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IGNORED

ACHTUNG: Kein Waffenversand mehr mit DHL!


tarday

Empfohlene Beiträge

falls doch bitte nennt mir explizit die Stelle wo es steht!

Moin,

ich glaube das wird nichts...

Leider gibt es ja hier Leute, die mehr Vertrauen in mündliche Angaben

von irgendwelchen Aushilfen einer Zeitarbeitsfirma in Call Centern mehr

Glauben schenken, als von Juristen schriftlich fixierten und jederzeit nachprüfbaren

AGB...

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Eben!

Und wenn man den "Kreuzvergleich" macht, sieht man sehr schön, dass

DHL Express National Sendungen den Waffenversand nicht ausschließen,

DHL Express International Sendungen den Waffenversand aber sehr wohl ausschließen!

IMI

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Leute ich weiß nicht was ihr für eine Welle macht. Keiner weiß und will es wissen was in einem Paket ist. Bei DHL kann man es für ein paar Tausend Euro versichern, wenn man das will. Bei Hermes ist es automatisch mit 500 Euro versichert. Auch hier fragt keiner. Lediglich eine Länge von 1,20m darf bei beiden nicht überschritten werden.

Macht es doch nicht komplizierter wie es ist.

Gruß Otto :icon14:

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Die Hotline-Mitarbeiter, denen wir diesen Fred zu verdanken haben, arbeiten auch bei DHL oder der Post und wissen auch nicht Bescheid, noch mal in den AGBs von DHL steht nichts von einem Versendeverbot von Waffen, falls doch bitte nennt mir explizit die Stelle wo es steht!

Olli

Verbote stehen in diesem Lande selten irgendwo ausdrücklich - vielleicht in Bayern??...

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Ob die Post Waffen befördert hängt ausschließlich davon ab, welche Artikel sie in ihren AGB´s von der Beförderung ausschließt. Nachträge der AGB´s sind natürlich auch möglich.

Bisher konnte jeder also auch Privatpersonen Waffen per DHL verschicken!

Munition ist von der Post seit ca. 2 - 3 Jahren schon (da Gefahrgut) von der Beförderung ausgeschlossen.

DPD befördert zwar Munition als Gefahrgut, aber nur mit Sondervereinbarung und nur von gewerblich an gewerblich.

Der Versand von Munition an Privatpersonen ist ausgeschlossen!

Bei den privaten Paketdiensten gibt es schon einige, die Waffen und Munition befördern, sie haben aber eines gemein: Sie sind sauteuer! Wenn ich eine billige Waffe verschicke, dann ist es unverhältnismäßig wenn die Waffe z. B. 70 Euro und der Versand 30 Euro kostet.

Nebenbei, wenn ich Waffen vom Beschußamt zurück bekommen habe, kamen die immer per Postpaket DHL!

Von den Servicenummern der Post halte ich wenig.

Die Angestellten im Callcenter wissen zwar in den allgemeinen Fragen recht gut bescheid, wenn aber solche speziellen Fragen kommen sind sie total überfordert. Die täten besser daran, wenn sie sich zuerst erkundigen und dann zurückrufen würden. Das hätte dann das Wort Service oder besser in deutsch Kundendienst verdient. Aber die 0180/5-er Nummern sind ja schließlich da, um Geld zu verdienen.

Ich werde mich genau erkundigen und kann dann hier vielleicht schon morgen, oder am Mittwoch definitiv sagen, ob die Mitteilung hier eine Ente ist.

Gruß

Rainer

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Sagt mal Leute was ist heute los, Feiertagsdepression oder einfach nur Reizwetter?

Wer lesen kann ist im Vorteil. Ich versuchs nochmal im Klartext:

Habe inzwischen drei Mal (in Worten: drei) mit der DHL-Hotline (01805-345 22 55) telefoniert und jedes Mal kam "wie aus der Pistiole geschossen" (man beachte das Wortspiel) dieselbe Auskunft: seit Ende November kein Waffenversand mehr.

