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IGNORED

Neue Gelbe neu beantragen wenn alte Gelbe voll ist?


BlueFace

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Geschrieben

Hi,

wenn die "alte" gelbe voll ist, muss man dann die "Neue Gelbe" beantragen?

So hätte es gerne unsere SBine.

Es geht um einen älteren Schützen bei uns, welcher noch die alte gelbe hat und die auch voll ist.

Nun hätte dieser gerne die neue Gelbe. SB meint neu über den Verband beantragen, stimmt das so.

Was ist mit Sachkunde, soll der Mann, der seid 79 schiesst nun eine Sachkunde für Waffen vorlegen?

Gruss und Danke für die Antworten.

Blue

Geschrieben
Hi,

wenn die "alte" gelbe voll ist, muss man dann die "Neue Gelbe" beantragen?

So hätte es gerne unsere SBine.

Stimmt nicht so. Mit unbefristeter Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis "alte Gelbe" hat Dein Bekannter bis zum Widerruf das Recht, die in der WBK aufgeführten Waffen zu erwerben. Wenn diese Erlaubnis auf 5 oder 6 Waffen begrenzt ist, so kann er tatsächlich nur so viele erwerben. Sollte keine Einschränkung vorliegen, so ist die Anzahl von Zeilen in der alten Gelben aber nicht als eine künstliche Beschränkung anzusehen, sondern der SB hat eine Folgekarte auszustellen. Dies ist keine neue Erlaubnis sondern einfach ein Verwaltungsakt die alte Erlaubnis zu verlängern. Überleg einfach einmal, was denn passieren würde, wenn Du eine gewisse Fluktuation von Waffen hättest und auf der alten Gelben nur noch ausgetragene Waffen stehen. Nach Argumentation Eurer SBine dürften dann keine Neuen erworben werden, oder wie?

Was die neue WBK in gelb angeht. Da es sich um eine von seiner bisherigen WBK differente Erlaubnis handelt, muß er natürlich einen neuen Antrag einreichen. Viele Ämter erkennen alte Sachkundenachweise nicht mehr an, so daß für die Neubeantragung noch einmal ein neuer Kurs hermuß.

Geschrieben

Hallo Boule

Klinkt einleuchtend was Du schreibst, bleibt nur zu hoffen daß die SBiene das auch so sieht, sonst hat man wieder mal den Ar*** rot.

Mit welcher Begründung sollen denn die alten Sachkundenachweise in Form der bestandenen Prüfung nicht mehr anerkannt werden?

Gruß Dieter

Geschrieben
Mit welcher Begründung sollen denn die alten Sachkundenachweise in Form der bestandenen Prüfung nicht mehr anerkannt werden?

Gruß Dieter

Ja, das würde ich auch gerne wissen :confused:

Gruss

Blue

Geschrieben
Mit welcher Begründung sollen denn die alten Sachkundenachweise in Form der bestandenen Prüfung nicht mehr anerkannt werden?

Geänderte Rechtslage im Waffenrecht. Woher weiß er sonst, was er alles auf neu-gelb kaufen darf, wenn er das nicht in der Sachkunde gelernt hat?

Da fällt mir ein - ladet die Sbine auch zum Lehrgang ein!

Geschrieben
Geänderte Rechtslage im Waffenrecht. Woher weiß er sonst, was er alles auf neu-gelb kaufen darf, wenn er das nicht in der Sachkunde gelernt hat?

Naja, weil er lesen kann und es ja hinten, sogar drauf stehen sollte :eclipsee_gold_cup:

Gruss

Blue

Geschrieben

Das kann ja wohl nicht ernst gemeint sein.

Es ist auch bei mir schon ne ganze Weile her daß ich die Prüfung abgelegt habe und seit dem hat sich was die Gesetzeslage berifft so mansches geändert.

Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen daß deshalb eine neue Prüfung abgelegt werden muß.

Das wesendliche - Notwehrrecht, sicherer Umgang mit Waffen usw. hat sich nicht geändert und deshalb sollte die seinerzeit abgelegte Prüfung auch für heutige Anforderungen ausreichend sein.

Müssen wir alle wenn Tempo 130 auf Autobahnen kommen sollte wieder den Führerschein neu machen?

Gruß Dieter

Geschrieben
Müssen wir alle wenn Tempo 130 auf Autobahnen kommen sollte wieder den Führerschein neu machen?

