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IGNORED

Waffen gleichen Kalibers auf neue gelbe?


Hoshi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Ich habe eine gelbe WBK nach "neuem Recht" auf der ich eine Trapflinte im Kal. 12/70 eingetragen habe! Nun meine Frage, weil ich ständig andere und widersprüchliche Antworten erhalte:

Kann ich mir eine 2te BDF in 12/70 kaufen und einfach eintragen lassen? Sind 2 Waffen gleichen Kalibers möglich?

Meine Behörde (Siegburg) sagte mir, das sie für jede neue Waffe eine Befürwortung des Verbandes haben will, ohne würde nichts laufen! Hier bin ich aber bereit vor Gericht zu gehen, da ich das für gequirlte K... und absolut willkürlich halte!

Wie seht Ihr das?

Bis dann, Uwe

Geschrieben
Hallo!

Kann ich mir eine 2te BDF in 12/70 kaufen und einfach eintragen lassen? Sind 2 Waffen gleichen Kalibers möglich?

Meine Behörde (Siegburg) sagte mir, das sie für jede neue Waffe eine Befürwortung des Verbandes haben will, ohne würde nichts laufen! Hier bin ich aber bereit vor Gericht zu gehen, da ich das für gequirlte K... und absolut willkürlich halte!

Bis dann, Uwe

:pro: hola amigo Hoshi,

wat steiht denn hinnen drop of deen geele Kort? (was steht denn hinten daruf auf deiner gelben Karte?)

Da steht nichts von einer Begrenzung der Waffen gleichen Kalibers. Nur mit 2/6 musst Du leben.

Tipp: www.vdw-duesseldorf beitreten, für €60.-Jahresbeitrag Mitgliedsschaft UND Verwaltungsrechtschutz, billiger

kannst Du deiner Ordnungsbehörde nicht beweisen wer im Recht ist!!! :rtfm::drinks:

saludos de pancho lobo

Geschrieben
Meine Behörde (Siegburg) sagte mir, das sie für jede neue Waffe eine Befürwortung des Verbandes haben will, ohne würde nichts laufen! Hier bin ich aber bereit vor Gericht zu gehen, da ich das für gequirlte K... und absolut willkürlich halte!

Hallo Uwe

die Aussage deiner zuständigen Behörde ist falsch und die Durchführung wäre rechtswidrig.

Wenn du keinerlei Einschränkung auf dem Formular deiner neuen Gelben WBK hast, kannst du 2 der im §14 Abs 4 genannten Waffenarten im halben Jahr kaufen.

Also zuschlagen und das Formular zur Anmeldung ausfüllen und mit der gelben WBK deiner Waffenbehörde zur Eintragung geben. Wenn sie die Eintragung verweigert, muß sie das begründen. Wenn die Begründung so eindeutig gegen das Gesetz verstößt, wäre evtl. eine Anzeige wg. Rechtsbeugung angeraten.

Steven

Geschrieben

Hallo Hoshi-

meine hat genau das Gleiche versucht.

Hintergrund ist, dass diese Forderung von verschiedenen Ländern mal durchzudrücken versucht wurde. Da hat sich aber der Gesetzgeber nicht drauf eingelassen- und jetzt macht man es halt auf diese Art und Weise. Gibt bestimmt genug, die sich das - v.a. wegen des und dem Mäntelchen des "Bürokratieabbaus" gestrichenen Widerspruchs - mit sich machen lassen.

Ich konnte damals noch erreichen, dass dieser Passus NICHT in meine Gelbe aufgenommen wird- dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, aber entsprechende eindeutige Kommentierungen zum Willen des Gesetzgebers und mindestens ein OVG-Urteil- leider aus Thüringen.

Material für eine evtl. einer Klage vorgelagerte Argumentation mit Deiner Behörde bekommst Du z.B. hier:

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...339845&st=0

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...339845&st=0

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...mp;hl=gelbe+wbk

Geschrieben

hallo Hoshi,

ich kenne die Siegburger SB´s (wir beide wohnen sogar im selben Dorf, wenn Du möchtest schick mir ne PN). Eigentlich alle recht umgänglich. Da wird auch mal was einem Antragsteller erzählt, was so nicht haltbar ist. (Wenn der SB persönlich meint ,derjenige sollte doch nicht noch mehr anschaffen). Passiert mir da i.d.R. nicht, aber ich bin auch schon fast 50.