Klar kann man alles mit jedem Logistiker verschicken. Man muss halt dabei nur folgendes beachten:

Geht die Plempe verloren (sogenannter Versicherungsfall) isse weg, ui :o

Moneten gibts dann auch keine dafür (auch wenns versichert war, denn eigentlich hätte es ja gar nicht verschickt werden dürfen), uiui :o

und die Zuverlässigkeit ist evtl. auch futsch..., uiuiui :o ob das wohl gesparte 30,-- Euro wert ist ...

Wem es das wert ist "Recht" zu haben, sich im Zweifelsfall mit DHL herumzustreiten oder auch einfach nur "drauf scheißt" (danke HornerArms) der kann ja weiterhin schon allein aus Protest mit DHL versenden, und spart dabei sogar noch nen Haufen Kohle!

Indem er nämlich als Päckchen für 4,90 verschickt, hat ja im Versicherungsfall denselben Effekt...

Wenn die Knarre nicht mehr als 1 KG wiegt gehts sogar noch günstiger: 2,20 als Maxibrief. ;)

Alle andere finden sicher einen geeigneteren Versender.

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Sagt mal Leute was ist heute los, Feiertagsdepression oder einfach nur Reizwetter?

...

Das trifft wohl eher auf Dich zu.

Keiner sagt, man soll als Maxibrief verschicken :gaga:

Hast DU bei der Hotline mal angefragt, wie es sich verhält, wenn man für knapp über 30€ als Expresspaket, eigenhändig (mit Rückschein) verschickt?

Deine erwähnten Varianten sind schon lange verboten :heuldoch:

IMI

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Sagt mal Leute was ist heute los, Feiertagsdepression oder einfach nur Reizwetter?

Wer lesen kann ist im Vorteil. Ich versuchs nochmal im Klartext:

Habe inzwischen drei Mal (in Worten: drei) mit der DHL-Hotline (01805-345 22 55) telefoniert und jedes Mal kam "wie aus der Pistiole geschossen" (man beachte das Wortspiel) dieselbe Auskunft: seit Ende November kein Waffenversand mehr.

"Wer lesen kann ist im Vorteil" ist genau der Punkt, wie schon mehrfach hier gesagt wurde.

RECHTSVERBINDLICH ist nicht Aussage eines unterbezahlten Call-Center Agents, sondern nur und ausschließlich das, was in den AGBs steht. Wenn in den gültigen AGBs der DHL Waffen nicht ausgenommen sind, kannst du sie auch befördern lassen und sie sind versichert, egal was die im Call-Center gesagt bekommen haben.

Gruß,

Valynor

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Overnite ist aber sauteuer, mehr als das doppelte, wenn ich per DHL eigenhändig Express verschicke.

Zur Haftung: Wenn ich hier auf der Postagentur explizit nach Waffenversand frage, dies ausdrücklich bejaht wird und ich hierfür Zeugen habe, ist DHL für die Sendung sehr wohl verantwortlich und muss bei Verlust Ersatz leisten.

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@IMI: Echt, Päckchen und Maxibrief geht nicht? ;) Wohl nen Smilie übersehen?

Eigenhändig hat bei DHL noch nie etwas genützt, da der Empfänger eines DHL-Pakets jemanden mit dem Empfang bevollmächtigen kann. Das heißt die Waffe wird evtl. einem Unberechtigten ausgehändigt.

Verantwortlich ist hierfür aber nicht der Empfänger sondern der Versender der eine Waffe mit einem Unternehmen veschickt bei dem so etwas passieren kann... Eigenhändig ist also schlicht für den Eimer.

Overnite

- holt das Paket beim Versender ab

- liefert ausschließlich gegen Legitimation an den Berechtigten

- und am nächsten Tag bis 10.00h aus

Ich sag ja, wer sich im Zweifelsfall mit DHL herumschlagen will soll das tun.

Ich hab zuviel Spass an meinem Sport um für ein paar gesparte Euro auch nur das geringste(!) Risiko einzugehen, bzw. im Fall der Fälle dann mit einem Versandriesen herumzueiern.

Außerdem ist mir dafür meine Zeit zu schade.

