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IGNORED

Gaspistole auf Vollautomatisch umbauen?


salamifever

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Siehe Titel. Ist es legal, eine Gaspistole insoweit umzubauen, dass sie als Vollautomat schießt? Ich bin bei Youtube gerade über eine schwedisches(?) video gestoßen, link habe ich leider nicht mehr gefunden, wo sowas gezeigt wird.

Falls erlaubt: gibt es im Internet informationen darüber, wie sowas zu bewerktstelligen ist? Ich habe noch eine alte Walter Schreckschuss und zZ ist es im Bastelkeller ein wenig leer auf der Werkbank. Was man prinzipiell machen muss, leuchtet mir ein, denke ich, aber über eine rudimentäre Bastelanleitung oder Fotos würde ich mich sehr freuen. Also: Wenn jmd. infos hat!

btw: bitte keine Diskussionen über die sinnhaftigkeit o.ä....

Geschrieben

Ich gebe jetzt nur mal meine laienhafte Ahnung wieder....

Eine SSW hat ein PTB-Zeichen. Das PTB-Zeichen wird auf der Grundlage erteilt, das ein Hersteller mit seinem Produkt vorstellig wird und das Eisen alle technisch und gesetzlich geforderten Auflagen erfüllt. Jedwede Veränderung an der Waffe, ausgenommen das anschrauben eines Leuchtkugelbechers, läßt die Vorrausetzungen des PTB-Zeichens erlöschen. Eine SSW ohne PTB ist WBK-pflichtig und ich denke mal, das eine SSW mit erloschener PTB-Kennzeichnung (aufgrund von Bauartveränderungen) auch nicht mehr legal sein kann.

Soviel dazu, jetzt zum anderen.....

Selbst scharfe Pistolen sind selten für die Belastung als Full-Auto ausgelegt und ich gehe mal davon aus, das dir eine auf FA umgebaute SSW ziemlich schnell um die Ohren fliegen wird. Das FA-Vergnügen, wird sich vermutlich auf 2-3 Magazinfüllungen begrenzen, wogegen der Krankenhausaufenthalt und eine garantierte Beeinträchtigung deiner Sinnesorgane eine längere Wirkungsweise nach sich ziehen wird.

Fazit: Lass es.

Geschrieben

Ist leider nicht legal

Einmal darf, wie Hermes schon schrieb, nichts an wesentlichen Teilen der SSW gebastelt werden. Neue Griffschalen auschrauben waere legal, auch eine unnuetze Visierung abmontieren, aber sowie es an die Innereien von Lauf und Griffstueck geht, brauchts ne Genehmigung, die man fuer diesen Zweck nicht bekommt. Warum nicht? Weil Vollautoschusswaffen, sofern sie nicht schon vom KWKG erfasst sind, generell zu den verbotenen Gegenstaenden in D gehoeren. Auch Schreckschuss. Im Ausland gibts viele interessante Modelle, die man deswegen hierzulande nie bekommen wird.

Geschrieben

Hallo, danke für eure Antworten.

Ich habe gerade bzgl. PTB Zeichen gegoogelt. Sehe ich das richtig, dass eine SSW von vor 1970 einfach irgendwann illegal deklariert wurde? - <_<

Wobei ich auch sagen muss, dass ich der meinung bin, was ich im keller bastle keinen etwas angeht, solange ich damit nicht in der fussgängerzone rumrenne. Also abtauchen in die illegalität. hmm da muss ich nochmal inmich gehen oder ob ich nicht lieber noch ein Vogelhäuschen/Eichhörnchennest/whatev bauen sollte.

hypotetisch: Wieso sollte die SSE dauerfeuer schlechter aushalten wie einzelne Schüsse? Zum einen entsteht ja nur ein geringer Staudruck im Lauf, durch die Verengung, und nicht wie bei einer Projektilwaffe eine Überdruck durch das Geschoss im Lauf. Der Schlag auf den Schlitten ist ja jedes mal der Gleiche, egal ob 1 1/s oder 3 1/s . Die Temperatur wird durch den Auswurf der Hülse eigendlich auch einhalt geboten, anders als bei den SS-Revolern, wo dann die Hülsen nur noch mit Schraubendreher rauszuprimel n sind.

