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IGNORED

WaffG und Hobbybastler?


ben.ka

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

erstmal eine kleine Vorgeschichte: Als zukünftiger Student der Technischen Informatik / E-Technik bin ich an allem was Elektrotechnik beinhaltet interessiert. Ich hab mich also inzwischen ein wenig über Elektromagnetische Projektilbeschleunigung informiert und will seit längerem mal wieder etwas größeres Basteln, deswegen hab ich entweder ein Gaußgewehr oder eine Railgun ins Auge gefasst (falls jetzt mit den Begriffen nichts anfangen kann, der Wikipedia-Artikel ist sehr aufschlussreich). Die beiden Vorrichtungen beschleunigen ein Projektil aufgrund elektrischer Wechselwirkung, beim Gaußgewehr aufgrund von Induktion durch Spulen auf ein Projektil in einem Lauf, bei der Railgun wirds über ein "Schienensystem" beschleunigt. Anzumerken, wäre das hier ziemlich hohe Geschossenergien erreicht werden können, auf jeden Fall über 7,5 Joule.

Soweit die Vorgeschichte. Nun will ich natürlich wegen so nem Projekt nicht unbedingt Ärger mit dem Gesetz provozieren. Vorallem das Waffenrecht macht mir da bedenken, da ich die leise Befürchtung habe, dass die Vorrichtung bestimmt in irgendeinem Teil gegen das Waffengesetz verstößt. Sei es bloß wegen dem Projektil das angetrieben wird.

Jetzt die Frage: Darf ich überhaupt aus Waffenrechtlichen Gründen sowas bauen? Wie schauts mit der Benutzung aus? Wäre das u.U. mit dem Führen einer Waffe gleichzusetzen, wenn ich das Teil aus Testzwecken (und natürlich des Fun-Faktors wegen :lol:) abfeure. Anzumerken wäre das ich damit bestimmt niemanden verletzen will, auch nicht bedrohen oder sonstwas - es soll eben einfach nur eine kleine Bastelei sein mit etwas Spaß am Ergebnis ^^

Wäre klasse wenn hier jemand weiß wie sich das verhält, da ich wirklich nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen möchte und es nicht tun werde, falls ein Gaußgewehr oder Railgun unter das Waffengesetz fällt.

Geschrieben
da ich wirklich nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen möchte und es nicht tun werde, falls ein Gaußgewehr oder Railgun unter das Waffengesetz fällt.

Schießen definiert sich laut Gesetz dadurch, dass ein Projektil durch einen Lauf getrieben wird.

Wenn Du also solch ein Gerät herstellst handelt es sich um das Herstellen einer Schusswaffe, und das ist bei uns genehmigungspflichtigt falls Du nicht Büchsenmachermeister bist.

Als Schußwaffe zählts übrigens auch schon unter 7,5J - nur wenn es laut Energie als Spielzeug eingestuft wird wärs ein unbedenkliches Bastelobjekt.

Geschrieben

Eine Railgun ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes!

Genauso wenig wie eine Modelleisenbahn, bei der plötzlich die Schiene endet und die Lok aus voller Fahrt vom Tisch fällt.

---

Tom

Geschrieben
Eine Railgun ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes!

Genauso wenig wie eine Modelleisenbahn, bei der plötzlich die Schiene endet und die Lok aus voller Fahrt vom Tisch fällt.

---

Tom

O weh - sollte es da eine Gesetzeslücke geben und diese hochgefährlichen Elektroeisenbahnwaffen noch nicht verboten sein? Mehr als 0,5 Jauls hat ja jede Rangierlock vom 1-Meter-Sprungbrett! :confused:

Geschrieben

Jup. Als "Schusswaffe" zählt nur, was einen Lauf hat. Gegenstände bei denen ein Projektil auf andere Art und Weise beschleunigt wird fallen nicht darunter, außer sie sind explizit erwähnt (ist das nicht bei Zwillen ("Steinschleudern") so? Hab in diesem Sektor leider nur Halbwissen).