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Ich hab da mal was interessantes gefunden:

"Ein typischer Fall, wie er anscheinend zuhauf noch jeden Tag beim Versand von Waffen vorkommt. Ein Waffenhersteller oder –händler will seinem Kunden eine Waffe zusenden. Hierzu beauftragt er einen gewerblichen Transporteur. Da dieser den eigentlich waffenrechtlich berechtigten Empfänger nicht antrifft, gibt er die Waffe beim Nachbarn ab oder stellt sie in den Hausflur. Wie ist diese Verfahrensweise waffenrechtlich zu beurteilen? Es ist hier auf § 34 Abs. 1 WaffG zu verweisen. Abs. 1 enthält die Grundnormen für das Überlassen von Waffen und Munition. Waffen und Munition dürfen demnach nur überlassen werden, wenn die ausreichende Berechtigung des Empfängers entweder offensichtlich oder aber gegenüber dem Überlassenden nachgewiesen worden ist. Für die Fälle der gewerbsmäßigen Beförderung durch einen Anderen an einen Dritten kommt § 34 Abs. 1 Satz 5 WaffG zum Tragen. Dort heißt es: „Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr.1) an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten.“ Damit wird deutlich, dass in diesem Fall der Versender (z. B. Hersteller oder Händler) für das Überlassen an den Berechtigten und somit für die Prüfung der ausreichenden Berechtigung des letztendlich empfangenden Dritten waffenrechtlich weiter verantwortlich ist, wobei eine Identitätsprüfung einen unverzichtbaren Bestandteil der Berechtigungsprüfung darstellt. Daraus ergibt sich, dass auch bei einer „Zwischenschaltung“ eines gewerblichen Transporteurs, die waffenrechtliche Verantwortung, dass die Waffen oder Munition nur an den Berechtigten übergeben werden, beim Versender (z.B. Hersteller oder Händler) bleibt. Das bedeutet: Übergibt der gewerbliche Transporteur Waffen oder Munition nicht an den Berechtigten, sondern an einen „Ersatzempfänger“ z.B. einen Nachbarn, stellt dies ein Überlassen an einen Nichtberechtigten und somit ein Verstoß gegen § 34 WaffG dar. Dieses Vergehen gem. § 52 Abs. 3 Nr. 4 WaffG, welches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, hat aufgrund der o.g. Ausgestaltung des § 34 Abs. 1 Satz 5 WaffG aber nicht der gewerbliche Transporteur zu verantworten, sondern der Versender (z.B. der Hersteller oder Händler). Dieser kann einer entsprechenden strafrechtlichen Verurteilung, die eventuell auch zu der Entziehung der waffenrechtlichen Hersteller- oder Handelserlaubnis führen kann, nur entgehen, wenn er den Nachweis erbringen kann, dass er den gewerblichen Transporteur vertraglich angewiesen hatte, nur an den waffenrechtlich Berechtigten die Waffen oder Munition auszuliefern und der gewerbliche Transporteur sich vertragswidrig nicht daran gehalten hat. Weisen die AGB´s des gewerblichen Transporteurs (z.B. bei DHL) aber ausdrücklich darauf hin, dass eine Übergabe auch an „Ersatzempfänger“ wie z.B. Nachbarn möglich ist, bliebe die waffenrechtliche Verantwortung beim Versender (z.B. Hersteller oder Händler) und eine Entlastung wäre nicht möglich. Fazit: Die waffenrechtliche Verantwortung, dass beim Versand von Waffen oder Munition diese nur an den Berechtigten überlassen werden, liegt ausschließlich beim Versender (z.B. Hersteller oder Händler) und nicht beim gewerblichen Transporteur. Diese Tatsache scheinen viele Hersteller und Händler zu verkennen oder bewusst zu ignorieren. Um dieses Risiko für Hersteller und Händler auszuschließen, hat der VDB und der JSM eine Rahmenvereinbarung mit der Fa. Transimpex abgeschlossen, bei der sich die Fa. Transimpex verpflichtet hat, bei der Auslieferung von Waffen und Munition eine Legitimationsprüfung des Empfängers vorzunehmen und die Ware nur an den Berechtigten zu übergeben. Damit werden die an den Versender (z.B. Hersteller oder Händler) gestellten waffenrechtlichen Anforderungen des § 34 Abs.1 WaffG durch die Fa. Transimpex erfüllt."

