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IGNORED

WBk seit Januar wann wieder neue Waffe


sigsauerx-six

Empfohlene Beiträge

Hi,

ich habe mal eine Frage, leider teilen sich da bei uns im Verein die Meinungen, deshalb bitte ich um eure Hilfe?

Ich habe am 01.01.2008 meine WBk bekommen und gleich eine 9mm und eine 45 eingetragen bekommen, will mir jetzt durch ein gutes Angebot eine 357 zulegen die könnte ich anzahlen. Die meisten sagen ich muß dann nur 6 Monate warten, die anderen wiederum sagen ich muß 1 Jahr warten ???

WAs ist jetzt richtig wann 1 Jahr und wann ein halbes

danke Dave

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Laut Gesetz (Erwerbsstreckungsgebot) müsstest du 6 Monate warten, da du pro 6 Monate nur zwei Waffen erwerben darfst. Bedürfnisbescheinigung könnte von deinem Verband anders gehandhabt werden, aber das wäre dann mal wieder kadavergehorsam...

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Und evtl. macht Deine Waffenbehörde im begründeten Einzelfall auch eine Ausnahme vom Erwerbsstreckungsgebot.

:)

Ja, zumindest wenn du mit Kaffee und Kuchen aufläufst... :gutidee:

Nein im Ernst, ein gutes Gespräch mit der oder dem Sachbearbeiter/in bewirkt manchmal wahre Wunder.

Chris

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Richtig. Schon mein Vater hat immer gesagt: wie man in den Wald reinruft, so schallt es auch wieder raus. :rolleyes:

Und meiner:

S´meiste im Leben ist schneller erschlichen als errannt !

jayman :gaga:

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Und: "Du wirst alt wie ne Kuh und lernst immer noch dazu !" :icon14:

Oder:

- "Neue Besen kehren gut, aber die alten kennen die Ecken besser."

- "Auch die allerschönsten Bräute werden später alte Leute."

- "Gesprochene Worte sind Vögel, die man nicht mehr einfangen kann."

:)

Ich glaub wir triften gerade etwas ab. Hart Steuerboooooooooord !!!

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Und evtl. macht Deine Waffenbehörde im begründeten Einzelfall auch eine Ausnahme vom Erwerbsstreckungsgebot.

:)

Dieser Einzelfall müsste dann aber schon SEHR begründet sein...

Immerhin gibt das Gesetz schlicht und ergreifend nur 2 Waffen / Halbjahr her... Da is nix mit Ermessenspielraum! Und ob der Sachbearbeiter für sowas seinen Kopp hinhalten würde?? Soviel kannst Du dem gar nicht bezahlen!!

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Quatsch, da steht "...dürfen IN DER REGEL nicht mehr.." und nicht "...dürfen nicht mehr...". Also gibts da sehr wohl ein Ermessen ! ^_^

... kannst du da mal ein Beispiel geben, wann deiner Meinung nach hier das Ermessen ins Spiel käme :rolleyes:

z.B. ...

cu

PS: Ermessen kennt meine SB nicht, und die agiert in Eichstätt!

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Das hatten wir doch schon. Gibts hier keine Suchfunktion ? :rolleyes:

Gut. Auf die Schnelle ein Beispiel:

Du kannst aus einer Erbmasse drei Waffen erwerben, für die Du ein Bedürfnis hast und die sonst keiner haben will. In diesem Fall dürfte fast jede Waffenbehörde mitspielen, denn die wird heilfroh sein, wenn sie wieder einen Erbfall abschließen kann. :)

Oftmals laufen diese Fälle nämlich über viele Monate und Jahre, wenn die Erbwaffen bei einem Berechtigten zur vorübergehenden sicheren Verwahrung oder beim Händler als Kommissionsware rumgammeln und keiner die Teile kaufen möchte.

Oder ebenfalls denkbar: Du kannst bei egun zwei Waffen nur im Paket ersteigern und dürftest momentan normalerweise nur eine davon erwerben.

Oder Du hast beim Händler ein ganz tolles Stück gesehen, das Du laut 2/6-Regel erst in 4 Monaten erwerben dürftest. Reservieren könntest Du es aber maximal drei Wochen.

