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IGNORED

Salut Mosin Nagant M 38 Karabiner(kurze Variante)


Lo.

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Geschrieben

Hallo Leute,

eben gerade bin ich für sehr wenig Euro Besitzer und Eigentümer(Frank&Monika) o.a. Gegenstandes geworden. Mein erster Kauf dieser Art, trotz meines überhaupt nicht mehr jugendlichen Alters. Und so richtig weiß ich nicht, was ich damit anfangen soll. Hat mich halt ein wenig fasziniert dieses Gewehrchen,... insbesondere die freie Verkäuflichkeit.

(Meine gelbe WBK wird frühestens im Herbst beantragt werden können.)

Wie sieht die Rechtslage nach dem 01.04. aus? Habe ich ev. eine Waffe erworben, die ich nach dem neuen Waffengesetz nicht besitzen darf? Mir macht als "Nichtswisser" insbesondere der funktionierende Verschluss Gedanken um die zukünftige Legalität!?

Für weitergehende Antworten und Infos aller Art um diese Thematik , aber auch speziell zu diesem Gewehr wäre ich euch äußerst dankbar! :rolleyes:

MfG lo

Geschrieben

Wenns ein echter M38 Schaft ist, also kein M44 Schaft wäre das schon mal super und durchaus das geld wert.

Als Ersatzteilspender hast Du zudem: Verschluß, Reinigungsstange, Magazinkasten und Feder, Kimme und Korn sowie noch ein bissl Kleinzeug. Für den Preis war das schon ok ;-)

Geschrieben

Danke schon mal für eure Antworten!

In der Rechnung steht M38, ich habe keinen blassen Schimmer ob das auch stimmt!??? Als Ersatzteillager? Hört sich gut an, wer weiß, vielleicht schieße ich später neben Flinte auch mal Ordonanz...., aber diese genannten Waffenteile sind in der Tat gut erhalten. Aber wie gesagt, der funktionale Verschluss,... ist der nach dem 01.04. noch legal ohne WBK? Oder ist der Verschluss auch schon auf Knall umgearbeitet?

Ach, ... Reinigungstange...., wenn ich das Ding heraus drehe, nur so gelingt es mir derzeitig, ist am Ende eben nur ein Gewinde zu sehen. Sollte durch kräftiges Ziehen am Ende dieser Stange noch eine Bürste zum Vorschein kommen?

Sorry für diese dumpfen Anfängerfragen,... aber für jede Info bin ich sehr dankbar!

Geschrieben
Ach, ... Reinigungstange...., wenn ich das Ding heraus drehe, nur so gelingt es mir derzeitig, ist am Ende eben nur ein Gewinde zu sehen. Sollte durch kräftiges Ziehen am Ende dieser Stange noch eine Bürste zum Vorschein kommen?

Nein, das ist dem Reinigungsset drin.........

so was zum Beispiel

ver giss es, da fehlt die Bürste usw....

hier ist die Bürste bei

Geschrieben
Wie sieht die Rechtslage nach dem 01.04. aus? Habe ich ev. eine Waffe erworben, die ich nach dem neuen Waffengesetz nicht besitzen darf?

gute Frage....

ich muss zugeben, dass ich mit mit der Sachlage bisher nicht weiter beschäftigt habe, da ich "nur" bei LEP-Waffen eine Verschärfung gesehen habe...

Ein Kollege von mir hat heute mit Frank&Monika telefoniert und dort die Auskunft erhalten, dass "zukünftig" alle Waffen welche aus originalen umgebaut wurden (LEP, 4mmM20, Salut und DEKO) der "WBK-Pflicht"unterliegen...

ich lese jedoch aus der jetzigen Anlage 1 zum WaffG heraus, dass zumindest DEKO Waffen, welche alle "Schusswaffeneigenschaften" verloren haben, nicht mehr als solche behandelt werden, also nix WBK...

aber wie sieht es mit Salutwaffen aus, die verschießen ja "Kartuschenmunition"... steh gerade auf dem Schlauch....

Grüße & Danke

Peter

Geschrieben
In der Rechnung steht M38, ich habe keinen blassen Schimmer ob das auch stimmt!???

Aber wie gesagt, der funktionale Verschluss,... ist der nach dem 01.04. noch legal ohne WBK? Oder ist der Verschluss auch schon auf Knall umgearbeitet?

Das ist ganz sicher ein M38,.... nur 4/5 aller M38 haben nach dem Krieg einen M44 Schaft verpasst bekommen. Deshalb sind M38 Karabiner mit M38 Schaft, ohne Bajonettausfräsung, deutlich seltener.

