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IGNORED

§ 9a Abs.2 der 1. WaffV


PetMan

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hab ich mir schon gedacht, aber auch damals konnte man die 1. WaffV ja lesen. :rolleyes:

Um das mit dem zweiten Halbsatz bzw. der Erlaubnisfreiheit rauszukriegen, musste der SB aber wohl in Luxemburg nachfragen. ;)

Du vermischst da was. Als erstes gibt der Empfängerstaat seine Erlaubnis und dann der Versenderstaat (wenn nötig). Sonst wüste der Versender ja nicht, dass du das überhaupt haben darfst. Um das geht es hier.

Nur wenn du was von D nach Luxemburg oder Frankreich oder so bringen willst und du brauchst dort kein Papier, dann wird es für viele deutsche Sachbearbeiter schwierig. Ich habe das mal mit einem KK Gewehr von D nach Fr gemacht. Der deutsche Sachbearbeiter, der das Papier ausgefüllt hat, sagte: „wenn Sie mir das so sagen, dann glaube ich es ihnen“. Es ist auch kein großes Risiko dabei, weil der den Transfer sowieso ans BKA melden muss und die melden es weiter. Wenn dann einer was einführt, was er nicht einführen darf, gäbe es im Empfängerland den nötigen Ärger.

Genaugenommen müsste Hunting Sport mit deiner deutschen Einfuhrerlaubnis in der Hand eine Luxemburgerische Ausfuhrgenehmigung beantragen und du bräuchtest zur Verbringung beide Papiere, ob Waffen oder Munition ist erst mal egal.

Aber scheinbar ist dieser Papierkäse auch ansonsten den meisten in der EU ziemlich suspekt um nicht zu sagen, fast egal.

Übriges, die Genehmigung ist in vielen EU Staaten zum Ausgleich der weggefallenen Grenzkontrollen, kostenlos. Allerdings nicht in Deutschland, da nimmt man immer gerne etwa mehr.

Gruß

Makalu

Geschrieben
Du vermischst da was. Als erstes gibt der Empfängerstaat seine Erlaubnis und dann der Versenderstaat (wenn nötig). Sonst wüste der Versender ja nicht, dass du das überhaupt haben darfst. Um das geht es hier.

Ist trotzdem genau andersrum, dann stimmts. ;) "...wird die Erlaubnis als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates... erteilt". Ergo erteilt zuerst Luxemburg die Ausfuhrgenehmigung und erst im zweiten Schritt die deutsche Behörde die "Einfuhr"-genehmigung.

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