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IGNORED

WBK, EWB und Waffenschein?


parkmensch2003

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Schönen Guten Abend, :rolleyes:

dies ist mein erster Post also seit ein bissl nachsichtig mit mir. ^^ Ich habe auch die Suchfunktion zu meinem Problem benutzt, aber iwie je mehr ich mir durchlese umso verwirrter werde ich. Dies liegt aber nich an meiner geistigen Umnachtung ;) sondern eher an der so undurchsichtigen Bürokratiepolitik unseres so geliebten Vaterstaats: <_<

Mein eigentliches Anliegen:

1.) Was muss man tun um eine WBK zu erlangen um beispielsweise eine Pistole vom Kaliber 22 lfb (walther p22) oder ein luftgewehr mit mehr als 7,5 joule sein eigen nennen zu dürfen? Muss man dafür wirklich in einen Sportschützenverein eintreten oder gehts es auch über umwege über die Waffenbehörden bzw. Behörden???

2.) Kann man diese waffen auch mit einem EWB erlangen oder nicht??? Was genau sagt die EWB aus?

3.) Können nur Jäger und polizeiliche Behörden einen Waffenschein erlangen?

4.) Muss man wirklich 5 jahre in einem Sportschützenverein tätig sein bevor man zur Ausbildung zum Jagdschein zugelassen wird?

Ich hoffe es sind nicht zu schwierige Fragen.... MfG parkmensch2003 :traurig_16: :traurig_16:

Geschrieben
dies ist mein erster Post also seit ein bissl nachsichtig mit mir.

Willkommen im Forum.

1.) Was muss man tun um eine WBK zu erlangen

Sportschütze werden:

1 Jahr Mitgliedschaft im einem Verein.

1 Jahr regelmäßig trainieren

Waffensachkundeprüfung ablegen

Bedürfsnis beim Verband beantragen

Mindestalter 18, 21, 25

oder

Jägerprüfung absolvieren

oder Waffenhandelslizenz

2.) Kann man diese waffen auch mit einem EWB erlangen oder nicht??? Was genau sagt die EWB aus?

EWB heißt einfach Erwerbserlaubnis. Das kann eine WBK, Jagdschein oder Waffenhandelslizenz sein.

3.) Können nur Jäger und polizeiliche Behörden einen Waffenschein erlangen?

Eine Privatperson hat keine Aussicht auf einen Waffenschein.

4.) Muss man wirklich 5 jahre in einem Sportschützenverein tätig sein bevor man zur Ausbildung zum Jagdschein zugelassen wird?

Siehe oben.

Ein Jahr reicht, aber bindet an das Sportschützendarsein in einem Verein. Bei einem Austritt verliert man auch das Bedürfnis für die Waffe(n).

Geschrieben
4.) Muss man wirklich 5 jahre in einem Sportschützenverein tätig sein bevor man zur Ausbildung zum Jagdschein zugelassen wird?

Hallo,

es ist ja schon fast alles vollständig beantwortet...

Nur eine Kleinigkeit habe ich noch: Die Jägerausbildung ist meines Wissens nach unabhängig von einer Mitgliedschaft / Tätigkeit im Schießsportverein!

Die Jägerausbildung erfolgt durch die Kreisjägerschaften, dauert rd. 9 Monate und kostet (PI mal Auge) 2.500,- EURO

Gruß

Geschrieben
oder Waffenhandelslizenz

Das kann man (als Privatperson) aber auch fast vergessen...

Der Antragsteller muss die FACHKUNDE nachweisen. Prüfung erfolgt vor einem Ausschuß; die Anforderungen sind wesentlich höher als die an die SACHKUNDE... Dazu kommen noch die gewerberechtlichen Aspekte (hier sollte man die zuständige IHK kontaktieren, welche Anforderungen von dort an den Bewerber gestellt werden).

Am besten also: vergessen...

Geschrieben

es geht auch anders.

kein verein, keine jägerprüfung, kein psychologisches gutachten wenn man noch keine 21 oder 25 jahre ist.

nach § 18 waffg steht einem eine WBK für "Lang- und Kurzwaffen und Munition aller Art" zu, wenn man dem amt gegenüber glaubhaft macht, dass man diese erlaubnis (WBK) z.b. von berufswegen benötigt. dies ist eine sog. "sachverständigen wbk" die ist rot (rosa) und wird i.d.r. unbefristet ausgestellt.