Solange die Salutwaffe komplett ist, ist sie legal. Nimmst du den Verschluß raus um ihn anders zu verwenden ohne über eine WBK mit eingetragenem Nagant zu verfügen wirds schon Strafbar.

Zun neuen WaffG, Deko und Salut sind im WaffG definiert, da wird sich m.M.n. nichts ändern.

Geschrieben

Mal ganz egal ob das stimmt was Frankonia sagt (Salutwaffen ab 01.04. nur noch auf WBK, da scharfer Waffe gleichgestellt), die scheinen ihr komplettes Lager ausverkauft zu haben ... hab im Ladengeschäft mal wegen Salutwaffe nachgefragt ... Auskunft war, dass innerhalb von 2 Tagen nach der Preissenkung durch Frankonia (wegen des neuen Gesetzes) es einen regelrechten Run auf die Dinger gab. Die haben NICHTS mehr. Keine Ahnung wie es in der Zentrale aussieht ... denke mal genauso.

Auf egun laufen bestimmt noch Auktionen mit Salut ... mal sehen wie das rechtlich jetzt wirklich gehandhabt wird!

Geschrieben
Auf egun laufen bestimmt noch Auktionen mit Salut ... mal sehen wie das rechtlich jetzt wirklich gehandhabt wird!

Bei egun gefunden:

Bei Langwaffen-Salutwaffen hat sich die Rechtslage insofern geändert, das JETZT seit der Beschuss-VO 2006 der vordere abschließende gehärtete Stahlstift (der vor den nach Nr.1.5 –Abschnitt 2, lfd.Nr 1.5 Anlage 2 des WaffG!! geforderten 6 Löchern sitzen muss) NUNMEHR maximal ½ Kaliberlänge entfernt von der Mündung sitzen muss. Er muss den Lauf KOMPLETT verschließen. Siehe lfd.Nr.6.2.1 letzter Satz der Beschuss-Verordnung!!

Bei Salutwaffen MUSS der Lauf mit dem Gehäuse fest verbunden sein. Der Salut“verschluss“ verliert seine Freistellung bei nicht bestimmungsgemäßer Entnahme. Das heißt, ein Entnahme- Zeitraum, der über das übliche Maß einer z.B. Reinigung herausgeht, bedingt bereits, das der alleine „liegende“ Verschluss zum wesentlichen Bestandteil einer Schusswaffe wird, und dadurch der EWB/WBK-Pflicht unterfällt. Aus diesem Grunde GIBT es auch keine SALUTVERSCHLÜSSE, oder SALUTLÄUFE (die so schon des Öfteren angeboten wurden). Beides stellt eine Straftat dar, da durch deren Trennung von der Einheit die Freistellung vom Waffengesetz erloschen ist.)

Geschrieben

Aber melden muss man die nicht bis zum Oktober?? Oder....

Was ist mit den alten Busch, CDS Änderungen von PPKs auf 8mm Knall, und alte Dekowaffen, die nur durch einen Schweisspungt im Lager damals unbrauchbar gemacht wurden.

Da gabs ja scheinbar welche, wo durch blosses scharfes Anschaun der Schweisspunkt abgeflogen ist :)

Also abhängig vom Inhalt des WaffG, ich find es dermaßen umständlich und unverständlich geschrieben und wirklich blöde beschrieben.

Wenn ich solche Dokumentationen in so einer Art Abliefern würde, kämen sie postwenden zurück....

GLÜCKWUNSCH noch zum Schnäppchen!!!!

Geschrieben
...die scheinen ihr komplettes Lager ausverkauft zu haben ... hab im Ladengeschäft mal wegen Salutwaffe nachgefragt ... Auskunft war, dass innerhalb von 2 Tagen nach der Preissenkung durch Frankonia (wegen des neuen Gesetzes) es einen regelrechten Run auf die Dinger gab.

Meines Erachtens unnötige Torschlusspanik, da sich für die Salutwaffen (wenn den sonstigen Vorgaben, s.o. Beschuss-VO entsprechend) rechtlich nichts ändert.

Geschrieben
Meines Erachtens unnötige Torschlusspanik, da sich für die Salutwaffen (wenn den sonstigen Vorgaben, s.o. Beschuss-VO entsprechend) rechtlich nichts ändert.

Also ich meine, dass sich rechtlich doch etwas geändert hat. In der Anlage 2 (das neue Bundesgesetzblatt) ist der Punkt 1.5 neu gefasst, hier wird der Begriff "Salutwaffe" ausführlich beschrieben. Im letzten Satz wird der Verschluss erwähnt, dieser muss ein Prüfzeichen gemäß BeschussVO nach Abbildung 11 aufweisen. Der Verschluss aus meinem "Gelegenheits-Neuwerwerb" besitzt jedenfalls keine Stempelung die nur auch nur annähernd so aussieht, wie die Abbildung 11.

