus und frohe Weihnachten

Pirol 2

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Hallo Karl22,

das ist mir klar. Bitte, teile uns aber noch mit, dass dies dann auch vom DSB anerkannt wird.

Du hattest einmal geschrieben, der DSB habe hier bereits entsprechend reagiert.

Vielen Dank im Voraus und frohe Weihnachten

Pirol 2

Guckst Du oben # 28 von Lusumi

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  • 1 Monat später...

Ich habe eben vom TÜV Koblenz die Nachricht erhalten, dass sie definitiv keine Kartuschen prüfen werden, sondern auf die Herstellerangaben verweisen.

Eine Kartusche haben sie geprüft, versuchsweise (erfolgreich, wie nicht anders zu erwarten), und dann wurde per Odre Mufti verfügt, das nicht zu tun.

Eine technische Begründung wurde mir nicht gegeben, die Argumente, die ich vorbrachte (weiter vorne zu lesen) konnten nicht entkräftet werden, aber das spielt alles keine Rolle.

Fein. Dabei hat der TÜV eine jahrzehnte (jahrhunderte) lange Erfahrung im Prüfen von Druckbehältern.

Gruß

Ullr

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Gast U are Defeated
Noch näher liegt, was ich mache: Ich schieße halt mit meiner ollen Kohlensäure- Pumpe keine Meisterschaften. Fertig.

Das Prob waren leider nicht sowohl bei Anschütz udn auch walther die Stahlkartuschen sondern die Alu-Kartuschen. Stahlkartuschen können durfch die Hersteller nach 10 Jahren noch mal überprüft werden und nochmalig 10 Jahre bescheinigt kriegen. Wer Alu-Kartuschen schießt hat Pech gehabt sozusagen. Dem DSB kündigen nein, aber Miesterschaft boykottieren ja ;)

Gruß

U are Defeated

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Noch näher liegt, was ich mache: Ich schieße halt mit meiner ollen Kohlensäure- Pumpe keine Meisterschaften. Fertig.

Schön und gut. Wenn es nur um mich ginge. Da gibt es aber noch ein paar Vereinsmitglieder, die schießen gern und gut, haben aber nicht soviel Euronen übrig, um sich wegen solchem Unsinn neue Waffen kaufen zu können.

Und das mit den AL Kartuschen ist genauso Unsinn wie mit Stahlkartuschen. Werkstofffehler lassen sich nicht durch Lebensdauerbeschränkungen beheben. Das geht nur bei dynamischen Beanspruchungen. Druckgaskartuschen werden nicht dynamisch beansprucht.

Gruß

Ullr

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