"von berufswegen" kann auch für einen selbstständigen nebenerwerb sein.

voraussetzung ist eine gültige sachkunde - die kann man invielen schützenvereinen als externer machen.

der schlüssel ist, dass es für einen waffensachverständigen KEINE umfassende "prüfung" gibt, die den kompletten bereich der erlaubnis abdeckt. und das was es "angeblich" gibt oder besser womit ämter die aspiranten auf eine Sachverst-WBK trietzen wollen ist rein rechtlich nicht fundamentiert!

der clou an der geschichte ist, dass wenn man diese karte mal hat, hat man laut waffg anspruch auf einen waffenschein! "...wer glaubhaft macht, über das normale maß hinaus gefährdet zu sein.... ....insbesondere waffensachverständige... ..."

hat bei mir einwandfrei funktioniert.

Geschrieben
Und Polizisten brauchen keinen.

dafür haben sie aber einen... auch wenn er sich dort Dienstausweis nennt... :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Geschrieben
Das kann man (als Privatperson) aber auch fast vergessen...

Der Antragsteller muss die FACHKUNDE nachweisen. Prüfung erfolgt vor einem Ausschuß; die Anforderungen sind wesentlich höher als die an die SACHKUNDE... Dazu kommen noch die gewerberechtlichen Aspekte (hier sollte man die zuständige IHK kontaktieren, welche Anforderungen von dort an den Bewerber gestellt werden).

Am besten also: vergessen...

WIE??

Wer hat die dann? Wenn keine Privatperson.............????

Geschrieben
der clou an der geschichte ist, dass wenn man diese karte mal hat, hat man laut waffg anspruch auf einen waffenschein! "...wer glaubhaft macht, über das normale maß hinaus gefährdet zu sein.... ....insbesondere waffensachverständige... ..."

hat bei mir einwandfrei funktioniert.

:00000733: Nur wo steht denn das :confused:

Geschrieben
3.) Können nur Jäger und polizeiliche Behörden einen Waffenschein erlangen?

Und Jäger bekommen in aller Regel auch keinen Waffenschein. Für die Jagd dürfen sie im Revier und entladen auch auf den weg dort hin und zurück die Waffen über den Jagdschein führen. Jenseits der Jagd sind auch deren Waffen im Tresor, nicht am Gürtel.

Geschrieben
hat bei mir einwandfrei funktioniert.

Glückwunsch...

§ 18 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder

Munitionssachverständige

(1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird bei

Personen anerkannt, die glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für

wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung

oder zu einem ähnlichen Zweck (Waffen-, Munitionssachverständige) benötigen.

(2) Die Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen oder Munition wird in der Regel

1. für Schusswaffen oder Munition jeder Art und

2. unbefristet

erteilt. Sie kann mit der Auflage verbunden werden, der Behörde in bestimmten

Zeitabständen eine Aufstellung über den Bestand an Schusswaffen vorzulegen. Auf den

Inhaber einer Waffenbesitzkarte für Schusswaffen jeder Art findet im Fall des Erwerbs

einer Schusswaffe (§ 10 Abs. 1 Satz 4=alt) (Neu=§ 10 Abs. 1a) keine Anwendung, wenn der Besitz nicht länger als

drei Monate ausgeübt wird.

Um diese Erlaubnis zu erlangen, muss dem zuständigen Sachbearbeiter also "glaubhaft" gemacht werden, dass der Antragsteller die Schusswaffen oder Munition "für wissenschaftliche oder technische Zwecke zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck" benötigen.

Bei einem SB, der ein bischen Ahnung hat, wird es nicht leicht werden diese Erlaubnis zu erlangen!

Entweder Dir steht der gesamte technische Maschinenpark eines Waffenherstellers zur Verfügung, oder Du bist ein niedergelassener Büchsenmacher mit eigener Werkstatt und Schießstand...

Wie soll ein "Ottonormal Schütze / Jäger" sonst auch nur ansatzweise den Zustand von Waffen und Munition "Erproben / Begutachten oder Untersuchen"? Damit dürfte das "Bedürfnis" nicht so leicht dargestellt werden können!

der schlüssel ist, dass es für einen waffensachverständigen KEINE umfassende "prüfung" gibt, die den kompletten bereich der erlaubnis abdeckt. und das was es "angeblich" gibt oder besser womit ämter die aspiranten auf eine Sachverst-WBK trietzen wollen ist rein rechtlich nicht fundamentiert!

Der SB wird den Antragsteller wohl kaum mit irgendeiner "umfassenden Prüfung" triezen! Es wird - schlicht und ergreifend - regelmässig am mangelnden Bedürfnis scheitern...

Geschrieben
...Muss man wirklich 5 jahre in einem Sportschützenverein tätig sein bevor man zur Ausbildung zum Jagdschein zugelassen wird?