Entweder irre ich,... der Paragrafendschungel macht mich malle,... oder Frankonia hat Recht gehabt(...WBK-Pflicht) und damit gute Gründe sich schnell von diesen Dingern zu trennen??! Mir wurde beim Kauf allerdings nicht erzählt, obwohl ich nachgefragt hatte, dass Salutwaffen nach dem 1.04.08 WBK-pflichtig werden.

Geschrieben
Nimm das Visier aber vorher ab, ...Verletzungsgefahr!

...oder hochklappen....

naja besser ich mach die Flucht nach vorne (Rote Karte) für mich - Rote Karte (Platzverweis) für die Anderen (Verantwortlichen)....

Das pauk ich durch, ich seh doch nicht ein mein sauer verdientes Geld jetzt zu zerflexen!!!

Was als probates Mittel dazu galt sich Ersatzteile zu sichern, wie auch problemlos an (ansatzweise) sammelwürdige Ordonannzgewehre zu kommen, wird jetzt ad adsurbum geführt!!

Von diesen Gewehren geht doch in 0,01% keinerlei Gefahr aus......

Normalerweise müssten die Händler (falls wissentlich) diese Waffen gegen Erstattung zurücknehmen, oder die Behörden müssen diese Sachen den jeweiligen Besitzer abkaufen......

DAS darf doch nicht wahr sein :(

....demnächst dürfen Rasierklingen wohl nur auf WBK mit Nachweis erworben werden, Wechselklingen sind einzutragen... und bei zu schwachem Bartwuchs ist ein Bedürfnis eh nicht gegeben, da tuts dann Enthaarungscreme oder ein Elektrorasierer (in der schwachen 12V Ausführung).

Na ich reg mich jetzt nicht mehr auf...... andere tun das sicher auch nicht, wohl denen die nicht wissen das Sie in Kürze zu den Kriminellen gehören...... die verbotene Gegenstände besitzen!

Geschrieben
Bei egun gefunden:

Bei Langwaffen-Salutwaffen hat sich die Rechtslage insofern geändert, das JETZT seit der Beschuss-VO 2006 der vordere abschließende gehärtete Stahlstift (der vor den nach Nr.1.5 –Abschnitt 2, lfd.Nr 1.5 Anlage 2 des WaffG!! geforderten 6 Löchern sitzen muss) NUNMEHR maximal ½ Kaliberlänge entfernt von der Mündung sitzen muss. Er muss den Lauf KOMPLETT verschließen. Siehe lfd.Nr.6.2.1 letzter Satz der Beschuss-Verordnung!!

Nur mal ne Verständnis-Frage: warum gilt die Beschuss-VO von 2006 erst ab jetzt?

Geschrieben
Nur mal ne Verständnis-Frage: warum gilt die Beschuss-VO von 2006 erst ab jetzt?

Natürlich gilt diese Verordnung nicht erst ab jetzt, dieser kleine Aufsatz von egun ist vielleicht auch schon älter, ist mir aber jetzt erst aufgefallen im Zusammenhang mit der Waffenrechtsänderung. Ob egun nun noch neuere Bedingungen veröffentlicht,... ich weiß es nicht. Mir ist diese ganze Waffengesetz-Änderung sehr suspekt, ich bin überhaupt kein Jurist, ich versuche lediglich zu ergründen, ob ich diesen Spontankauf des alten Karabiners besser hätte sein lassen sollen.Momentan bin ich der Auffassung, dass etliche Salutwaffen die Bedingungen gar nicht erfüllt haben, auch schon jetzt nicht. Dieser Stift z.B., in der 1/2 Kaliberlänge vor der Laufmündung, den gibt es bei meiner Neuanschaffung nicht. Ebenso ist mein Verschluss nicht gestempelt!

Aber das Thema ist mir als Neuling viel zu kompliziert, da könnte sich mal jemand melden, der mehr davon versteht.

Geschrieben
Aber das Thema ist mir als Neuling viel zu kompliziert, da könnte sich mal jemand melden, der mehr davon versteht.

Würde ich auch begrüßen!

Geschrieben
Mit dem verschluss bedeutet dann also (hatte sogar Visier schon früher mal geschrieben) den verschluss nach dem

reinigen sofort zurück in die Waffe stecken um Ärger zu vermeiden?

