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IGNORED

Wiederladekurs, ja oder nein ?


boogie_de

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Jetzt muß ich nur noch Urlaub bekommen, damit ich den Kurs machen kann, ist dummerweise Sonntag/Montag. <_<

Servus boogie,

mache den Kurs!Wer weis schon,was die Zukunft in Sachen Munikosten,bringt.

Selbst,wenn die Lehrgang- und Erstausstattungskosten sich nicht in den nächsten 3-4 Jahren oder so refinanzieren(was ich nicht glaube,denn es geht schneller!),höhrst Du doch eh nicht in absehbarer Zeit mit dem Schießsport auf,und dann irgendwann ist es bezahlt,mit Sicherheit,und: Du kannst neben bei auch noch die Präzision Deiner Waffen steigern,garantiert!

Ich weis ja nicht woher Du kommst,in Erfurt ist ein Herr Dr. W. Urban,er macht den Kurs an einem Tag,kostet 90 Euro.Bei Ihm habe ich auch den Vorderlade-,Böller- und Wiederladeschein gemacht.Er ist ein ganz Lässiger.

Macht am am 28.6. und am 20.9. wieder WL-Lehrgänge,da brauchst Du kein Urlaub extra.

Gruß!

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Und als Ex-Werkzeugmacher bastel ich eh gern mit Metall. :) :)

Wo Du doch Werkzeugmacher bist, kannst Du Dir die Kosten für die Presse sparen und

Dir das bauen, was Du brauchst:

post-16064-1203365068_thumb.jpg

Das ganze hat nicht einen Cent gekostet, lediglich ein paar Stunden Arbeit und einige Biere.

Und nochwas: Mach den Schein. Du wirst es nicht bereuhen. Und bei Deinem Beuf hast Du

mit Sicherheit auch Lust und Muße zum Basteln.

Platz braucht man auch nicht so sehr viel. Der Raum, wo die Presse steht, ist ungefähr

zweieinhalb mal andertalb Meter groß, beheizt, abschließbar und in einem Nebengebäude.

Und bevor der Streit ums Fernsehprogramm losgeht, kann ich mich dahin verziehen.

Du siehst, Wiederladen hat noch mehr Vorteile... ;)

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[quote name='W.M.T' date='17.02.2008 - 21:52' post='872458']

Also für das Geld was du alleine für die Unbedenklichkeitsbescheinigung - den Kurs - den Sprengstoffschein

- den Pulvertresor ausgibst bekommst du schon locker 4000 Schuss .9 PARA.

Dann kommt eine Presse ( Einsteigersatz Competition`" Rock Chucker ") 349 .-€ oder eine Dillon XL650 für 549 .-€

Matritzen für die Kaliber die Du Laden möchtest ca. 150.-€

Pulver für die Kaliber nochmal ca.150.-€ - Geschosse , Hülsen, Zündhütchen und ein Tumbler - Reinigungsgranulat zum Reinigen der Hülsen . ca. 300.- € - zusammen zwischen ca. 950.- 1500.- €

Schätze da wirst du noch einiges an .44 Mag und 7,62x54R für bekommen.

Vergleiche einmal Kosten mit Nutzen.Gruß

Vielleicht ein bißchen hoch gegriffen die Preise, es muß ja keine Dillon oder RCBS sein. Einen Pulvertresor brauch man nicht, reicht eine Alu oder Holzkiste, abschliessbar. Habe ich im Baumarkt gekauft, 25 Euro. Eine Matritze bei Egun 27 Euro.

Es ist auf jeden Fall günstiger und man kann die Munition aus sich und die Waffe abstimmen.

Gruß.................

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Nun gut, ich bin ja auch der Meinung, was man hat, das hat man und man weiß ja nie, was den Herren Politikern diesbezüglich noch einfallen wird. Hätte ich die WBK schon vor mehr als 20 Jahren gemacht, dann hätte ich auch dieses Gschiss net gehabt. <_<

Und als Ex-Werkzeugmacher bastel ich eh gern mit Metall. :) :)

Jetzt muß ich nur noch Urlaub bekommen, damit ich den Kurs machen kann, ist dummerweise Sonntag/Montag. <_<

Hi boogie_de

Niederbayern, Sonntag, Montag -> hört sich Alles nach Pulver-Müller an?! Wenn ja, ein Tip: Lerne die Inhalte der Dir im Vorab zugesandten Heft sorgfältig, besonders das rechtliche Geraffel, das in den Bildern der PowerPoint wiedergegeben wird. Auch muss die Umrechnung von Gramm/Grain und Zentimeter/Inch in allen Facetten sitzen!

Auf jeden Fall: ohne Vorbereitung geht NIX!!!!