Der Fehler ist oft schon im Vorfeld zu viele Fragen zu stellen, was ja durchaus bei Unsicherheit verständlich ist.

Schon ist man in einer rechtlich schlechteren Position (Ich hatte Ihnen doch ausdrücklich gesagt..............)

Eine Ablehnung der Absiegelung ist m.E. nach nicht durchführbar, bzw. rechtlich haltbar. Dafür sollte man sich aber z.B. durch eine Inbesitznahme der Waffe erst nach der Absiegelung (Abholung beim Büma) ggf. ein Hintertürchen offen halten.

Verkauft der Büma Dir eine Waffe auf gelbe WBK, die er Dir hätte nicht verkaufen dürfen (Überlassung durch Erwerb),

dann hätte der ja schon gegen das Gesetz verstoßen.

So wir z.B. auch gesagt (mündlich) ist eine Änderung der Waffenart erkennbar (zB. Bedürfnis für gelbe für GK UHR begründet und diese wurde auch gekauft und damit seien bis zu drei weitere ohne neue Bed.besch möglich. Der WBK Inhaber wechselt aber als zweite Waffe auf einen SP Revolver, oder eine freie Pistole, so sei für diese sofort eine neue Bedürfnisbescheinigung beizubringen. Das ist Unsinn, jeder Büma wird dem Inhaber einer neuen gelben WBK

ohne weitere Prüfung (höchstens wenn seit den letzten Eintragungen weniger als 1/2 Jahr vergangen) und Bedenken

alle weiteren auf neu Gelb erwerbbaren Geräte dankend verkaufen.

Die neue Gelbe kennt außer 2/6 keine mengenmäßige Einschränkung, es sei denn Sie ist eingetragen und ihr wurde nicht widersprochen (z.B. Diese Erlaubnis gilt ausschließlich für....). Letztere Beschränkungen sind mir nur aus Köln bekannt.

Diesen ganzen Einschränkungsquatsch sind aber nicht die Siegburger Schuld, sondern der noch immer herrum geisternde

Steegemann Erlass an den sich die SB´s immer noch mehr oder minder gebunden fühlen.

Daher befürchten die rechtlich nicht ganz sicheren SB´s persönliche Folgen bei nachträglich festgestelltem Fahlermessen.

Daher baut man schon mal ne persönliche Bremse ein. Mein Eindruck.

Ob man dann nun die zusätzliche Bescheinigung anfordert für 20Eu, oder direkt den mühevollen Klageweg beschreitet, hängt vom persönlichen Rechtsempfinden und der pers. Geduld ab. Der Klageweg ist Heldenhafter, aber i.d.R. auch deutlich länger und schwerer.

Schöne Grüße

Major Tom

Geschrieben

Seit den drei Verfahren vor dem OVG Münster am letzten Donnerstag ist die Sache ja wohl gegessen. Es war klar, daß nach *neuem* Waffenrecht jede solche Einschränkung nicht mehr zulässig ist. Daher haben die beklagten Behörden nachgegeben und sich für die Zukunft zur Ausstellung einer inhaltlich nicht beschränkten WBK verpflichtet.

Carcano

Geschrieben
Ob man dann nun die zusätzliche Bescheinigung anfordert für 20Eu...

Das würde ich an eurer Stelle definitiv NICHT machen.

Denn damit bestätigt ihr noch diese fragwürdige Handlungsweise eurer NRW-Waffenbehörden - und "zementiert"

diesen falschen Rechtsvollzug immer weiter !

Der SB auf meiner Waffenbehörde hier in Ba.-Wü., dem die Vorgehensweise in NRW bezüglich "Gelb" bekannt ist,

bewertet diese als klar rechtswidrig.

Ich bin alles andere als ein Prozesshansel, aber bei einer solchen "Rechts"anwendung würde ich klagen.

Sonst ändert sich nie was.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
wat steiht denn hinnen drop of deen geele Kort? (was steht denn hinten daruf auf deiner gelben Karte?)

Heißt das nicht : wat steiht denn hinnen drop op deen geele Kort? Oder : wat steiht denn hinnen op op dien geele Kort? ;)

Trotz dieser Zweifel bin ich jetzt unter http://www.vdw-duesseldorf.de/mitgliedsant...hp?position=7.1 eingetreten. Zwar unabhängig von der gebotenen Haft- und Rechtsschutzversicherung, aber danke für Deinen Link.

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