Das muss natürlich immer glaubhaft dargestellt und entsprechend belegt werden können und es sollte nicht andauernd eine Ausnahme beantragt werden. B)

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Quatsch, da steht "...dürfen IN DER REGEL nicht mehr.." und nicht "...dürfen nicht mehr...". Also gibts da sehr wohl ein Ermessen ! ^_^

@Sachbearbeiter:

Ich habe nichts anderes gesagt!

Es war mir nur wichtig darzustellen, dass der Antragsteller nicht mit einem Kuchen o.ä. hereinspaziert kommen kann um dann vorzutragen "Bitte bitte - ich möchte jetzt doch noch eine dritte Waffe im ersten HJ"

Bedürfnis heisst doch nicht: "Ich will haben.." Sondern: "Ich benötige zur Ausübung meines Sports..."

Hier zeigt sich doch wieder ganz klar die Schwachstelle unserer "Neigungsgruppe".

Ich behaupte einfach mal: Kein Mensch würde sich ein Segelboot kaufen, wenn er damit nicht aufs Wasser will! Scheinbar gibt es immer noch "Sportschützen", die die Waffen als Statussymbol einfach nur HABEN wollen!

Leute! Macht es Euren SB doch nicht so schwer!

Wenn Ihr eine Plempe kauft - nutzt diese auch zum sportlichen Schiessen! Schiesst Ihr damit nicht, macht es Euch keinen Spaß oder ist die Mun zu teuer? Weg damit!

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Ich behaupte einfach mal: Kein Mensch würde sich ein Segelboot kaufen, wenn er damit nicht aufs Wasser will!

Du hast sicher noch keinen Jachtclub aus der Nähe gesehen.

Nichts wird öfter als Statussymbol gekauft als ein Segelboot. Ich kenne einige Bootsbesitzer die nicht mal einen Bootsführerschein besitzen, und ich kenne etliche Boote die den Pier nur ein Mal im Jahr verlassen... wenn sie im Winter wieder in den Schuppen kommen und (natürlich ohne Eigenarbeit des Eigners) wieder aufpoliert werden.

Aber mal ernsthaft, wen Stören diese Boote?

Und vor allem, wen stört es wenn ein Sportschütze der eh sein regelmäßiges Training, Sachkunde, Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen muss noch eine weitere Waffe mehr im Safe hat, die vielleicht nicht absolut zwingend braucht sondern "nur" als Statussymbol oder z.B. Erinnerungsstück oder auch nur als Ersatz hat?

Wenn jemand "Böses" vor hat… 2 Waffen bekommt man im ersten Halbjahr problemlos, 2 Hände hat man auch nur... eine 3. Waffe im Gürtel würde eher stören als helfen. Erwerbsstreckung bringt somit keinerlei zusätzliche Sicherheit und ist Schwachsinn.

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Aber mal ernsthaft, wen Stören diese Boote?

Mich stören diese Boote nicht; keinen Menschen werden diese Boote stören; und Birnen sind manchmal gelber als Äpfel - aber nicht immer; und Nachts ist es kälter als draussen...

Diese Art der Diskussionsführung nennt man "Eristische Dialektik"...

Oder: die Kunst, Recht zu behalten...

Im Volksmund nennt man das auch "Totschlag Argument"...

Im Internet / Foren Wiki auch "herumtrollen"...

Don´t feed the Trolls...

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Und vor allem, wen stört es wenn ein Sportschütze der eh sein regelmäßiges Training, Sachkunde, Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen muss noch eine weitere Waffe mehr im Safe hat, die vielleicht nicht absolut zwingend braucht sondern "nur" als Statussymbol oder z.B. Erinnerungsstück oder auch nur als Ersatz hat?

Wenn jemand "Böses" vor hat… 2 Waffen bekommt man im ersten Halbjahr problemlos, 2 Hände hat man auch nur... eine 3. Waffe im Gürtel würde eher stören als helfen. Erwerbsstreckung bringt somit keinerlei zusätzliche Sicherheit und ist Schwachsinn.

Don´t feed the troll...

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