@parkmensch2003

wenn ich Deine Zeilen richtig interpretiere, geht es Dir primär nicht zwingend um eine Mitgliedschaft in irgendwelchen Sportvereinen, sondern Du würdest einfach gern schiessen ohne den Regelungen des DSSB, BSSB.... unterworfen zu sein. :gutidee:

Da Du, wie die Vorredner bereits richtig erklärt haben, gegenüber Deiner Behörde ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen MUSST,

empfehle ich Dir folgendes:

sofern Du dich auch für Jagd und Natur interessierst, frei von Vorstrafen bist und dich körperlich und geistig dazu eignest und dazu in den nächsten Monaten etwas Zeit zum Lernen investierst,

Gib in den Google mal den Begriff : "Jagdschule" ein.

Ich weiß nicht, in welchem Bundesland Du wohnst, aber mit Sicherheit wirst Du auch in Deiner Region

etwas passendes finden. Es sind zwar ein paar harte Monate, aber glaub mir, es zahlt sich für Dein ganzes Leben aus !

Folgende Ausbildungsfächer mußt Du absolvieren: -1. Teil, schriftliche Prüfung-

Jagdrecht, Wildtierkunde, Hundewesen, Waffenrecht+Waffenkunde incl. Handhabung, Land- und Waldbau,

Jagdpraxis/Brauchtum, Wildkrankheiten/Wildverwertung i.S.d. Fleischhygienevorschriften, Ökologie+Naturschutz (zu o.g. Fächern absolvierst Du eine staatliche, schriftliche Prüfung

(Bewertung erfolgt nach Schulnoten :traurig_16: )

-2. Teil, praktische Prüfung- Bestandteile: Schießen in den Disziplinen

a) laufender Keiler (Distanz 50m, Kugel, 5 Patronen zur Verfügung, min. 2 Treffer im tödlichen Bereich)

B) Rehbock (Distanz 100m, Kugel, 5 Patronen zur Verfügung, minimum 3 im tödl.Bereich= 3x10Ringe)

c) Klapphase (laufendes Ziel, Distanz ca.30m, Schrot, 10Schuss, idealerweise 10/10 Treffern)

d) Waffenhandhabung (Kurzwaffen,Langwaffen,Munition,Sicherheit,Waffentechnik....)

Weitere Prüfungsvoraussetzung: erfolgter Nachweis über mindestens 250 Schuss auf Tontauben.

die praktischen Prüfungsdisziplinen können sich in den einzelnen Bundesländern geringfügig unterscheiden!

-3. Teil, mündliche Prüfung- = abschließende mündliche Prüfung zu allen o.g. Fächern, Dauer,

ca. 1-2 Stunden (u.U. je nach Bundesland)

Hab dir jetzt mal grob umrissen, womit Du rechnen mußt. Es hat sich allerdings gezeigt, daß Leute, die Wirklich an der Thematik interessiert sind (u.U. auch ein Stückweit Vorkenntnisse mitbringen), damit wesentlich weniger Probleme haben als Leute, die komplett ohne Wissen dort erscheinen und das ganze als "Statussymbol" eben grade mal so mitnehmen wollen...(die erleben dort Ihr blaues Wunder. :00000733: )

Kannst ja hier im WO ein Post einstellen, wenn Du bestanden hast !

Gruß

.338 Lapua

Geschrieben
4.) Muss man wirklich 5 jahre in einem Sportschützenverein tätig sein bevor man zur Ausbildung zum Jagdschein zugelassen wird?

Ich habe in meiner ersten Antwort unzutreffend geantwortet, weil ich in der Frage "Jagdschein" übersehen habe.

Nein, man muss überhaupt kein Sportschütze sein. Jeder ab 16 kann die JS-Prüfung absolvieren, wobei Waffenerwerb erst ab 18 ist.

Es gibt vershiedene Kurse. Kompaktkurse ab 3 Wochen. Diese sind aber eher für Leute gedacht, die eine jagdliche Vorbildung haben. Das träfe z.B. für die Söhne/Ehefrau eines Jägers zu, die ohnehin schon jahrelang Revier- und Jagdkenntnis haben.

Die klassiche Jägerausbildung dauert i.d.R. mehrere Monate bis ein Jahr.