Gruß Dieter

Nein, das nicht, aber sich hin und wieder nach Änderungen in den Regeln erkundigen. Fährst Du heutzutage an einem wartenden Bus unvermindert vorbei, bist Du Deinen Lappen los. Von nicht gewusst hilft Dir da nicht.

Somit steht der FS-Inhaber genauso in der Pflicht sich zu informieren, wie der WBK-Inhaber.

So zumindest meine Meinung.

Geschrieben

Hallo,

bei mir wurde die alte Sachkunde anerkannt, aber nur weil ich schon eine WBK hatte.

Hätte ich keine WBK gehabt hätte ich eine neue Sachkunde machen müssen.

Allerdings steht meine SBlerin auch auf den Standpunkt, wenn alte voll dann keine neue alte mehr, was ich mir aber dann nicht gefallen lasse.

Der BSSB steht auch auf diesen Standpunkt was mir aber egal ist.

Gruss

voyager

Geschrieben

Eine einmal abgelegte Sachkunde bleibt lebenslang gültig. Es steht nirgens das diese verfällt, bzw. WSK älteren Datums nicht anerkannt werden.

Nur Zeugnisse zum Wiederladen und SP verfallen nach 5 Jahren.

Geschrieben

Danke für die Info Floppyk, ich meinte aber die Sache mit der WBK.

Das ist doch sicherlich im WffG geregelt ob man eine neue Gelbe braucht, so wie die SBiene das gerne hätte, oder die alte Gelbe erweitern kann.

Gruß Dieter

Geschrieben

Die alte Gelbe ist weiterhin gültig. Will man die neue Gelbe muss ein neues Bedürfsnis her. Alle WBK's sind nicht in der Anzahl der Einträge begrenzt. Ist eine voll, gibt's die nächste.

Steht demnächst bei mir an - 3, grüne und 2. gelbe.

Geschrieben
Hi,

wenn die "alte" gelbe voll ist, muss man dann die "Neue Gelbe" beantragen?

So hätte es gerne unsere SBine.

Falsch ! :peinlich: Wer weiterhin nur EL-Langwaffen erwerben möchte, darf das mit seiner alten gelben WBK bis zum Sanktnimmerleinstag (bzw. Widerruf).

Im übrigen muss überhaupt niemand eine gelbe WBK beantragen. Gut, das war jetzt sehr spitzfindig, sorry. :wub: Du gehst ja davon aus, dass eine 9. Waffe erworben werden soll, wie Du im Folgesatz erklärt hast.

Nun hätte dieser gerne die neue Gelbe. SB meint neu über den Verband beantragen, stimmt das so.

Right, die neue gelbe WBK gibts nur mit Verbandsbescheinigung.

Was ist mit Sachkunde, soll der Mann, der seid 79 schiesst nun eine Sachkunde für Waffen vorlegen?

Strenggenommen muss er das, weil seine 79er-Sachkunde nicht die heutigen Anforderungen erfüllt. So war früher z.B. keine Schießfertigkeit sondern nur die sichere Handhabung nachzuweisen, obwohl auch das oft vermittelt worden ist und das Waffenrecht hat sich natürlich auch ganz schön geändert seit 1979. Die meisten Waffenbehörden werden in diesem Fall aber keine Bedenken haben, weil sie nach so langer Zeit von mehr als ausreichenden Schießfertigkeiten und eigenständiger Beobachtung der WaffG-Änderungen ausgehen. Manche weisen auf die wichtigsten Änderungen (z.B. Verbandsbeteiligung, kürzere Meldefrist für Jäger, Verbringungs- und Mitnahmeerlaubnis, Aufbewahrungsbestimmungen, neue gelbe WBK) hin, was ich persönlich auch am besten finde.

Wenn diese Erlaubnis auf 5 oder 6 Waffen begrenzt ist, so kann er tatsächlich nur so viele erwerben.

Warum begrenzt, was soll das ?

Sollte keine Einschränkung vorliegen, so ist die Anzahl von Zeilen in der alten Gelben aber nicht als eine künstliche Beschränkung anzusehen, sondern der SB hat eine Folgekarte auszustellen.

Richtig.

Fährst Du heutzutage an einem wartenden Bus unvermindert vorbei, bist Du Deinen Lappen los.

Was, echt wahr ??? :o Bußgeld ist klar, aber gleich so drastisch. Au weia.

