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IGNORED

was is nun mit dem nachstempeln ?


vollernter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo allseits,

folgende frage:

es hiess ja mal ne zeitlang, dass waffen binnen zehn jahren gestempelt werden sollen / müssen, quasi wer was wann woher importiert hat usw.

nun, dann hiess es mal, die sache is erledigt, da zu umfangreich, nicht machbar und sowas in der art.

letzthin hab ich irgendwo gelesen, dass sammlerwaffen ausgenommen sind davon, was ja heissen würde, dass waffen in nicht-sammlerhänden

doch gestempelt werden sollen.

sprich jäger und sportschützen, hier vor allem ordonanzwaffen, sollen per stempelung ruiniert werden.

wie is nun die sachlage???

ich find dazu nichts, sollte es nen link geben, dann wäre es nett, den mir zu zeigen, ansonsten wäre es super, wenn mich mal wer aufklären kann.

mir hats ja alles zusammengezogen, als ich das mit dem stempeln das erste mal gelesen habe.

dann ging es mir wieder besser, als es hiess, dass es entfallen ist.

nun bin ich wieder am zittern.

es langen ja schon die beschusstempel, die drauf sind. ok, damit kann ich noch leben.

aber mehr is ja echter wertverlust.

gruss,

bernd

Geschrieben
hallo allseits,

folgende frage:

es hiess ja mal ne zeitlang, dass waffen binnen zehn jahren gestempelt werden sollen / müssen, quasi wer was wann woher importiert hat usw.

nun, dann hiess es mal, die sache is erledigt, da zu umfangreich, nicht machbar und sowas in der art.

letzthin hab ich irgendwo gelesen, dass sammlerwaffen ausgenommen sind davon, was ja heissen würde, dass waffen in nicht-sammlerhänden

doch gestempelt werden sollen.

sprich jäger und sportschützen, hier vor allem ordonanzwaffen, sollen per stempelung ruiniert werden.

wie is nun die sachlage???

ich find dazu nichts, sollte es nen link geben, dann wäre es nett, den mir zu zeigen, ansonsten wäre es super, wenn mich mal wer aufklären kann.

mir hats ja alles zusammengezogen, als ich das mit dem stempeln das erste mal gelesen habe.

dann ging es mir wieder besser, als es hiess, dass es entfallen ist.

nun bin ich wieder am zittern.

es langen ja schon die beschusstempel, die drauf sind. ok, damit kann ich noch leben.

aber mehr is ja echter wertverlust.

gruss,

bernd

Sammlerwaffen sind davon ausgenommen, da sie sonst ruiniert- und ihren historisch bedeutsamen Wert verlieren würden - und man sie auch nicht mehr in die USA verkaufen könnte, weil die solchen Schrott da nicht haben wollen...

Geschrieben

also heisst das im umkehrschluss, dass waffen, die nicht auf sammlerWBK eingetragen sind, gestempelt werden müssen?

da wird ja auch die eine oder andere seltenheit ruiniert. na dann danke.

bei meinem 686er S&W isses mir ja wurscht, aber mein 1943er colt, das tät ich nicht packen.

oder nach welchen kriterien werden sammlerwaffen eingestuft? WBK oder anhand der waffe an sich?

Geschrieben
Woraus soll sich das ergeben ? :confused:

Soviel mir bekannt ist geht es um ausländische Exemplare, auf die dann z.B. "Made in Irka" geschlagen wird und die Marke des Stadtteils, wegen Radarschlüssel = Radio Detection and Ranging - für später... Bei langläufigen Waffen noch das Datum des Beginns- und der Fertigstellung, wie z.B.: Jul 12/08-Dez 15/10, oder so ähnlich. Es geht halt um mehr Sicherheit. Wer kann da schon nein sagen.

Geschrieben
Sammlerwaffen sind davon ausgenommen, da sie sonst ruiniert- und ihren historisch bedeutsamen Wert verlieren würden - und man sie auch nicht mehr in die USA verkaufen könnte, weil die solchen Schrott da nicht haben wollen...

Na, dann musst Du Dir aber mal US-Importierte Waffen anschauen....da stehen ganze Litaneien drauf. Schau mal in die Vorschriften des ATF über "Imported guns" und die Pflichten des Importeuers....

Da wirste staunen....

Muni

Geschrieben

Drucksache 16/7717

§ 24 Abs. 1

"Wer gewerbsmäßig Schusswaffen herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt...."

danach kommt die Darstellung was als Bestempelung deutlich sichtbar sein muss.

Dann heißt es das davon ausgenommen solche Waffen sind, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung sind oder werden sollen.

Drucksache 16/8224 (Empfehlung Innenausschuss vom 22.2.) ändert auch nur das wording, keine wesentlichen Inhalte.

Ich kann darin keine Pflicht zu einer Nachbestempelung von privaten Waffen erkennen. Wo soll so etwas stehen???

Geschrieben
Drucksache 16/7717

§ 24 Abs. 1

"Wer gewerbsmäßig Schusswaffen herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt...."

Ich kann darin keine Pflicht zu einer Nachbestempelung von privaten Waffen erkennen. Wo soll so etwas stehen???

Genau richtig ! Es gibt keine Nachstempelungspflicht für Bestandswaffen in Privatbesitz !

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