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IGNORED

Standaufsicht


zickzack

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Stichwort Hausrecht. Wenn der Schießstandbetreiber Dich ohne WBK-Kontrolle nicht schießen lässt hast Du halt die Wahl. Einen Zwang gibts natürlich nicht, wenn Du nix zeigen willst fährste halt wieder. :icon14:

Jürgen

Eben: Stichwort "Hausrecht".

Mehr nicht. Wenn ALLE, denen das nicht paßt, VOR dem Schießen wieder wegfahren würden, wäre damit Schluß- und zwar sehr schnell, weil dann der Standbetreiber genügend Zeit zum Däumchendrehen hätte, aber die Einnahmen ausblieben.

Geschrieben

Waffenfachhändler und deren Angestellte haben übrigens auch keinen Behördenstatus und kontrollieren trotzdem laufend WBKs oder MES und notieren u.U. sogar deren Nummern. Aber darüber regt sich keiner auf und ruft nach dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz...

Just my 0,02 €, Jake C.

Geschrieben
Waffenfachhändler und deren Angestellte haben übrigens auch keinen Behördenstatus und kontrollieren trotzdem laufend WBKs oder MES und notieren u.U. sogar deren Nummern. Aber darüber regt sich keiner auf und ruft nach dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz...

Just my 0,02 €, Jake C.

:00000733: Guter Vergleich :icon14::appl::appl:

Geschrieben
So ein Schwachsinn, hier gehts um berechtigtes überlassen!

Nee, um die Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen....... :bud:

Kann Mann alles nachlesen. :pro:

Als AUFSICHT ist man nunmal an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden. :s82:

Genau wie der Waffenhändler auch.:focus:

Übrigens Jedermann auch..... :rolleyes:

Geschrieben
Waffenfachhändler und deren Angestellte haben übrigens auch keinen Behördenstatus und kontrollieren trotzdem laufend WBKs oder MES und notieren u.U. sogar deren Nummern. Aber darüber regt sich keiner auf und ruft nach dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz...

Es gibt ganze Paragraphen, lauten auf Buchführungspflicht, die einen dazu zwingen, gell.

Dass man auf Schiesständen kontrollieren, oder sich das aufschreiben muss steht nirgens und viel schlimmer, das verstößt sogar gegen das Datenschutzgesetz.

Geschrieben
Es gibt ganze Paragraphen, lauten auf Buchführungspflicht, die einen dazu zwingen, gell.

Dass man auf Schiesständen kontrollieren, oder sich das aufschreiben muss steht nirgens und viel schlimmer, das verstößt sogar gegen das Datenschutzgesetz.

Als in deinem Ersten Jahr, das Schiessbuch zum Nachweis des Trainigs bzw. ein Auszug von selbigen, an die Behörde ging. Nur um Dein bedürfniss zu befürworten, hattest Du doch auch nichts dagegen. Und auch keine DATENSCHUTZ bedenken.

Oder ? B)

Geschrieben
Als in deinem Ersten Jahr, das Schiessbuch zum Nachweis des Trainigs bzw. ein Auszug von selbigen, an die Behörde ging.

Ging es aber nicht. Ich hab in meinem Umfeld auch noch von keinem Fall gehört wo ein Auszug aus dem Schießbuch zur Behörde gegangen währe. Das Bedürfnis wird vom Verband und nur vom Verband geprüft und bescheinigt. Zur Behörde geht die Bescheinigung des Verbandes, und kein Auszug aus dem Schießbuch.

Und ja, ich hätte Datenschutzbedenken wenn der Behörde das Schießbuch vorgelegt werden würde. Die würden damit sicher wieder mal Blödsinn machen. Jede Info die die nicht haben kann nur gut für alle sein, so etwas verwirrt die Erfahrungsgemäß nur.

