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IGNORED

Bedürfnisbestätigung + gelbe WBK Gültigkeit?


ITSE2007

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Geschrieben

Hallo,

habe ungefähr letztes Jahr im Februar die "Bescheinigung des Thüringer Schützenbundes zur Bedürfnisbestätigung zum Erwerb einer Schusswaffe" bekommen. Kurz darauf habe ich mir auch die gelbe WBK geholt.

Bis jetzt habe ich mir aber keine Waffe gekauft. Ein Bekannter meint sich zu erinnern, dass irgendetwas in die Richtung 1 Jahr nach Beantragung verfällt, wenn man keine Waffe kauft. Ich denke eigentlich, dass das nur den Voreintrag für eine Waffe in die (grüne) WBK betrifft. Wenn man den eintragen lässt, hat man 1 Jahr Zeit die Waffe zu kaufen, richtig?

Oder gibt es etwa auch eine 1 Jahres-Grenze oder Gültigkeit für die Bedürfnisbestätigung oder gar die WBK??? Wie gesagt, es handelt sich um Thüringen.

Wär schön, wenn mir jmd was dazu sagen könnte. Irgendwie bin ich mir einfach nicht mehr sicher :rolleyes:

Grüße

Geschrieben

Das Gerücht mit dem einen Jahr, in dem tunlichst etwas auf "Gelb" gekauft werden sollte, geistert immer mal wieder durch die Gegend. Es rührt von der formellen, verbindlichen 1-Jahres-Frist von Voreinträgen in der Grünen WBK her, gilt aber, wie von Georg gesagt, für die "Gelbe" nicht.

Allerdings bekam ich von meiner Waffenbehörde auch schon zu hören, dass man bei Inhabern der Sportschützen-WBK/Gelben WBK, welche nach "etlichen" Jahren (ein Beispiel mit 5 J. wurde benannt) keine Waffe darauf erworben hätten, kritisch nachfrage, ob denn überhaupt (noch) ein Bedürfnis bestehe - wenn es denn nicht wahrgenommen werde.

Ob es rechtlich (ggf. vor Verwaltungsgerichten) haltbar wäre, die Gelbe WBK wegen "Nichtgebrauchs" nach Jahren zu widerrufen, ist völlig offen. Auch im Fall meiner Waffenbehörde wurde ein solcher Widerruf nach dortiger Auskunft zwar in wenigen Fällen angedacht, aber nie vorgenommen.

Eine pragmatische Lösung (jenseits aller juristischer Betrachtung) wäre es, sich einfach einen preiswerten Repetierer (brauchbare Ordonnanzgewehre gibt es bekanntlich zu sehr moderaten Preisen) zuzulegen.

Das ganze ist m.E. in der Praxis zu 99 % ein nicht existentes Problem; die meisten hier, mich eingeschlossen, muss man zum Erwerb nun wirklich nicht "nötigen" (oft steht man mit gierigem Blick beim Waffenhändler, wenn noch nicht mal die Unterschrift unter die WBK trocken ist... :rolleyes: )

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Hi,

vielen Dank für eure Antworten!

Ich will mir ja dieses Jahr auch ein KK-Gewehr kaufen, ist ja nun nicht so, dass ich die WBK nicht nutzen will. Letztes Jahr ging es einfach geldtechnisch nicht. :rolleyes:

Geschrieben

Das "Witzige" am Vorgehen von Behörden (sofern es denn stattfindet) gegen Inhaber der "Gelben" bzw. auch der "Roten" (Sammler-)WBK, wenn lange nichts an Waffen erworben wurde, ist nur, dass sie damit gegen ihren eigenen unsäglichen Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" verstoßen. DA wird einem der Waffenerwerb dann nahezu aufgenötigt...

Geschrieben
Das "Witzige" am Vorgehen von Behörden (sofern es denn stattfindet) gegen Inhaber der "Gelben" bzw. auch der "Roten" (Sammler-)WBK, wenn lange nichts an Waffen erworben wurde, ist nur, dass sie damit gegen ihren eigenen unsäglichen Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" verstoßen. DA wird einem der Waffenerwerb dann nahezu aufgenötigt...

Und dann noch die 2/6 Regelung, wo man 2 Waffen im Halbjahr kaufen muss :rotfl2:

Geschrieben

Na, dann redet mal mit der Berliner Waffenbehörde. Die fangen nach einem Jahr an zu meckern, daß man doch bitte die WBK nutzen oder abgeben sollte. Nicht, daß sie versucht hätten, das rechtlich durchzusetzen, aber ein Vereinskamerad hat nach knapp einem Jahr die schriftliche Aufforderung bekommen, die WBK doch wieder abzugeben. Es war zum Glück kein Widerruf oder gar eine Fristsetzung enthalten, so daß man das als freiwilligen Hinweis deuten konnte.

Das Problem wurde übrigens durch ein kostengünstiges KK gelöst und der SB war glücklich.

@ Georg:

Wie, das ist jetzt Pflicht? Da muß ich ja glatt noch nach einem Nagant für dieses Halbjahr suchen....

Geschrieben
.....durch ein kostengünstiges KK gelöst und der SB war glücklich.

Ist die einfachere Lösung, manche KK Gewehre sind ja inzwischen billiger als der Schein selbst.

Geschrieben
Oder gibt es etwa auch eine 1 Jahres-Grenze oder Gültigkeit für die Bedürfnisbestätigung oder gar die WBK???

Das WaffG schweigt sich hierzu aus. Ich sehe aber auch kein Problem darin, denn die Waffenbehörde kann sich ja bei Zweifeln einfach das Schießbuch vorlegen lassen oder mal ganz schüchtern beim Vereinsvorstand nachfragen, wenn die Bedürfnisbescheinigung wirklich erst Jahre später genutzt wird.

Geschrieben
@ Georg:

Wie, das ist jetzt Pflicht? Da muß ich ja glatt noch nach einem Nagant für dieses Halbjahr suchen....

Nicht nach Recht und Gesetz, aber nach der Schützenmoral :rolleyes::rolleyes:

Geschrieben

Ich frag mich aber auch wozu man eine gelbe WBK braucht, wenn sie eh erstmal Jahre in Schubladen verstaubt. Ist doch witzlos.

So teuer sind KK´s nun auch wieder nicht.

Geschrieben

Ich hatte mir längst einen alten Ordonanzprügel gekauft.

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