Hallo,

bei mir wurde die alte Sachkunde anerkannt, aber nur weil ich schon eine WBK hatte.

Hätte ich keine WBK gehabt hätte ich eine neue Sachkunde machen müssen.

So sollte es auch ablaufen, es sei denn es wurde Sachkunde nach WaffG2002 gemacht und bislang halt aus irgendwelchen Gründen noch kein Antrag gestellt.

Eine einmal abgelegte Sachkunde bleibt lebenslang gültig. Es steht nirgens das diese verfällt, bzw. WSK älteren Datums nicht anerkannt werden.

Nur Zeugnisse zum Wiederladen und SP verfallen nach 5 Jahren.

Na ja, so kann man das nicht sagen. Wenn ein Antrag gestellt wird, muss die Behörde nach den aktuellen Bestimmungen prüfen. Und wenn die Sachkunde dem nicht entspricht, fehlt eine Genehmigungsvoraussetzung. Wie schon gesagt gibts aber trotzdem durchaus Möglichkeiten der Anerkennung.

Die Fachkundenachweise nach SprengG verfallen nach 5 Jahren auch nur, wenn man die Tätigkeit nicht mehr ausübt, viele 7er und 20er müssen sogar alle fünf Jahre Wiederholungslehrgänge absolvieren.

... oder die alte Gelbe erweitern kann.

Das ist die schlechteste Lösung. Die alte gelbe WBK immer behalten und neue gelbe WBK dazu beantragen. Kostet nicht mehr und ist genau das selbe Prozedere im Genehmigungsverfahren.

Geschrieben
Viele Ämter erkennen alte Sachkundenachweise nicht mehr an, so daß für die Neubeantragung noch einmal ein neuer Kurs hermuß.

Diese Aussage halte ich für Schwachsinn.

Dann könnte kein Schütze, der vor 04 2003 die Sachkunde gemacht hat eine neue Waffe beantragen.

-- Aber ich finde die Idee gut. --

:gutidee:

Übrigens:

Wir führen demnächst wieder einen Sachkunde Lehrgang durch.

:rotfl2:

Shooterfjb

Geschrieben
Was, echt wahr ??? :o Bußgeld ist klar, aber gleich so drastisch. Au weia.

OT: Man darf heutezutage nur noch mit Schrittgeschwindigkeit an einem (mit Warnblinker) wartenden Bus vorbeifahren - und zwar in beiden Fahrtrichtungen egal auf welcher Straßenseite der Bus steht. Schrittgeschwindigkeit heißt max. 7 Km/h. Fährt man mit guten 50 vorbei, sind das 43 zuviel - Fahrverbot für einige Zeit.

So stand mal ein Fall in der ADAC-Zeitschrift, wo es einen Älteren erwischt hatte, dem genau so widerfuhr.

Das nur am Rande.

Wenn ein Antrag gestellt wird, muss die Behörde nach den aktuellen Bestimmungen prüfen. Und wenn die Sachkunde dem nicht entspricht, fehlt eine Genehmigungsvoraussetzung. Wie schon gesagt gibts aber trotzdem durchaus Möglichkeiten der Anerkennung.

In der Vergangenheit (hoffentlich ist das auch Vergangenheit) sind wohl WSK-Zeugnisse von den Verbänden mit dem Zusatz geprüft mit Kleinkaliberwaffen... (sinngemäß) ausgestellt worden.

Diese Sachkunde wird/könnte dann von der Behörde bei der Beantragung einer GK-Waffe nicht anerkannt werden.

Geschrieben
Fährt man mit guten 50 vorbei, sind das 43 zuviel - Fahrverbot für einige Zeit.

Ach so, ja logisch. Mein Gott, hast Du mich jetzt erschrocken ! Ich bin - wie wohl fast jede/r - schon öfters mit ca. 20 Sachen vorbeigefahren. Gilt das eigentlich immer wenn der Bus an der Haltestelle steht oder nur dann, wenn er die Warnblinkers anhat ?

In der Vergangenheit (hoffentlich ist das auch Vergangenheit) sind wohl WSK-Zeugnisse von den Verbänden mit dem Zusatz geprüft mit Kleinkaliberwaffen... (sinngemäß) ausgestellt worden.

Auch klar. Ich bin natürlich von unbeschränkt ausgestellten Sachkundenachweisen ausgegangen, was ja bei der großen Mehrzahl der Fall ist.