Geschrieben
Ging es aber nicht. Ich hab in meinem Umfeld auch noch von keinem Fall gehört wo ein Auszug aus dem Schießbuch zur Behörde gegangen währe. Das Bedürfnis wird vom Verband und nur vom Verband geprüft und bescheinigt. Zur Behörde geht die Bescheinigung des Verbandes, und kein Auszug aus dem Schießbuch.

Und ja, ich hätte Datenschutzbedenken wenn der Behörde das Schießbuch vorgelegt werden würde. Die würden damit sicher wieder mal Blödsinn machen. Jede Info die die nicht haben kann nur gut für alle sein, so etwas verwirrt die Erfahrungsgemäß nur.

Ja Du hast recht ....

Bedürfniss prüft der Verband. :peinlich:

Geschrieben
Als in deinem Ersten Jahr, das Schiessbuch zum Nachweis des Trainigs bzw. ein Auszug von selbigen, an die Behörde ging. Nur um Dein bedürfniss zu befürworten, hattest Du doch auch nichts dagegen. Und auch keine DATENSCHUTZ bedenken.

Oder ? B)

was fürn Schiessbuch? Ich war bei meiner ersten Bedürfnbisbescheinigung 18 und vielleicht 7 mal schiessen, die Sachkundeprüfung waren ganze 3 Fragen am Stammtisch, Vereinstempel drunter und gut wars. Gut das war noch im letzten Jahrhundert,......

Geschrieben
die Sachkundeprüfung waren ganze 3 Fragen am Stammtisch,. Gut das war noch im letzten Jahrhundert,......

und da wundern sich die jungen rotzlöffel wenn wir reiferen das waffengesetz nicht rauf und runter auswendig vorbeten können!

Geschrieben
was fürn Schiessbuch? Ich war bei meiner ersten Bedürfnbisbescheinigung 18 und vielleicht 7 mal schiessen, die Sachkundeprüfung waren ganze 3 Fragen am Stammtisch, Vereinstempel drunter und gut wars. Gut das war noch im letzten Jahrhundert,......

Und weil genau diese Verfahrensweise den Behörden gut bekannt ist und es bei Verhandlungen immer wieder hieß "habe ich nie was von gehört" - "hatten wir nicht" - war kein Thema" wurden die SK-Anforderungen stetig verschärft. Und weil einige der in den Genuß dieser "Theken-SK" (ohne Wertung, war nun mal einfach so) kamen heute den anderen ständig klarmachen, eine anständig und professionell durchgeführte SK sei zu teuer ("Geschäftemacher, bei MIR hatà auch nur 20,-.DM gekostet - darf also heute nur 20,-€ kosten!!! -lass dich nicht verar...!!) laufen immer noch die meisten zu irgendwelchen Lehrgängen für kleines Geld. Ist ok, aber dann hinterher schreien, wenn Behörden die VERBANDSINTERNEN (und laut Gesetz nur für Mitglieder des jeweiligen Verbandes gültigen) SK-Bescheinigungen nicht immer oder immer weniger anerkennen bei der Beantragung von Genehmigungen für Waffen, die der Verband in dem man Mitglied ist nicht in der Sportordnung hat.

Alles hat (mindestens) zwei Seiten.

Geschrieben
und da wundern sich die jungen rotzlöffel wenn wir reiferen das waffengesetz nicht rauf und runter auswendig vorbeten können!

Ne, aber nicht wundern, wenn in absehbarer Zeit in einem bestimmten Zeitabstand die SK durch einen nachgewiesenen Fortbildungslehrgang jeweils für eine bestimmte Zeitdauer verlängert werden muss. Ist bei allen anderen Lizenzen auch so. Vor kurzem wurde festgestellt, dass wenige tatsächlich über die Kenntnisse verfügen, die sie eigendlich haben müssten! Und das schloss auch SB`s ein.

Geschrieben
.... aber dann hinterher schreien, wenn Behörden die VERBANDSINTERNEN (und laut Gesetz nur für Mitglieder des jeweiligen Verbandes gültigen) SK-Bescheinigungen nicht immer oder immer weniger anerkennen ....