Klar, die Waffen sind meist lausiger Kokillenguss o.ä. , trotzdem sind die konstruktiv und werkstofftechnisch mM nach dazu in der Lage die dynamischen Kräfte zu halten, die bei FA schießen entstehen. Dass die Waffe expoldiert halte ich also für sehr unwahrscheinlich. Eher bricht ein Teil des Schlittens ab, aber das kann dir auf beim SA schießen passieren.

mfg,

Salamifever

Geschrieben
Hallo, danke für eure Antworten.

Ich habe gerade bzgl. PTB Zeichen gegoogelt. Sehe ich das richtig, dass eine SSW von vor 1970 einfach irgendwann illegal deklariert wurde? - <_<

Nein, nur WBK-pflichtig.

Wobei ich auch sagen muss, dass ich der meinung bin, was ich im keller bastle keinen etwas angeht, solange ich damit nicht in der fussgängerzone rumrenne. Also abtauchen in die illegalität.

Du schafft einen verbotenen Gegenstand. Ganz böse.

Geschrieben
Klar, die Waffen sind meist lausiger Kokillenguss o.ä. , trotzdem sind die konstruktiv und werkstofftechnisch mM nach dazu in der Lage die dynamischen Kräfte zu halten, die bei FA schießen entstehen. Dass die Waffe expoldiert halte ich also für sehr unwahrscheinlich. Eher bricht ein Teil des Schlittens ab, aber das kann dir auf beim SA schießen passieren.

Hallo Salamifever,

genau DAS ist das Problem....

Schuss, Schlitten bricht beim Hinterfliegen, das merkst Du bei Einzelfeuer vermutlich.

Bei FA is der Schlitten vielleicht geradenoch in dem Zustand, dass er noch vorgeht und die nächste Patrone

zündet. Also fliegt Dir das Teil dann mit der vollen Energie der nächsten Patrone um die Ohren.

Sag mir bitte wo Du das Teil benutzen willst, ich schick vorsorglich nen :17:

Die Anzeige wegen WaffG Verstoß kommt dann FA hinterher :00000733:

Stephan, ders ma wieder nicht versteht......

Geschrieben

Die Kanone mit nervösem Zeigefinger leer-Reiten bringt auch Kadenzen von 3/s. Die Magazine sind aber einfach zu klein. Zumindest bei meiner. <_< Macht Spaß, so die ersten 2-3x. Dann reichts aber auch.

Jetzt extra noch an den wesentlichen Teilen rumbasteln ist mir zu heiß. Vogelhäuschen ist definitiv die bessere Idee.

Geschrieben

hallo,

ja die langen kalten Wintertage, und schon kommen die Jungs auf solche Ideen.

Wie bereits gesagt. das ist illegal.

Wenn du dir sowas in einem Keller bauen willst, bitte.

Aber verlange hier bitte nicht nach einer Bauanleitung dafür.

Diese SSW sind meist aus günstigem Druckguss und haben daher nur eine bestimmte Halbwertszeit.

Wenn diese dann noch im "Full Auto" Modus beansprucht werden sollten, dann sinkt die Halbwertszeit überproportional zu den abgegebenen Schüssen des Hobbybastlers.

Gruß

Michael

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
...Wobei ich auch sagen muss, dass ich der meinung bin, was ich im keller bastle keinen etwas angeht, solange ich damit nicht in der fussgängerzone rumrenne.

Du musst nicht damit in der Öffentlichkeit herumlaufen, um Ärger an der Backe zu haben. Dafür reicht schon der reine Besitz der illegal modifizierten Waffe aus. Wird diese zufällig oder aufgrund eines Hinweises bei Dir entdeckt, wird es "lustig".

Du fährst doch sicher auch nicht absichtlich mit dem Auto über eine rote Ampel, wenn des Nachts um halb Vier augenscheinlich gerade keine "Öffentlichkeit" zugegen ist, sprich andere Verkehrsteilnehmer, oder?

