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IGNORED

Bedürfnis Regelung (WBK)


Josef.S

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es heißt doch das man in 6 Monaten max. 2 Sportgeräte erwerben warf.

Was zählt den da Poststempel ??

Hintergrund:

Wenn ich angenommen 1 Langwaffe & 1 Kurzwaffe Kaufen will (Bedürfnis)

könnte ich den angenommen ab 02.01.2008 wieder ein neues Bedürfnis stellen. ??

Geschrieben

 

naja, die Uhrzeit wäre da ebent eventuell doch noch sehr wichtig ...

wenn man da einen Screen von einer amtlichen Uhr machen könnte wäre das bestimmt sehr hilfreich in einem Prozess gegen die Zulassungsbehörde, Polizeipräsidium oder das Innenministerium ...

 

man sollte da nichts unversucht lassen, da es um fundamentale Bürgerrechte geht ... :icon14:

 

 

Gruß Klaus

Geschrieben
 

naja, die Uhrzeit wäre da ebent eventuell doch noch sehr wichtig ...

wenn man da einen Screen von einer amtlichen Uhr machen könnte wäre das bestimmt sehr hilfreich in einem Prozess gegen die Zulassungsbehörde, Polizeipräsidium oder das Innenministerium ...

 

man sollte da nichts unversucht lassen, da es um fundamentale Bürgerrechte geht ... :icon14:

 

 

Gruß Klaus

Wenn dann würde ich das Bedürfnis (Antrag) bis zum 27.12.2007 zur Post bringen. <_<

Geschrieben
Es heißt doch das man in 6 Monaten max. 2 Sportgeräte erwerben warf.

Was zählt den da Poststempel ??

Das Datum der Eintragung in Deine Waffenbesitzkarte.

Geschrieben
Das Datum der Eintragung in Deine Waffenbesitzkarte.

Bis 23:59:59:99 UHR, 24:00 UHR ist Grauzone da auch als 0:00 Uhr bezeichnet. Wichtig! Neue Beantragungen daher nie vor 0:00:00:01 UHR stellen!

Geschrieben

Er hat doch ganz normal gefragt . Zugegebenerweise eine Frage, die schon ich weis nicht wie oft gestellt wurde. Aber normale Antworten kann man trotzdem geben.

Es zählt ein 6 Monatszeitraum , nicht ein Kalenderhalbjahr.

Geschrieben

Den Antrag kannst jederzeit stellen und kriegst auch (je nach Verband) Dein Bedürfnis bestätigt. Es soll ja Verbände geben, die nur 2 Waffen pro Halbjahr befürworten. Kaufen kannst auf jedenfall als SPRORTSCHÜTZE in Verbindung mit §14 nur 2 Waffen / 6 Monaten, wobei das Datum des Erwerbes der ersten Waffe in der WBK als Startdatum für das Halbjahr vorgibt.

Beispiel: Du kaufst am 02.01.2008 eine, am 02..05.08 die zwite, dann kannst rein theoretisch am 01.07.2008 die nächste Erwerben.

Gruß

Geschrieben
Beispiel: Du kaufst am 02.01.2008 eine, am 02..05.08 die zwite, dann kannst rein theoretisch am 01.07.2008 die nächste Erwerben. Gruß

sicher? ich meine, da lägest du noch 2 tage in der roten phase. die 6-monatsfrist würde nach meiner vorstellung mit ablauf 02.07. enden. neue grüne phase also ab 03.07. ???

grüße

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