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IGNORED

Vorderschaft Repetierflinte...2008 reloaded


Doom

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
2. BDMP und BDS erwähnen auf ihrer Homepage gar nichts - obwohl deren Mitglieder vom Pumpflintenverbot ja am meisten betroffen sind.

Die Pumpen des BDMP sind immer 7-8 Schüssig (sonst wären sie für den Wettkampf praktisch unbrauchbar), haben meist einen festen Schaft und liegen damit wohl in der Regel drüber. Beim BDS dürfte das genauso sein.

z.B. http://www.carl-walther.info/dev2/index.ph...amp;product=873

Geschrieben
Du schaust kein Fernsehen, oder ?

Weiß man doch, daß die bösen immer die Pumpgun unterm Mantel haben. So eine gefährliche Waffe, und vor allem muss man die nie nachladen.

grün war alle...

Ich hab mal ne Late night Show von Harald Schmid gesehen, da hat er mit einer Pumpe den berühmten Film (komm nicht auf den Namen, aber ihr wisst schon mit Leonardo Di Cabrio) nachgespielt. Ist das vielleicht der Grund. War aber ne lange Pumpe, davon ab.

Geschrieben
Der Besitz des kurzen Laufes ist ja nicht verboten...

Sicher ???

Der "kurze Lauf" ist wesentliches Teil einer dann verbotenen Waffe. Wesentliche Teile sind den Waffen gleichgestellt für die sie bestimmt sind, sei denn das WaffG hat gesonderte andere Regelungen. Das ist hier nicht der Fall.

Also: "kurzer Lauf" = Verboten !

:rolleyes:

Geschrieben
Für BDMP RF2 reicht eine Flinte mit 5+1.

Ja, ist aber aus sportlicher Sicht nicht zu empfehlen. Es sei den Du triffst die Scheiben beim ersten Mal und spätestens bei RF1 brauchst Du deine 8. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, mal jemanden mit 5+1 auf einem Wettkampf gesehen zu haben.

Und streng genommen kommst Du mit 4+1 durch alle Diziplinen

Geschrieben

Meine Remi hat einen 18" Lauf und hat einen Speefeed IV Schaft drauf.

Lauflänge: 45,7 cm = O.K.

Gesamtlänge: 98 cm = O.K. (im Übrigen ist der Speedfeed Schaft genauso lang wie das Original von Remi)

Somit ist die Geschichte für mich in Ordnung. Ich lasse nicht zu, dass Panik aufkommt wg.

- Schaftkappe zählt nicht dazu... oder

- Lauf sollte über 60cm sein... oder

- Schaft kann man absägen... oder

- bla..bla... oder

- bla... oder

- ...

Denn so streng genommen, wie es hier einige sehen, ist die "kürzeste Verwendungsform" einer Repetierflinte lediglich der Systemkasten. Kann wohl kaum gemeint sein, auch wenn es Juristen verfasst haben. Basta.

Mionido

Geschrieben

Für mich stellt sich die Frage, wie misst man?

Ist die Gesamtlänge (jeweils bei Zimmertemperatur)

a.) Waffe mit dem Lauf senkrecht aufgesetzt von der Mündung zu Boden

b.) Waffe mit der Schaftkappe waagerecht aufgesetzt von der Mündung zu Boden

c.) von oberer Kante Mündung zum unteren Punkt Schaft

d.) von unterem Punkt Mündung zum oberen Punkt Schaft

e.) Lauf + System + Schaft nach Herstellerangabe

Geschrieben

Ob es eine "offizielle" Methode gibt, weiß ich nicht. Dass es bei den genannten Methoden zu Unterschieden kommen kann, ist klar. Da müsste die Gesamtlänge aber schon ganz knapp bei 95 cm liegen, dass die Unterschiede zum Tragen kommen.

Die genannten 95,9 cm kommen zustande, wenn die Flinte mit der Schaftkappe so auf dem Boden steht, dass der Lauf senkrecht zum Boden zeigt. Dabei steht die Schaftkappe nur auf der oberen Kante.