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Hi boogie_de

Niederbayern, Sonntag, Montag -> hört sich Alles nach Pulver-Müller an?! Wenn ja, ein Tip: Lerne die Inhalte der Dir im Vorab zugesandten Heft sorgfältig, besonders das rechtliche Geraffel, das in den Bildern der PowerPoint wiedergegeben wird. Auch muss die Umrechnung von Gramm/Grain und Zentimeter/Inch in allen Facetten sitzen!

Auf jeden Fall: ohne Vorbereitung geht NIX!!!!

Hm,

wer den Kurs hält, weiß ich noch nicht, nur daß er von Passau nach Arnstorf verlegt worden ist. Gründe dafür weiß ich auch nicht. Mit dem Umrechnen sollte ich keine Schwierigkeiten haben, bin ein alter Zahlenfetischist. ;) Danke für den Tip.

Jetzt muß erst mal die Unbedenklichkeitsbescheingung her und dann sehen wir mal weiter.

Die .44er ist übrigens nur auf der WBK meine, schiessen tut damit mein Kumpel, der hat sie auch gekauft. Ich tu mir so ein Mörderteil nicht an. Da reicht's nur für 9x19. ^_^ Aber die Preise für .44er wenn ich mir so ansehe, kann es schon sein, daß ich für ihn laden darf. ^_^

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Warum denn net ?? Der 44er steht bei mir auf der WBK, also sollte ich dafür auch Mun laden dürfen, wenn ich den Schein habe ??

Diese Diskussion kommt immer wieder hoch wie eine Wasserleiche :)

Meine Sichtweise: Wenn die sprengstoffrechtliche Erlaubnis nicht auf ein Kaliber begrenzt ist, darf jedes Kaliber geladen werden. Über die Weitergabe selbst geladener Patronen gibt es eine Gerichtsentscheidung aus dem Saarland.

Grüße

ruestow

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Diese Diskussion kommt immer wieder hoch wie eine Wasserleiche :)

Meine Sichtweise: Wenn die sprengstoffrechtliche Erlaubnis nicht auf ein Kaliber begrenzt ist, darf jedes Kaliber geladen werden. Über die Weitergabe selbst geladener Patronen gibt es eine Gerichtsentscheidung aus dem Saarland.

Grüße

ruestow

Jetzt bitte ich um Aufklärung !! Was bringt mir der Wiederladeschein, wenn ich für meine Waffen nicht selber stopfen darf ?? Ob nun mein Kumpel die benötigten Materialien bezahlt, ich die lade oder er mir für die fertigen Murmeln den Herstellungspreis(ohne was für die Arbeit zu verlangen) zahlt, dürfte doch eigentlich egal sein ?? Oder darf wiedergeladene Munition nicht weiter gegeben werden ??

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Hallo Boogie,

wenn Du eine Erlaubnis nach § 27 SprengG(Wiederladeschein) hast, in dem keine Auflagen wie z.B.Wiederladen nur für in WBK eingetragene Waffen(was NICHT rechtens ist)eingetragen sind, darfst Du ALLE Patronen wiederladen, es sei denn, es handelt sich um verbotene Munition(z.B.Hartkermunition o.a.)

Also den Lehrgang machen, den Schein beantragen und dann laden, was Du möchtest.

Sollte Dir die Behörde irgendwelche Auflagen eintragen(ausser natürlich Pulvermenge, max. Aufbewahrungsmenge), sofort Widerspruch einlegen, da die Auflagen, auch wenn sie nicht rechtens waren, ansonsten nach einer bestimmten Zeit Rechtsgültigkeit erlangen.

Sobald Du die Erlaubnis hast, darfst Du alle Patronen(ausser verbotener Munition) wiederladen und auch als wiedergeladene Munition besitzen.

Gruß aus dem Norden in die Heimat

Germar

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...

Sobald Du die Erlaubnis hast, darfst Du alle Patronen(ausser verbotener Munition) wiederladen und auch als wiedergeladene Munition besitzen.

Gruß aus dem Norden in die Heimat

Germar

Genau, das habe ich versucht auszudrücken. DasUrteil aus dem Saarland bejaht die Weitergabe selbstgeladener Munition - aber nur in Kleinmengen und nichtgewerblicher Absicht ohne das Ziel der Gewinnerzielung.

Gut Schuss

ruestow

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Und wie verhält es sich dann mit der (lt. rotem Buch, Oswald oder so) Abgabe von Pulver nur für den persönlichen Bedarf und dem angeführten Beispiel des unrechtmäßigen Ladens für z.B. mehrere Vereinsmitglieder? Oder ist ein Laden für Dritte ein persönliches Bedürfnis?

Nach den hier vorgebrachten Antworten bin ich da schon etwas verunsichert.