Geschrieben
Ach so, ja logisch. Mein Gott, hast Du mich jetzt erschrocken ! Ich bin - wie wohl fast jede/r - schon öfters mit ca. 20 Sachen vorbeigefahren.

Daher hatte ich unvermindert geschrieben. Will sagen - wer gedankenlos ohne Fuß vom Gas an einem wartenden Bus vorbei brettert, wird mit Fahrverbot bestraft (sofern er erwischt wird).

Gilt das eigentlich immer wenn der Bus an der Haltestelle steht oder nur dann, wenn er die Warnblinkers anhat ?

Ich habe ganau das vor etwas über einem Jahr mal einen Fahrlehrer gefragt. Der sagte mir, dass man nun bei jedem Bus, der auch ohne Warnblinker wartet, langsam vorbeifahren muss.

Ich lass das mal offen, soll hier mal ein Fahrlehrer oder anders kompetente Kraft was schreiben.

Für meinen Teil fahre ich immer langsam vorbei, auch wenn es desöfteren hinter mir hupt. Aber ich denke, die haben's nicht verstanden. :pissed:

Geschrieben
Der sagte mir, dass man nun bei jedem Bus, der auch ohne Warnblinker wartet, langsam vorbeifahren muss.

Soweit es sich um eine gekennzeichnete Haltestelle handelt, darf an Linienbussen, gekennzeichneten Schulbussen sowie Straßenbahnen nur vorsichtig vorbeigefahren werden. Haben die Fahrzeuge an einer Haltestelle den Warnblinker eingeschaltet, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Schaltet der Fahrer/Führer der Fahrzeuge die Warnblinkanlage bereits vor der Einfahrt in eine Haltestelle ein, so gilt (auch für den Gegenverkehr) ein Überholverbot.

Gruß Gromit

Geschrieben
Soweit es sich um eine gekennzeichnete Haltestelle handelt, darf an Linienbussen, gekennzeichneten Schulbussen sowie Straßenbahnen nur vorsichtig vorbeigefahren werden. Haben die Fahrzeuge an einer Haltestelle den Warnblinker eingeschaltet, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Schaltet der Fahrer/Führer der Fahrzeuge die Warnblinkanlage bereits vor der Einfahrt in eine Haltestelle ein, so gilt (auch für den Gegenverkehr) ein Überholverbot.

Gruß Gromit

Dumm nur, dass der Gegenverkehr DAS IMMER NOCH NICHT WEISS oder lernen will. Jedenfalls bei uns. :huh:

Geschrieben

Eigentlich sollte jeder Autofahrer schon rein vom gesunden Menschenverstand gesehen an Haltestellen mit höchster Vorsicht vorbeifahren weil man ja genau dort mit unvermittelt über die Straße huschenden Leuten ("Verdammt, schnell noch den Bus kriegen - der nächste fährt erst in 45 Minuten !"), Schulkindern etc. rechnen muss.

Die Regel finde ich deshalb recht sinnvoll.

So, wie kriegen wir jetzt wieder den Bogen zum Thema ? (wobei ja eigentlich alles geklärt ist, oder ?) <_<

Geschrieben

Ich halte diese Reglung für übertrieben.

Auch vor dieser Reglung sind nicht 10.000de Busreisende über- oder angefahren worden.

Wenn Jeder an jeder Haltestelle an der ein Bus hällt nur noch mit Schrittempo vorbei fahren würde, könnte man gleich den Schlüssel in die Hecke werfen und zu fuss gehen denn dann wär's mirt dem Verkehrsfluss vorbei.

Vor allem für den Gegenverkehr halte ich diese Reglung für völligen Blödsinn, da dieser sehr gut einsehen kann was vor sich geht.

Ich bin der Meinung daß gerade dadurch daß einer auf Schrittempo verlangsamt die Gefahr von Auffahrunfällen gewaltig steigt, sind die Verletzungen die event. dabei entstehen egal, so nach dem Motto -sind doch nur Autofahrer.

Sicherlich sollte man nicht mit unverminderter Geschwindigkeit vorbeibrettern und ganz sicher würde ich auch Niemanden überfahren wollen, aber Schrittempo halte ich wie gesagt für übertrieben.

Wieder einmal so'n Fall wo's immer auf den doch so bösen Autofahrer abzielt, der wenn was passiert natürlich schuld ist, und wenn Er tausendmal nix dafür konnte.

