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IGNORED

Bayern: Kauf von Mehrladern auf Gelbe WBK ?


Government71

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hallo Peter,

meiner steht auf der Grünen, bin Jägersmann !

Ich gebe ganz offen zu das an mir die neue Gelbe total vorbei-prozessiert ist :-)

Ist wirklich war, in Bayern sollen Mehrlader-Karabiner als "EInzellader" gelten, da man nur jeweils einen SChuß laden kann (Manuell gesehen), das ist jedoch selbst bei Vollautos so, paßt ja nur ein Schuß ins Patronenlager...

wie sagt die Ulla Schmitt immer so schön ?!?!?: "anders wärs ja auch schlecht" !

Steve,

jo, § 14 steht drauf....!

hallo,

is doch ganz einfach, beim einzellader musst du jeweils eine neue patrone laden, um schießen zu können. beim mehrlader musst du zwischen jedem schuss einen manuellen handgriff tätigen (zb. repertieren, hahn spannen oä.), und beim selbstlader machts jedes mal peng, wenn du den abzug ziehst.

das ist doch eindeutig im waffg. geregelt.

deiner beschreibung nach handelt es sich um einen mehrlader, also neue gelbe und gut is.

-sig

Geschrieben

NEIN!

Einzellader ist nicht der Gegensatz zum Mehrlader.

Mehrlader sind nur Repetierer, deren Magazinvorrat im Paket aufgefüllt werden, also z.B. K98k, Schwede, Schweizer etc.

Ein UHR z.B. ist kein Mehrlader, weil die Patronen einzeln durch die Ladeklappe eingeführt werden müssen.

Heinrich

Geschrieben
Hallo master45

du hast insofern recht, daß es das Dokument der alten Gelben mit aktuellem Datum geben kann. Du hast auch das richtige Beispiel gebracht. "Wenn alte Gelbe voll dann gibt es ein neues Dokument für die alte Gelbe". Dies ist aber auch das Einzige. Eine alte Gelbe kann nicht mehr neu ausgestellt werden, da die Gesetzesgrundlage nicht mehr besteht. Also, wenn seit dem 1. April 2003 eine gelbe WBK erstmalig ausgestellt wird, dann immer nur nach §14 Abs.4 WaffNeuRegG.

Steven

Hallo Seitzfendi

die 2/6 Regelung kann darauf nicht angewendet werden.

Außerdem wird die Waffe nicht in das Korsett der Sportordnung zu pressen sein (.50BMG)

Gib niemals ohne Not einen Vorteil auf. Es ist das gleiche Procedere eine Neue Gelbe zu erhalten oder eine alte Gelbe umzufrikkeln.

Steven

Hallo Steven,

die 2/6 Regelung wird je nach Landratsamt bei uns in Bayern unterschiedlich gehandhabt. In meinem zählen nach Ansicht der SBin alle Waffenerwerbe incl. die der alten Gelben und grünen dazu. Ist nicht schön und m. E. auch nicht gesetzkonform, aber so viele Kracher in kurzer Zeit wollte ich eigentlich auch nicht erwerben. Klar hätte ich dagegen klagen können, nur steht das eventuell zu erwartende Ergebnis in keinem Verhältnis zum Prozesskostenrisiko. Dass die Waffe einer Sportordnung entsprechen muss, steht nicht in meiner WBK. Ausserdem bin ich beim BDS und da gibt es fast für jede Waffe eine Disziplin. Folglich hätte ich auch keine Bedenken, eine .50er zu kaufen. Meine alte gelbe wurde auch nicht ungefrikkelt, sondern zusätzlich eine neue ausgestellt. Prinzipiell hast Du recht mit deiner Aussage, dass sich die meisten viel zu viel vom Ordnungsamt gefallen lassen und ihr vom Gesetzgeber beschlossenes und von Ministerial- Verwaltungsbeamten verbogenes Recht nicht einzuklagen. Es gab aber leider zu viele Beispiele, in denen diese Prozesse verloren wurden. Unzuverlässigkeit ab der ersten Trunkenheitsfahrt, Steuerhinterziehung, etc. Das wirtschaftliche Risiko muss jeder selbst abschätzen und auch bezahlen. Manchmal kann man es auch einfach aussitzen: Mein neuer Pulverschein enthält den Passus "Die Erlaubnis ist beschränkt auf Patronen für die der Inhaber eine gültige EWB hat" nicht mehr.

Gruss Seitzfendi

Geschrieben
Ein UHR z.B. ist kein Mehrlader, weil die Patronen einzeln durch die Ladeklappe eingeführt werden müssen.

Wo ist bitteschön dieses sehr eigentümliche (und keinesfalls eindeutige) Abgrenzungskrterium verortet?

Der UHR hat typischerweise eine Mehrladeeinrichtung in Form eines Röhrenmagazins und ist damit ein Mehrlader!?

Ungläubige Grüße

SP

Geschrieben
Ein UHR z.B. ist kein Mehrlader,

najaaaa ... waffenrechtlich gibt es keine "mehrlader", insofern hat heinrich recht :rolleyes:

für streitfälle dieser art gibt es gott sei dank die legaldefinition im gesetz. da finde ich nichts von der art der magazinbefüllung ... ob mit hand, ladestreifen oder reingeworfen - egal! entscheidend ist der ladevorgang für den nächsten schuss, nicht der füllvorgang des magazins.

Anlage 1 Waffg:

2.4

Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird.

2.5

Einzelladerwaffen; dies sind Schusswaffen ohne Magazin mit einem oder mehreren Läufen, die vor jedem Schuss aus demselben Lauf von Hand geladen werden.

grüße

Geschrieben

Mal abgesehen vom Begriff der Repetierwaffen wieder zum Konstrukt des "Mehrladers":

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhebelrepetierer

Ein Unterhebelrepetierer (engl.: lever-action rifle) ist eine Schusswaffe, die durch einen Hebel unter dem Gewehrkolben durchgeladen wird. Dies war vor allem in Amerika eine gebräuchliche Form des Mehrladegewehres, während in Europa Repetiergewehre mit einem Kammerstängel üblich sind.

Jetzt kann man natürlich behaupten, was in Wikipedia steht, stimmt ohnehin nie und die Autoren des Artikels dort hatten/haben alle keine Ahnung, aber dann bleibt immer noch die Frage, warum der Eintrag nicht längst von einem wirklichen Experten (der als solcher zweifellos schnell über den Artikel stoplert) aufgrund von erheblichen Magenschmerzen beim Lesen im Handumdrehen korrigiert wurde...

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