Alles klar?

Ich denke das Problem liegt bei DHL in der Legitimationsprüfung. Die wollen sich den Arbeitsaufwand sparen. Und die AGBs sind auch recht schwammig gehalten:

Folgende Inhalte sind vom Versand ausgeschlossen (siehe auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DHL Paket/Express National):

- Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder, ohne Abschluss einer entsprechenden speziellen Einzelvereinbarung, besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;

- Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;

- ...

...alles Interpretationssache.

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Ich hab da mal was interessantes gefunden: ... Weisen die AGB´s des gewerblichen Transporteurs (z.B. bei DHL) aber ausdrücklich darauf hin, dass eine Übergabe auch an „Ersatzempfänger“ wie z.B. Nachbarn möglich ist, bliebe die waffenrechtliche Verantwortung beim Versender (z.B. Hersteller oder Händler) und eine Entlastung wäre nicht möglich. ...

Ich denke das Problem liegt bei DHL in der Legitimationsprüfung. Die wollen sich den Arbeitsaufwand sparen. Und die AGBs sind auch recht schwammig gehalten:

Folgende Inhalte sind vom Versand ausgeschlossen (siehe auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DHL Paket/Express National):

- Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder, ohne Abschluss einer entsprechenden speziellen Einzelvereinbarung, besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;

- Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;

- ... alles Interpretationssache.

Also, wenn ich mich richtig erinnere (das letzte mal habe ich ca. vor einem Jahr eine Langwaffe per DHL versendet) ist es bei DHL sehr wohl möglich ein Päckchen oder Paket "eigenhändig" an den Empfänger zu versenden! Insofern kann ich deinen Ausführungen nicht ganz folgen. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

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nun, als erstes sind sendungen (also deren inhalt) immer noch geheim. d.h. keiner weiß was drin ist.

wie will man da bestimmte artikel ausschließen und dies erfolgreich durchziehen?

machen die jetzt jedes paket auf und sehen rein? oder verlangen sie eine inhaltserklärung?

ich denke das wird nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird...

Durchleuchten ist das Stichwort

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Aktuelle Info:

Ich habe eben mit DHL telefoniert und die Auskunft bekommen, dass Waffenversand seit Ende November bei DHL nicht mehr möglich ist!

Da ich von Hotlines schon oft fehlerhafte Auskünfte bekommen habe, habe ich zwei Mal angerufen und beide Male übereinstimmend dieselbe Aukunft bekommen.

Wer sich selbst überzeugen möchte: 01805-345 22 55

Ob sich in den letzten 2 Novemberwochen noch was getan hat, was Deine Aussage untermauert wäre zu prüfen.

Aber noch mitte November erhielt ich folgende Auskunft:

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...mp;#entry810979

Und hier http://www.dhl.de/dhl?tab=1&skin=hi&am...xmlFile=3001346

kann jeder Zweifler nochmal genau nachlesen, dass

per Paket Express national der Versand von Waffen NICHT ausgeschlossen ist,

per Paket Express International der Versand von Waffen jedoch ausgeschlossen wird.

Einfacher und verständlicher gehts eigentlich nimmer, tarday :lol:

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Waffen und Munition durften bisher auch nicht von Privatleuten versandt werden. Eine als Kunde registrierte Firma (z.B. Frankonia) ist der Post/ DHL atürlich bekannt und das "Risiko" überschau- und kalkulierbar.

Wenn aber Lieschen Müller oder Ali Baba und die 40 Räuber etwas mit der Post verschicken wollen... da kann man nicht abschätzen, ob es sich "nur" um eine Luftpistole oder eine (scharfe) Mörsergranate handelt.

Wie man das jedoch kontrollieren/ verhindern will ist mir ein Rätsel. Bei der Luftfracht werden - wie bei der Personen- und Gepäckkontrolle - die Sendungen durchleuchtet. Aber bei einem Päckchen von Kleinkleckersdorf nach Ober-Posemuckel?

Welcher Versender "wirbt" denn noch damit, auchWaffen zu befördern?

wieso habe mal deko gewehr k98 nach griechenland per luftpost mit der POST geschikt ging ohne problem durch hätte ich nicht gedacht!! :00000733::heuldoch:

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Ob sich in den letzten 2 Novemberwochen noch was getan hat, was Deine Aussage untermauert wäre zu prüfen.