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Auf der weitergegebenen Verpackung, in welcher Form auch immer, hat

die genaue Laborierung, der Name und die Anschrift des Wiederladers sowie

der Hinweis, das es sich um wiedergeladene Munition handelt, zu stehen.

Für das ganze kann man sich selbstverständlich die ausgelegten Kosten

erstatten lassen. (Geschosse, ZH, Pulver, Matrizen...)

Man darf das ganze natürlich nicht gewinnbringend durchführen.

Eine Rechnung schreiben geht auch nicht, weil dann wär's ja gewerblich.

Bleiben aber Komponenten übrig und der Patronenempfänger

möchte diese unbedingt verschenken, dann ist das nicht gewinnbringend...

Unbedingt beachten: Munitionsversand! Aber da kennt sich jeder

Sach-u. Fachkundige ja gleichgut aus?!?!

Quellenangabe: Diese Info's bekommt man im Wiederladelehrgang.

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Ich zitiere mich: "Wenn die sprengstoffrechtliche Erlaubnis nicht auf ein Kaliber begrenzt ist, darf jedes Kaliber geladen werden."

Aber --> es gibt eine gegenteilige Gerichtsentscheidung: VG Düsseldorf 18 K 3443/02. Den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte das OVG NRW ab: OVG NRW, Urteil vom 01.02.2005, 20 A 20/04.

:confused:

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Leider finde ich die Grundentscheidung nicht, der Beschluss des OVG als Berufungsinstanz lässt allerdings darauf schliessen, dass das VG die Klage (richtigerweise) abgelehnt hat, weil die eine unstatthafte Klageart, nämlich die der Anfechtungsklage gewählt wurde. Da es sich bei der Beschwer allerdings um keine isoliert anfechtbare Nebenbestimmung, sondern um Inhaltsbestimmung des Grund-VA handelte hätte der Kläger Verpflichtungsklage auf Erlass eines neuen unbelasteten VA erheben müssen.

Was soll man sagen, sowas passiert, wenn man keinen Anwalt hat.

Ob es trotz Unstattahftigkeit noch zu einer implizierten Entscheidung in der Sache gekommen ist, kann ich leider so nicht ersehen, das ich das VG-Urteil nicht einsehen kann (online).

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Leider finde ich die Grundentscheidung nicht, der Beschluss des OVG als Berufungsinstanz lässt allerdings darauf schliessen, dass das VG die Klage (richtigerweise) abgelehnt hat, weil die eine unstatthafte Klageart, nämlich die der Anfechtungsklage gewählt wurde. Da es sich bei der Beschwer allerdings um keine isoliert anfechtbare Nebenbestimmung, sondern um Inhaltsbestimmung des Grund-VA handelte hätte der Kläger Verpflichtungsklage auf Erlass eines neuen unbelasteten VA erheben müssen.

Ach so! Dann ist ja alles klar.

So einen Idiotenkram hatte ich mal mit einem Parkzettel für 10 DM. Mein Widerspruch war unzulässig weil er nicht dem Grunde sondern der Höhe nach hätte erfolgen müssen, oder irgend ein ähnlicher Schwachsinn. Können Juristen nicht denken? (Falls Du einer bist, bist Du natürlich ausgenommen) Wenn ich als Normalmensch mit etwas nicht einverstanden bin, dann ist es doch völlig schnurz ob ich das der Höhe, der Breite, der Tiefe oder der Farbe nach nicht bin, ich bin nicht einverstanden. Man könnte fast auf die Idee kommen, daß, nachdem die Kirche die Bibelübersetzung hinnehmen mußte, die Juristen jetzt die letzte Bastion gegen das gemeine Volk innehaben.

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Das Problem ist, dass die Anfechtungsklage wenn du so willst das schwerere Geschütz ist, denn durch sie wird, anders als bei der Verpflichtungsklage die Rechtslage unmittelbar geändert (gestaltet). Während bei der Verpflichtungsklage eine weitere Mitwirkung der Behörde, insbesondere die Ausuebung des behoerdeneigenen Ermessensspielraums notwendig ist. Aus diesem Grund gelten fuer die Anfechtungsklage verschaerfte Zulassungsvorraussetzungen. Man ueberginge sonst allzu schnell die Behoerde.

Gibt noch andere Gruende aber das mal so auf die Schnelle.

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Was soll man sagen, sowas passiert, wenn man keinen Anwalt hat.

Hallo

so ist es in Deutschland. War früher mal der Meinung, eine Klage ohne Anwalt durchfechten zu können. Die Richterin hat mir gezeigt, wo der Hammer hängt.

