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IGNORED

Abschaffung des Widerspruchverfahrens in NRW


Longcolt

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Geschrieben

Hallo SB,

hier wird von der Ausnahmeregelung des § 68 Abs. 1 S. 2 1. Halbs. VWGO (Bestimmung für besondere Fälle nach Gesetz, hier Landesgesetz) Gebrauch gemacht; oder liege ich falsch ?

Geschrieben

Meiner Meinung nach kein Grund zur Aufregung.

Wenn ich jetzt Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt einlege, wird dieser Widerspruch ja sowieso von der selben Behörde bearbeitet. Verlauf und Ausgang sind dabei in der Regel doch schon vorgezeichnet, oder nicht?

Somit kann man schneller zu seinem Recht kommen.

Geschrieben
Meiner Meinung nach kein Grund zur Aufregung.

Wenn ich jetzt Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt einlege, wird dieser Widerspruch ja sowieso von der selben Behörde bearbeitet. Verlauf und Ausgang sind dabei in der Regel doch schon vorgezeichnet, oder nicht?

Somit kann man schneller zu seinem Recht kommen.

Das denke ich auch. Allerdings bin ich der Meinung daß es auch bei den Behörden so etwas wie eine "Qualitätssicherung " geben sollte. Also eine 2 Instanz die ohne den Weg über eine Klage den Bescheid prüft.

Dabei muß allerdings die "Unabhängigkeit" der überprüfenden Stelle gewährleistet sein.

Daß es gerade daran im Moment hapert merke ich am eigenen Leib.

Mein Anwalt verfaßt gerade die Klageschrift weil das Amt nicht einlenkt!

Leider bin ich mittlerweile soweit das ich den Leuten die diese Entscheidung getroffen haben unterstelle, das sie damit rechnen das die Bürger vor einem Gerichtsverfahren ehr zurückschrecken als vor einem Widerspruch.

Denn wer erst einmal Widerspruch eingelegt hat geht danach auch weiter.

Geschrieben

Im Bereich Waffenrecht sicherlich von Vorteil, da es dort so oder so zu einer Klage kommt und man ohne Widerspruchsverfahren schneller die Klage einreichen kann. Zumindest in NRW.

Geschrieben
Wenn ich jetzt Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt einlege, wird dieser Widerspruch ja sowieso von der selben Behörde bearbeitet.

Nein - der förmliche Widerspruchsbescheid wird von der vorgesetzten, also nächsthöheren Behörde erlassen

(z.B. hier in Ba.-Wü.: vom Regierungspräsidium als nächster Verwaltungsinstanz über der unteren Verwaltungsbehörde).

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Nein - der förmliche Widerspruchsbescheid wird von der vorgesetzten, also nächsthöheren Behörde erlassen

(z.B. hier in Ba.-Wü.: vom Regierungspräsidium als nächster Verwaltungsinstanz über der unteren Verwaltungsbehörde).

Gruß,

karlyman

Na, dann ist es wohl von Behörde zu Behörde, von Bundesland zu Bundesland verschieden

Geschrieben

Hängt auch davon ab, ob es z.B. um Selbstverwaltungsangelegenheiten oder reine Gebührengeschichten geht. Da ist es nämlich z.B. auch in Baden-Württemberg so, dass tatsächlich die Genehmigungsbehörde selbst über den Widerspruch entscheiden muss.

Bei Entscheidungen von Landratsämtern ist es meines Wissens immer so, dass das Regierungspräsidium über Widersprüche entscheidet.

Geschrieben

Freut euch doch! Jetzt können Erlaubnis- und Widerspruchsbehörde die Vorgänge nicht mehr verschleppen!

Geschrieben

Kennen wir in Niedersachsen mußt für jeden Mist vor Gericht klagen. Alles was nicht Lebenswichtig ist wird auf die lange Bank geschoben. Die Gerichte sind bei uns total überlastet. Das Wiederspruchsrecht war besser.

Geschrieben
Kennen wir in Niedersachsen mußt für jeden Mist vor Gericht klagen. Alles was nicht Lebenswichtig ist wird auf die lange Bank geschoben. Die Gerichte sind bei uns total überlastet. Das Wiederspruchsrecht war besser.

Auch wenn die Erlaubnisbehörde eine vorgefasste Meinung hat und die Widerspruchsbehörde keine Entscheidung trifft?

Geschrieben

Tja, ich warte IMMER NOCH auf meinen Widerspruch gegen die gelbe WBK...

Aber weiß jemand eine gute und günstige Rechtschutz für Verwaltungssachen, die braucht ja bald jeder Bürger in NRW....

Geschrieben

Bei meinem Wiederspruch wo es noch möglich war ging es so ab. Wiederspruch eingelegt mit Begründung und den Abteilungsleiter angerufen. Der sagte mir die Sache wird bearbeitet von einem anderen Sachbearbeiter und er als Chef trifft die letzte Entscheidung. Meine WBK´s wurden wegen unleserlichkeit eingezogen und ich bekam vom Amt zu hoch eingezogene Gebühren erstattet. Wer heute was hat muß alles vor das Verwaltungsgericht bringen und die sind ausgelastet bis zum Sankt Nimmerleinstag.

mfg

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