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IGNORED

Jetzt ist Zeit zu handeln!


cdab

Empfohlene Beiträge

Es gibt Bereiche da ist ein Kompromiss keine Lösung, sondern nur eine Antwort.

Wie sagte schon Wilhelm Busch: Kompromiß - aus faulen Eiern werden keine Küken.

Eine riesige Sauerei ist das. Wir reglementieren einen Bereich des Lebens, in dem es keine Notwendigkeit für noch mehr Reglementierung gibt um dem gemeinen Volk das wohlige Gefühl zu geben, etwas für die innere Sicherheit getan zu haben.

Es gibt viel zu viele Raser. OK, dann müssen alle Autos in Zukunft ein rotes Blinklicht auf dem Dach haben, dann passiert nix mehr. Hurra !

Aber wir sollten uns nicht entmutigen lassen ! Ich habe nach anfänglicher Resignation wieder begonnen, meinen Bundestagsabgeordneten und den Politikern im Landkreis "auf den Zeiger zu gehen."

Nachdem eine der Bundestagsabgeordneten sich zu meiner Mail (bezgl. Erbrecht) negativ (also positiv i.S.d. Gesetzentwurfs) äußerte, habe ich sie mit der Deliktrelevanz von Erbwaffen konfrontiert und um Antwort in Bezug auf eine Verbesserung der inneren SIcherheit gebeten. Wie Ihr Euch denken könnt - bis heute keine Antwort. Nun habe ich zwischenzeitlich den "ranghöheren" homo politicus angeschrieben und mich über diese Ingnoranz beschwert. Mal sehen, was daraus wird.

Also nicht vergessen: Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. (<- verbal versteht sich - glaube auch nicht, daß Bertold Brecht bewaffnet war :-)

Gruß,

OLLEver

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Nachtrag zum Abstimmungsergebnis:

Es gibt keinen deutschen Abgeordneten, der GEGEN die Richtlinie gestimmt hat.

Es gibt drei deutsche Abgeordnete, die sich enthalten haben (in der Sitzung eingeschlafen ?!).

Die Assistentin eines Abgeordneten übermittelte mir außerdem die interessante Tatsache, daß Herr Michl Ebner, EVP-EDler aus Südtirol, Vorsitzender der "Intergroup Jagd", FÜR die RL gestimmt hat.

Auch interessant: es haben 8 Engländer gegen die RL gestimmt - warum ? Wahrscheinlich nicht "scharf" genug :angry2:

Gruß,

OLEEver

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Nachdem ich auch sämtliche Abgeordnete aus Bayern angeschrieben habe, habe ich heute folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr hotch,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. November mit Ihren ausführlichen Stellungnahmen zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Ich verstehe natürlich Ihre Besorgnis, erlauben Sie mir aber bitte, dass ich Ihnen die genaue Sachlage schildere, indem ich Ihnen heute eine Zusammenfassung der am 29. November in erster Lesung vom Plenum verabschiedeten Richtlinie zukommen lasse.

Kernpunkte der aktuellen Richtlinie sind Vorgaben zur Verschärfung der Kennzeichnungspflicht für Feuerwaffen bei der Herstellung, durch die Anbringung eindeutiger Angaben zu ihrer Identifikation, die Registrierung von Feuerwaffen aller Art in nationalen Dateien und die Verlängerung der Mindestaufbewahrungszeit der Waffenbücher.

Als Kraftfahrzeughalter sind Sie bereits mit einem funktionierenden Zulassungssystem vertraut. Die Befürchtungen, Jäger, Sportschützen oder Sammler historischer Waffen könnten ihrem Hobby nach der Einführung eines ähnlichen Systems für Feuerwaffen künftig nicht mehr oder nur mehr eingeschränkt nachgehen, sind unbegründet.