Kurzform: Im Vertrag steht: Zaun wird bauseits erstellt. kein Zaun da. Klage auf Erstellen des Zauns eingereicht. Richterin wollte Vergleich. Als ich nicht zustimmte, war sie sauer. Klage wurde zurückgewiesen mit der Begründung: Keine Beweise. Ich hatte in der Klagebegründung geschrieben, daß kein Zaun da ist und daß die Nachbarn alle einen 1,6m Zaun haben. Habe aber nicht ausdrücklich das als Beweis angegeben und auch keine Ortsbesichtigung beantragt. So konnte die Richterin mich unwissend ins Messer laufen lassen. 2. Instanz mit Anwalt erfolgreich.

Steven

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Kurzform: Im Vertrag steht: Zaun wird bauseits erstellt. kein Zaun da. Klage auf Erstellen des Zauns eingereicht.

so schnell gehts - vom sinn des wiederladens in die tiefen des vertragsrechts ***

aus interesse und des verständnisse wegen: von welchem zaun war die rede? die umzäunung deines eigenen grundstückes? wer hat klage eingereicht?grüße

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Hallo runnerpok

hast recht, große Abschweife.

Aber kurz zur Antwort: 3 Familienhaus jeweils eine Eigentumswohnung vom Bauträger gekauft. Das Grundstück muß, lt. Auflage vom Bauam, umzäunt sein. So stand es auch im Kaufvertrag. Ich als Verwalter habe auf Antrag von allen Wohnungseigentümern Klage eingereicht und blauäugig gedacht, ich ziehe das Ding ohne Anwalt durch, um Kosten zu sparen. Zaun ca. 1200Euro. Gesamtkosten incl. 2. Instanz ohne Zaun ca. 7.000 euro.

Steven

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Um zur ursprünglichen Anfrage zurückzukommen:

Hier nur meine eigene Einstellung- Entscheidung für Machen oder Nichtmachen wird der Fragende selber treffen müssen.

Aber auf mich bezogen:

Vor über 30 Jahren habe ich meinen Wiederladelehrgang nebst Erlaubnis gemacht/erhalten.

Heute lade ich immer noch meine Kaliber selber,

ABER, müßte ich HEUTE damit beginnen, würde ich mir das NICHT antun.

Gründe:

Bei DIESEN Preisen für den Lehrgang, die vorab Gebühren bis man überhaupt teilnehmen darf, die Preise für die Wiederladeausrüstung- wenn es was Gescheites sein soll (SOLLTE es ja auch, wenn man nicht 2B-Munition herstellen möchte, sondern Präzision der Fabrikmuni zumindest erreichen will!), die Folgekosten für mehrere Pulversorten (LW, KW), für jedes Kaliber entsprechende Matrizensätze, womöglich noch eine Ausrüstung für's Geschoß-Gießen- DAS Alles sollte man sich bei den heutigen Preisen VORHER ausrechnen.

Für den (immer auf heutige Zeit bezogen) finanziellen Aufwand, würde ich - HÄTTE ich nicht meine Ausrüstung - ganz sicher meine Munition fertig kaufen.

Mit mehreren Freunden zusammen als Großbestellung.

Allerdings würde ich begleitend zu meinen finanziellen Überlegungen auch gut planen, WELCHE Waffen ich mal erwerben möchte.

Wegen der Munitionskosten fiele (heute und als Nichtwiederlader) meine 1911 (45ACP) erst mal durch das Kaufraster, ebenso großkalibrige Unterhebel.

Bliebe für mich übrig:

Pistole 9Para, Revolver und UHR im Kaliber 38spez. und eine Langwaffe im bezahlbaren Kaliber (308, 223 ?)

Sicher, wer genügend Geld für eine weitere kräftige Aufrüstung hat, wird sich dann wohl auch die fertige Fabrikmunition leisten (können).

DANN aber fällt die Überlegung weg: Soll ich (aus Kostengründen) wiederladen oder nicht. Und noch was nach eigenem Erleben: in meinem Verein schießen die Top-Schützen ausschließlich Fabrikmunition. Keiner von ihnen ist Wiederlader oder will es werden- eben alles eine Geldfrage.

Bleibt selbstverständlich noch die Freude an der Materie, das selber Herstellen.

Allerdings (immer genügend Kohle zum Patronenkauf vorausgesetzt) würde ich selber den Zeitaufwand des Wiederladens, der je mehr Kaliber, je größer ist, lieber in das eigentliche Schießen investieren.

Das sind nur meine persönlichen Meinungen-

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Ich werd's mal so halten, daß ich nun erstmal den Kurs mache(sofern die Unbedenlih...ihr wisst was ich meine) rechtzeitig eintrifft.

Was sich draus ergibt, stellt sich raus. Derzeit habe ich weder Platz noch Zeit, um Wiederzuladen.

Aber was man hat, da hat man. :pro:

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