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IGNORED

BW- Fallschirm-Kappmesser


Oli

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Was muss man beachten wenn man ein zerlegtes Bundeswehr Fallschirm Kappmesser verkaufen will?

Das es mit eingesetzer Klinge verboten ist ist Klar.

Nur wenn der Käufer es dann zusammenbaut ist das doch sein Problem, oder ?

Abgabe nur ab dem 18 Lebensjahr ?

Vielleicht hat Ihr ja Tipps ?

bye Oli

Geschrieben

Willkommen auf dünnem Eis....

Sämtliche Fallmesser gehören zu den verbotenen Gegenständen. Und richtig, zerlegt ist es keins mehr. Wenn man aber alle Teile hat, kommt man in die Falle der "Wiederherstellbarkeit mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen".

Dieser Winkelzug wird eigentlich nur auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen angewendet, aber in der gegenwärtigen Stimmung weiß ich nicht, wie auf verbotene Waffen reagiert wird.

Wenn Du es verschweißt und als feststehendes Messer verkaufst, ist das kein Problem mehr....

Absolut sicher kannst Du nicht sein, es sei denn, Du verlangst vor dem Verkauf die Vorlage einer Ausnahmegenehmigung des BKA. Wenn Du beim Verkauf des Messers 10 € Profit machst, wär's glaub ich schon viel. Lohnt sich der Konflikt mit dem Waffengesetz ? Hast Du eigene Waffen oder planst Du, Waffen zu erwerben ? Ist Dir das Risiko eines Verlusts der Zuverlässigkeit die Sache wert ?

Geschrieben
Absolut sicher kannst Du nicht sein, es sei denn,

Du verlangst vor dem Verkauf die Vorlage einer Ausnahmegenehmigung des BKA.

Die nützt ihm aber auch nur etwas,

wenn er selbst jetzt für sich schon eine hat...

Geschrieben
Irgendwo schwirrt ein Urteil rum, indem auch ein zerlegtes Messer unter Beibehaltung aller Teile, den Tatbestand eines verbotenen Gegenstandes behält.

Hallo,

oh das würde mich interessieren. Hat da jemand ein Aktenzeichen oder andere Details ?

Ja ich habe Waffen. Ja ich weiß das das Fallmesser dünnes Eis ist. Nein ich selber besitze kein Fallmesser. Daher frage ich ja hier.

bye oli

Geschrieben

Hi,

ein zerlegtes Fallmesser (mit Klinge) ist immer noch ein verbotener Gegenstand genauso wie eine Waffenlampenhalterung ohne Lampe (Ja, ich weiß es hört sich bescheuert an).

Es ist den Ärger nicht nicht wert, den man hat bis man eine Ausnahmegenehmigung hat, für eine Messer daß man garnicht vorher besitzen darf.

Geschrieben

Hi,

natürlich gibt es noch Ausnahmegenemigungen, wenn man ein Fallmesser importieren will gibt es keinen anderen Weg,

für die kosten kann man zwar vermutlich 50 Messer kaufen ,aber prinzipiell geht es noch, wenn man einen Grund nachweisen kann.

Ist halt der gleiche Aufwand wie sich einen Vollautomaten oder einen Panzer zu kaufen.

Geschrieben

Okay, das schon...

Aber die Ausnahmegenehmigung like "Ich hab da 'n Fallmesser und brauch mal 'ne Genehmigung, weil ...*Begündung*", das Ganze dann natürlich kostenfrei ist doch nicht mehr.

Bandit_911

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