:confused: In welchem Gesetz steht das denn :confused:

Geschrieben

Letzter Mittwoch ...

Ein Freund hat mich zum schießen auf seinem Vereinsstand eingeladen. Die dortige Aufsicht wollte WBK sehen und Verbandszugehörigkeit wissen. Ich habe echt kein Problem damit. Schließlich kennt die Aufsicht mich nicht. Und wenn ich auf meinem Vereinsstand Aufsicht habe, und es kommt ein (Gast-)Schütze, den ich nicht kenne, dann verhalte ich mich ebenso. Ich habe keine Lust, wegen einer Nachlässigkeit Ärger mit den Behörden zu bekommen.

SF

Geschrieben
Letzter Mittwoch ...

Ein Freund hat mich zum schießen auf seinem Vereinsstand eingeladen. Die dortige Aufsicht wollte WBK sehen und Verbandszugehörigkeit wissen. Ich habe echt kein Problem damit. Schließlich kennt die Aufsicht mich nicht. Und wenn ich auf meinem Vereinsstand Aufsicht habe, und es kommt ein (Gast-)Schütze, den ich nicht kenne, dann verhalte ich mich ebenso. Ich habe keine Lust, wegen einer Nachlässigkeit Ärger mit den Behörden zu bekommen.

SF

Darf ich noch vorschlagen den Personalausweis auch vorzeigen lassen. Es könnte ja sein er hat die WBK geklaut oder gefunden.

Geschrieben
Nee, um die Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen....... :bud:

Kann Mann alles nachlesen. :pro:

Als AUFSICHT ist man nunmal an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden. :s82:

Genau wie der Waffenhändler auch.:focus:

Übrigens Jedermann auch..... :rolleyes:

Mein lieber Eisbär, dann zeig mir mal wie strafbewehrt das nicht kontrollieren von Waffenbesitzkarten für Jedermann ist. Grundsätzlich halte ich mich ans Gesetz, gebietet mir schon mein Amt.

Geschrieben
Letzter Mittwoch ...

Ein Freund hat mich zum schießen auf seinem Vereinsstand eingeladen. Die dortige Aufsicht wollte WBK sehen und Verbandszugehörigkeit wissen. Ich habe echt kein Problem damit. Schließlich kennt die Aufsicht mich nicht. Und wenn ich auf meinem Vereinsstand Aufsicht habe, und es kommt ein (Gast-)Schütze, den ich nicht kenne, dann verhalte ich mich ebenso. Ich habe keine Lust, wegen einer Nachlässigkeit Ärger mit den Behörden zu bekommen.

SF

Dies zeugt vom Vertrauen, dass man deinem Freund, dem Vereinsmitglied entgegenbringt. Würde mein Verein einen Freund von mir kontrollieren würde ich auf der Stelle austreten.

Geschrieben
Mein lieber Eisbär, dann zeig mir mal wie strafbewehrt das nicht kontrollieren von Waffenbesitzkarten für Jedermann ist. Grundsätzlich halte ich mich ans Gesetz, gebietet mir schon mein Amt.

Da hast Du mich falsch Verstanden :confused:

Ich meine nicht die Kontrolle für/von jedermann, sondern die Einhaltung der Gesetze.

Also nicht nur die Aufsichten, sondern auch die, die Schießen wollen, sollten denjenigen unterstützen, der seine Freizeit hergibt.

Und nicht als Blockwart oder Pivatbeamter, oder, oder, oder, missbilligend bezeichnen, wenn er sich doch nur an die Vorschiften hält.

Geschrieben
:confused: In welchem Gesetz steht das denn :confused:

Ist im WaffG (...für IHRE Mitglieder...)nachzulesen und in der Antwort, die hier vor einigen Tagen auf Grund einer entsprechenden Anfrage durch das BVA erteilt wurde. Dort wurde eben dieses bestätigt. Suchfunktion müsste helfen können.