Also bastel lieber die angedachten Vogelhäuschen.

Geschrieben
Nein, nur WBK-pflichtig.

Vorsicht! - So einfach ist das nicht!

Nach Ablauf der Anmeldefrist (1.6.1976) darf die tatsächliche Gewalt über anmeldepflichtige, jedoch nicht angemeldete Waffen nicht mehr ausgeübt werden. Das heißt: Nachträglich legitimieren ist schwierig, weil man erklären muss, woher die bisher illegale (weil nicht auf WBK eingetragene) Waffe stammt und nun zum Überfluss auch noch ein Bedürfnisnachweis hinzukommt. Tja, und das ist für alte SSW nicht ganz leicht herzuleiten.

http://www.muzzle.de/N4/Schreckschuss/Schr...n_ohne_ptb.html

Geschrieben
Siehe Titel. Ist es legal, eine Gaspistole insoweit umzubauen, dass sie als Vollautomat schießt? Ich bin bei Youtube gerade über eine schwedisches(?) video gestoßen, link habe ich leider nicht mehr gefunden, wo sowas gezeigt wird.

Falls erlaubt: gibt es im Internet informationen darüber, wie sowas zu bewerktstelligen ist? Ich habe noch eine alte Walter Schreckschuss und zZ ist es im Bastelkeller ein wenig leer auf der Werkbank. Was man prinzipiell machen muss, leuchtet mir ein, denke ich, aber über eine rudimentäre Bastelanleitung oder Fotos würde ich mich sehr freuen. Also: Wenn jmd. infos hat!

btw: bitte keine Diskussionen über die sinnhaftigkeit o.ä....

Hätte dir da eine gute Infostelle, bei der man bestimmt Info bekommt.

Hier die I-Net-Adresse. Da wird dir geholfen! Sicher ohne wenn und aber.

www.daslkafreutsich.de

Geschrieben
Siehe Titel. Ist es legal, eine Gaspistole insoweit umzubauen, dass sie als Vollautomat schießt? Ich bin bei Youtube gerade über eine schwedisches(?) video gestoßen, link habe ich leider nicht mehr gefunden, wo sowas gezeigt wird.

Falls erlaubt: gibt es im Internet informationen darüber, wie sowas zu bewerktstelligen ist? Ich habe noch eine alte Walter Schreckschuss und zZ ist es im Bastelkeller ein wenig leer auf der Werkbank. Was man prinzipiell machen muss, leuchtet mir ein, denke ich, aber über eine rudimentäre Bastelanleitung oder Fotos würde ich mich sehr freuen. Also: Wenn jmd. infos hat!

btw: bitte keine Diskussionen über die sinnhaftigkeit o.ä....

eine schreckschuss zu einem VOLLAUTOMATEN umbauen ?! das mag zwar gehen, aber der erste wird mit einer sehr hohen auch dein letzter sein. die heute hergestellten gaspistolen (ich gehe mal davon aus, dass du schreckschusspistolen meinst) sind aus einer art guss und der lauf hat rechts und links eine einkerbung, das ist dazu gemacht, dass wenn du versuchst einen schuss (also mit ner richtigen patrone) abgibst, der lauf bricht. also las lieber die finger davon :contra:

Geschrieben
eine schreckschuss zu einem VOLLAUTOMATEN umbauen ?! das mag zwar gehen, aber der erste wird mit einer sehr hohen auch dein letzter sein. die heute hergestellten gaspistolen (ich gehe mal davon aus, dass du schreckschusspistolen meinst) sind aus einer art guss und der lauf hat rechts und links eine einkerbung, das ist dazu gemacht, dass wenn du versuchst einen schuss (also mit ner richtigen patrone) abgibst, der lauf bricht. also las lieber die finger davon :contra:

Hi,

nur eine kleine (!) Berichtigung: er will einen Schreckschuss-Vollautomaten.

der Rest ist troztem richtig!

Gruss

B

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