Railguns ("Schienenkanonen") sind m.E. aber auch etwas einfacher zu bauen. Hast du vor, das Ding tragbar zu konzipieren? D.h. du hast den Abfeuermechanismus im Arm, und einen Stapel Autobatterien im Rucksack auf dem Rücken? Die Dinger ziehen ziemlich Strom, weil dabei quasi ein Kurzschluß verursacht wird... pass auf, daß dir deine Stromquelle nicht überkocht / die Sicherung raushaut.

Ich wünsche dir in jedem Fall viel Erfolg und Spaß bei dem Projekt, halte uns bitte auf dem Laufenden über den Fortschritt. (Bin an solchen Basteleien immer sehr interessiert, will auch schon seit langem mal einen CO2-Laser bauen, mir fehlt eigentlich nur noch das Netzteil aus nem alten Röhren-Fernseher...)

Geschrieben
Eine Railgun ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes!

Genauso wenig wie eine Modelleisenbahn, bei der plötzlich die Schiene endet und die Lok aus voller Fahrt vom Tisch fällt.

---

Tom

Was wenn die Bahn aus einem Tunnel herauskommt??? Den Tunnel könnte man doch als Lauf sehen???? :saufen:

Geschrieben
Deinen Basteltrieb in allen Ehren..... , aber versuch`s mal damit. Legal und kein Streß mit irgendeiner Behörde. :D
Ein Fehler und dieser Wahnsinnige zerlegt sich in mindestens 2 Teile.
Geschrieben
Wäre klasse wenn hier jemand weiß wie sich das verhält, da ich wirklich nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen möchte und es nicht tun werde, falls ein Gaußgewehr oder Railgun unter das Waffengesetz fällt.

hmm.....

erst mal finde ich es gut, das du hier fragst.

Eine genau auskunft sollte dir ein SB der Waffenbehörde geben können.

( ich denk da zb. an unsere SBine :acute: )

ob so eine Railgun nun eine Waffe ist, oder nicht kann ich dir nicht sagen und ob du da mit dem Gesetz in Konflikt kommst weiß ich auch nicht.

( meine Vermutung ist aber, das das Ding eine Waffe ist und du jede menge Ärger bekommst, wenn das nicht genehmigt ist. )

( bestes Beispiel ist die Entstehungsgeschichte der Kartoffelkanone !!!! Da war ganz schnell Schluss und das Ding war ein Verbotener Gegenstand )

an der Geschichte wird wohl schon heftig gebastelt und im Netz ist einiges zu finden.

Teils mit ganz erheblicher Wirkung.

( nein ich meine jetzt nicht die Militärischen versuche )

das habe ich in einem Blog gefunden.

http://www.projects.clanscripts.us/index.php?topic=2.0

und hier ein paar schöne Filmchen, bei denen ich mir aber so meine Gedanken mache.

( 1,7 kJ ) :shok:

( 2,65kJ ) :nea:

lg

Peter

Geschrieben

Hallo ben.ka,

hier mal die Legaldefinition von Schusswaffen, die unter die Regelungen des Waffengesetzes fallen:

WaffG § 1

Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

...

(2) Waffen sind

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände

und

2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

B) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

WaffG Anlage 1

...

Begriffsbestimmungen

Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

Unterabschnitt 1: Schusswaffen

1.

Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1

1.1

Schusswaffen

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

1.2

Gleichgestellte Gegenstände

Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,

1.2.1

die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,

1.2.2

bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).

Zusammengefasst:

Falls Du eine Railgun oder Gaußkanone baust, die nicht für die o.g. Zwecke (Angriff, Verteidigung, Signalgebung, Jagd, Distanzinjektion, Markierung, Sport oder Spiel) bestimmt sind, fällt Deine Eigenkonstruktion nicht unter das Waffengesetz!

So fallen z.B. Experimental- und Industriekanonen, wie sie z.B. für Laborexperimente oder zum Entschlacken von Gußöfen verwendet werden, nicht unter das WaffG, da deren Zweckbestimmung eine andere ist. Klugerweise sollte man darauf achten, die Eigenkonstruktion nicht "tragbar" zu machen, d.h. in einem tragbaren Gehäuse zu verbauen, so daß ihre Bestimmung das Schiessen aus der Hand als Zweck erkennbar ist.