Aber noch mitte November erhielt ich folgende Auskunft:

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...mp;#entry810979

Und hier http://www.dhl.de/dhl?tab=1&skin=hi&am...xmlFile=3001346

kann jeder Zweifler nochmal genau nachlesen, dass

per Paket Express national der Versand von Waffen NICHT ausgeschlossen ist,

per Paket Express International der Versand von Waffen jedoch ausgeschlossen wird.

Einfacher und verständlicher gehts eigentlich nimmer, tarday :lol:

Mal was anderes (ich hoffe mein Compi schmeißt mich nich raus und frißt sich nicht fest)

Ich hatte angesichts der ganzen Beiträge hier schon mit dem Gedanken gespielt, mich auf diesem speziellen Gebiet selbständig zu machen, aber

1. wieviel werd ich raushauen müssen, wieviel Nerven bei Behörden opfern (Schwerpunkte Tresor + Waffenschein)

2. wieviel darf ich verlangen, dass es sich für beide Seiten rechnet? Ich meine eben etwas gelesen zu haben, dass 35Teuronen schon zu viel wären, grob geschätzt müßte ich aber mehr verlangen, um überhaupt kostendeckend zu sein, richtig? Das würde aber dazu führen, dass ihr mir ins Gesicht springt, statt mich zu beauftragen

Aus diesem lustigen Grunde wirds wohl noch viele Threads dieser Art geben...eigentlich schade.

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Ich hab da mal was interessantes gefunden:

Die waffenrechtliche Verantwortung, dass beim Versand von Waffen oder Munition diese nur an den Berechtigten überlassen werden, liegt ausschließlich beim Versender (z.B. Hersteller oder Händler) und nicht beim gewerblichen Transporteur.

Mit dieser Aussage, die eigentlich der Kernpunkt Deines Beitrages war, hast Du absolut Recht.

Um dieses Risiko für Hersteller und Händler auszuschließen, hat der VDB und der JSM eine Rahmenvereinbarung mit der Fa. Transimpex abgeschlossen, bei der sich die Fa. Transimpex verpflichtet hat, bei der Auslieferung von Waffen und Munition eine Legitimationsprüfung des Empfängers vorzunehmen und die Ware nur an den Berechtigten zu übergeben

Du solltest hierbei aber auch erwähnen, daß die Transimpex Deine Pakete nur befördert, wenn Du Mitglied im VDB bist. Getreu dem Motto: VDB - Du beförderst zu meinen Bedingungen, dafür bringe ich dir Kunden. Aber wenn jemand bei Dir befördern will, muß er vorher Mitglied bei mir werden. Das ist doch Sch.......... (Schade, ihr habt keinen Smili mit nem schönen Hundehaufen.)

Diese Vetternwirtschaft finde ich einfach ekelhaft!!!!!

Und damit fällt Transimpex für jeden privaten Versender aus.

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Das DHL keine Waffen mehr versendet ist wohl auch besser so.

Die haben ein Paket von mir so behandelt das der Lauf einer

Sharps ca. 50cm aus einem gut gepolsterten und 4mm dicken

Kunststoffbehältniss rausgestanden ist.

Naja, aufgeplatzte Verpackung müßte eigentlich umverpackt werden,

aber es reicht ja den Lauf wieder ins Paket zu stopfen und auch wenn

die Mündung noch 10cm raussteht wirds so beim Empfänger angeliefert.

:peinlich:

Also ist wohl besser wenn man andere Paketdienste die sachgemäß mit

der ihr anvertrauten Fracht umgehen !

Gruß

Mario

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Eigenhändig hat bei DHL noch nie etwas genützt, da der Empfänger eines DHL-Pakets jemanden mit dem Empfang bevollmächtigen kann.

Nein, kann er bei Eigenhändig nicht. Musste neulich selber zur Post tigern um die "Eigenhändig" verschickte Plastikkarte für die Packstation zu bekommen. Da stand gleich auf der Benachrichtigung das es nur einen Menschen auf Erden gibt die die Sendung annehmen können, ich selber. An Vollmachtinhaber, Ehegatten und sogar einen Vormund durfte die Sendung nicht übergeben werden.