Privatschulen oder die örtl. Kreisjägerschaft bieten Kurse an. Komplettkosten ab ca. 2000 €. Die Prüfung ist nicht ohne und umfasst 3 Prüfungsteile, wobei der schriftliche und prakt./mündl Teil nochmals in 5 Hauptthemen unterteilt ist. Das angesprochene Schulnotensystem stimmt nur bedingt, denn 50 % reichen zur bestandenen Prüfung nicht. Hinzu kommen 2 Prüfungsfächer, die ein KO Kriterium haben, eines davon ohne Wiederholungsmöglichkeit. Fehler bei Waffenhandhabung und der Prüfling fährt sofort nach Hause und Jagdhornsignale mit einer Wiederholungsmöglichkeit. Außerdem kann nicht jedes Fach mit Leistungen anderer Fächer ausgeglichen werden (Wildtierkunde). Die Prüfungordnung ist für jedes Bundesland verschieden. Einsehen kann man das

hier.

Diese Jägerkurse sind klar eine Herausforderung und sind nicht so eben nebenbei gemacht, schon gar nicht, wenn es nur auf den Waffenerwerb ankommt.

Geschrieben
...der schlüssel ist, dass es für einen waffensachverständigen KEINE umfassende "prüfung" gibt, die den kompletten bereich der erlaubnis abdeckt. und das was es "angeblich" gibt oder besser womit ämter die aspiranten auf eine Sachverst-WBK trietzen wollen ist rein rechtlich nicht fundamentiert!

der clou an der geschichte ist, dass wenn man diese karte mal hat, hat man laut waffg anspruch auf einen waffenschein! "...wer glaubhaft macht, über das normale maß hinaus gefährdet zu sein.... ....insbesondere waffensachverständige... ..."

hat bei mir einwandfrei funktioniert.

Sollte doch die ideale Möglichkeit für Ärtze sein:

Hat man bereits ne WBK und engagiert sich im Waffenbereich, sagen wir mal in Richtung medizinischer Sachverständiger für Gerichte, so liegt die Sachverständigen WBK doch sehr nahe...und somit auch der Waffenschein...

Hat da bitte jemand Erfahrung?

Schwarzwälder, das wäre doch was für uns, oder?

IMI

Geschrieben
es geht auch anders.

kein verein, keine jägerprüfung, kein psychologisches gutachten wenn man noch keine 21 oder 25 jahre ist.

nach § 18 waffg steht einem eine WBK für "Lang- und Kurzwaffen und Munition aller Art" zu, wenn man dem amt gegenüber glaubhaft macht, dass man diese erlaubnis (WBK) z.b. von berufswegen benötigt. dies ist eine sog. "sachverständigen wbk" die ist rot (rosa) und wird i.d.r. unbefristet ausgestellt.

"von berufswegen" kann auch für einen selbstständigen nebenerwerb sein.

voraussetzung ist eine gültige sachkunde - die kann man invielen schützenvereinen als externer machen.

der schlüssel ist, dass es für einen waffensachverständigen KEINE umfassende "prüfung" gibt, die den kompletten bereich der erlaubnis abdeckt. und das was es "angeblich" gibt oder besser womit ämter die aspiranten auf eine Sachverst-WBK trietzen wollen ist rein rechtlich nicht fundamentiert!

der clou an der geschichte ist, dass wenn man diese karte mal hat, hat man laut waffg anspruch auf einen waffenschein! "...wer glaubhaft macht, über das normale maß hinaus gefährdet zu sein.... ....insbesondere waffensachverständige... ..."

hat bei mir einwandfrei funktioniert.

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein??? Beruf? Wie macht man glaubhaft, daß man Waffensachverständiger ist? Sollte zwar möglich sein, nachdem ein gewisser Herr Tölle auch als Sachverständiger auftrat, aber....????? Würde mich schon interressieren

Geschrieben
Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein??? Beruf? Wie macht man glaubhaft, daß man Waffensachverständiger ist? Sollte zwar möglich sein, nachdem ein gewisser Herr Tölle auch als Sachverständiger auftrat, aber....????? Würde mich schon interressieren

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es EIN "Geheimrezept" gibt... Die Erteilung einer Erlaubnis nach § 18 WaffG setzt für jeden Antrag eine Einzelfallprüfung voraus.

Hier geht es schließlich um eine uneingeschränkte Erlaubnis zum Umgang mit Waffen und Munition. Wer keine Idee hat, wie er den Sachbearbeiter überzeugen will, sollte den Gedanken am besten gleich verwerfen (und die dabei entstehenden Gebühren sparen!).

Herr Tölle war Sachverständiger für Schießstätten, oder?

Geschrieben
Zu aller erst einmal war Oliver T. der "Sachverständige" der bei der Bundestagsanhörung mit einem gefälschten, oder zumindest verfälschten Video Meinung gegen Messer gemacht hat.

Ah - Vielen Dank!

Ich wusste doch, dass ich den Namen schon mal irgendwo gelesen habe. :icon14:

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