Im Parlament standen wir angesichts von teilweise viel weitreichenderen Regulierungsvorstellungen vor der Herausforderung, einen für alle erträglichen Kompromiss auszuhandeln. Das war nicht einfach, aber ich bin davon überzeugt, dass am Ende ein akzeptabler Kompromiss erzielt werden konnte. Wir haben vieles abgelehnt, was vorgeschlagen und diskutiert wurde. Zum Beispiel werden auch in Zukunft die strafrechtlichen Vorgaben ausschließlich von den Parlamenten der Mitgliedstaaten beschlossen. Ferner konnten wir durchsetzen, dass die Klassifizierung von Waffen in Deutschland wie bisher nach den vertrauten vier Kategorien (A-D) erfolgt, so wie es Jäger und Sportschützen gefordert hatten.

Des Weiteren haben wir die Festsetzung des Mindestalters auf 16 Jahre für den Gebrauch von Waffen für die Jagd und den Schießsport erhalten können. So bleibt die Möglichkeit der verantwortungsvollen Nutzung von Waffen für junge Menschen, die der Jagd und/oder dem Schießsport nachgehen wollen, weiterhin erhalten. Der Bezug auf die Aktivitäten von Schützen wurde vor allem Dank unseres Engagements in den Text der Richtlinie aufgenommen. Dies bringt die Anerkennung der kulturellen und historischen Rolle dieser Gruppen zum Ausdruck.

Durch die jetzt in erster Lesung verabschiedete Richtlinie können die berechtigten Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit angemessen berücksichtigt werden, ohne dass es zu erheblichen Einschränkungen für die Waffenbesitzer kommt. Aus diesem Grund hat das Parlament mit großer Mehrheit für diesen Entwurf gestimmt.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP

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Nachdem ich auch sämtliche Abgeordnete aus Bayern angeschrieben habe, habe ich heute folgende Antwort erhalten:

dito.

kam auch heute:

"Sehr geehrter Herr IMI,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. November mit Ihren ausführlichen Stellungnahmen zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Ich verstehe natürlich Ihre Besorgnis, erlauben Sie mir aber bitte, dass ich Ihnen die genaue Sachlage schildere, indem ich Ihnen heute eine Zusammenfassung der am 29. November in erster Lesung vom Plenum verabschiedeten Richtlinie zukommen lasse.

Kernpunkte der aktuellen Richtlinie sind Vorgaben zur Verschärfung der Kennzeichnungspflicht für Feuerwaffen bei der Herstellung, durch die Anbringung eindeutiger Angaben zu ihrer Identifikation, die Registrierung von Feuerwaffen aller Art in nationalen Dateien und die Verlängerung der Mindestaufbewahrungszeit der Waffenbücher.

Als Kraftfahrzeughalter sind Sie bereits mit einem funktionierenden Zulassungssystem vertraut. Die Befürchtungen, Jäger, Sportschützen oder Sammler historischer Waffen könnten ihrem Hobby nach der Einführung eines ähnlichen Systems für Feuerwaffen künftig nicht mehr oder nur mehr eingeschränkt nachgehen, sind unbegründet.

Im Parlament standen wir angesichts von teilweise viel weitreichenderen Regulierungsvorstellungen vor der Herausforderung, einen für alle erträglichen Kompromiss auszuhandeln. Das war nicht einfach, aber ich bin davon überzeugt, dass am Ende ein akzeptabler Kompromiss erzielt werden konnte. Wir haben vieles abgelehnt, was vorgeschlagen und diskutiert wurde. Zum Beispiel werden auch in Zukunft die strafrechtlichen Vorgaben ausschließlich von den Parlamenten der Mitgliedstaaten beschlossen. Ferner konnten wir durchsetzen, dass die Klassifizierung von Waffen in Deutschland wie bisher nach den vertrauten vier Kategorien (A-D) erfolgt, so wie es Jäger und Sportschützen gefordert hatten.

Des Weiteren haben wir die Festsetzung des Mindestalters auf 16 Jahre für den Gebrauch von Waffen für die Jagd und den Schießsport erhalten können. So bleibt die Möglichkeit der verantwortungsvollen Nutzung von Waffen für junge Menschen, die der Jagd und/oder dem Schießsport nachgehen wollen, weiterhin erhalten. Der Bezug auf die Aktivitäten von Schützen wurde vor allem Dank unseres Engagements in den Text der Richtlinie aufgenommen. Dies bringt die Anerkennung der kulturellen und historischen Rolle dieser Gruppen zum Ausdruck.