Das hatte ich weiter oben bereits schon zitiert:

Bei Salutwaffen MUSS der Lauf mit dem Gehäuse fest verbunden sein. Der Salut“verschluss“ verliert seine Freistellung bei nicht bestimmungsgemäßer Entnahme. Das heißt, ein Entnahme- Zeitraum, der über das übliche Maß einer z.B. Reinigung herausgeht, bedingt bereits, das der alleine „liegende“ Verschluss zum wesentlichen Bestandteil einer Schusswaffe wird, und dadurch der EWB/WBK-Pflicht unterfällt.

Was aber immer noch leider niemand beantwortet hat, ist die vermeintlich geforderte Stempelung des Verschlusses. Ist dises Stempelung nach BeschussVO 2006 nun Bestandteil des neuen Waffengesetzes, was ja bedeuten würde dass viele Salutwaffen bzw. deren Teile seit gestern WBK-pflichtig geworden sind, oder liege ich da komplett falsch?!

Geschrieben
Ich sehe das ähnlich wie du, weiß schon jemand was genaues?

Es wird gerade ein ähnlicher Thread hier im WO geführt:

Zitat:

"Heute hab ich bei Frankonia angefragt wo den meine Bestellung bleibt. Antwort: Salutwaffen dürfen nach dem neuen Waffengesetz nicht mehr an Privat-Personen verkauft werden, dazu wäre auch ein Brief unterwegs."

Ich bin nicht der Meinung, dass grundsätzlich keine Salutwaffen an "Privatpersonen" (???) mehr verkauft werden dürfen. Allerdings möchte es sein können, dass Frankonia schon vor dem 01.04.08 Salutwaffen in den freien Handel gebracht hat, die eben nicht hätten frei verkauft werden durften.

Ich wäre auch froh, wenn sich mal sachkundige Kollegen dieses Themas annehmen würden,... bitte,bitte!

Geschrieben
"Salutwaffen dürfen nach dem neuen Waffengesetz nicht mehr an Privat-Personen verkauft werden...."

Mit Verlaub gesagt, das ist Unsinn.

Salutwaffen, deren Umbau den waffenrechtlichen Anforderungen entspricht, dürfen sehr wohl weiterhin auch an "Privat-Personen" verkauft werden.

Sofern die von Fa. Frankonia vertriebenen Salutwaffen diese Umbau-Anforderungen nicht erfüllen, darf Frankonia DIESE in der Tat nicht verkaufen. Daraus aber eine allgemeine Behauptung bezüglich Salutwaffen zu machen, ist einfach nicht korrekt.

Geschrieben
Mit Verlaub gesagt, das ist Unsinn.

Salutwaffen, deren Umbau den waffenrechtlichen Anforderungen entspricht, dürfen sehr wohl weiterhin auch an "Privat-Personen" verkauft werden.

Sofern die von Fa. Frankonia vertriebenen Salutwaffen diese Umbau-Anforderungen nicht erfüllen, darf Frankonia DIESE in der Tat nicht verkaufen. Daraus aber eine allgemeine Behauptung bezüglich Salutwaffen zu machen, ist einfach nicht korrekt.

Karlyman ich bin ja ganz deiner Ansicht, aber... F. bot seit Jahrzehnten Salutgewehre an, allesamt freiverkäuflich. Das Waffengesetz 2003/Anlage 2 etc. beschreibt eindeutig die Änderungen die vorgenommen werden müssen, um aus einer Langwaffe ein Salutgewehr zu machen. Im neuen Waffengesetz sind diese Regeln um einen Punkt erweitert worden, ...der Verschluss muss ein Kennzeichen nach Abbildung 11 Beschussverordnung tragen.

Die Jungs von egun sehen das ein wenig anders:

Bei Langwaffen-Salutwaffen hat sich die Rechtslage insofern geändert, das JETZT seit der Beschuss-VO 2006 der vordere abschließende gehärtete Stahlstift (der vor den nach Nr.1.5 –Abschnitt 2, lfd.Nr 1.5 Anlage 2 des WaffG!! geforderten 6 Löchern sitzen muss) NUNMEHR maximal ½ Kaliberlänge entfernt von der Mündung sitzen muss. Er muss den Lauf KOMPLETT verschließen. Siehe lfd.Nr.6.2.1 letzter Satz der Beschuss-Verordnung!!

Fakt ist, dass F. behauptet, dass Salutwaffen nicht mehr freiverkäuflich sind! F. verkauft jetzt und zukünftig keine Salutgewehre mehr, bzw. nur noch auf Bestellung an Erwerbsberechtigte.

Wieso trennt sich F. von einer bisher lukrativen Einnahmequelle?

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