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IGNORED

Altbestände an Munition...


Scott

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Geschrieben

Hab vor kurzem meine .22er SpoPi verkauft, habe noch Restbestände an .22er Munition.

Ansonsten EWB für 9x19 und .45ACP.

Auf Anfrage beim Amt bekam ich die Antwort ..."des passt scho".

Das soll mir ja Recht sein, allerdings verlass ich mich nicht gerade gern auf diese Aussage. Muss ich die Mun schriftlich anmelden falls ich die nicht bald an einen EWB weiterreichen kann?

Geschrieben
Hab vor kurzem meine .22er SpoPi verkauft, habe noch Restbestände an .22er Munition.

Ansonsten EWB für 9x19 und .45ACP.

Auf Anfrage beim Amt bekam ich die Antwort ..."des passt scho".

Das soll mir ja Recht sein, allerdings verlass ich mich nicht gerade gern auf diese Aussage. Muss ich die Mun schriftlich anmelden falls ich die nicht bald an einen EWB weiterreichen kann?

Würde ich mich auch nicht drauf verlassen, weil die Aussage FALSCH ist!!

Der Besitz der Munition ist für dich OHNE EWB illegal!

Geschrieben

Na ja, kommt darauf an, ob er gerade dieses Kaliber mal im Rahmen des aktuellen WaffG als Altbesitz / Bestand angemeldet hatte...

Geschrieben
Na ja, kommt darauf an, ob er gerade dieses Kaliber mal im Rahmen des aktuellen WaffG als Altbesitz / Bestand angemeldet hatte...

Wenn im Rahmen der Fristen zum Neuen WaffG angemeldet, klar kein Problem!

hat er aber imho nicht, sonst würde er ja nicht fragen!

Also, er hat Munition ohne EWB, also, ..........

Geschrieben

Es gibt nicht nur die Möglichkeit, Waffen auszuleihen. Und wenn jemand fragt, hält man immer zuerst die Schnauze und läßt später seinen Anwalt reden. Ansonsten weg mit den Dingern an einen Berechtigten und gut ist es.

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