Zum Inhalt springen
IGNORED

Vereins WBK


habe-nix

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich möchte das für Neuschützen eine Vereins-WBK angeschafft wird.

Da es sich nur um eine lose Schützenallianz handelt, gibt es keine Geldmittel. Bisher wurden nur fertige Schützen aufgenommen, ich war der erste richtige Anfänger. (Bin aber noch im DSB und Einzelmitglied BDS, sonst hätte ich das nicht geschafft )

Leider kann man das nicht gerade einen richtigen Verein nennen, ich kann also niemanden dort fragen.

Wie kann ich nun vorgehen?

Ich würde die Kosten dafür erst einmal übernehmen, möchte dann aber, das ich der Eigentümer dieser Waffe bleibe. Nicht im waffenrechtlichen Sinn, da ja nicht in meiner WBK.

Bisher wird mit meinen Waffen geschoßen, ich könnte aber wesentlich mehr machen, wenn ich mehr Waffen zur Verfügung hätte. Auch möchte ich, das sich an meinem Kaliber orientiert wird, da 1000 Schuß nun mal billiger sind wie 50 Schuß, also wird diese Waffe niemals als dritte gleiche Waffe (.357) in meine WBK können.

Da es mich ankotzt, wie junge Leute von den Vereinen abgewimmelt werden, ist mein Fernziel entweder die Übernahme dieses Vereins oder eine Neugründung.

Danke Andreas

Geschrieben
Wie kann ich nun vorgehen?

Ich würde die Kosten dafür erst einmal übernehmen, möchte dann aber, das ich der Eigentümer dieser Waffe bleibe. Nicht im waffenrechtlichen Sinn, da ja nicht in meiner WBK.

wie folgt:

- BDS Gruppe gründen, dafür brauchst Du 7(8???) Personen (haben wir mit 13 Personen aus einem DSB-Verein gemacht)

- einer aus dieser Gruppe muss den Sprecher machen --> also Du

- damit kannst Du eine Vereins-WBK beantragen

mehr dazu per PM

gruß

jürgen

Geschrieben

Ein richtiger Verein im gesetzlichen Sinn, ist es schon. Ich meinte mehr von der Mitgliederseite her. Das wäre ja sehr einfach, kurzer Beschluß und fertig.

Die Vereins-WBK sehe ich auch nicht so schlimm, nur wie kann ich sicherstellen, das die Waffe vom Materialwert her mir gehört.

Es könnte ja auch Vereine geben, wo Neumitglieder Waffen auf Vereins-WBK eintragen lassen. Wie wird dann aber sichergestellt, das es eigentlich ihre ist?

Geschrieben

Kurzer Schrieb auf dem die Sache geklärt wird und der Mann mit dem Tresorschlüssel gibt die waffe nur an den Eigentümer heraus.

Außerdem kann der Eigentümer ein Abzugsschloss anbringen.

Geschrieben
Die Vereins-WBK sehe ich auch nicht so schlimm, nur wie kann ich sicherstellen, das die Waffe vom Materialwert her mir gehört.

Es könnte ja auch Vereine geben, wo Neumitglieder Waffen auf Vereins-WBK eintragen lassen. Wie wird dann aber sichergestellt, das es eigentlich ihre ist?

indem das per Kaufvertrag nachgewiesen wird ...

in meiner SLG funktioniert das prima, die Vereinswaffen werden per Mitgliederbeschluss gekauft und anteilsmässig bezahltund die von einer Person gewünscht/gekauft/bezahlten werden per Schriftstück für die Zeit bis zur eigenen WBK auf der Vereins-WBK geparkt und dann unter Übernahme der Verwaltungskosten ( und die sind nicht unerheblich ... !!! - der SB will ja auch leben ... ) überschrieben.

Aber wie gesagt, das ist im BdMP so - ähmmm also eher unproblematisch

 

 

Gruß Klaus

Geschrieben
Außerdem kann der Eigentümer ein Abzugsschloss anbringen.

Übt er dann nicht eigentlich die tatsächliche Gewalt aus? Ein anderer kann ja dann nicht (zumindest nciht zerstörungsfrei).

Edit: Die Frage ist nur für die Fälle ohne eigene WBK.

Geschrieben

Stimmt - das gleiche macht die Putzfrau auch wenn sie ein Schild vor dem Tresorraum aufstellt:

Achtung betreten verboten - frisch gewachst! :rotfl2:

Geschrieben

ein eintrag in der wbk regelt keine eigentumsrechtlichen fragen, weil diese eintragungen nur auf dem waffengesetz beruhen und den tatsächlichen umgang mit waffen (=besitz/ tatsächliche sachherrschaft) regeln. Privatrechtlich ist vielmehr jede vertragliche regelung denkbar, die nicht gegen geltendes recht, gute sitten usw. verstößt (vertragsfreiheit); nur durch letztere (zB ein Kaufvertrag) wird das eigentum an einer waffe (= eigentum/ rechtliche sachherrschaft) begründet oder übertragen.

faktisch können eigentum und besitz auseinanderfallen; der eintrag in der wbk (erworben am / von) bedeutet nicht zwangsläufig, dass der besitzer auch eigentümer der waffe geworden ist; privatrechtliche regelungen zwischen Verkäufer und Käufer sind für die waffenrechtliche würdigung nicht von belang (analog zum richtigen Leben: bei sicherungsübereignung, darlehensfinanzierten käufen, Leasing, ...)

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.