Durch die jetzt in erster Lesung verabschiedete Richtlinie können die berechtigten Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit angemessen berücksichtigt werden, ohne dass es zu erheblichen Einschränkungen für die Waffenbesitzer kommt. Aus diesem Grund hat das Parlament mit großer Mehrheit für diesen Entwurf gestimmt.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP

__________________________________

Mitglied des Europäischen Parlamentes

ASP 15 E 242

Rue Wiertz

B-1047 Brüssel

Belgien

Tel.: 0032-2847230

Fax: 0032-2849230"

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Das Büro von Herrn Ferber scheint "die Vergangenheit aufarbeiten" zu wollen. Wir erhielten den Formbrief mit einer immerhin individuellen Anrede, denn wir hatten ja schließlich als Schützenpaar geschrieben.

Sehr geehrte Frau SIG,

sehr geehrter Herr SIG,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. November mit Ihren ausführlichen Stellungnahmen zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Ich verstehe natürlich Ihre Besorgnis, erlauben Sie mir aber bitte,....

wie von hotch und IMI gepostet

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Sehr geehrter Herr Dagobert,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. November mit Ihren ausführlichen Stellungnahmen zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Ich verstehe natürlich Ihre Besorgnis, erlauben Sie mir aber bitte, dass ich Ihnen die genaue Sachlage schildere, indem ich Ihnen heute eine Zusammenfassung der am 29. November in erster Lesung vom Plenum verabschiedeten Richtlinie zukommen lasse.

Kernpunkte der aktuellen Richtlinie sind Vorgaben zur Verschärfung der Kennzeichnungspflicht für Feuerwaffen bei der Herstellung, durch die Anbringung eindeutiger Angaben zu ihrer Identifikation, die Registrierung von Feuerwaffen aller Art in nationalen Dateien und die Verlängerung der Mindestaufbewahrungszeit der Waffenbücher.

Als Kraftfahrzeughalter sind Sie bereits mit einem funktionierenden Zulassungssystem vertraut. Die Befürchtungen, Jäger, Sportschützen oder Sammler historischer Waffen könnten ihrem Hobby nach der Einführung eines ähnlichen Systems für Feuerwaffen künftig nicht mehr oder nur mehr eingeschränkt nachgehen, sind unbegründet.

Im Parlament standen wir angesichts von teilweise viel weitreichenderen Regulierungsvorstellungen vor der Herausforderung, einen für alle erträglichen Kompromiss auszuhandeln. Das war nicht einfach, aber ich bin davon überzeugt, dass am Ende ein akzeptabler Kompromiss erzielt werden konnte. Wir haben vieles abgelehnt, was vorgeschlagen und diskutiert wurde. Zum Beispiel werden auch in Zukunft die strafrechtlichen Vorgaben ausschließlich von den Parlamenten der Mitgliedstaaten beschlossen. Ferner konnten wir durchsetzen, dass die Klassifizierung von Waffen in Deutschland wie bisher nach den vertrauten vier Kategorien (A-D) erfolgt, so wie es Jäger und Sportschützen gefordert hatten.

Des Weiteren haben wir die Festsetzung des Mindestalters auf 16 Jahre für den Gebrauch von Waffen für die Jagd und den Schießsport erhalten können. So bleibt die Möglichkeit der verantwortungsvollen Nutzung von Waffen für junge Menschen, die der Jagd und/oder dem Schießsport nachgehen wollen, weiterhin erhalten. Der Bezug auf die Aktivitäten von Schützen wurde vor allem Dank unseres Engagements in den Text der Richtlinie aufgenommen. Dies bringt die Anerkennung der kulturellen und historischen Rolle dieser Gruppen zum Ausdruck.

Durch die jetzt in erster Lesung verabschiedete Richtlinie können die berechtigten Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit angemessen berücksichtigt werden, ohne dass es zu erheblichen Einschränkungen für die Waffenbesitzer kommt. Aus diesem Grund hat das Parlament mit großer Mehrheit für diesen Entwurf gestimmt.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP

Das kam gestern bei mir an.

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