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Noch etwas zum Schmunzeln Leute,

ich habe vor wenigen Tagen eine Kalaschnikov von einem Lieferanten bekommen.

Spezialversand für 35 Teuronen!!!!!!!!!!!!!!!!

Der Zusteller kam mit dem PKW, deswegen weiß ich nicht welcher Paketdienst es war.

Der hat die Hoftür nicht aufbekommen, weil er den Knauf wahrscheinlich falsch rum oder überhaupt nicht gedreht hat.

Dann ist er zur Nachbarin gegangen. Die war aber nicht da.

Die hätte sich aber sicher über eine nagelneue Kalaschnikov gefreut, wenn sie ihren Nachbarn hätte erschießen wollen. (Schit, das bin ja ich :peinlich: )

Ich bin dann zufällig zum Briefkasten gegangen, da hat mich der Zusteller gesehen, der gerade von der Nachbarin zurück kam.

"Ach, Sie sind ja doch da!"

Ich habe das Paket bekommen und meine Unterschrift geleistet,

Keine Frage nach dem Ausweis, nicht einmal, ob ich auch der auf dem Paket angegebene Empfänger bin.

Das nur zum Thema zuverlässige persönliche Lieferung und keine Alternativzustellung.

Und trotzdem, hätte der Zusteller falsch ausgeliefert, wäre der Absender dafür verantwortlich gewesen nach WaffG!!!

Muß man sich da nicht fragen, was verstehen Paketdienste unter sicherem Transport und Zustellung?

Gruß

Rainer

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Also, wenn ich mich richtig erinnere (das letzte mal habe ich ca. vor einem Jahr eine Langwaffe per DHL versendet) ist es bei DHL sehr wohl möglich ein Päckchen oder Paket "eigenhändig" an den Empfänger zu versenden! Insofern kann ich deinen Ausführungen nicht ganz folgen. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Das ist durchaus korrekt, aber...

Bei uns z.B. wechseln die Postzusteller wie andere ihre Hemden. Ich meine damit eine persönliche Bekanntheit mit dem Boten kommt gar nicht erst zu stande. Jetzt kenne ich das aber so, dass wenn der Bote klingelt (z.B. im Mehrfamilienhaus) irgend jemand die Tür öffnet und das Paket annehmen kann. Man wird zwar nach dem Namen gefragt, aber überprüft wird das nicht. Kenne ich aus Erfahrung - hab auch schon Pakete für andere entgegen genommen, die grad die Hände voll hatten. Und das war nicht im eigenen Haus sondern bei nem Bekannten. Der Name, den du angibst wird zwar vermerkt, doch kannst du da natürlich alles mögliche angeben. Und eine Überprüfung des Ausweises? Weit gefehlt...

Probiers mal aus.

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Hallo!

Wenn es jemanden tangiert, dann wohl eher im Falle eines Versicherungsfalles!!

Demnach würde DHL dann nicht haften.

Gruß

Heinz

Das ist überhaupt nicht Neues. Schon zu den seeligen Zeiten der Deutschen Bundespost waren Waffen jeder Art laut AGB immer vom Transport ausgeschlossen. Natürlich hat das niemand interessiert, weil ja niemand in das Paket reinschaut. Schlimm für den Absender wurde es nur, wenn im Paket ein wertvolles Stück war, das zusätzlich noch mit hoher Versicherungssumme verschickt worden war und welches auf dem Transportweg abhanden kam. Das war dann Pech für den Versender auf der ganzen Linie. Keinerlei Ersatz trotz abgeschlossener Transportversicherung, weil hier ein klipp und klarer Verstoß gegen die AGB's der Post, bezw. DHL vorlag.

Aus diesem Grunde versende ich meine Stücke seit vielen Jahren nur noch generell mit einer Spedition, die sich u.a. auf den Transport von Waffen udn deren Munition spezialisiert hat. Das ist zwar etwas teurer als DHL, dafür aber im Verlustfall absolut safe.

Gruß

corrado26

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