Dies ist aber keinhe verbindliche Rechtsauskunft!

Also viel Spaß beim Experimentieren!

Gruß, glockero

Geschrieben

Besorg Dir eine Erlaubnis nach § 26 WaffG zur nicht-gewerblichen Waffenherstellung. Kostet nach Preistabelle zwischen 150 und 1000 DM (also etwa 75 und 500 Euro) je nach Ermessen / Aufwand der Behörde. Damit bist Du rechtlich auf der sicheren Seite.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Ich wage mal zu anzumerken wenn jemand eine tragbare mehrschüssige Railgun oder Gaußkanone entwickeln würde ( die mehr als eine dicke Zeitung durchlägt) würde er sofort von der US Army unter Vertrag genommen und richtig Geld verdienen.

Die letzte Entwicklung die mir bekannt ist (und zuverlässig funktioniert) benötigt einen leichten LkW zum Transport und bringt nicht viel mehr Energie als eine 20mm Kanone, bei kosten pro Schuß von mehr als 50 20 mm Geschossen, die bisherigen Entwicklungskosten liegen bei weit über 100 Millionen Dollar und daß Projekt beschäftigen etliche sehr gute Ingeniere die alle Hände voll zu tun haben.

Also wenn es jemand besser kann nur zu, im zweifelsfall nach Amerika auswandern dort wird man bei Erfolg mit offenen Armen aufgenommen.

  • 8 Monate später...
Geschrieben

Es geht doch hierbei nicht darum, wer irgendwas besser kann. Die schlechten Wirkungsgrade mal außen vor, definiert der momentane Stand der Technik das (eher schlechte) Verhältnis von Größe zu Effizienz, sowohl bei Railguns, als auch bei Coilguns. Die Vorteile bei diesen Waffen liegen auf der Hand: Keine Treibladung benötigt, absolut geräuschloser Schuss (bei Coilguns u. Induction-Coilguns) usw. Wartet noch zehn Jahre, die Bastler machen es vor. Foren und Seiten darüber gibts zu genüge.

Gruß!

Geschrieben

Für alle die es interessiert wären noch die sogenannten Elektrothermalwaffen (ETG's) zu nennen. Diese nutzen zum Beschleunigen der Projektile die Hitze von Energieentladungen in Form von Lichtbögen und die damit verbunden Ausdehnung dieser enorm heißen Plasmaentladungen. Wie auch bei Coilguns und Railguns wird diese Energie (bis zu einigen tausend Joule elektr. Energie) in Hochspannungskondensatoren gespeichert. Geladen werden diese bei tragbaren Varianten meist über kleine Spannungswandler, welche wiederum aus relativ kleinen Batterien oder Akkus gespeist werden. Eigenbau ETG's erreichen beachtliche Projektilgeschwindigkeiten, nicht zu vergleichen mit Coilguns, deren Effizienz im Schnitt bei 1% liegt, (bei mehrstufigen Systemen durchaus auch höher) soll heißen: 1000 Joule Hochspannungsimpuls = 10 Joule Bewegungsenergie des Projektils. Ab einer gewissen Kondensatorkapazität wird es also schwer, die ganze Sache noch tragen zu können.

PS: Gibts hier keine "editier"-Funktion, wenn der Beitrag schon ein, zwei Tage alt ist? Doppelpost ist ja nicht so schön...

Geschrieben

Siehst

Du richtig...

Erstmal Herzlich willkommen, auch toll, das sich mal wieder nen e- Man hierher verirrt, nur ein kleiner Tipp am Rande, lass Threads, die älter als 3 Monate sind, ruhen, sonst wird das unübersichtlich.

Wenn du Bilder von Deinen Eigenbauten reingestellt hättest, wär das was anderes, aber die allg. Info reanimiert den Thread..

Greetz, tom

Geschrieben

Danke,

also eigentlich habe ich mich gar nicht verirrt. Falls irgendwelches Interesse an Bildern von solchen Versuchsaufbauten bestehen sollte, würd ich welche posten, kein Problem. War mir nicht sicher, ob das hier so gern gesehen ist.

Gruß!

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