Kippt man die Flinte so, dass die Schaftkappe komplett aufliegt, sind es eher 96,2 cm.

Egal was man macht, die 95 cm erreicht man nicht. Vielleicht wenn man sich draufsetzt und so die Schaftkappe stark eindrückt. Aber irgendwo hört`s auf...

Geschrieben
Somit ist die Geschichte für mich in Ordnung.

Schön für Dich. Ich hoffe aber, Du hast für andere, denen ein paar mm fehlen, trotzdem noch etwas Solidarität übrig.

Überdies bietet die schwammige Regelung tatsächlich auch Spielraum, es denen schwer zu machen, die sich jetzt noch in Sicherheit wiegen.

Um "Unklarheiten zu beseitigen" wird man das Verbot bei der WaffG Novelle 2010 sicher so formulieren, dass dann der ganze Rest der VRF verboten wird...

Nur nochmal zur Erinnerung die Problematik;

1. Werden umschaltbare SL/VRF ab jetzt wie Pumpen behandelt und ggf. verboten (SPAS-12 etc., kurze Benelli M3)?

2. Werden Ersatzteile wie z.B. Austauschflintenläufe, die selber zwar 18 Zoll messen, aber auch an verbotene Flinten montiert <95 cm ergeben können jetzt reglementiert/verboten?

3. Was ist unter "kürzest möglichen Verwendungsform" genau zu verstehen?

4. Was ist mit Pumpguns, deren Hinterschaft separat abmontierbar ist (sodass der Pistolengriff dranbleibt)?

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben

Hallo,

was ist eigentlich,wenn ich nur den Lauf,der ja zu kurz ist (39cm) von meinem Büma vernichten lasse,und warte bis ich günstig an einem anderen längeren Lauf drankomme,dürfte doch kein Problem darstellen?

Magnus.

Geschrieben

Schön für Dich. Ich hoffe aber, Du hast für andere, denen ein paar mm fehlen, trotzdem noch etwas Solidarität übrig.

Hallo Schwarzwälder,

Es versteht sich von selbst, dass ich Solidarität habe, für diejenigen die betroffen sind.

Gleichwoh halte ich es für unnötig die Sache über Ihre (leider lange) Grenze aufzubauschen und zusätzliche Panik als nötig zu machen.

Mionido

Geschrieben
Gleichwoh halte ich es für unnötig die Sache über Ihre (leider lange) Grenze aufzubauschen und zusätzliche Panik als nötig zu machen.

Mionido

Wer früh informiert ist und in eindeutigen Fällen schon jetzt alles klar macht, kann noch was retten. Diejenigen, die "Ruhe bewahren", "erstmal abwarten" , "nur keine Panik" etc. wollen, haben in 24 Tagen eine verbotene Waffe an der Backe. Selbst wer dann noch auf die BKA-Genehmigung hofft, sollte mal gegenrechnen: knapp 1000 EUR für nen 0-Schrank für die "verbotene" Waffe, deren Marktwert dann gegen 0 geht (spätere Käufer müssten nicht nur eine Genehmigung haben, sondern dann ordentlich an das BKA löhnen, was bei den üblichen billigen Pumpflinten kaum Sinn macht.

Und wer noch glaubt, dass neue WaffG verzögert sich: es ist beim Bundesrat am 14.03. früh dran (Tagesordnungspunkt 5) und die Empfehlungen sind sowas von eindeutig, man jubelt regelrecht über JEDE Verschärfung und will es den SPortschützen auch in Zukunft per weiterem Entschliessungsantrag noch schwerer machen. Lest selbst die neu eingestellten BR-Empfehlungen: Link Erläuterungen des Bundesrats zum 14.03.2008 (neu)

Grüße,

Schwarzwälder

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

weiß jemand wie die Lauflänge definiert ist? Ist das der Teil der aus dem Systemkasten schaut bis Mündung, ist der Lauf ohne oder mit Patronenlager zu rechnen? Mit Lager reicht es bei meiner Win 1300 Defender.

Ich habe schon im bisherigen WaffG und WaffVO gesucht, aber zum Stichwort Lauflänge nichts gefunden.