Will mal hoffen daß keinem der die Schrittempokrabbelei für gut findet, mal ein Unfall passiert und Er wie 99,99% nicht Schrittemppo gefahren ist.

Geschrieben
Auch vor dieser Reglung sind nicht 10.000de Busreisende über- oder angefahren worden.

Bist Du Dir da ganz sicher ?

Wenn Jeder an jeder Haltestelle an der ein Bus hällt nur noch mit Schrittempo vorbei fahren würde, könnte man gleich den Schlüssel in die Hecke werfen und zu fuss gehen denn dann wär's mirt dem Verkehrsfluss vorbei.

Da es nur um einen Bereich von ca. 50m geht, kann ich dem nicht zustimmen.

Vor allem für den Gegenverkehr halte ich diese Reglung für völligen Blödsinn, da dieser sehr gut einsehen kann was vor sich geht.

Ein großer Trugschluss ! :o Denk z.B. an Leute - insbesondere Kinder -, die noch ganz schnell den Bus erwischen wollen und über die Straße rennen.

Ich bin der Meinung daß gerade dadurch daß einer auf Schrittempo verlangsamt die Gefahr von Auffahrunfällen gewaltig steigt,

Sollte nicht sein, denn jeder muss ja so vorausschauend fahren und einen so großen Sicherheitsabstand zum Vordermann halten, dass er jederzeit anhalten kann, also auch wenn der Vordermann die Geschwindigkeit vermindert, plötzlich bremst oder sogar ganz stehen bleibt.

Geschrieben
Eine einmal abgelegte Sachkunde bleibt lebenslang gültig. Es steht nirgens das diese verfällt, bzw. WSK älteren Datums nicht anerkannt werden.

Nur Zeugnisse zum Wiederladen und SP verfallen nach 5 Jahren.

Die verfallen nicht, sondern wenn du innerhalb der 5 Jahre kein Pulver erwirbst,

DANN verfällt die Erlaubnis. Sonst passiert da rein gar nix!

Wobei du allerdings nach 5 Jahren die Überprüfung (Amt für Arbeitsschut) und

meines Wissens auch den Artzatest neu organisieren musst...

Die Prüfung für Wiederladen verfällt NICHT !

Geschrieben

Klar, in der Theorie ist das wohl richtig, aber die Praxis sieht wohl gaaaanz anders aus.

Färst Du schritttempo wenn ein Bus an der Haltestelle steht?

Fährst Du immer so daß Du in jedem Fall auf einen Vorausfahrenden reagieren kannst?

Durch die Schrittkrabbelei entsteht doch ein Rückstau, selbst wenn nur 1m schrittempo gefahren wird.

Genau das sind die Dinge die mich nerven - da rennt ein Dussel einfach auf die Straße in ein fahrendes Auto und der Autofahrer ist allermeistens Schuld.

Kein Mensch auf diesem Planeten kann in so einer Situation noch reagieren ist aber trotzdem der Dumme - kann doch wohl nicht sein.

Ich wiederhole mich gerne - auch ich fahre vorsichtig in solch einer Situation (übrigens schon 27 Jahre unfallfrei) und möchte auch Niemandem schaden, aber ich denke auch daran daß ich nicht in die Situation kommen möchte daß mir mein Hintermann hinten rein brettert und ich im Krankenhaus lande, darüber macht sich scheinbar Niemand gedanken.

Denk doch nur mal drüber nach wie oft es auf der Autobahn zu schweren Unfällen kommt weil Gaffer die Geschwindigkeit drastisch reduzieren um einen auf der Gegenfahrbahn entstandenen Unfall bestmöglich mitzubekommen.

Ich würde drauf wetten, daß es am laufenden Band zu Auffahrunfällen kommen würde, wenn plötzlich Jeder schrittempo fahren würde wenn ein Bus an der Haltestelle steht.

Soll es Jeder machen wie Er will, ich werde jedenfalls nicht bis auf Schrittempo verlangsamen, sondern der Situation entsprechend die Geschwindigkeit anpassen.

Mir geht diese deutsche Unsitte alles vorschreiben zu wollen eh immer öfter auf den Kecks.

Es kommt nicht selten vor daß innerhalb einer Strecke von 500m drei mal unterschiedliche Geschwindigkeiten gefahren werden sollen.

Abgesehen daß dieser Schilderwald ne Menge Geld kostet ist es auch in vielen Fällen unsinnig.

Gruß Dieter

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