Geschrieben
Darf ich noch vorschlagen den Personalausweis auch vorzeigen lassen. Es könnte ja sein er hat die WBK geklaut oder gefunden.

Hätte ich auch vorgezeigt, wenn der Mann es verlangt hätte. Der wollte noch nicht mal in die WBK reinsehen. Genügte ihm, daß ich welche hatte und einen Vereinsausweis.

Dies zeugt vom Vertrauen, dass man deinem Freund, dem Vereinsmitglied entgegenbringt. Würde mein Verein einen Freund von mir kontrollieren würde ich auf der Stelle austreten.

Interessante Interpretation. Das zeugt nur davon, was im Kopf der Aufsicht vorgeht und nicht was die Mitglieder im einzelnen von meinem Freund halten. Pauschalierung ist nicht hilfreich.

Ist übrigens einer dieser DSB-Alter-Knacker-Vereine. Der GK-Schießstand wird meines Wissens nur von meinem Freund und seiner Frau benutzt *ggg*. Ansonsten wird da nur KK und LP/LG und Bogen auf 25m geschossen.

lg

SF

Geschrieben
Interessante Interpretation. Das zeugt nur davon, was im Kopf der Aufsicht vorgeht und nicht was die Mitglieder im einzelnen von meinem Freund halten. Pauschalierung ist nicht hilfreich.

Ist übrigens einer dieser DSB-Alter-Knacker-Vereine. Der GK-Schießstand wird meines Wissens nur von meinem Freund und seiner Frau benutzt *ggg*. Ansonsten wird da nur KK und LP/LG und Bogen auf 25m geschossen.

lg

SF

Zu 1, die Aufsicht repräsentiert maßgeblich den Verein mit (Er ließ bei der Auswahl seiner Mitarbeiter nicht die nötige Sorgfalt walten).

2, die Stellung des Freundes und seiner Frau im Verein hast Du doch treffend beschrieben.

Geschrieben
Ist im WaffG (...für IHRE Mitglieder...)nachzulesen und in der Antwort, die hier vor einigen Tagen auf Grund einer entsprechenden Anfrage durch das BVA erteilt wurde. Dort wurde eben dieses bestätigt. Suchfunktion müsste helfen können.

Gilt

§ 7 Sachkunde

(1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.

(2) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Anforderungen an die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, über die Prüfung und das Prüfungsverfahren einschließlich der Errichtung von Prüfungsausschüssen sowie über den anderweitigen Nachweis der Sachkunde zu erlassen.

dann nicht mehr?

Geschrieben
Darf ich noch vorschlagen den Personalausweis auch vorzeigen lassen. Es könnte ja sein er hat die WBK geklaut oder gefunden.

Kein origineller Vorschlag.

Denn die WBK ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, da sie selbst kein Lichtbild des Inhabers enthält.

Ham wir ja alle in der Sachkunde gelernt, oder?

Insoferne gehen ohnehin die hier gemachten Vorschläge, sich nur die WBK zeigen zu lassen, vollkommen an der Sache vorbei.

Übrigens werde ich mir von keinem, auch nicht von einem fremden, Schießstandbesucher die WBK zeigen lassen. Als Aufsicht bin ich dafür zuständig, zu überwachen, daß die bekannten Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

Ich bin kein Mitglied der Ermittlungsbehörde (Staatsanwaltschaft). Aus.

Auf einem genehmigten Schießstand darf auch ohne WBK geschossen werden.

Wenn auch Bundestagsabgeordnete Mun von Schießständen mitnehmen (wie in der jüngsten Anhörung mitzuerleben war), dann läuft richtigerweise ein Ermittlungsverfahren gegen den Mun-Käufer und nicht gegen den Schießstandbetreiber und schon gar nicht gegen die Aufsicht.

Heinrich

Archiviert

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