Geschrieben
Ob es eine "offizielle" Methode gibt, weiß ich nicht. Dass es bei den genannten Methoden zu Unterschieden kommen kann, ist klar. Da müsste die Gesamtlänge aber schon ganz knapp bei 95 cm liegen, dass die Unterschiede zum Tragen kommen.

Die genannten 95,9 cm kommen zustande, wenn die Flinte mit der Schaftkappe so auf dem Boden steht, dass der Lauf senkrecht zum Boden zeigt. Dabei steht die Schaftkappe nur auf der oberen Kante.

Kippt man die Flinte so, dass die Schaftkappe komplett aufliegt, sind es eher 96,2 cm.

Egal was man macht, die 95 cm erreicht man nicht. Vielleicht wenn man sich draufsetzt und so die Schaftkappe stark eindrückt. Aber irgendwo hört`s auf...

Gesammtlänge wird paralell zum Lauf gemessen.(Büchse)

Lauflänge besteht aus dem Patronenlager und aus der Länge des Zug/Feld Profils.

Anbauteile,also Bremsen,Chokes,Komps,Hülsen....egal wie sie befestigt sind werden (nun) nicht mehr dazu gemessen.

Diese Auskunft gab mir Herr Volk vom BKA.

Geschrieben
Gesammtlänge wird paralell zum Lauf gemessen.(Büchse)

Lauflänge besteht aus dem Patronenlager und aus der Länge des Zug/Feld Profils.

Anbauteile,also Bremsen,Chokes,Komps,Hülsen....egal wie sie befestigt sind werden (nun) nicht mehr dazu gemessen.

Diese Auskunft gab mir Herr Volk vom BKA.

Bei den meisten Flinten gibt es aber keine Felder und Züge....... :confused:

Gruß

Hunter

Geschrieben

Hallo,

danke für die Info mit der Lauflänge, dann bin ich ja beruhigt, insbesondere wenn die Info vom BKA kommt. Hatte heute mit einem Kollegen von Hr. Volk ein nettes telef. Gespräch und konnte den Eindruck gewinnen, dass die Herren sich sehr bemühen, soweit in der jetztigen Lage der Unklarheit des letztendlichen Gesetzesstandes möglich.

Also mein Dank an dieser Stelle für die Bemühungen & Freundlichkeit beim BKA.

Geschrieben
Bei den meisten Flinten gibt es aber keine Felder und Züge....... :confused:

Gruß

Hunter

Deshalb habe ich auch (Büchse) dahinter geschrieben,ich dachte mir nämlich schon das hier irgend ein ganz schlauer sinen Senf dazugeben muss.

Das Du es bist überrascht mich nicht.

Geschrieben
,ich dachte mir nämlich schon das hier irgend ein ganz schlauer sinen Senf dazugeben muss.

Das Du es bist überrascht mich nicht.

Deine Aussage wundert mich allerdings auch nicht :rotfl2:

Gruß

Hunter

Geschrieben

Die Auskunft des BKA ist aber eher beunruhigend:

Wenn fest mit dem Lauf verbundene (verschweisst o.ä.) MFD, Komps etc. künftig nicht mehr zur Lauflänge zählen sollen, dann kann man:

1. Die Vorderschaftrepetierflinten, die nur knapp unter 95 cm messen damit nicht mehr legalisieren.

2. Die typischen 16-Zoller (Lauflänge) aus dem Ausland lassen sich somit auch nach Verpassen eines MFD/Komp nicht mehr auf sporttauglich-legale 16,5 Zoll bringen. Das ist schade.

Worauf gründet sich diese Änderung bei der Lauflängenmessung?

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
Worauf gründet sich diese Änderung bei der Lauflängenmessung?

Die ÄNDERUNG beunruhigt mich auch - in früheren Feststellungsbescheiden waren die dauerhaft fest verbundenen Kompensatoren u.ä. noch MIT zur Lauflänge gerechnet worden ...

Wenn sich dies jetzt geändert hat, dann ist eigentlich auf nix so richtig Verlaß <_<

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