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IGNORED

Fallen 4mm M 20 unter die 2/6er Regelung?


andreb

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Da war mein SB zunächst anderer Meinung, bis ich ihn eines besseren belehrte. Die 2/6er Regelung findet sich ja nur in § 14, der Erwerb von 4mmM20 ist wo ganz anders geregelt .

Greetz

PetMan

Geschrieben

... oder meinst Du: nicht mehr als zwei Erbfälle in 6 Monaten?

Ich danke Euch für Eure Antworten.

Wollte ich nur vorbeugend klären.

Dann kann ich ja zum OA.

Dank und Gruß noch mal,

André

Geschrieben
Nein, das wäre rechtlich nicht haltbar weil man das Versterben ja nicht verbieten kann. ;)

Hat hier nicht mal ein user folgendes berichtet:

Vater verstorben, er erbt die Waffen, bekommt aber nur 2 im halben Jahr eingetragen. Solange bis sie alle " bei ihm " auf der WBK sind, verbleiben sie im Tresor seines Vaters, der bei seiner nicht berechtigten Mutter steht .

Gibt nix in Germanistan, was es nicht gibt.

Geschrieben
Vater verstorben, er erbt die Waffen, bekommt aber nur 2 im halben Jahr eingetragen. Solange bis sie alle " bei ihm " auf der WBK sind, verbleiben sie im Tresor seines Vaters,

Scheint wohl ein Erbe mit Bedürfnis nach § 14 WaffG zu sein... :peinlich:

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